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In weiten Teilen der Geschlechterforschung ist die Unterscheidung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit von großer analytischer Bedeutung für das Verständnis moderner Geschlechterverhältnisse. Dennoch weisen ihre Analysen vielfach begriffliche Unschärfen im Gebrauch der Unterscheidung auf: Zum einen wird Familie mit Privatheit, Erwerbsarbeit mit Öffentlichkeit identisch gesetzt; zum anderen werden beide Unterscheidungen parallel verwendet. Der Beitrag setzt die beiden Unterscheidungen Privatheit/Öffentlichkeit und Familie/Erwerb mithilfe der Luhmann’schen Systemtheorie auf neue Weise ins Verhältnis. Dazu greift er den Forschungsansatz Doing Family auf, der Familie als Herstellungsleistung versteht. Vorgeschlagen wird, familiale Privatheit als staatlich geschützte familiale Selbststeuerungsebene zu begreifen, auf der sich die Familie gegenüber als öffentlich begriffenen Umwelterwartungen wie dem (dynamischen) Arbeitsmarkt sowohl abgrenzt als auch auf sie antwortet. Entsprechend besitzt jedes einzelne Familiensystem seine eigene Privatheit und Öffentlichkeit. Damit einhergehend, lassen sich die Individualisierung der Familienmitglieder als auch die zunehmende Irrelevanz von Gender für die familiale Binnenstruktur beobachten: Da jedes Familiensystem die Unterscheidung auf unterschiedliche Weise handhabt, findet eine Heterogenisierung von Familienformen statt.
Wir Mendes
(2022)
Frankfurt an der Oder verfügte einst über blühendes jüdisches Leben. Es gab jüdische Geschäfte und Bankhäuser, ein jüdisches Kinderheim und Krankenhaus, Synagogen und Mikwen sowie einen großen jüdischen Friedhof. Die Geschichte der Bankiersfamilie Mende, die 30 Jahre lang in einem Haus am Lennépark in der Halben Stadt lebte, steht symbolisch für die Zeit des liberalen deutsch-jüdischen Bürgertums an der Schwelle zum 20. Jahrhundert und gibt uns einen Einblick in ihren Alltag und ihr häusliches Leben.
Die Zeugnisse von Max Bamberger und Käthe Mende dokumentieren die schweren ersten Jahre im 17. Jahrhundert als Neuankömmlinge in Frankfurt an der Oder, die Auswirkungen der Aufklärung, die spannende Zeit der Industrialisierung und die Wirren des Ersten Weltkrieges. Auch gewinnen wir Aufschluss über die Zeit der Shoah, durch die deutsch-jüdisches Leben ein jähes Ende finden sollte. Nicht zuletzt stellen die Memoiren von Max Bamberger und Käthe Mende einen wichtigen Beitrag zur Frankfurter Stadtgeschichte dar, die — versehen mit vielen amüsanten Anekdoten — überdies äußerst unterhaltsam sind.
Die Grundlage dafür bildeten die Familienerinnerungen der Sozialpädagogin und Nationalökonomin Käthe Mende und des Übersetzers Max Bamberger, die sich als Schreibmaschinenmanuskripte im Leo Baeck Institut für deutsch-jüdische Geschichte in New York befinden. Ergänzt werden die Berichte durch historische Einordnungen und Erläuterungen sowie eine Einführung in die Geschichte des jüdischen Frankfurts. Hervorgegangen ist die Edition aus einem langjährigen gemeinsamen Forschungsprojekt der Jüdischen Studien an der Universität Potsdam (Dr. Michael Heinzmann und Dr. Katja Martin) mit dem Institut für angewandte Geschichte – Gesellschaft und Wissenschaft im Dialog e.V. (Dr. Magdalena Abraham-Diefenbach und Dr. Markus Nesselrodt) und dem Selma Stern Zentrum für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg, gefördert und unterstützt durch die Szloma-Albam-Stiftung.
Ramadan ABC
(2022)
Der Ramadan ist der soziale und spirituelle Höhepunkt des religiösen Lebens der Muslim:innen. Motiviert und veranlasst durch den Ramadan soll jede:r Muslim:in diese Möglichkeit nutzen, um zuerst inneren Frieden zu schließen und dieses Wohlbefinden dann auf sein:ihr Umfeld zu übertragen.
In diesem Monat des Fastens kommen täglich Verwandte, Freund:innen und Nachbar:innen an Iftar-Abenden zum Essen zusammen. In diesem Sinne strebten wir als Forum Dialog e.V. an, diese besonderen Momente und Erlebnisse mit unseren Freund:innen und Mitmenschen zu teilen und somit an Iftar-Abenden unter dem Motto “Sharing Ramadan” zusammenzukommen.
Doch Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider nur bedingt möglich, an solchen gemeinschaft- und freundschaftsstiftenden Abenden zusammenzukommen.
Wir möchten jedoch weiterhin im Geiste des Ramadans und gemäß unserem Motto “Sharing Ramadan” handeln und freuen uns, euch die zweite Auflage unseres Sharing Ramadan-Heftes zu präsentieren. Mit seinen informativen, spirituellen und unter-haltenden Inhalten hoffen wir, dass wir Ihnen die spirituelle Seite des Ramadans und seine Bedeutung für die Glaubenswelt der Muslim:innen näherbringen können.
Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Mitarbeitende haben kein Interesse daran, sich wieder an der jeweiligen Firmenadresse einzufinden. Viele Neueingestellte haben das Homeoffice als Selbstverständlichkeit kennengelernt. Betriebsvereinbarungen sehen viele Freiheiten vor, die Verantwortung für die Umsetzung liegt im mittleren Management. Doch welche Instrumente zur Steuerung haben Führungskräfte? Wie verändert sich ihre Rolle? Eine Studie der Organisationsberatung Metaplan.
Die digitale Transformation hat einen massiven Einfluss auf die Aus- und Umgestaltung von Organisationen und Strukturen. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die öffentliche Verwaltung. Dort laufen die Fragen der Digitalisierung auf und sollen in Entscheidungen übersetzt werden. Digitalisierungsthemen fügen sich allerdings
nicht in das typische Schema von Ministerien, Ressorts und Abteilungen ein: Sie können nur ressortübergreifend und unter Mitwirkung zahlreicher politischer, zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure bearbeitet werden.
Dies widerspricht dem klassischen Zuständigkeitsprinzip in der Verwaltung, das eine gemeinsame Erarbeitung von Themen grundsätzlich nicht vorsieht.
Für Menschen, die unter Organisationen leiden, sie lästig finden oder einfach besser verstehen wollen.
Zu den Missverständnissen, die das Dasein in Organisationen unnötig schwer machen, gehört die Annahme, Kern und Kernproblem einer Organisation seien die Menschen, die in ihr arbeiten. Diese Unterstellung macht den Einzelnen zum Puffer, der genötigt wird, jedes Organisationsversagen aufzufangen – eine Aufgabe, an der man nur scheitern kann. Statt das Verhalten der Einzelnen heroisch zu glorifizieren oder therapeutisch zu problematisieren, interessieren uns die Verhältnisse, in denen sich dieses Verhalten abspielt.
Dieses Buch richtet den Blick deshalb auf die Funktionslogiken der Organisation. Statt die Menschen mit Coachings und Identifikationsappellen zu bearbeiten, um sie an die Bedürfnisse der Organisation anzupassen, wäre es hilfreich, die Organisationsstrukturen an die Bedürfnisse ihrer Mitglieder und der Arbeitsabläufe anzupassen.
In Krisenzeiten ist der Ruf nach Führung besonders populär. Dabei ist gerade Führung selbst eines der unsichersten Mittel, die der Organisation zur Verfügung stehen. Hingegen wird das Potenzial von Strukturen zu wenig gesehen. Wenn in unsicheren Situationen der Wunsch nach Orientierung und Klarheit groß ist, können häufig strukturelle Entscheidungen die notwendigen Sicherheiten vermitteln.
Das Sterben entschärfen
(2022)
Das Anliegen, Theologie dialogisch zu betreiben, durchzieht das wissenschaftliche Schaffen und das kirchliche Engagement Bernd Oberdorfers. Dialogizität, Geselligkeit, Freundschaft und Partnerschaftlichkeit bilden nicht nur Themen in seinem Denken, sondern zeichnen auch seine Persönlichkeit aus.
Davon angeregt verfolgt der Sammelband verschiedene Ebenen und Felder menschlichen Zusammenlebens: von Nahbeziehungen in der Partnerschaft und Freundschaft bis hin zu nationalen und globalen Dialogen zwischen Kirchen und Diskursformen in der Gesellschaft. Schwerpunkte liegen auf den Themen Partnerschaft, Geselligkeit und Disput, interdisziplinären Begegnungen mit Literatur, Kultur und Ethik, Friedensethik und Frieden der Religionen und Dogmatik und weltweite Ökumene im Dialog zwischen Theorie und Praxis.
Eine indifferente Gemengelage unterschiedlicher Erwartungen ist im Coaching nicht selten. Jeder will etwas anderes - was genau, weiß man häufig nicht. Oftmals ist man sich noch nicht einmal sicher, was man selbst will. Das führt zu Stress und Blockaden. Und die Optionen und Handlungsmöglichkeiten geraten aus dem Blick. Diese Situation ist auch vielen Führungskräften wohlbekannt.
Wie gut ist gut?
(2022)
Fortes fortuna adiuvat*
(2022)
Kontexturanalyse
(2022)
In den letzten 20 Jahren hat sich in der qualitativen und rekonstruktiven Sozialforschung vermehrt die Frage gestellt, wie sich polyphone, polykontexturale und in ihren Sinnbezügen mehrdeutige Verhältnisse erforschen lassen. In diesem Buch wird ein Zugang vorgestellt, der von Mehrdeutigkeiten ausgehend Systemdynamiken rekonstruiert. Die theoretischen und methodischen Überlegungen werden anhand von Beispielen aus der Organisations- und Managementforschung sowie der Erforschung der Selbst- und Weltverhältnisse religiöser Akteure vorgeführt.
Die Mehrheit aktueller Studien schätzt das Transformationspotenzial digitaler Technologien für Organisationen hoch ein. In Auseinandersetzung mit dieser Einschätzung entwickelt der Artikel eine konzeptionelle organisationssoziologische Perspektive auf das Verhältnis von Organisation und digitalen Technologien. Wir nutzen diese Perspektive, um den Fall des Predictive Policing in Deutschland zu betrachten und die Entscheidung zur Adaption der Technologie, ihre organisationale Situierung sowie die Rolle des Organisationstyps zu diskutieren. Unsere Perspektive führt zu einem zurückhaltenden Urteil über das Transformationspotenzial dieser digitalen Technologie, die wir daher als Reform unter anderen Reformen begreifen. Insgesamt argumentieren wir dafür, Digitalisierung stärker als bisher als heterogenen Prozess zu verstehen.
Care work 4.0
(2022)
Care-Berufe verändern sich durch demographische, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen. Zuletzt erhöhen auch gesundheitspolitische Herausforderungen und die COVID-19 Maßnahmenpolitik den Druck auf das Sozial- und Gesundheitssystem. Dadurch befindet sich die bezahlte Care-Arbeit im berufsstrukturellen Wandel, d. h. es entstehen neue Bedingungen für und Anforderungen an diese Tätigkeiten, die in Österreich mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden.
forum:logopädie 36.2022, 1
(2022)
forum:logopädie 36.2022, 2
(2022)
forum:logopädie 36.2022, 3
(2022)
forum:logopädie 36.2022, 6
(2022)
„Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“– diese Begriffe entstammen einem antifeministischen Diskurs, der ohne Bedrohungsszenarien nicht funktioniert. Feministische Errungenschaften – wie die Ehe für alle – werden zur Ursache persönlicher Nachteile umgedeutet. Seine Vertreter*innen verbreiten ihre (oft gewaltvollen) Narrative sowohl auf der Straße als auch im Internet. Antifeministische Bewegungen weisen zudem vielfältige Querverbindungen mit konservativen, nationalistischen, fundamentalreligiösen und faschistischen Diskursen auf.
forum:logopädie 36.2022, 4
(2022)
Filbert, Alfred
(2022)
Bibliographie-Eintrag: Der Jurist Alfred Filbert gehörte von 1935 bis 1945 zu den Funktionseliten im Hauptamt des Sicherheitsdienstes des Reichsführers-SS und im Reichssicherheitshauptamt. 1941 verantwortete er als Leiter des SS-Einsatzkommandos 9 die Ermordung von rund 18 000 Juden. 1945 untergetaucht, wurde er 1959 verhaftet, 1962 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1975 vorzeitig entlassen.
Das Reich der Vernichtung
(2022)
Der organisierte Massenmord an ethnischen und sozialen Bevölkerungsgruppen als Kriegsstrategie. Von 1939 bis 1945 ermordete das nationalsozialistische Regime rund 13 Millionen Zivilisten und andere Nichtkombattanten in Vernichtungslagern und außerhalb davon. Fast die Hälfte der Opfer des Nationalsozialismus waren Juden. Die Judenverfolgung und die Shoah sind in der Geschichte ohne Beispiel, aber als Teil eines systematischen Massenmordprogramms zu betrachten. Zu den Opfern der NS-Verbrechen gehörten auch Behinderte, Roma, polnische Eliten, gefangene Rotarmisten und unbewaffnete Zivilisten. Der Massenmord als Kriegsstrategie: die erste integrative, umfassende Analyse. Vom britischen Historiker Alex J. Kay, der bereits fünf bedeutende Bücher über die Zeit des Nationalsozialismus veröffentlicht hat. Die Geschichte des Holocausts und die Ermordung ethnischer und sozialer Bevölkerungsgruppen. Fundamentaler Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im 2. Weltkrieg. Die erste integrative Gesamtdarstellung der Völkermord-Politik des NS-Regimes. Erstmals führt Alex J. Kay die systematischen Mordprogramme und ihre Opfer in einer differenzierten Darstellung der deutschen Kriegsverbrechen zusammen. Es wird deutlich, dass Genozid und Vergeltungsmaßnahmen integrativer Bestandteil der Kriegsstrategie zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie waren. In seiner bahnbrechenden Analyse zeigt er, wie eine strategisch geplante, staatliche Politik des Massenmords Millionen von Menschen das Leben kostete.
Räuberischer Menschenraub
(2022)
Einen Straftatbestand mit dem Namen „Räuberischer Menschenraub“ gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tatsächlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „Räuberischer Menschenraub“ zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enthält so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unverändert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden könnte. Die Beschäftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „Räuberischen Menschenraub“ zusammenhängenden Probleme gerichtet werden.
Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein gültiges Ticket dabei hat. Selbstverständlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erwägung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitbürger handelt, deren Einkommens- und Vermögenssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der – das sei hier des Themas wegen unterstellt – unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbeförderung zu einem anderen Ergebnis führt als bei einem „Schwarzfahrer“, der über genügend Finanzmittel verfügt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu Fällen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm beförderten Fahrgast zu gewalttätigen Auseinandersetzungen über die – vom Fahrgast verweigerte − Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des Täters, der keinerlei pfändbares Vermögen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (§§ 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch präjudiziell für § 263 StGB und für § 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.
Reviewed Publications:
Garcia Manon. Wir werden nicht unterwürfig geboren. Wie das Patriarchat das Leben von Frauen bestimmt. Berlin: Suhrkamp, 2021, 235 S.
Hay Carol. Think like a Feminist. The Philosophy behind the Revolution. New York: W. W. Norton & Company, 2020, 222 S.
Manne Kate. Entitled. How Male Privilege Hurts Women. London: Allen Lane, 2020, 270 S.
Srinivasan Amia. The Right to Sex. London: Bloomsbury, 2021, 279 S.
In Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic zielt Serene Khader auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die Motivation hinter dieser Neuorientierung ist die Einsicht, dass der liberale moralische Universalismus oftmals kulturelle Vorherrschaft und Imperialismus verstärkt. In diesem Kommentar wollen wir (a) uns mit der Frage beschäftigen, was genau unter Geschlechtergerechtigkeit verstanden werden soll und welcher Maßstab zur Beantwortung der Frage nach Gerechtigkeit angebracht ist und (b) einige Ideen zum Unterschied zwischen idealer und nicht-idealer Theorie liefern.
Die Debatte um epistemische Ungerechtigkeit verbindet normative Gerechtigkeitstheorien mit erkenntnistheoretischen Theorien und stellt somit die Art von wichtigen Fragen, die in den letzten Jahren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wissenschaft internationale Aufmerksamkeit erfahren haben. Verwiesen sei hier etwa auf soziale Bewegungen wie #MeToo und #BlackLivesMatter zeigen. Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit (sowie verwandte Theorien wie Epistemologie des Unwissens, feministische Erkenntnistheorie und Standpunkttheorie) können sowohl epistemische Praktiken analysieren und einen Beitrag zu Gerechtigkeitstheorien und sozialer Epistemologie liefern, als auch zu adäquateren Verständnissen von existierenden Ungerechtigkeiten beitragen. In dem hier vorliegenden Schwerpunkt werden Beiträge zu eben solchen bislang wenig erforschten Ungerechtigkeiten sowie neue Diskussionsbeiträge zur Debatte um epistemische Ungerechtigkeiten geliefert.
Seit zwei Jahren arbeiten die Werkstätten der Wirtschaftsregion Lausitz an der Projektauswahl und -qualifizierung für die Strukturstärkungsmittel. Wir haben uns gefragt: Wie geht es Vertreter*innen aus Lausitzer Städten und Gemeinden auf diesem Neuland? Was brauchen sie, um der zentralen Rolle gerecht zu werden, die das Strukturstärkungsgesetz für sie vorgesehen hat? Und wo können wir als politische Vertreter*innen aktiv werden, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen?
Dafür ist Prof. Dr. Franzke in den letzten Monaten mit Lausitzer*innen ins Gespräch gekommen. Der vorliegende Bericht soll – als Momentaufnahme – erste Antworten liefern. Wir stehen am Anfang eines langandauernden Transformationsprozesses. Auf manche Fragen gibt es noch keine Antworten und auf andere wird sich die Antwort im Laufe der Zeit womöglich ändern. Das ist auch in Ordnung. Denn in einem sich stetig wandelnden Prozess lernen wir, mit sich stetig wandelnden Antworten zu leben.
Die Übertretung von bußgeldbewehrten Verkehrsregeln bei Fahrten, die der Abwehr einer Gefahr – z. B. der Verbringung einer schwer verletzten oder erkrankten Person in eine Klinik – dienen, ist ein alltäglicher Vorgang. Polizei, Feuerwehr, Notarzt und andere institutionelle Retter sind von der Einhaltung der Regeln gemäß § STVO § 35 StVO dispensiert und begehen keine Ordnungswidrigkeiten. Privatpersonen haben diese Sonderrechte nicht und entgehen der Ahndbarkeit nur unter den Voraussetzungen eines Rechtfertigungs- oder Vorwerfbarkeitsausschlussgrundes. Vor allem der rechtfertigende Notstand (§ OWIG § 16 OWiG) hat große praktische Bedeutung. Diese Norm steht im Mittelpunkt der Entscheidung des OLG Düsseldorf. Der zugrundeliegende Fall wirft aber noch weitere interessante Rechtsfragen auf.
Im Lehramtsstudium sollen Studierende grundlegende Fähigkeiten zur theoriegeleiteten Unterrichtsplanung erwerben.
In Übereinstimmung mit Modellen zur professionellen Handlungskompetenz von Lehrkräften wird hierbei meist angenommen, dass das im Studienverlauf erworbene Professionswissen eine wesentliche Grundlage für den Aufbau von Fähigkeiten zur Unterrichtsplanung bildet.
Lerngelegenheiten zur Anwendung dieses Professionswissens bieten vor allem schulpraktische Phasen im fortgeschrittenen Studienverlauf. Es wird aber ebenso angenommen, dass gerade Erfahrungen mit der Unterrichtsplanung den Aufbau von Professionswissen unterstützen.
Der Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Professionswissens und der Entwicklung von Planungsfähigkeit ist bisher unzureichend empirisch geklärt. Eine besondere methodische Herausforderung besteht darin, Planungsfähigkeiten sowohl möglichst authentisch als auch auf standardisierte Weise zu erfassen. Zur Untersuchung des genannten Zusammenhangs wurde eine längsschnittliche Studie im Prä-Post-Design bei angehenden Physiklehrkräften (N = 68 im Längsschnitt) an vier Universitäten durchgeführt.
Die Unterrichtsplanungsfähigkeit wurde mit Hilfe eines standardisierten Performanztests vor und nach dem Absolvieren eines Praxissemesters erfasst, indem als Standardsituation der Entwurf einer Unterrichtsstunde zum 3. Newton’schen Axiom unter definierten Zeitvorgaben im Praxissemester simuliert wurde. Zusätzlich wurden das fachliche, fachdidaktische und pädagogische Wissen der Studierenden mit Hilfe standardisierter Instrumente zu beiden Zeitpunkten erhoben, sowie die einschlägigen Lerngelegenheiten im Praxissemester über einen Fragebogen erfasst.
Sowohl für Unterrichtsplanungsfähigkeit als auch für alle Wissensvariablen können Zuwächse im Praxissemester beobachtet werden. Cross-Lagged-Panel-Analysen zeigen, dass insbesondere die Ausprägung des fachdidaktischen und pädagogischen Wissens der Studierenden am Beginn des Praxissemesters die Entwicklung von Unterrichtsplanungsfähigkeit begünstigt.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die europäische Migrationspolitik und die verschiedenen institutionellen Arrangements innerhalb und zwischen verschiedenen Akteuren wie Kommunalverwaltungen, lokalen Medien, lokaler Wirtschaft und lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen. Sowohl die Rolle der lokalen Behörden in diesem Politikfeld als auch ihre Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen oder Netzwerken sind noch zu wenig erforschte Themen der Forschung. Als Antwort darauf bietet dieses Buch eine Reihe von detaillierten Fallstudien, die sich auf die sechs Hauptgruppen nationaler und administrativer Traditionen in Europa konzentrieren: Germanische, skandinavische, napoleonische, südosteuropäische, mittelosteuropäische und angelsächsische.
Steigende Mieten?
(2022)
Vor dem Hintergrund rasant steigender Mieten in deutschen Großstädten untersuchen wir in einer neuen Studie die Auswirkungen von Gentrifizierung sowie von politischen Gegenmaßnahmen auf unterschiedliche Einkommensgruppen anhand eines quantitativen Modells für Berlin. Wir finden, dass eine Mietpreisbindung (wie der „Mietendeckel“) allen Haushalten, vor allem aber den ärmeren Haushalten, schadet. Andere Maßnahmen wie Neubau oder direkte Subventionen schneiden besser ab.
AUKUS und die strukturellen Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage im indo-pazifischen Raum
(2022)
Ein Recht gegen das Recht
(2022)
Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Strafbares Heldentum?
(2022)
Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft“ bewerten würde, straftatbestandsmäßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vorsätzlich viele Perser getötet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, würde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft“ nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne Rücksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen“, weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zusätzliches Risiko einer solchen Aktion die Begründung eigener Strafbarkeit sein könnte, überrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausfüllungsbedürftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erläuterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen können, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenwärtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerläuterungsbedarf.
Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des § 32 StGB zu bewältigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.