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This chapter consists of three parts. In the first part, I will give a short overview about the integration of the protection of the environment into German constitutional law. This section will start with the presentation of the relevant provision, Art. 20a BL. Then, I will elaborate on its legal character. In the second part, I will make some brief remarks on the practical implications of Art. 20a BL. Finally, I will present some preliminary conclusions.
Jahresbericht 2020
(2021)
Im Berichtszeitraum standen nicht so sehr einzelne Menschenrechte im Fokus, sondern die komplexe und sektorübergreifende Verletzung von Menschenrechten durch unternehmerisches Handeln einerseits und durch den menschengemachten Klimawandel andererseits.
In einem Interview vom 4. April 2020 äußerten sich Andreas Zimmermann und Norman Weiß gegenüber der Pressestelle der Universität Potsdam zur Einschränkung von Grund- und Menschenrechten im Rahmen der Pandemiebekämpfung und gelangten dabei zu dem Ergebnis, dass sich die damaligen Maßnahmen verfassungsrechtlich und völkerrechtlich im Rahmen des Zulässigen bewegten. Bei internen Beratungen wurde beschlossen, das Thema fundiert im Jahr 2022 aufzuarbeiten.
Aus dem Inhalt:
- Die Rolle Nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte: Paradoxien und Potenziale
- Lehrbuchbeispiel des Versagens: Die Schutzverantwortung und die Rohingya in Myanmar
- Rechtsfragen der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Aus dem Inhalt:
– Replik auf Felix Brönners Beitrag im MRM – MenschenRechtsMagazin Heft 1/2 2019 „Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs“ S. 24 – 37 (Teil 1)
– Der Nachweis von Verletzungen der Menschenrechte durch Satellitenbilder – Dargestellt am Beispiel der Praxis von Untersuchungskommissionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
– Kinder als Menschenrechtsverteidiger:innen – Anforderungen an ein förderliches Umfeld für das Engagement von Kinder