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Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat.
50 jahre Grundlagenvertrag
(2022)
Der Beitrag fragt nach Anzeichen einer transmedialen Ästhetik in Texten, die Josef Winkler um die Jahrtausendwende veröffentlicht hat. In einem ersten Teil werden inhaltliche und strukturelle Gemeinsamkeiten von Natura morta (1998) und Wenn es soweit ist (2001) herausgearbeitet. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Verfahren der Wiederholung und damit verbunden auf Kontinuitäten zwischen den beiden Texten. Zweitens werden die Organisations- und Strukturprinzipien der Texte anhand zweier räumlicher Modelle, des Ablagerungs- und Ansammlungsmodells, analysiert und miteinander verglichen. Drittens werden ausgehend vom Prinzip der Wiederholung, das den beiden Modellen Ablagerung und Ansammlung zugrunde liegt, performative Aspekte von Winklers Erzählen aufgezeigt und erste Spuren einer transmedialen Ästhetik in Winklers Œuvre freigelegt.
Against „Values“?
(2022)
Im Kontext fortschreitender Globalisierung, die sich durch zunehmende Migrationsbewegungen, weltweite Mobilität und globale Kommunikationsformen auszeichnet, ist es nicht länger möglich, ‚Kultur‘ nationalstaatlich im Sinne einer geteilten Sprache und homogen anerkannter Wertordnungen zu verstehen. Vielmehr sind Gemeinschaften unter Bedingungen der Globalisierung sprachlich und kulturell so heterogen geworden, dass Sprecher*innen, die die gleiche ‚Sprache‘ sprechen, nicht die gleichen objektiven Bedeutungen indizieren, sondern stattdessen auf subjektive Erinnerungen, unterschiedliche moralische Ordnungen, Wahrheiten und Überzeugungen verweisen.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2021, NJW Jahr 2021 Seite 1926) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Ziel der Studie: Die langfristige Nutzung telemedizinischer Angebote hängt nicht nur von deren Wirksamkeit, sondern auch von der Akzeptanz und Zufriedenheit der Patienten ab. Für eine telemedizinische Bewegungstherapie für Patienten nach Implantation einer Knie- oder Hüft-Totalendoprothese und erfolgter Anschlussrehabilitation wurde die Wirksamkeit bereits in einer randomisiert kontrollierten Studie untersucht. Dieser Beitrag fokussiert die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten der Patienten hinsichtlich des eingesetzten telerehabilitativen Systems.
Methodik: Zur Erfassung der Technikakzeptanz wurden 48 Patienten (53±7 Jahre; 26 Frauen; 35 Hüft-/13 Knie-TEP) im Anschluss an eine dreimonatige telemedizinische Bewegungstherapie mittels des Telehealth Usability Questionnaire befragt. Der Fragebogen besteht aus 21 Items (siebenstufige Likert-Skala) in sechs Skalen (z. B. Nützlichkeit, Qualität der Interaktionen, Verlässlichkeit). In einer zusätzlichen Skala wurden systemspezifische Fragen zusammengefasst. Die Ergebnisse wurden als Skalenprozent (100 ≙ vollkommene Zustimmung) dargestellt. Das Nutzungsverhalten wurde anhand systemgenerierter Prozessdaten zum Training sowie zu integrierten Sprach-/Textnachrichten untersucht.
Ergebnisse: Die TUQ-Skalen „Nützlichkeit“ (Mdn 95,2) sowie „Benutzerfreundlichkeit und Erlernbarkeit“ (Mdn 92,9) wurden am höchsten bewertet, während die „Verlässlichkeit“ (Mdn 57,1) und „Qualität der Interaktionen“ (Mdn 71,4) die geringsten Ausprägungen zeigten. Die systemspezifische Skala wurde im oberen Quartil eingeordnet (Mdn 85,7).
In der ersten Woche führten 39 Patienten (81%), in der zweiten 45 Patienten (94%) mindestens eine Trainingsübung mit dem System durch. Der Anteil aktiver Patienten (≥1 Übung/Woche) reduzierte sich im weiteren Verlauf auf 75% (n=36) in der 7. Woche und 48% (n=23) in der 12. Woche. Die systemeigenen Kommunikationsmöglichkeiten wurden nach Therapiestart zunächst häufig genutzt: in der ersten Woche sendeten 42 Patienten (88%) Nachrichten, 47 Patienten (98%) erhielten Nachrichten von ihrem Therapeuten. In der 7. Woche sendeten/erhielten 9 (19%) bzw. 13 (27%) Patienten Nachrichten über das System.
Schlussfolgerung: Die Patienten nahmen die telemedizinische Bewegungstherapie überwiegend als nützlich und benutzerfreundlich wahr und schienen im Wesentlichen mit dem System zufrieden, das sich damit für den kurzfristigen Einsatz von 6 bis 8 Wochen im Anschluss an eine Anschlussrehabilitation als gut geeignet zeigte.
Der Aufsatz erschließt die Anfänge, Ergebnisse und Erfolge der editionsphilologischen Arbeit im laufenden Projekt des BBAW-Langzeitvorhabens „Alexander von Humboldt auf Reisen – Wissenschaft aus der Bewegung“ und gibt einen Überblick über die Zukünfte philologischen Arbeitens mit den Methoden der Digital Humanities. Dabei werden auch bibliophile Druckausgaben digitaler Publikationen und die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit der Figur Alexander von Humboldts in den Blick genommen, was durch zahlreiche Vernetzungen zwischen Institutionen international gefördert und durch kontinuierliche Kooperationen insbesondere durch das neu gegründete Humboldt Center for Transdisciplinary Studies (HCTS) in China/Changsha erweitert wird. Diskutiert wird die wissenschaftliche Bedeutung der graphischen und visuellen Dimension des Humboldt’schen Archivs, die durch die digitale Aufbereitung des Materials Forscher:innen weltweit miteinander verbindet und neue Forschungskonzepte eröffnet.
Seit 1950 erschienen weltweit über hundert Briefmarken mit Alexander von Humboldt und/oder seinen grafischen Arbeiten als Motive. Peter Korneffel verarbeitete die komplette Sammlung der Marken aus über 25 Ländern zu dem Buch Alexander von Humboldt. Weltmarken sowie zu mehreren philatelistischen Ausstellungen und Vorträgen. Der Festvortrag vom 5.9.2019 in Berlin zum offiziellen Erscheinen der Sonderbriefmarke 250. Geburtstag Alexander von Humboldt bildet die Grundlage zu diesem Beitrag. Die Motive, ihre Gestaltung, ihre thematische Kontextualisierung, sowie die Herausgeber und die Zeitpunkte des Erscheinens der jeweiligen Briefmarken dokumentieren eine teils zufällige und teils überraschende Humboldt-Rezeption. Recherchierte Hintergründe zu den Ausgaben und Illustrationen vertiefen hierin eine bislang weitestgehend unbekannte Rezeptionsgeschichte.
Die beiden Forschungsreisenden Alexander von Humboldt und Ulrich Jasper Seetzen haben sich während der gemeinsamen Studienzeit in Göttingen kennengelernt und sich dort über ihre Arbeiten zur Naturkunde ausgetauscht. Später brach Seetzen, wie Humboldt, zu einer großen Expedition auf, die ihn als ersten Europäer durch das zentrale Afrika führen sollte. Seine Forschungen im Nahen Osten gelten bis heute als Pionierleistungen der Orientalistik. Das Unternehmen fand auf der arabischen Halbinsel ein vorzeitiges, tragisches Ende.
Über die Beziehung der beiden Kommilitonen während ihrer Göttinger Zeit war bislang wenig bekannt. Ein kürzlich entdecktes Brieffragment ermöglicht neue Einblicke. Es erweist sich als eine Abschrift Seetzens aus einem bislang unbekannten Brief des einundzwanzigjährigen Humboldt über dessen Helgolandreise 1790. Im Zusammenhang mit weiteren Quellen kann diese Jugendfreundschaft nun besser bewertet werden.
Am Anfang war...
(2022)
Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene KJSG rückt in den verfassungsgerichtlichen Fokus. Die Städte Schwerin und Rostock wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten – weil die Schätzung des Bundes zu niedrig ist, und das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch leerläuft. Die Grundzüge der kommunalen Rechtsposition werden nachstehend erläutert – um damit Sensibilität für ein Thema zu schaffen, dem auf der kommunalen Ebene weiterhin Beachtung geschenkt werden sollte.
Am nuklearen Abgrund
(2022)
Analog und digital
(2022)
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Westdeutschland erfordert eine kritische Diskussion über die Abschätzung der Hochwassergefährdung, Aktualisierung von Hochwassergefahrenkarten und Kommunikation von extremen Hochwasserszenarien. In der vorliegenden Arbeit wurde die Extremwertstatistik für die jährlichen maximalen Spitzenabflüsse am Pegel Altenahr im Ahrtal mit und ohne Berücksichtigung historischer Hochwasser berechnet und verglichen. Die Schätzung der Wiederkehrperiode für das aktuelle Hochwasser mittels Generalisierter Extremwertverteilung (GEV) unter Berücksichtigung historischer Hochwasser schwankt zwischen etwa 2.600 und über 58.700 Jahren (90%-Konfidenzintervall) mit einem Median bei etwa 8.600 Jahren, wogegen die Schätzung, die nur auf der systematisch gemessenen Abflusszeitreihe von 74 Jahren basiert, theoretisch eine Wiederkehrperiode von über 100 Millionen Jahren ergeben würde. Die Berücksichtigung der historischen Hochwasser führt zu einer dramatischen Änderung der Hochwasserquan-
tile, die für eine Gefahrenkartierung zugrunde gelegt werden. Die Anpassung der GEV an die Zeitreihe mit historischen Hochwassern zeigt dennoch, dass das GEV-Modell möglicherweise die Grundgesamtheit der Hochwasser im Ahrtal nicht adäquat abbilden kann. Es könnte sich im vorliegenden Fall um eine gemischte Stichprobe handeln, in der die extremen Hochwasser im Vergleich zu kleineren Ereignissen durch besondere Prozesse hervorgerufen werden. Somit könnten die Wahrscheinlichkeiten von extremen Hochwassern deutlich größer sein, als aus dem GEV-Modell hervorgeht. Hier sollte in Zukunft die Anwendung einer prozessbasierten Mischverteilung
untersucht werden. Der Vergleich von amtlichen Gefahrenkarten zu Extremhochwassern (HQextrem) im Ahrtal mit den Überflutungsflächen vom Juli 2021
zeigt eine deutliche Diskrepanz in den betroffenen Gebieten und die Notwendigkeit, die Grundlagen zur Erstellung der Extremszenarien zu überdenken. Die hydrodynamisch-numerischen Simulationen von 1.000-jährlichen Hochwassern (HQ1000) unter Berücksichtigung historischer Ereignisse und des größten historischen Hochwassers 1804 können die Gefährdung des Juli-Hochwassers 2021 deutlich besser widerspiegeln, wenngleich auch diese beiden Szenarien die Überflutungsflächen unterschätzen. Besondere Effekte wie die Verklausung von Brücken und die geomorphologischen Änderungen im Flussschlauch führten zu noch größeren Überflutungs- flächen im Juli 2021, als die Simulationsergebnisse zeigten. Basierend auf dieser Analyse wird eine einheitliche Festlegung von HQextrem bei Hochwassergefahrenkartierungen in Deutschland vorgeschlagen, die sich an höheren Hochwasserquantilen im Bereich von HQ1000 orientiert. Zusätzlich sollen simulationsbasierte Rekonstruktionen von den größten verlässlich dokumentierten historischen Hochwassern und/oder synthetische Worst-Case-Szenarien in den Hochwassergefahrenkarten gesondert dargestellt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die potenziell betroffene Bevölkerung und das Katastrophenmanagement vor Überraschungen durch sehr seltene und extreme Hochwasser in Zukunft besser zu schützen.
"Angriffsprovokation" ist die Bezeichnung für eine Fallgruppe der sog. sozialethischen Notwehreinschränkungen. Dieses Thema ist extrem prüfungsrelevant und wegen seiner Komplexität bei Studierenden wahrscheinlich gefürchtet. Rechtsprechung und Literatur dazu sind nahezu uferlos. Eine spezielle Konstellation lauerte aber bis jetzt im Verborgenen, weil Lehrbücher über sie hinweggehen und die Rechtsprechung noch keine Gelegenheit hatte, zu ihr Stellung zu nehmen: die „Nothilfeprovokation“. Nunmehr liegt eine BGH-Entscheidung vor, in deren Mittelpunkt dieses Thema steht. Wahrscheinlich werden Verfasser von Prüfungsaufgaben sich davon gern inspirieren lassen. Leser der folgenden Abhandlung sollten solchen „Prüferattacken“ furchtlos entgegensehen können.
Alexander von Humboldt gehört zu den ersten Fachleuten, die für die sichere Beherrschung technischer und ökonomischer Prozesse gleichzeitig naturwissenschaftliche und kameralistische Kenntnisse anwendeten und dabei weiterentwickelten. Durch die allseitige Betrachtung von Herstellungsvorgängen gelang es ihm, für seine Vorgesetzten gut durchdachte Vorschläge zur Gestaltung der Rohstoffverarbeitung zu formulieren. Nach einigen Fakten aus seinem kameralistischen und hüttenmännischen Studium wird das anhand von Beispielen belegt. Dazu gehören u. a. die Anlage von Gradierwerken, der Einsatz hochwertiger Rohstoffe in der Steingutfertigung, die Anwendung von Komplexrohstoffen zur Glasschmelze, die Auswahl effektiver Wasserräder, die Dimensionierung der Gaskanäle in Porzellanbrennöfen sowie der Einsatz von Flussmitteln für die Roheisenschmelze. Bei der Ausreichung eines königlichen Kredites für die Blaufarbenherstellung zeigte sich der Kameralist.
Arbeitswelt 4.0
(2022)
Art. 8 GG in der Pandemie
(2022)
AUKUS und die strukturellen Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage im indo-pazifischen Raum
(2022)
Ausblick
(2022)
„Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen.
Der kommunale Bedarf ist groß, die Mittel sind endlich. Der kommunale Finanzausgleich dient auch in Sachsen der angemessenen Verteilung dieser Mittel, um den Bedarf zu decken. Im Folgenden wird zunächst der Begriff des kommunalen Bedarfs beleuchtet (I.), bevor die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich betrachtet werden (II.). Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Bedarfsermittlung (III.) werden das klassische Mittel der Einwohnerorientierung (IV.), die Berücksichtigung von Nebenansätzen (V.) und der moderne Ansatz der Ausrichtung an den Aufgaben (VI.) erörtert. Sodann werden die aus der Bedarfsorientierung sich ergebende Gruppenbildung (VII.) einerseits und die Berücksichtigung atypischer Einzelfälle (VIII.) andererseits thematisiert. Nach einer Betrachtung der sich aus der Bedarfsorientierung ergebenden Grenzen kommunaler Ansprüche (IX.) werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (X.).
Begegnungen mit Mathematik
(2022)
Die Reflexion der eigenen mathematischen Bildungsbiografie angehender Mathematiklehrkräfte bietet eine bisher wenig beachtete, aber lohnende Perspektive auf ihre zukünftige Lehrtätigkeit. Insbesondere bei negativen Vorerfahrungen mit Mathematik bietet die biografische Reflexion eine Gelegenheit zur Aufarbeitung. An der Universität Potsdam wurde deshalb für Studierende des Mathematiklehramts für die Primar- und die Sekundarstufe ein freiwilliges Angebot zur Beschäftigung mit der mathematischen Bildungsbiografie geschaffen. Seit dem Wintersemester 2018/19 ist dieses Angebot in das Fachdidaktische Tagespraktikum integriert. Dieser Artikel stellt den theoretischen und methodischen Hintergrund des Workshops dar. Zudem werden erste Ergebnisse einer begleitenden Untersuchung unter den Workshopteilnehmenden vorgestellt.
Mit ähnlich rasender Geschwindigkeit wie das Coronavirus sich ausbreitet, hat der Begriff der „Triage“ einen Spitzenplatz in der Rangliste der Lieblingsthemen strafrechtswissenschaftlicher Publikationen errungen. Die Zahl der Aufsätze, in denen über die strafrechtliche Behandlung der „ex ante“-, „ex post“- und „präventiven“ Triage informiert wird, ist beachtlich. Über vieles herrscht Konsens, z.B. die Relevanz der „Pflichtenkollision“ für die „ex ante“-Triage. Deutlich sind inzwischen auch die Akzente der kontroversen Debatte um die „ex post“-Triage“ herausgearbeitet. Eher ein Schattendasein fristet die „präventive“ Triage. Der vorliegende Beitrag setzt Bekanntes weitgehend voraus und möchte der Diskussion einige Denkanstöße hinzufügen, die nach meiner Beobachtung noch nicht (genügend) thematisiert wurden.
Berufswelt
(2022)
Vor 50 Jahren nahmen China und Deutschland diplomatische Beziehungen auf. Das ist der Anlass für diesen Sammelband. Er umfasst chinesische und deutsche Autoren und gibt dem deutschen Publikum profunde Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in China und die chinesische Diplomatie auf den verschiedenen Feldern der Weltpolitik. Sie vermitteln chinesische Weltsichten, die hierzulande wahrgenommen und respektiert werden sollten. In einer Zeit, in der auch das Verhältnis zwischen China und Deutschland schwieriger ist, ist es wichtig, offen für das Andere zu sein.
China und Humboldt
(2022)
COVID-19
(2022)
Eine COVID-19-Erkrankung kann zu schweren Krankheitsverläufen mit multiplen Organbeteiligungen und respiratorischen und neurologischen Funktionseinschränkungen führen. Schluckstörungen (Dysphagien) können in dieser Patientengruppe durch primäre Schädigungen des zentralen und peripheren neuronalen Netzwerkes der Schluckfunktion entstehen, aber auch bedingt durch die häufig längere intensivmedizinische Behandlung und Beatmung. Erste klinische Befunde zeigen persistierende Dysphagien im Rahmen des Post-COVID-Syndroms („Long-COVID“), sodass die Patienten auch längerfristige Maßnahmen zur Rehabilitation einer sicheren und suffizienten oralen Nahrungsaufnahme benötigen. Daher sollte in die Behandlung von COVID-19-Patienten ein strukturiertes erkrankungsspezifisches Monitoring in Bezug auf Dysphagiesymptome integriert werden, und atemtherapeutische Maßnahmen zur Regulation von Husteneffektivität und Atem-Schluck-Koordination sollten auch bei diesen Patienten essenzieller Bestandteil des Dysphagiemanagements sein. Herausforderungen ergeben sich dabei einerseits durch die erforderlichen Anpassungen etablierter Behandlungsstandards an den Infektionsschutz. Zudem müssen Auswahl und Durchführungsintensität therapeutischer Maßnahmen an die Kapazitäten und die spezifische Pathophysiologie der COVID-19- und Long-COVID-Patienten angepasst werden, um weitere funktionelle Verschlechterungen zu vermindern.
Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
Das Orientierungspraktikum (OP)/Integrierte Eingangspraktikum (IEP) ist die erste schulpraktische Phase im Potsdamer Modell der Lehrerbildung. Mit diesem (Hospitations-)Praktikum (im 1. – 2. Fachsemester des Bachelorstudiums) soll der Perspektivwechsel von der Schüler:innen- zur Lehrer:innenrolle angestoßen und der Lehrer:innenberuf, die Institution Schule und der Unterricht durch eine beobachtende Perspektive reflektiert werden. Im Beitrag werden erste Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Analyse zum OP/ IEP im Rahmen des PSI-Projekts „Kompetenzerwerb in Schulpraktischen Studien – Spiralcurriculum“ diskutiert. Aus den nachgewiesenen Effekten – u. a. Aktivierung der Reflexionsfähigkeit und Förderung der persönlichen Entwicklung – und den analysierten Bedürfnissen der Studierenden werden abschließend in zwei Diskussionssträngen „Konzeption und Handlungsrahmen“ sowie „Unterstützung und Begleitung“ Empfehlungen formuliert, die wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Praktikums und der begleitenden Lehrveranstaltungen liefern.
Der Gründungszuschuss wurde 2011 umfassend reformiert. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp dreieinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Die Förderung erhöht ihren Arbeitsmarkterfolg und ihre Jobzufriedenheit deutlich, aber bei ihrer sozialen Absicherung besteht Verbesserungsbedarf.
Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht auf Antrag bei der alleinzuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund den Erhalt einer verbindlichen Einschätzung der häufig komplizierten und folgenschweren Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung. Zum 1.4.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren umfassend reformiert. In der Praxis haben sich die eingeführten Novellierungen bislang unterschiedlich bewährt.
Die fachdidaktischen Tagespraktika (FTP) bilden ein Kernelement im Potsdamer Modell der Lehrerbildung, weist man ihnen doch eine „studienleitende Funktion“ zu. Wie aber realisiert sich diese Funktion in den einzelnen Fächern an der Universität Potsdam und welche Folgen ergeben sich für die Ausbildung der Lehramtsstudierenden ? Zur Beantwortung dieser Frage wurde eine Analyse der Verankerung der FTP in allen Studienordnungen hinsichtlich qualitativer (Inhalte und Ziele, Prüfungsformen, Belegungsvoraussetzungen) und quantitativer (Leistungspunkte, Semesterwochenstunden) Kriterien durchgeführt. Leitfadengestützte Interviews mit verantwortlichen Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern dienten der Untersuchung der konkreten Umsetzung und der Relevanzzuschreibung. Ziel war es, durch das Zusammenführen beider Zugänge – der realiter existierenden Curricula, der individualisierten Praktiken sowie der subjektiven Überzeugungen – ein Verständnis eben jener „studienleitenden Funktion“ zu erlangen und anschließend Diskussions- und Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des FTP herauszuarbeiten.