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Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Das Zusammenwirken der Ortsbeiräte mit der Stadtverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung
(2021)
Seit zwei Jahren arbeiten die Werkstätten der Wirtschaftsregion Lausitz an der Projektauswahl und -qualifizierung für die Strukturstärkungsmittel. Wir haben uns gefragt: Wie geht es Vertreter*innen aus Lausitzer Städten und Gemeinden auf diesem Neuland? Was brauchen sie, um der zentralen Rolle gerecht zu werden, die das Strukturstärkungsgesetz für sie vorgesehen hat? Und wo können wir als politische Vertreter*innen aktiv werden, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen?
Dafür ist Prof. Dr. Franzke in den letzten Monaten mit Lausitzer*innen ins Gespräch gekommen. Der vorliegende Bericht soll – als Momentaufnahme – erste Antworten liefern. Wir stehen am Anfang eines langandauernden Transformationsprozesses. Auf manche Fragen gibt es noch keine Antworten und auf andere wird sich die Antwort im Laufe der Zeit womöglich ändern. Das ist auch in Ordnung. Denn in einem sich stetig wandelnden Prozess lernen wir, mit sich stetig wandelnden Antworten zu leben.
Er stellte die Entwicklung der Universität Basel an der Schwelle vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit bis zum 17. Jahrhundert dar und unterstrich ihre Bedeutung für die nichtkatholischen Studenten aus den Nachbarländern nach dem Beginn der Reformation: Die hiesige Universität war nämlich zudem ein idealer Ort, an dem sich sowohl frankophone Studenten als auch reformierte Studenten aus Frankreich, dem Herzogtum Savoyen-Piemont, England oder Italien als Glaubensflüchtlinge einschreiben konnten. Basel diente zudem als Transituniversität bei Bildungsreisen durch Europa im Rahmen der peregrinatio academica. Neben Basel widmete sich Asche auch den reformierten Hohen Schulen bzw. Akademien in Zürich, Bern, Lausanne und Genf sowie deren Stellung im schweizerischen Bildungssystem der Frühen Neuzeit; er erklärte deren Funktion (vornehmlich für die Pfarrerausbildung) sowie die regionale und soziale Herkunft der dortigen Studentenschaft, die ebenfalls teilweise aus dem Ausland stammte.
Im Rahmen eines einjährigen Entwicklungsprozesses wurde das Fragebogenmodul "Einstellungen zu sozialer Ungleichheit" unter der Leitung der Infrastruktureinrichtung SOEP entwickelt und in der 38. Welle der Haupterhebung des Sozio-oekonomischen Panels erstmalig erhoben. Das finale Fragebogenmodul umfasst 43 Items zu den Themenbereichen Soziale Vergleiche, Soziale Mobilität, Sozialstaat und Nicht-materielle Ungleichheit. In der Tradition des SOEP als forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung erfolgte die Fragebogenentwicklung in enger Zusammenarbeit mit externen Forschenden aus dem Bereich der Einstellungs- und Ungleichheitsforschung. Neben der etablierten Nutzung des SOEP Innovation Samples (SOEP-IS) für quantitative Pretests neu entwickelter Fragen kam erstmals ein kognitiver Pretest zum Einsatz. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Entwicklungsprozess von der Konzeption bis zum finalen Fragebogen.
Stress-Test Sozialamt
(2022)
Im Vergleich mit dem Privatsektor weist die öffentliche Verwaltung eine stark erhöhte Krankenstandsquote auf. Psychische Erkrankungen, welche in den letzten 12 Jahren massiv zugenommen haben, spielen dabei eine herausragende Rolle. Im Allgemeinen wird dies auf eine gesteigerte Arbeitsbelastung (z.B. in Folge des Personalmangels) zurückgeführt. Das Projekt „Stress-Test Sozialamt. Psychische Belastungen in der Sozialverwaltung“ soll dazu beitragen, die Verwaltungs-BürgerInnen-Interaktion näher zu beleuchten und den Blick auf Anforderungen und Konsequenzen für die Beteiligten vor allem im Hinblick auf das persönliche Stressniveau und die psychosoziale Gesundheit zu richten. Untersucht wurden Faktoren, die die psychische Gesundheit von VerwaltungsmitarbeiterInnen und das Verhalten von BürgerInnen in Interaktionen mit der Verwaltung darstellen sowie deren wechselseitigen Effekte zueinander. Das verwendete theoretische Modell geht davon aus, dass Stress dann auftritt, wenn (berufliche) Anforderungen (z.B. Arbeitsumfang) und Ressourcen (z.B. Unterstützung durch KollegInnen) nicht im Gleichgewicht stehen. Gerade bei langfristigem Missverhältnis ohne konstruktive Lösungsstrategie kann dies negative Folgen auf die individuelle Gesundheit nehmen.Mittels Multimethoden-Ansatz wurden Ergebnisse aus verschiedenen Quellen trianguliert und umfassend erfasst. Basis der Datenerhebung bildeten ExpertInnen-Interviews mit Mitarbeitenden und Führungskräften der teilnehmenden Sozialämter. Darauf aufbauend fanden teilnehmende Beobachtungen vor Ort und Befragungen von KundInnen und Mitarbeitenden per Kurzfragebögen nach direkten Interaktionen während der Sprechzeiten statt. Als letzter Schritt wurde schließlich eine Gesamtbefragung aller Mitarbeitenden der teilnehmenden Sozialämter durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte letztere jedoch verzögert.
Die erhobenen Daten lassen auf ein heterogenes Stressbild der Mitarbeitenden schließen, wobei deutliche Ausschläge am oberen Ende der Skala zu verzeichnen sind. Ein Teil der Belegschaft ist demnach überdurchschnittlich gestresst. Zwar führt Stress nicht unmittelbar zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Ein dauerhaft erhöhtes Niveau zieht jedoch gesundheitliche wie psychische Folgen nach sich. Die hohe Stressbelastung lässt sich aufgrund der hier durchgeführten Datenerhebung im Wesentlichen auf hohe Arbeitsanforderungen zurückführen, was eine dauerhafte Belastung darstellen könnte. Weitere Stressquellen ergeben sich aus den hohen psychologischen Anforderungen der Arbeit, der eigentlichen Interaktion mit BürgerInnen sowie in Teilen einer unzureichenden Attraktivität des Arbeitsplatzes (z.B. durch fehlende Sauberkeit, Lärmbelästigung etc.). Aufgrund dieser Schlussfolgerungen wird daher empfohlen, aktives Gesundheitsmanagement und Sportkurse in den Ämtern auszubauen. Weiterhin sollte die gegenseitige und professionelle Supervision intensiviert werden. Um die Personalsituation zu verbessern, müssen Personalanwerbung und Einstellungsprozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Weiterhin gilt es, die allgemeine Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, indem Großraumbüros in Bereichen mit KundInnenkontakt vermieden, technische Ausstattung und räumliche Begebenheiten verbessert werden. Nicht zuletzt müssen Amtsleitung und Führungskräfte informellen Austausch stärken und fördern sowie organisationale Lernprozesse ausbauen und etablieren.
Hochwasser, Brände, Stromausfälle oder Vandalismus – Kulturgüter können durch verschiedene Ereignisse gefährdet oder gar zerstört werden. Die Notfallvorsorge für Kulturgüter gehört zwar zu den Kernaufgaben von Kultureinrichtungen, doch nach wie vor fehlen vielerorts die nötigen Ressourcen sowie eine konsequente Koordination aller für einen effektiven Kulturgutschutz notwendigen Partner. Das Diskussionspapier „Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für Kulturgüter“ fasst die bereits etablierten Methoden zur Notfallvorsorge zusammen und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung.
Rebound-Effekte, die infolge von Maßnahmen und Handlungen auftreten, die darauf abzielen, den Ressourcenverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu reduzieren, stehen dem Ziel nach Klimaneutralität entgegen. Bei der Entwicklung und dem Einsatz von Maßnahmen zum Ressourcen- und Klimaschutz sollte immer das Auftreten von Rebound-Effekten berücksichtigt und durch geeignete Konzepte zur Abschwächung dieser Effekte ergänzt werden. Die wissenschaftliche Forschung hat sich bisher überwiegend auf die Analyse von Rebound-Effekten und weniger auf die Eindämmung dieser Effekte fokussiert. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von Rebound-Effekten, der im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes „iReliefs. Indirect Rebound Effects. Lifestyle‐segmentation and Interventions with Efficiency‐Feedback and Sufficiency” (FZK 01UT1706) entwickelt wurde, soll genau diese Wissenslücke schließen.
Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt, die Einschränkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Versäumnisse. Darüber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.
Jahresbericht 2021-2022
(2023)
Der Jahresbericht des MenschenRechtsZrentrums der Universität Potsdam (MRZ) informiert über die Aktivitäten im Berichtszeitraum 2021 und 2022. Das MRZ ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam; seine Mitglieder sind in Forschung und Lehre aktiv, wobei die Lehre an der Philosophischen und an der Juristischen Fakultät angeboten wird.
Zu den bearbeiteten Themen gehören Fragen der Gerechtigkeit, u.a. mit Blick auf die Folgen der Covid-19-Pandemie, der Verhältnis von Menschenrechten und Humanitärem Völkerrecht, der Schutz geflüchteter Personen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Der vorliegende Abschlussbericht präsentiert die Ergebnisse des BMBF-geförderten Verbundprojektes "E-LANE: E-Learning in der Lehrerfortbildung: Angebote, Nutzung und Erträge", das gemeinsam durch die Universität Potsdam (Prof. Dr. Dirk Richter) und der Leuphana Universität Lüneburg (Prof. Dr. Marc Kleinknecht) durchgeführt wurde. Ziel des Projektes war die Untersuchung des Angebotes von digitalen bzw. digital-gestützten Fortbildungen für Lehrkräfte in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Im Rahmen von vier Teilstudien wurden Datenbankanalysen der Fortbildungsangebote in den jeweiligen Ländern sowie schriftliche Befragungen mit Fortbildner*innen sowie Teilnehmer*innen von Online-Fortbildungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine Online-Fortbildung für Lehrkräfte zum Thema Feedback eigens konzipiert und durchgeführt.
Städte sind aufgrund ihrer Agglomeration von Bevölkerung, Sachwerten und Infrastrukturen in besonderem Maße von extremen Wetterereignissen wie Starkregen und Hitze betroffen. Zahlreiche Überflutungsereignisse infolge von Starkregen traten in den letzten Jahren in verschiedenen Regionen Deutschlands auf und führten nicht nur zu Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe, sondern auch zu Todesopfern. Und auch Hitzewellen, wie sie in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetreten sind, bergen gesundheitliche Risiken, welche sich auch in verschiedenen Schätzungen zu Hitzetodesfällen wiederfinden.
Um diesen Risiken zu begegnen und Schäden infolge von Wetterextremen zu reduzieren, entwickeln viele Kommunen bereits Strategien und Konzepte im Kontext der Klimaanpassung und/oder setzen Anpassungsmaßnahmen um. Neben der Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen orientieren sich Städte dabei u. a. an Leitfäden und Beispielen aus der Literatur, Erfahrungen aus anderen Städten oder an Ergebnissen aus Forschungsprojekten. Dieser Lern- und Transferprozess, der eine Übertragung von Maßnahmen oder Instrumenten der Klimaanpassung von einem Ort auf einen anderen beinhaltet, ist bislang noch unzureichend erforscht und verstanden.
Der vorliegende Bericht untersucht deshalb ebendiesen Lern- und Transferprozess zwischen sowie innerhalb von Städten sowie das Transferpotenzial konkreter Wissenstransfer-Medien, Instrumente und Maßnahmen. Damit wird das Ziel verfolgt, ein besseres Verständnis dieser Prozesse zu entwickeln und einen Beitrag zur Verbesserung des Transfers von kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten zu leisten. Der vorliegende Inhalt baut dabei auf einer vorangegangenen Analyse des Forschungsstands zum Transfer von Policies durch Haupt et al. (2021) auf und versucht, den bereits generierten Wissensstand auf der Ebene von Policies nun um die Ebene konkreter Instrumente und Maßnahmen zu ergänzen sowie durch empirische Befunde zu ausgewählten Maßnahmen zu untermauern. Die Wissens- und Datengrundlage dieses Berichts umfasst einen Mix aus verschiedenen (Online)-Befragungen und Interviews mit Vertreter:innen relevanter Akteursgruppen, vor allem Vertreter:innen von Stadtverwaltungen, sowie den Erfahrungswerten der drei ExTrass-Fallstudienstädte Potsdam, Remscheid und Würzburg.
Nach einer Einleitung beschäftigt sich Kapitel 2 mit übergeordneten Faktoren der Übertragbarkeit bzw. des Transfers. Kapitel 2.1 bietet hierbei eine Zusammenfassung zum aktuellen Wissensstand hinsichtlich des Transfers von Policies im Bereich der städtischen Klimapolitik gemäß Haupt et al. (2021). Hier werden zentrale Kriterien für einen erfolgreichen Transfer herausgearbeitet, um einen Anknüpfungspunkt für die folgenden Inhalte und empirischen Befunde auf der Ebene konkreter Instrumente und Maßnahmen zu bieten. Kapitel 2.2 schließt hieran an und präsentiert Erkenntnisse aus einer weitreichenden Kommunalbefragung. Hierbei wurde untersucht ob und welche Klimaanpassungsmaßnahmen in den Städten bereits umgesetzt werden, welche fördernden und hemmenden Aspekte es dabei gibt und welche Erfahrungen beim Transfer von Wissen und Ideen bereits vorliegen.
Kapitel 3 untersucht die Rolle verschiedener Medien des Wissenstransfers und widmet sich dabei beispielhaft Leitfäden zur Klimaanpassung und Maßnahmensteckbriefen. Kapitel 3.1 beantwortet dabei Fragen nach der Relevanz und Zugänglichkeit von Leitfäden, deren Stärken und Schwächen, sowie konkreten Anforderungen vonseiten befragter Personen. Außerdem werden acht ausgewählte Leitfäden vorgestellt und komprimiert auf ihre Transferpotenziale hin eingeschätzt. Kapitel 3.2 betrachtet Maßnahmensteckbriefe als Medien des Wissenstransfers und arbeitet zentrale Aspekte für einen praxisrelevanten inhaltlichen Aufbau heraus, um basierend darauf einen Muster-Maßnahmensteckbrief für Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen.
Kapitel 4 beschäftigt sich mit sehr konkreten kommunalen Erfahrungen rund um den Transfer von sieben ausgewählten Instrumenten und Maßnahmen und bietet zahlreiche empirische Befunde aus den Kommunen, basierend auf der Kommunalbefragung, verschiedenen Interviews und den Erfahrungen aus der Projektarbeit. Die folgenden sieben Instrumente und Maßnahmen wurden ausgewählt, um eine große Breite städtischer Klimaanpassungsaktivitäten zu betrachten: 1) Klimafunktionskarten (Stadtklimakarten), 2) Starkregengefahrenkarten, 3) Checklisten zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung, 4) Verbot von Schottergärten in Bebauungsplänen, 5) Fassadenbegrünungen, 6) klimaangepasste Gestaltung von Grün- und Freiflächen sowie 7) Handlungsempfehlungen für Betreuungseinrichtungen zum Umgang mit Hitze und Starkregen. Für jede dieser Klimaanpassungsaktivitäten wird auf Ebene der Kommunen Ziel, Verbreitung und Erscheinungsformen, Umsetzung anhand konkreter Beispiele, fördernde und hemmende Faktoren sowievorliegende Erfahrungen zu und Hinweisen auf Transfer dargestellt.
Kapitel 5 schließt den vorliegenden Bericht ab, indem zentrale Transfer-Barrieren aus den gewonnenen Erkenntnissen aufgegriffen und entsprechende Empfehlungen an verschiedene Ebenen der Politik ausgesprochen werden. Diese Empfehlungen zur Verbesserung des Transfers von klimaanpassungsrelevanten Instrumenten, Strategien und Maßnahmen umfassen 1) die Verbesserung des Austauschs zwischen verschiedenen Städten, 2) die Verbesserung der Zugänglichkeit von Wissen und Erfahrungen, 3) die Schaffung von Vernetzungsstrukturen innerhalb von Städten sowie 4) bestehende Wissenslücken zu schließen.
Die Autor:innen des vorliegenden Berichts hoffen, durch die vielfältigen Untersuchungsaspekte einen Beitrag zum besseren Verständnis der Lern- und Transferprozesse und zur Verbesserung des Transfers kommunaler Klimaanpassungsaktivitäten zu leisten.