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Diskursive Perspektiven auf internationale Politik haben in den vergangenen Jahren an Relevanz und Popularität gewonnen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über verschiedene Spielarten diskursiver Ansätze in den Internationalen Beziehungen, um sich dann vor allem poststrukturalistisch inspirierten Diskursarbeiten zu widmen. Poststrukturalistische Ansätze, so argumentieren wir, sind besonders interessant für die Disziplin der IB, da sie vier spezifische Gewinne bieten: Erstens erlauben sie eine kritische Perspektive auf Fragen internationaler Politik, zweitens hilft eine poststrukturalistische Perspektive dabei, den oft übersehenen politischen Charakter sozialer Realität herauszustellen, drittens halten sie dazu an, die eigene Sichtweise des/der Forschenden zu reflektieren und viertens erlaubt es eine poststrukturalistische Vorgehensweise mit ihrem Fokus auf „Wie-möglich-Fragen“, eine alternative analytische Perspektive zu dominanten erklärenden Ansätzen einzunehmen.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Fachverfahren und die Automatisierung von Prozessen verändern die Sachbearbeitung und Leistungserstellung in der Verwaltung und somit die Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und Personalstrukturen. Bei der Antragsbearbeitung und Bescheiderstellung in der Ordnungs- und Leistungsverwaltung erhält IKT nicht nur eine unterstützende, sondern zunehmend auch eine leitende oder entscheidende Rolle. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung kann die fortschreitende Digitalisierung eine ganzheitliche Sachbearbeitung ermöglichen, aber auch einschränken. Insgesamt kann sie zu einer Neuordnung des Berufsfeldes öffentlicher Dienst führen.
Wem wird geglaubt und wem nicht? Wessen Wissen wird weitergegeben und wessen nicht? Wer hat eine Stimme und wer nicht? Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit befassen sich mit dem breiten Feld der ungerechten oder unfairen Behandlung, die mit Fragen des Wissens, Verstehens und Kommunizierens zusammenhängen, wie z.B. die Möglichkeit, vom Wissen oder von kommunikativen Praktiken ausgeschlossen zu werden oder zum Schweigen gebracht zu werden, aber auch Kontexte, in denen die Bedeutungen mancher systematisch verzerrt oder falsch gehört und falsch dargestellt werden, in denen manchen misstraut wird oder es an epistemischer Handlungsfähigkeit mangelt. In diesem Buch wird eine Übersicht über die breite Debatte epistemischer Ungerechtigkeit, epistemischer Unterdrückung und epistemischer Gewalt gegeben, in dem unterschiedliche Theorien, die sich auf der Schnittstelle von Gerechtigkeitstheorie und epistemischen Fragen befinden, systematisch und kritisch diskutiert sowie theoretische Vorgänger dieser Theorien beleuchtet werden.
Der vorliegende Beitrag, der sich weniger als Fachbeitrag, sondern vielmehr als Erfahrungsbericht aus der Praxis versteht, berichtet von unterschiedlichen Versuchen, die Mensch-Tier-Beziehung in den schulischen Kontext einzubringen und somit der unzureichenden Beachtung der Thematik entgegenzuwirken. Nachdem überblicksartig die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik herausgestellt und auf diese Weise die Notwendigkeit einer unterrichtlichen Beschäftigung mit dem Verhältnis von Menschen und anderen Tieren begründet wird, wird zunächst von einem ersten Versuch berichtet, (angehende) Lehrkräfte im Rahmen eines Workshops am Studienseminar Potsdam für die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik zu sensibilisieren sowie über eine mögliche Umsetzung in den verschiedenen Unterrichtsfächern zu informieren. Anschließend werden – exemplarisch für den Politikunterricht – zwei Unterrichtsstunden, die die Mensch-Tier-Beziehung auf verschiedene Weise in den Politikunterricht einbeziehen, sowie die im Rahmen der Durchführung gesammelten Erfahrungen vorgestellt.
Der russische Krimi
(2024)
Die erste umfassende Darstellung des Kriminalgenres in Russland. Sie geht auf Bücher und Filme ein und berücksichtigt die Debatten der Literaturkritik, da sich die Kulturpolitik während der sowjetischen Jahrzehnte schwer damit tat, dem Kriminalgenre überhaupt ein Existenzrecht zubilligen. Sympathie für die Miliz zu erzeugen wurde schließlich offizieller Zweck dieses politisch zu einer Nischenexistenz gedrängten Genres. Entsprechend liegt ein Akzent der Studie auf der Ideologie, besonders bei der Darstellung der Helden und ihrer Gegner und der Lebenswelt, die die Leser als ihre wiedererkennen sollten. Dabei erfahren sie eine Menge über die Gesellschaft, vor allem über deren sonst eher verschwiegene Schattenseiten.
Nicht zuletzt wegen der langen Entbehrung spannender Texte wurde der Krimi nach dem Ende des Sozialismus zu dem Bestsellergenre schlechthin. Am Bespiel des Frauenkrimis (Marinina und Nachfolgerinnen) und des postmodernen Krimis (Akunin) wird die postsowjetische Entwicklung bis in die 2010er Jahre gezeigt.
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen?
Citizenship
(2024)
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Wo programmiert wird, da passieren Fehler. Um das Debugging, also die Suche sowie die Behebung von Fehlern in Quellcode, stärker explizit zu adressieren, verfolgt die vorliegende Arbeit das Ziel, entlang einer prototypischen Lernumgebung sowohl ein systematisches Vorgehen während des Debuggings zu vermitteln als auch Gestaltungsfolgerungen für ebensolche Lernumgebungen zu identifizieren. Dazu wird die folgende Forschungsfrage gestellt: Wie verhalten sich die Lernenden während des kurzzeitigen Gebrauchs einer Lernumgebung nach dem Cognitive Apprenticeship-Ansatz mit dem Ziel der expliziten Vermittlung eines systematischen Debuggingvorgehens und welche Eindrücke entstehen während der Bearbeitung?
Zur Beantwortung dieser Forschungsfrage wurde orientierend an literaturbasierten Implikationen für die Vermittlung von Debugging und (medien-)didaktischen Gestaltungsaspekten eine prototypische Lernumgebung entwickelt und im Rahmen einer qualitativen Nutzerstudie mit Bachelorstudierenden informatischer Studiengänge erprobt. Hierbei wurden zum einen anwendungsbezogene Verbesserungspotenziale identifiziert. Zum anderen zeigte sich insbesondere gegenüber der Systematisierung des Debuggingprozesses innerhalb der Aufgabenbearbeitung eine positive Resonanz. Eine Untersuchung, inwieweit sich die Nutzung der Lernumgebung längerfristig auf das Verhalten von Personen und ihre Vorgehensweisen während des Debuggings auswirkt, könnte Gegenstand kommender Arbeiten sein.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.