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Die explorative hochschuldidaktische Studie geht der Frage nach, ob die Erfahrungen im Praxissemester und in den erziehungswissenschaftlichen Begleitseminaren dazu beitragen, die subjektive Sicht der Studierenden auf das erziehungswissenschaftliche Studium und den Nutzen einer erziehungswissenschaftlichen Reflexion eigener pädagogischer Praxis zu verändern. Die zentrale These des Beitrages lautet: Erst die reflektierte fallanalytische erziehungswissenschaftliche Auseinandersetzung mit der eigenen pädagogischen Praxis führt zu einer höheren Bedeutungszuschreibung an das erziehungswissenschaftliche Studium und lässt die Erziehungswissenschaft aus Sicht der Studierenden nach dem Praxissemester zur wichtigen Berufswissenschaft werden. Grundlage der Studie sind schriftliche Statements Studierender (n = 184) aus einem seminaristischen Reflexions- und Diskussionsprozess am Ende des Praxissemesters aus einem Zeitraum von acht Jahren. Abgeschlossen wurde der Beitrag im August 2019.
Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.).
In its “Windenergie”-decision, the BVerfG declared the legal obligation of wind turbine operators to involve citizens and communities in the vicinity of new wind farms in the projects essentially to be constitutional. The intention of the discussed provisions to promote acceptance for the expansion of wind energy serves the climate protection requirement under Article 20a Grundgesetz. The decision continues the line of the “Klimaschutz”-decision. The legal obligation of private persons is based on the factual necessity of the participation of all social actors to prevent climate change. The ecological long-term responsibility in Article 20a Grundgesetz is moved into the private sphere and thus, to a certain extent, subjectivized. These decisions pave the way for a constitutional change. They open up new perspectives for taking account of Article 20a Grundgesetz when weighing up the interests of freedom. Following the logic of the BVerfG, not only companies but also individuals would have to be obliged. In light of the decision, this article examines the possibilities of an emerging constitutional change toward a basic obligation (Grundpflicht) to use freedom in a sustainable manner. Thus, the discussed decision has a fundamental significance that has been too little appreciated and underestimated so far.
Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Versäumnisurteils mit der Änderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der täglichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Phänomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend geklärten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Versäumnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerfüllung, beschränkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr übereinstimmen.
Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.
You be a Mensch
(2022)
Wohin steuert der Iran?
(2022)
Wissenschaftsorientierung
(2022)
Theoretischer Hintergrund:
Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Psychotherapieausbildung. Gleichzeitig wurde Selbsterfahrung selten empirisch untersucht.
Fragestellung:
Ziel unserer Studie war es, Bedingungen und Effekte hilfreicher Selbsterfahrung zu explorieren.
Methode:
Vierzehn verhaltenstherapeutische Ausbildungskandidat_innen wurden anhand halbstrukturierter Leitfadeninterviews befragt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Verschiedene Bedingungen wurden mit hilfreich erlebter Selbsterfahrung in Zusammenhang gebracht: Merkmale der Selbsterfahrungsleitung (u. a. Durchführungskompetenz), der Organisation, der Teilnehmer_innen (Lernbereitschaft), die behandelten Themen und die eingesetzten Techniken, sowie eine tragfähige Arbeitsbeziehung. Berichtete positive Effekte waren u. a. die Förderung interpersoneller Kompetenzen. Zudem wurden Nebenwirkungen und negative Effekte formuliert (u. a. Erschöpfung).
Schlussfolgerungen:
Bedingungen zur Durchführung von als hilfreich erlebter Selbsterfahrung und Effekte von Selbsterfahrung wurden aus Sicht der Teilnehmer_innen extrahiert.
Wie bewerten begabte und leistungsstarke Jugendliche in separaten Spezialklassen ihren Unterricht?
(2022)
Leistungsstarke und besonders begabte Schüler*innen werden im Unterricht oft nicht genügend gefordert. In speziellen Klassen für besonders Leistungsstarke und Begabte kann der Unterricht stärker auf die Lernmöglichkeiten dieser Gruppe zugeschnitten werden. Spezialklassen gelten insgesamt als leistungsförderlich, Studien zur Unterrichtsqualität sind bisher jedoch rar. In dieser Studie wird untersucht, wie Schüler*innen der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) im Land Brandenburg die Qualität ihres Unterrichts in Deutsch und Mathematik im Vergleich zu Schüler*innen von Regelklassen einschätzen. Die Datenbasis bilden N = 3371 Schüler*innen der 8. und 10. Jahrgangsstufe aus 33 Schulen. Mittels Fragebögen wurden Merkmale der Unterrichtsqualität nach dem QuAIT-Modell erfragt; die Datenanalyse erfolgte mit regressionsanalytischen Mehrebenenmodellen. Die Schüler*innen der LuBK bewerten die Qualität ihres Unterrichts überwiegend positiver als die Schüler*innen der Regelklassen, Defizite zeigen sich jedoch in beiden Klassentypen bei den Qualitätsmerkmalen der inneren Differenzierung und der Mitsprache bei Unterrichtsthemen.
Werbung im Rundfunkrecht
(2022)
Wer schreibt? Wer spricht?
(2022)
Wer ist leistungsstark?
(2022)
Leistungsstarke Kinder und Jugendliche sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Bildungspolitik und der Bildungsforschung gerückt. Allerdings gibt es in der Forschung bislang kein geteiltes Verständnis darüber, was genau unter akademischer Leistungsstärke zu verstehen ist.
Die vorliegende Arbeit gibt einen systematischen Überblick darüber, wie Forschende, die seit dem Jahr 2000 die Gruppe der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler erforschten, Leistungsstärke in ihren Studien operationalisiert haben.
Dabei wurde insbesondere untersucht, welche Leistungsindikatoren genutzt wurden, ob ein spezifischer Fachbezug hergestellt wurde und welche Cut-off-Werte und Vergleichsmaßstäbe angelegt wurden. Die systematische Datenbanksuche lieferte insgesamt N = 309 Artikel, von denen n = 55 die Einschlusskriterien erfüllten.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine große Vielfalt in der Operationalisierung von Leistungsstärke vorliegt. Die meistgenutzten Leistungsindikatoren waren Noten und Testwerte, wobei fächerübergreifende und fachspezifische Definitionen beide häufig waren. Die Cut-off-Werte der Studien waren zum Teil schwierig vergleichbar, aber dort, wo ein Populationsbezug hergestellt werden konnte, lag der Median des Populationsanteils Leistungsstarker bei 10 Prozent.
Die Studie diskutiert methodische und inhaltliche Rahmenbedingungen, welche sich auf die Operationalisierung von Leistungsstärke und ihre Vergleichbarkeit über Studien hinweg auswirken.
Die vorliegende Arbeit schließt mit Empfehlungen zur Operationalisierung von Leistungsstärke.
Der Kooperation von Lehrkräften wird für die Bewältigung der komplexen Anforderungen des Schulalltags großes Potenzial zugeschrieben. Dennoch ist Kooperation in vielen Lehrkräftekollegien nicht selbstverständlich. Auf Basis einer Befragung von N = 489 Grundschullehrkräften untersucht dieser Beitrag in einem querschnittlichen Design die kollegiale Kooperation in Schulen in Deutschland. Mit einer Regression wurde unter Berücksichtigung der Mehrebenenstruktur der Daten geprüft, in welchem Ausmaß personale, kompetenzbezogene und institutionelle Merkmale die Umsetzung verschiedener Kooperationsformen wahrscheinlicher machen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kooperationsform „Austausch“ in der Arbeit der Lehrkräfte ausgeprägt wahrgenommen wurde, die Kooperationsform „Kokonstruktion“ weniger. Zudem zeigen sich Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in den begünstigenden Faktoren. Während sich für beide Kooperationsformen die Wahrnehmung kollektiver Selbstwirksamkeit und das Zusammenspiel zwischen organisatorischen und räumlichen Rahmenbedingungen als prädiktiv erwiesen, spielte der Enthusiasmus lediglich für den Austausch und die Unterrichtserfahrung nur für die Kokonstruktion eine Rolle.
Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
Die Wasserknappheit in einigen Regionen Asiens, Afrikas und Südamerikas geht nicht nur auf den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung zurück, sondern ist oft auch Folge der Ansiedlungspolitik global agierender Konzerne, die für ihre Produktionsstandorte in den Entwicklungsländern große Mengen an Nutzwasser brauchen. Nicht immer wird dabei auf die wasserwirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen. Zur Rechtfertigung verweisen die Konzerne gern auf die positiven wirtschaftlichen Effekte für den Gaststaat. Dieses als „Water Grabbing“ bezeichnete Verhalten ist aus rechtlicher Perspektive bislang noch nicht problematisiert worden, wozu es jedoch großen Anlass gibt.
Das Praxissemester, in dem die Studierenden mehrere Monate am Schulleben teilhaben, ist ein wichtiger Bestandteil schulpraktischer Ausbildung geworden. Die vielfältigen Ziele schließen den Kompetenzerwerb entsprechend den KMK-Vorgaben sowie die Berufswahlüberprüfung ein. Forschungsbefunde deuten jedoch darauf hin, dass nicht alle erhoff ten Ziele in Schulpraktika auch tatsächlich erreicht werden. Die konkreten Lernsituationen im Praxissemester standen hingegen bisher wenig im Fokus. Um dies aufzugreifen, interviewten wir für die vorliegende Studie N = 7 Lehramtsstudierende unmittelbar nach Abschluss ihres Praxissemesters zu den von Ihnen wahrgenommenen Lernerfolgen und den Lerngelegenheiten, in denen sie diese erzielten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Studierenden glauben, vor allem ihre Unterrichts-Kompetenzen weiterentwickelt und sich als Lehrkraft sowie ihre Lehrer:innenpersönlichkeit kennengelernt zu haben. Als zentrale Lerngelegenheit benennen sie insbesondere den Austausch mit den Mentorinnen und Mentoren.
Was seltener im Fokus steht
(2022)
In Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic zielt Serene Khader auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die Motivation hinter dieser Neuorientierung ist die Einsicht, dass der liberale moralische Universalismus oftmals kulturelle Vorherrschaft und Imperialismus verstärkt. In diesem Kommentar wollen wir (a) uns mit der Frage beschäftigen, was genau unter Geschlechtergerechtigkeit verstanden werden soll und welcher Maßstab zur Beantwortung der Frage nach Gerechtigkeit angebracht ist und (b) einige Ideen zum Unterschied zwischen idealer und nicht-idealer Theorie liefern.
Einleitung
Mehr als ein Drittel der PatientInnen im berufsfähigen Alter in der kardiologischen Anschlussrehabilitation (AR) sind von besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) betroffen. Die BBPL sind durch eine negative subjektive Erwerbsprognose (SE) determiniert, die wiederum auf eine deutlich reduzierte Wahrscheinlichkeit der beruflichen Wiedereingliederung hindeutet. Diese Studie hatte die Exploration von persönlich bestimmenden Faktoren der SE zum Ziel, um Impulse für die patientInnenzentrierte Betreuung in der AR ableiten zu können.
Methoden
Die monozentrische explorative qualitative Studie basierte auf leitfadengestützten Einzelinterviews mit PatientInnen der kardiologischen AR. Hierfür wurden 20 PatientInnen mit BBPL (Hauptstichprobe) und 5 ohne BBPL (Kontraststichprobe) in QIV/2021 eingeschlossen. Die Stichprobenauswahl erfolgte nach dem Prinzip des theoretischen Samplings mit sich überschneidender Rekrutierungs- und Auswertungsphase. Die Auswertung erfolgte mittels thematischer Analyse, wobei die Interviews sinngemäß auf Aussagen (Codes) reduziert und anschließend in Schlüsselthemen zusammengefasst wurden.
Ergebnisse
Insgesamt wurden sieben Schlüsselthemen generiert. Die ersten beiden umfassen (1) umwelt- und (2) personenbezogene Aspekte (z. B. (1): Personalsituation, Auswirkungen der Pandemie; (2) Selbstwahrnehmung, Arbeitsplatzeinflüsse). Die weiteren Themen schließen (4) krankheitsbezogene Vorerfahrungen (z. B. Erfahrungen mit Gesundheitssystem, familiäre Prädisposition) und (5) Zukunftsvorstellungen (z. B. Prioritätenänderung, Rauchentwöhnung) ein. Darüber hinaus wurden drei spezifische Themen identifiziert: (5) die Gesundheitswahrnehmung einschließlich der empfundenen Belastbarkeit, (6) die Veränderbarkeit der Arbeitsbedingungen und (7) die Angst, wieder zu erkranken. Alle befragten RehabilitandInnen planten die Rückkehr in die Berufstätigkeit sowie umfassende Veränderungen des Gesundheitsverhaltens im Privatleben und am Arbeitsplatz.
Schlussfolgerung
Im Zusammenhang mit der BBPL wurden psychosoziale Aspekte deutlich häufiger thematisiert als medizinische. Auffallend war zudem, dass alle befragten RehabilitandInnen den beruflichen Wiedereinstieg planten, auch bei negativer SE. Diese wurde durch Faktoren bestimmt, die als Folge einer Neubewertung der persönlichen Prioritäten nach stattgehabten Akutereignis zu betrachten sind. Zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung sowie zur Förderung der Teilhabe einschließlich des Wiedereinstiegs in das Berufsleben scheint die interprofessionelle Erarbeitung eines individuell-differenzierten Handlungsplans mit Nachsorgeoptionen in der kardiologischen AR für die betroffenen PatientInnen sinnvoll.
Wann und wo ist nû?
(2022)
Die neuere Literaturtheorie hat sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass immer mehr zeitgenössische Erzähltexte durchgehend das Präsens nutzen, um zu erzählen. Das deutschsprachige Mittelalter kennt solche durchgängig im Präsens erzählenden Texte, also solche, die das ›narrative Präsens‹ verwenden, unserem Wissen nach nicht. Was es kennt, ist der punktuelle Gebrauch des Präsens in Texten, die ansonsten nahezu durchgängig im epischen Präteritum abgefasst sind, also ein Präsens, das oft als ›historisches‹ bezeichnet wird, das sich für das Mittelhochdeutsche jedoch besser als ›punktuelles Präsens‹ fassen lässt.
Die Verwendung eines solchen Präsens bildet den Gegenstand dieses Beitrages. Wir verfolgen dabei die Frage, wie sich dieser Tempusgebrauch narratologisch beschreiben lässt und welche Auswirkungen er auf die diegetische Struktur eines Erzähltextes hat.
Diese Frage, mag sie auch schlicht daherkommen, ist eine recht voraussetzungsreiche, erfordert sie doch zwei grundsätzliche Klärungen. Zunächst die nach der ganz allgemeinen Temporalität des Präsens. Was sagt das Präsens über die zeitliche Lagerung einer Aussage überhaupt aus? Außerdem berührt der Versuch, den Präsensgebrauch in Erzähltexten narratologisch zu beschreiben, auch die Frage, ob sich die Funktion von Tempora in narrativen und/oder fiktionalen Texten ändert oder ändern kann. Beides sind nicht nur umfassende und komplexe Fragen, sondern auch solche, die in der Forschung hochgradig umstritten sind. Unsere Überlegungen hierzu können angesichts dessen nur skizzenhaft und vorläufig sein.
Vor Ort lernen
(2022)
Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist.
Vom Bolschoi nach Sanssouci
(2022)
Dieser Beitrag diskutiert die diagnostischen Kompetenzen Lehramtsstudierender vor allem in Bezug auf internalisierende Verhaltensbesonderheiten. Da diese häufig weniger Einfluss auf den Verlauf des Schulalltags von Lehrpersonen haben als externalisierendes Erleben und Verhalten von Kindern, werden internalisierende Verhaltensbesonderheiten von Kindern häufig seltener wahrgenommen und seltener als pädagogisch relevant eingestuft. Daher erfahren diese Kinder oft weniger förderdiagnostische Unterstützung. Mit dem Ziel der Entwicklung diesbezüglicher diagnostischer Kompetenzen der Studierenden wird das Psychodiagnostische Praktikum (PDP) mit praktischen Abschnitten und begleitenden Seminarsitzungen zeitgleich zum Praxissemester durchgeführt. Um Veränderungen in der Selbstwahrnehmung der Studierenden in Bezug auf ihre diagnostischen Kompetenzen im Rahmen des PDP abzubilden und damit das Gesamtkonzept zu evaluieren, wird ein selbstentwickelter Fragebogen verwendet. Der Beitrag stellt die konzeptuellen Gedanken des Fragebogens sowie die Ergebnisse einer ersten Pilotstudie vor.
Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn.
Conspiracy theories are currently all the rage in philosophy and broader intellectual culture. One of the most common background assumptions in the discourse on conspiracy theories is that conspiracy theorists exhibit certain epistemic vices in the sense of cognitive misconduct. This epistemic vice is mostly seen as a form of irrationality; the corresponding "remedy", as suggested by some commentators, is a return to the ideals of the Enlightenment. This article argues that this idea is wrongheaded. Upon closer inspection, it becomes clear that conspiracy theorists are actually motivated by the rational Enlightenment ideal of self-thinking in the first place. In contrast to the standard discourse, the article posits that conspiracism is based on a certain form of social scepticism, according to which conspiracy theorists radically mistrust a certain form of expert testimony, namely "official" statements. This form of social scepticism in turn facilitates a naive appropriation of the Enlightenment ideal of self-thinking. The article closes by drawing connections to the ethical and epistemological debate on trust and offers the pessimistic assessment that there are no easy solutions based on individual epistemic virtues.
Tätigkeitsorientierung als Maßgabe und Element der Gestaltung von Lehre und Studium ist mehr als die Integration eines Praktikums in das Curriculum. Die Diskussionen an den Hochschulen darum haben in den vergangenen Jahren an Komplexität gewonnen, insbesondere veranlasst durch den Fokus auf „Employability“ im Rahmen des Bologna-Prozesses. So wird mittlerweile verstärkt theorie- und evidenzbasiert auf die verschiedenen Perspektiven des Begriffs eingegangen, was sich auch in den Strategien der Hochschulen wiederfindet. Entsprechend wird in diesem Beitrag zunächst eine Einordnung der Tätigkeitsorientierung in den größeren hochschulpolitischen Rahmen sowie in die Konstrukte studienerfolgsfördernder Faktoren vorgenommen, bevor in einem zweiten Schritt auf die Notwendigkeit und Möglichkeiten verwiesen wird, wie sich der Stand der jeweilig hochschulspezifischen Tätigkeitsorientierung erfassen lässt. Abschließend soll beispielgebend gezeigt werden, wie Studieninhalte ergänzende Beratungen von Studierenden zur Berufsorientierung ausgestaltet werden können. Damit wird das Thema der Tätigkeitsorientierung aus unterschiedlichen Handlungsfeldern in den Blick genommen, um dem Anspruch an ein multiperspektivisches Vorgehen bei der Leitbild-entwicklung Rechnung zu tragen.
Transnational Lawmaking Coalitions is the first comprehensive analysis of the role and impact of informal collaborations in the UN human rights treaty bodies. Issues as central to international human rights as the right to water, abortion, torture, and hate speech are often only clarified through the instrument of treaty interpretations. This book dives beneath the surface of the formal access, procedures, and actors of the UN treaty body system to reveal how the experts and external collaborators play a key role in the development of human rights. Nina Reiners introduces the concept of 'Transnational Lawmaking Coalitions' within a novel theoretical framework and draws on a number of detailed case studies and original data. This study makes a significant contribution to the scholarship on human rights, transnational actors, and international organizations, and contributes to broader debates in international relations and international law
Transform2Open
(2022)
Theorie des (Un-)Praktischen
(2022)