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In der Ausgabe Politisches Lernen 1-2|2019 setzte sich Kurt P. Tudyka mit dem Verhältnis von Theater und Politik auseinander. Er gelangte zu dem ernüchternden Resümee: „Der Anspruch, Theater sei die Schule der Nation, – soweit er überhaupt noch besteht –, müsste aufgegeben werden.“ (S. 32) In Tudykas Einführung hieß es bereits: „Eine politisierende Wirkung auf das Publikum wird bestritten.“ (S. 30) Vor diesem Hintergrund könnte bei Lehrerinnen und Lehrern der Politischen Bildung der Eindruck entstehen, ein Besuch im Theater mit Schülerinnen und Schülern sei didaktisch nicht sinnvoll. Dagegen wird im folgenden Beitrag die Auffassung vertreten, dass ein Theaterbesuch mit den Lernenden durchaus mit Erkenntnisgewinnen, seien sie politisch oder über das Politische hinausweisend, verbunden sein kann. Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung des Textes „Theater und politische Bildung“ dar, der in Markus Gloe / Tonio Oeftering (Hrsg.): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung, Baden-Baden (Nomos) 2020, erscheinen wird.
Öffentliche Verwaltung
(1996)
In seinem Roman Ragtime (1975) entwirft E. L. Doctorow ein politisches und soziales Sittengemälde der Vereinigten Staaten zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Behandelt werden die politischen Herausforderungen der sozialen Ungleichheit, des Rassismus und des amerikanischen Imperialismus. Das in Ragtime entfaltete Panoptikum führt die von politisch-sozialen Gegensätzen geprägte amerikanische Gesellschaft der Ära Theodore Roosevelts vor und ermöglicht zugleich politische Bezüge und Reflexionen bis hin zur Gegenwart. Das Kapitel beleuchtet die realen Ereignisse, die im Roman verwoben sind und reflektiert die sich daraus ergebenden, bis heute aktuellen gesellschaftlichen Probleme sowie unsere politische Gegenwart. Der Autor vermittelt auf diesem Wege die Möglichkeit, mittels Literatur einer breiten Masse von Rezipienten den Zugang zu politischen Sachverhalten zu ermöglichen sowie eine Sensibilität für politisches Geschehen zu wecken.
Wie Gesellschaften Wohlfahrt organisieren und institutionalisieren, drückt ihre grundlegenden Wertvorstellungen über gutes Zusammenleben aus.
Der Vergleich von Gesellschaften lässt sich besonders fruchtbar mit dem Konzept der Wohlfahrtsregime durchführen, das die Logiken der Produktion und Verteilung von Wohlfahrt ins Zentrum stellt und mit dem Regimebegriff die zeitliche Entwicklung durch Regierungsphasen mit einer bestimmten politischen Ausrichtung thematisiert. Deshalb werden aufgrund einer Auseinandersetzung mit der sozialphilosophischen Diskussion acht Performanzkriterien entwickelt, die als Maßstab für den Vergleich von 28 Ländern und fünf Wohlfahrtsregimen verwendet werden: Wohlstand und Wachstum; ökologische Nachhaltigkeit; Innovation; soziale Sicherung durch Unterstützungsleistungen im Risikofall sowie vorsorgend durch Bildungsinvestitionen; Anerkennung der Besonderheiten (Frauenfreundlichkeit und Migrantenfreundlichkeit); Gleichheit der Teilhabe; soziale Integration; Autonomie („freedom of choice and capabilities”).
Anschließend wird der Umbau der Wohlfahrtsregime anlässlich der aktuellen Herausforderungen und Randbedingungen für die verschiedenen Wohlfahrtsregime diskutiert. Schließlich wird untersucht, welche Gruppen in welchen Ländern welche der sechs Wohlfahrtskonzepte unterstützen, die sich bei der Faktorenanalyse von internationalen Einstellungssurveys ergeben.
Eigentlich leben wir heute im Holozän, dem Erdzeitalter, das mit dem Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren seinen Ausgang nahm. Doch seit geraumer Zeit ist in Wissenschaft und Öffentlichkeit die Rede vom Anthropozän als der vom Menschen bestimmten gegenwärtigen Epoche. Mit der Begriffsschöpfung soll der gravierende Einfluss des Menschen auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht werden, der sich nicht zuletzt in der Versauerung der Meere, im Artensterben und Klimawandel äußert. Doch wie spiegelt sich diese Erkenntnis in der Politischen Bildung wider?
Obwohl seit der Finanzkrise 2008 systemische Finanzrisiken das Objekt zahlreicher wissenschaftlicher Studien waren, hat die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen die Auferlegung eines systemischen Finanzrisikos moralisch unzulässig ist, bisher kaum Beachtung gefunden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Reihe von normativen Kriterien für die Einschätzung der moralischen Unzulässigkeit von systemischen Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus wird argumentiert, dass staatliche und andere relevante Institutionen zwei zentrale Pflichten hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Finanzrisiken haben: eine Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen und eine Sorgfaltspflicht, um die diesen Institutionen obliegenden Kontroll- und Aufsichtsfunktionen verantwortungsvoll auszuüben.
Zeitgeschichte
(1999)
Im Folgenden schlage ich ein System gesellschaftlicher Dauerbeobachtung für den internationalen Vergleich von Gesellschaften vor, indem aufgrund einer Auseinandersetzung mit der sozialphilosophischen Diskussion acht Performanzkriterien für den Vergleich von Lebensbedingungen bzw. der „Wohlfahrt der Nationen“ entwickelt werden: Wohlstand und Wachstum; ökologische Nachhaltigkeit; Innovation; soziale Sicherung durch Unterstützungsleistungen im Risikofall sowie vorsorgend durch Bildungsinvestitionen; Anerkennung der Besonderheiten (Frauenfreundlichkeit und Migrantenfreundlichkeit); Gleichheit der Teilhabe; soziale Integration; Autonomie („freedom of choice and capabilities”). – Der Wandel von Wohlstand und Wohlfahrt wird im Kontext der Weltfinanzkrise und der folgenden großen Rezession betrachtet.
In meinem Lehrforschungsprojekt haben wir in einem ersten Schritt ab 2004 die Operationalisierung der gesellschaftlich wünschenswerten Ziele entwickelt und erste Auswertungen für 28 Länder vorgenommen (Holtmann, Dieter u. a.: Zur Performanz von Wohlfahrtsregimen und zu den Unterstützungspotentialen für die verschiedenen Wohlfahrtskonzepte. Potsdam 2006: Universitätsverlag). Im nächsten Schritt haben wir die Operationalisierungen weiterentwickelt und ab 2007 36 Länder in den Vergleich einbezogen (Holtmann, Dieter u.a.: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich. Potsdam 20127: Universitätsverlag). Im dritten Schritt haben wir diesen systematischen Ländervergleich durch Fallstudien zu den einzelnen Ländern ergänzt (Holtmann, Dieter u.a.: Die Wohlfahrt der Nationen: 40 Länder-Fallstudien zu den Institutionen und ihrer Performanz. Aachen 2012: Shaker).
In meinem Ansatz gehe ich nicht von einem einheitlichen Pfad der Modernisierung in Richtung Wachstum, Partizipation und Inklusion aus, sondern unterscheide – in Erweiterung der „drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ von Esping-Andersen (1990) – für die berücksichtigten Länder (u.a. alle EU-Mitglieder) insbesondere folgende sechs verschiedene institutionelle Entwicklungspfade der Modernisierung: Der sozialdemokratisch-universalistische Pfad, der wirtschaftsliberale Pfad, der Status-konservierende Pfad, der „familistische“ Pfad, die Entwicklung der Gruppe der post-sozialistischen Länder, die sich in einem Prozess der Ausdifferenzierung befinden, und den produktivistischen, aufstiegsorientierten Modernisierungspfad Ostasiens. Als Erweiterung über die 36 entwickelten Länder unserer Sozialstrukturvergleiche hinaus berücksichtige ich die fünf Aufsteiger Südkorea, Brasilien, Südafrika, China und Indien sowie mit Kroatien und Serbien ein neues bzw. prospektives EU-Mitglied.
Als gesellschaftliche Teilbereiche zur Analyse der Sozialstrukturen nach der Weltfinanzkrise werden behandelt: Bildung und Bildungsregime; Dienstleistungs-gesellschaften und Erwerbstätigkeit; Wohlfahrtsregime und soziale Sicherung (Bildung und nachsorgende soziale Sicherung); Wohlstand, Einkommen, Vermögen und Armut; Individualisierung und ihre Gegenbewegungen; soziale Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern; Bevölkerungsstruktur und Lebensformen; zusammenfassender Vergleich von Lebensbedingungen in den verschiedenen Ländern und Wohlfahrtsregimen.