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Im Spannungsfeld von dynastischer Politik, drohender
Säkularisation und persönlichem Regiment
(2020)
Sie senden den Wandel
(2020)
Altbekannt ist, welch wichtige Rolle Medien bei der Konsolidierung oder aber auch bei der Transformation einer Gesellschaft spielen. Was aber geschieht, wenn Medien von unten aus agieren und dies in großer Zahl geschieht, unter Einbindung vieler gesellschaftlicher Akteure sowie gegenüber einem umfassenden Publikum? In Argentinien hat sich eine faszinierende Radiolandschaft gebildet, die kollektiv, partizipativ und progressiv arbeitet: Die Community-Radios. Viviana Uriona nimmt uns mit auf eine ethnografische Reise durch die Geschichte dieser Radios, analysiert ihre Arbeitsweise und sucht nach den Gründen ihres Erfolges. Am Ende der Lektüre bleibt eine Frage nicht mehr offen: Könnte hierzulande in gleicher Weise gelingen, was dort geschah?
Lehrkräftefortbildungen werden in der Forschung als vielversprechende Möglichkeit angesehen, Lehrkräfte dabei zu unterstützen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden (Darling-Hammond, Hyler & Gardner, 2017). Über verschiedene Studien hinweg konnte hierbei gezeigt werden, dass die Teilnahme einer Lehrkraft an Fortbildungen positiv mit der Entwicklung ihrer Schüler*innen zusammenhängt (Kalinowski, Egert, Gronostaj & Vock, 2020; Yoon, Duncan, Lee, Scarloss & Shapley, 2007). Während ein Teil der Forschung ihren Fokus auf die Wirksamkeit von Fortbildungsangeboten richtet, nehmen andere Untersuchungen stärker die Nutzung dieser Angebote in den Blick. Die vorliegende Arbeit knüpft an die bisherige Forschung zur Lehrkräftefortbildung an und versucht, Aspekte der Nutzung und des Angebots der Lehrkräftefortbildung in Deutschland im Rahmen des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models stärker gemeinsam zu betrachten (Boeren, Nicaise & Baert, 2010). Hierbei handelt es sich um ein Mehrebenen-Modell zur Erklärung von Weiterbildungsverhalten, welches verschiedene Akteursgruppen (z.B. Fortbildungsteilnehmer*innen, Fortbildungsinstitute) auf der Nachfrage- und der Angebotsseite berücksichtigt und deren Interdependenz in den Blick nimmt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit in vier Teilstudien mit den Merkmalen der Fortbildungsteilnehmer*innen und des Fortbildungsangebots. Sie untersucht zudem die Prädiktoren für Fortbildungsbeteiligung von Lehrkräften auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Studie 1 fokussiert zunächst die Nachfrageseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010) und betrachtet die in der Forschung wenig beachtete Gruppe der Nicht-Teilnehmer*innen. An Befunde der allgemeinen Weiterbildungsforschung anknüpfend, beschäftigt sich diese Teilstudie mit den Teilnahmebarrieren von Lehrkräften an Fortbildungen und untersucht, wie diese mit der Fortbildungsaktivität von Lehrkräften zusammenhängen. Die Beantwortung der Forschungsfragen basiert auf einer Sekundärdatenanalyse des IQB-Ländervergleichs 2012 (Pant et al., 2013), auf dessen Grundlage ein Gruppenvergleich von Teilnehmer*innen und Nicht-Teilnehmer*innen an Fortbildung sowie eine faktoranalytische Betrachtung der berichteten Teilnahmebarrieren durchgeführt wurde. Studie 2 greift die Frage auf, welche Lehrkräfte intensiv von Angeboten der Fortbildung Gebrauch machen. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Beobachtung eines Matthäus-Effektes durch die allgemeine Weiterbildungsforschung. Demnach beteiligen sich insbesondere jene Personen stärker an beruflichen Lerngelegenheiten, die bereits vor der Maßnahme über günstige Ausgangsvoraussetzungen, etwa in Form eines höheren Kompetenzniveaus im Vergleich zu Personen, die nicht oder weniger an Angeboten der Fort- und Weiterbildung partizipieren, verfügen. In Anlehnung an diese Befunde diskutiert Teilstudie 2 verschiedene Aspekte der Qualität von Lehrkräften und geht anhand bivariater Zusammenhangsanalysen der Frage nach, welche Zusammenhänge zwischen der Voraussetzung der Lehrkraft und der Nutzung von Fortbildung bestehen. Dabei berücksichtigt die Studie das von Boeren et al. (2010) eingeführte Comprehensive Lifelong Learning Participation Model, indem sie die Befunde der Wirksamkeits- und Angebotsforschung aufgreift und differentielle Effekte in Abhängigkeit der Merkmale der Fortbildungen (fachlich vs. nicht-fachlich) in den Blick nimmt. Die durchgeführten Analysen beruhen auf einer Sekundärdatenanalyse des COACTIV-Forschungsprojekts (Kunter, Baumert & Blum, 2011). Auch in Studie 3 steht die Interaktion von Nachfrage- und Angebotsseite im Mittelpunkt. Während in Studie 2 jedoch konzeptionelle Merkmale der Fortbildung fokussiert wurden, liegt der Fokus in Studie 3 auf dem strukturellen Merkmal Zeit. Zeiten zum (beruflichen) Lernen werden hierbei zunächst auf Basis empirischer Befunde als Grundvoraussetzung für das Zustandekommen von Fortbildungsbeteiligung herausgearbeitet. Die Studie geht dann der Frage nach, welche zeitlichen Merkmale das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte aufweist und wie diese Merkmale des Angebots im Zusammenhang mit der Nutzung durch Lehrkräfte stehen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen werden eine Programmanalyse sowie polynomiale Regressionen durchgeführt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten beruhen hierbei auf den in der elektronischen Datenbank hinterlegten Fortbildungsangebotsdaten für das Land Brandenburg aus dem akademischen Jahr 2016/2017. Studie 4 fokussiert schließlich die Gruppe der Lehrerfortbildner*innen und somit die Angebotsseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010). In Anlehnung an theoretische Arbeiten zur professionellen Identität wird dabei der Frage nachgegangen, wie Lehrerfortbildner*innen ihre Aufgaben wahrnehmen und wie diese Wahrnehmung mit weiteren Aspekten ihrer professionellen Identität und der Gestaltung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zusammenhängt. Hierzu wurden selbsterhobene Daten einer schriftlichen Befragung von Lehrerfortbildner*innen im Jahr 2019 zunächst faktoranalytisch betrachtet und anschließend mithilfe bivariater Zusammenhangsanalysen untersucht. Die zentralen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit werden abschließend zusammengefasst diskutiert. Sie deuten insgesamt darauf hin, dass das derzeitige Fortbildungssystem in Deutschland nicht dazu geeignet erscheint, alle Lehrkräfte mit qualitativ hochwertigen Fortbildungen so zu erreichen, dass sie an ihren Schwächen arbeiten können. Die Befunde zeigen weiter, dass Fortbildner*innen eine mögliche Stellschraube für die Veränderung von Teilen des Fortbildungsangebots darstellen. Die Befunde bieten somit die Grundlage für zukünftige Forschungsarbeiten und mögliche Implikationen in der Fortbildungspraxis und Bildungspolitik.
No Stopping Points Anymore
(2020)
Feministisches Spekulieren
(2020)
Feministisches Spekulieren
(2020)
Es ist eines der zentralen feministischen Anliegen, die realitätskonstituierende Wirkmacht von Narrationen für die Vorstellung von Geschichte und Gegenwart ernst zu nehmen. Während ab den 1960er-Jahren Science-Fiction-Autor*innen das Spekulative zum Imaginieren und Fabulieren von Post-race und Post-Gender-Welten nutzten, zeichnet sich seit einiger Zeit eine Veränderung in der feministischen Bezugnahme auf das Spekulative ab. Autor*innen wie Donna J. Haraway, Saidiya Hartman und Anna L. Tsing schlagen das Fabulative und Spekulative für eine andere Sicht auf das Jetzt und Hier vor, um sich der Komplexität von Klimawandel, Anthropozän und Dekolonisierung anzunehmen. Statt eine geschlossene Erzählung über etwas zu erzeugen, zeichnen sich die verschiedenen Unternehmungen feministischen Spekulierens durch besondere Modi der Situierung, Relationalität, Verantwortung und Offenheit aus.
Der Band verfolgt eine Theorie- und Diskursgeschichte feministischer Genealogien, die ein besonderes Augenmerk auf Fragen der spekulativen Narrationen und Zeitlichkeiten legen. Dabei werden Autor*innen wie Luce Irigaray, Ursula K. Le Guin oder Hélène Cixous wieder- und neugelesen sowie Fragen nach dem kritischen Potenzial des Möglichen und Spekulativen für die Gegenwart aufgeworfen.
Bewegte Schule für alle
(2020)
Die Forschungsgruppe „Bewegtes Lernen“ der Universität Leipzig arbeitet seit Mitte der 1990er Jahre an der Zielstellung, Kindern und Jugendlichen in der Schule mehr Bewegung zu ermöglichen. Jedoch können viele Ansätze der „Bewegten Schule“ nicht ohne Weiteres auf die Bedürfnisse von Schülern mit Entwicklungsbesonderheiten übertragen werden. Diese spezifischen Modifizierungen finden sich im vorliegenden Band, auch aber nicht nur als Ergänzung zu den Bänden „Bewegte Schule“ und „Bewegte Grundschule“. Zielgruppen sind dabei sowohl Lehrkräfte in inklusiven Klassen als auch an spezifischen Förderschulen.
Zwischen den Weltkriegen
(2020)
Königs Wusterhausen
(2020)
Als früheste Erwähnung der heutigen Stadtgemeinde Königs Wusterhausen gilt die Nennung am 19. September 1320. Zunächst im Besitz verschiedener lokaler Adelsgeschlechter, wurde der Ort ab 1683 kurfürstlicher bzw. später königlicher Besitz. 1718 erfolgte die Umbenennung von Wendisch Wusterhausen in Königs Wusterhausen. Seit 1898 bildete die Gemeinde zusammen mit Neue Mühle einen Gemeindebezirk, der sich bis 1932 weiter vergrößerte, bevor er drei Jahre später zur Stadt erhoben wurde. Von 1952 bis 1993 war Königs Wusterhausen Kreisstadt im gleichnamigen Kreis des Bezirks Potsdam. 1974 wurde Deutsch Wusterhausen eingemeindet, 2003 folgten Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf sowie 2004 Diepensee.
Dieser reich bebilderte Band bietet einen Überblick über die wechselvolle Geschichte der Stadt und ihrer Ortsteile, ergänzt um essayistische Beiträge zum Schloss, zur Großfunkstation, zu kulturtouristischen Sehenswürdigkeiten und zum Dahmelandmuseum.
Feministisches Spekulieren
(2020)
"Der Begriff der Spekulation erlebt seit einigen Jahren eine wirkungsmächtige Renaissance. Maßgeblich an dieser Entwicklung beteiligt dürfte die vielbeachtete Initiative einer Gruppe von Philosophen um Quentin Meillassoux sein, aus der das Label ‚Spekulativer Realismus‘ hervorgegangen ist. Im Gegensatz zu hegemonialen Strömungen des philosophischen Diskurses wird innerhalb feministischer Forschung mit dem Begriff der Spekulation jedoch kein ‚vergessenes‘ oder abseitig gelegenes Konzept wiederbelebt: ‚Das Spekulieren‘ steht bereits im Mittelpunkt eines der wichtigsten Texte der feministischen Theoriebildung, es findet sich in Luce Irigarays umfassender Aufarbeitung dessen, was sie „spécula(risa)tion“ nennt. Irigaray findet in Meilensteinen der abendländischen Philosophiegeschichte ein konstitutiv wiederkehrendes Schema der Spekulation, das aufzeigt, dass die Produktion von stabiler Wahrheit auf den Ausschluss eines weiblichen Anderen angewiesen ist. Aus der aktuellen Konjunktur des Spekulationsbegriffs im Feld der feministischen und queeren Theoriebildung ergibt sich ein interessanter Interferenzeffekt: Meillassoux’ Konzept des Spekulierens wechselwirkt mit Irigarays, wobei sich die Phasen von Affirmation und Kritik der Spekulation nicht schlicht auslöschen, sondern, gewissermaßen aus dem schrägen, que(e)ren Winkel zwischen beiden vielmehr ein komplexes Diffraktionsmuster erzeugen. ... "
Rilkes ‚Tanagra‘
(2020)
"Rainer Maria Rilkes wohl 1906 in Paris entstandenes Gedicht zeugt vom späten Siegeszug eines Typus antiker Miniaturen. Etwa um 1870 erreichten kolorierte, maximal zwei Handspannen große und in Geste und Formensprache leicht wiedererkennbare Frauen-Statuetten Paris – und verzauberten sofort die kunstbegeisterten Bürger*innen der Stadt. Ab der Mitte des Jahrhunderts waren die Figuren rund um das griechische Tanagra in größerem Umfange ausgegraben worden. Sie dienten meist als Grabbeigaben; einzelne Tanagrafiguren sind aber
auch als Ausstattungsgegenstand des Andron, eines repräsentativen Raums für geselliges Beisammensein, aufgefunden worden. Vorbilder für die Tanagras sind wohl weniger lebensweltlicher Art, sondern stammen eher aus der Großplastik. Es ist anzunehmen, dass die Miniaturisierung mit der kultischen Funktion der Figuren als Beigabe in Verbindung steht. Dafür spricht auch, dass die als Ausstattungsgegenstand verwendeten Tanagras dazu tendieren, größer
zu sein als die Gräber beigegebenen. ..."
Die Gegenspielerin
(2020)
In beiden deutschen Teilstaaten gehörten die Rentenversicherungen zu den ersten Nutzern von Computern. Bereits seit Mitte der 1950er Jahre berechneten diese die Altersruhegelder im Westen, zehn Jahre später auch in der DDR. Die digitale Datenverarbeitung versprach große Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte. Gleichwohl führten die verschiedenen Staats- und Versicherungsformen zu einer unterschiedlichen Nutzung von Computern.
Die Studie von Thomas Kasper zeigt, unter welchen Bedingungen sich die elektronische Datenverarbeitung in der Sozialverwaltung durchsetzen konnte. Sie verdeutlicht, welchen bisher unbekannten Einfluss sie auf sozialpolitische Entscheidungen sowie auf die Arbeitsverhältnisse und den Datenschutz in beiden deutschen Teilstaaten hatte. Nach der Wiedervereinigung ließ nur die gemeinsame Nutzung der vorhandenen digitalen Strukturen die Zusammenführung beider Sozialsysteme gelingen.
Umweltstrafrecht
(2020)
Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist der prägende Begriff des Umweltstrafrechts. Bei näherem Hinsehen verbergen sich dahinter aber sehr verschiedene Dinge. Die einfachste Aussage könnte lauten: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Das besagt für sich genommen aber kaum mehr, als dass sich ein Bereich des Verwaltungsrechts mit der Umwelt beschäftigt und dass das Strafrecht Tatbestände enthält, welche diesen verwaltungsrechtlichen Bereich betreffen. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist indes weit konkreter und behandelt die Frage, ob und wann und auf welche Weise das Strafrecht an Begriffe und Verfahrensergebnisse des Verwaltungsrechts gebunden ist. Wer aber von dem öffentlich-rechtlichen Umweltrecht keine konkreten Vorstellungen hat, wird schwerlich die Einzelfragen der Akzessorietät im Allgemeinen und anhand des jeweiligen Straftatbestandes im Besonderen beurteilen können. In diesem Sinne gilt der Satz: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Da kein einheitliches Umweltgesetzbuch existiert, sieht sich der Rechtsanwender mit verstreuten Vorschriften konfrontiert, die aufgefunden und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden wollen. Das wird durch ein Grundverständnis für die Rechtsgebiete und deren Funktionsweise ermöglicht, was insbesondere für den Bereich des Verwaltungsrechts gilt. Aus der Perspektive des Strafrechts flankiert § 330d StGB i. V. m. den jeweiligen Straftatbeständen die zu bewältigende Aufgabe, indem dort für das Strafrecht bedeutsame Anknüpfungspunkte hervorgehoben und modifiziert werden. Ein Gesamtbild ergibt sich aus § 330d StGB und den Delikten aber bei weitem nicht.
#Wirtschaft – Niedersachsen
(2020)
Fiktion und Wirklichkeit
(2020)
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Die §§ 299a, 299b StGB sind das Ergebnis eines legitimen gesetzgeberischen Anliegens, die Umsetzung erfolgte indes defizitär.
Der Rechtsgüterschutz ist nicht konsistent, was zu dessen Weiterentwicklung zwingt.
Die unkritische Übernahme der Auslegungsergebnisse zu § 299 StGB – obwohl vom Gesetzgeber intendiert – ist darüber hinaus oftmals verfehlt. Die Arbeit hinterfragt diesen Ansatz und zeigt Lösungen auf.
Um existente Strafbarkeitslücken zu schließen ist es ferner unerlässlich eine verfassungskonforme „Pflichtverletzungsvariante“ einzuführen. Ferner böte eine Clearingstelle Rechtssicherheit, insbesondere mit der Möglichkeit zur Genehmigung von Austauschverhältnissen im Gesundheitswesen. Hierzu werden Vorschläge gemacht.
Algorithmen in der Justiz
(2020)
Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Challenges, Triggers and Initiatorsof Climate Policies and Implications for Policy Formulation
(2020)
Opposites Attract?
(2020)
Germany as a Leading Power
(2020)
Amtliche Schreiben
(2020)
Urteilskompetenz
(2020)