Refine
Year of publication
Document Type
- Postprint (44)
- Monograph/Edited Volume (33)
- Article (30)
- Doctoral Thesis (9)
- Master's Thesis (4)
- Part of a Book (3)
- Bachelor Thesis (1)
- Conference Proceeding (1)
- Habilitation Thesis (1)
- Report (1)
Language
- German (127) (remove)
Keywords
- Deutschland (127) (remove)
Institute
Angehende Physiklehrkräfte sollen im Rahmen ihres Studiums fachliches und fachdidaktisches Wissen erwerben, welches die Gestaltung lernförderlichen Unterrichts ermöglicht. Es ist allerdings empirisch nur wenig geklärt, wie sich dieses Wissen im Laufe des Studiums entwickelt und ob es zur Ausbildung von Handlungsfähigkeiten beiträgt. Um derartige Wirkungsaussagen treffen zu können, müssen Instrumente entwickelt werden, die eine valide Testwertinterpretation zulassen. In diesem Beitrag werden auf Basis von im Projekt Profile-P+ entwickelten Instrumenten Validitätsanalysen zur längsschnittlichen Entwicklung des Professionswissens von Physiklehramtsstudierenden im Verlauf des Bachelorstudiums und ihrer Fähigkeiten zur Planung und Reflexion von Physikunterricht sowie zum Erklären von physikalischen Sachverhalten vor und nach dem Praxissemester dargestellt. Neben Wissenstests kamen standardisierte Performanztests zum Einsatz. Die vorliegenden Ergebnisse sprechen dafür, dass die erhobenen Messwerte im Sinne von Wirkungsaussagen interpretiert werden können.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.
Deutschland und Frankreich benötigen stetige Metallimporte, um ihr Wirtschaftsmodell aufrechtzuerhalten. Internationale Kooperation ist unerlässlich, damit diese Importe zuverlässig und nachhaltig verlaufen. Doch welche Potenziale bieten sich in diesem Bereich, welche Grenzen sind dabei zu erkennen? Dieser Frage geht Yann Wernert durch einen Fallstudienvergleich mit prozessanalytischen Methoden und auf der theoretischen Grundlage des neoliberalen Institutionalismus nach. Er zeigt, dass beide Länder ihre Bemühungen als reaktive Mittelmächte gestalten. Sie wollen durch staatliche Rohstoffstrategien wirtschaftliche, strategische und Nachhaltigkeitsziele erreichen. Während die Analyse durchaus Kooperationspotenziale ausmacht, fallen diese je nach Ländergruppe und Politikbereich sehr unterschiedlich aus.
Und der Zukunft abgewandt
(2010)
Seit dem Ende der DDR, das den Zusammenbruch des Ostblocks und damit die Beendigung des »Kalten Kriegs« einleitete, wird verstärkt versucht, das Wesen dieses Staates zu definieren und damit seine Folgen auf wirtschaftlicher, sozialer, psychologischer und bildungspolitischer Ebene zu verstehen und einzuordnen. Alexandra Budke analysiert in diesem Band das Schulfach Geographie, das neben der Staatsbürgerkunde und der Geschichte ein zentrales Fach war und in dem die in den Lehrplänen definierte »staatsbürgerliche, weltanschauliche oder ideologische Erziehung« auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus stattfinden sollte. Sie klärt, inwiefern Geographieunterricht in der DDR genutzt wurde, um geopolitische Interessen des Staates zu kommunizieren und zu verbreiten. Damit lässt sich durch die detaillierte Analyse des Fachunterrichts auch die Frage beantworten, ob SchülerInnen im Unterricht politisch manipuliert wurden und welche Handlungsmöglichkeiten die zentralen Akteure des Unterrichts, die LehrerInnen und die SchülerInnen, im Rahmen der durch die Bildungspolitik gesetzten curricularen Vorgaben wahrgenommen haben.
Das Ertragsteuerrecht lässt ausdrückliche Regelungen vermissen, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn ein ertragsteuerrelevanter Sachverhalt später wieder rückgängig gemacht wird. Es bleibt deshalb den Rechtsanwendern überlassen, die Fragen über die steuerliche Behandlung von Rückgängigmachungen zu beantworten. Dabei werden die von der Rechtsprechung gefundenen Lösungen in der Literatur immer wieder kritisiert.
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Kritik an der Rechtsprechung der Finanzgerichte in Zusammenhang mit Rückabwicklungen, als besondere Form der Rückgängigmachung, berechtigt ist. Dazu wird zunächst dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Rückabwicklung eines ertragsteuerrelevanten Vorgangs vorliegt und welche steuerliche Folgen ebenjene auslöst. Die Arbeit schließt mit der Forderung nach einer „korrespondierenden Besteuerung“ von Rückabwicklungen und der damit verbundenen teilweisen Abkehr von der derzeitigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Fälle zum Handelsrecht
(2019)
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches ergänzen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. So kennt das Handelsrecht besondere Vertretungsformen wie die Prokura, begründet bestimmte Rügeobliegenheiten oder erfasst Rechtsscheintatbestände. Insbesondere diese Verknüpfungen führen immer wieder zu Schwierigkeiten in Prüfungen.
Diesen Schwierigkeiten entgeht, wer die einschlägigen Fallgestaltungen trainiert. Der Band beinhaltet exemplarische Klausuren sowie Musterlösungen und gibt fallbezogene Hinweise. Behandelt werden beispielsweise Kaufmannseigenschaft, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Publizität des Handelsregisters (einschließlich der "Rosinentheorie"), Namensrecht, Unternehmensübergang, handelsrechtliche Stellvertretung, Kontokorrent, gutgläubiger Eigentumserwerb, Kommission und Frachtgeschäft.
Das Handelsrecht ist sowohl Pflichtfach- wie Schwerpunktstoff im juristischen Studium. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Handelsrechtslehrbüchern von Brox/Henssler, Jung und Lettl.
Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und ihre Lösung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.
Die verschwundene Diplomatie
(2019)
Das sechste Potsdamer Textbuch ist eine solide und kritische Bilanz der Außenpolitik der DDR. Weder rechtfertigt und verklärt sie nostalgisch eingefärbt das vergangene System, noch verurteilt sie pauschal. Den Beiträgen liegen sowohl umfangreiche Recherchen in den Archiven als auch lebensweltliche Erfahrungen mit der Außenpolitik des deutschen Realsozialismus zugrunde. Der Band, der zum 70. Geburtstag des ehemaligen Professors am Institut für Internationale Beziehungen der DDR Claus Montag erschien, macht generelle Linien der ostdeutschen Außenpolitik sichtbar und zeigt zugleich sehr konkret die internationale Vernetzung der DDR in den verschiedenen Phasen des Kalten Krieges.
Die zunehmende Digitalisierung des Lebens hält in vielen Bereichen Einzug. Im Sinne der Forderung nach lebenslangem Lernen und mit dem Ziel den vielfältigen sich ändernden Anforderungen des täglichen Lebens erfolgreich zu begegnen, bedarf es der Schaffung einer individuellen und persönlichen Lernumgebung jedes Einzelnen. Dieser Beitrag setzt sich zunächst kritisch mit dem Begriff der persönlichen Lernumgebung auseinander. Darauf aufbauend wird der Betrachtungsrahmen auf die Verwendung innerhalb der Institution Hochschule eingeengt. Hieraus erwachsen sowohl Herausforderungen als auch Divergenzen im Spannungsfeld zwischen institutioneller und persönlicher Lernumgebung, die innerhalb eines offenen Gestaltungsprozesses zu lösen sind, sodass sich allgemeingültige Designprinzipien institutioneller persönlicher Lernumgebungen ableiten lassen.
Weltweit verursachen Städte etwa 70 % der Treibhausgasemissionen und sind daher wichtige Akteure im Klimaschutz bzw. eine wichtige Zielgruppe von Klimapolitiken. Gleichzeitig sind Städte besonders stark von möglichen Auswirkungen des Klimawandels betroffen: Insbesondere extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen oder Starkregenereignisse mit Überflutungen verursachen in Städten hohe Sachschäden und wirken sich negativ auf die Gesundheit der städtischen Bevölkerung aus. Daher verfolgt das Projekt ExTrass das Ziel, die städtische Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen in enger Zusammenarbeit mit Stadtverwaltungen, Strukturen des Bevölkerungsschutzes und der Zivilgesellschaft zu stärken. Im Fokus stehen dabei (kreisfreie) Groß- und Mittelstädte mit 50.000 bis 500.000 Einwohnern, insbesondere die Fallstudienstädte Potsdam, Remscheid und Würzburg.
Der vorliegende Bericht beinhaltet die Ergebnisse der 14-monatigen Definitionsphase von ExTrass, in der vor allem die Abstimmung eines Arbeitsprogramms im Mittelpunkt stand, das in einem nachfolgenden dreijährigen Forschungsprojekt (F+E-Phase) gemeinsam von Wissenschaft und Praxispartnern umgesetzt werden soll. Begleitend wurde eine Bestandsaufnahme von Klimaanpassungs- und Klimaschutzstrategien/-plänen in 99 deutschen Groß- und Mittelstädten vorgenommen. Zudem wurden für Potsdam und Würzburg Pfadanalysen für die Klimapolitik durchgeführt. Darin wird insbesondere die Bedeutung von Schlüsselakteuren deutlich. Weiterhin wurden im Rahmen von Stakeholder-Workshops Anpassungsherausforderungen und aktuelle Handlungsbedarfe in den Fallstudienstädten identifiziert und Lösungsansätze erarbeitet, die in der F+E-Phase entwickelt und getestet werden sollen. Neben Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene und auf Stadtteilebene wurden Maßnahmen angestrebt, die die Risikowahrnehmung, Vorsorge und Selbsthilfefähigkeit von Unternehmen und Bevölkerung stärken können. Daher wurde der Stand der Risikokommunikation in Deutschland für das Projekt aufgearbeitet und eine erste Evaluation von Risikokommunikationswerkzeugen durchgeführt. Der Bericht endet mit einer Kurzfassung des Arbeitsprogramms 2018-2021.
Verbrannte Erde
(2018)
Innerhalb des öffentlichen und politischen Diskurses in Deutschland nehmen die Verbrechen in den ehemaligen Kolonien des Deutschen Kaiserreichs einen kaum wahrnehmbaren Platz ein. Rückt der Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika seit ein paar Jahren vermehrt ins Licht der Öffentlichkeit, so sind die Kolonialkriege in Deutsch-Ostafrika, die mehrere Hunderttausend Afrikaner das Leben kosteten, nahezu vergessen. Frederik Haug analysiert den erinnerungspolitischen Umgang der Bundesregierung mit den Verbrechen, die die deutsche „Schutztruppe“ in Ostafrika vor über einem Jahrhundert verübte. Er untersucht dabei sowohl die Charakteristika dieser Haltung als auch die Gründe für eine solche Positionierung.
Die Kernfrage der vorliegenden Arbeit lautet: Sichert die Schuldenbremse die fiskalische Nachhaltigkeit in Deutschland? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst untersucht, welche Vor-Wirkungen die Einführung der Schuldenbremse im Zeitraum 2010-16 auf die deutschen Bundesländer zeitigte. Dafür wurden die beobachtete Konsolidierungsleistung und der 2009 bestehende Konsolidierungsanreiz bzw. –druck der Bundesländer mit Hilfe einer eigens zu diesem Zweck entwickelten Scorecard evaluiert. Mittels multipler Regressionsanalyse wurde dann analysiert, wie die Faktoren der Scorecard die Konsolidierungsleistung der Bun- desländer beeinflussen. Dabei wurde festgestellt, dass beinahe 90% der Variation, durch die unabhängigen Variablen Haushaltslage, Schuldenlast, Einnahmenwachstum und Pensionslast erklärt werden und der Schuldenbremse bei der Konsolidierungsepisode 2009-2016 eher eine untergeordnete Rolle zugefallen sein dürfte. Anschließend wurde mithilfe der in 65 Expertinneninterviews gesammelten Daten analysiert, welche Grenzen der neuen Fiskalregel in ihrem Wirken gesetzt sind, bzw. welche Risiken zukünftig die Einhaltung der Schuldenbremse erschweren oder verhindern könnten: Kommunalverschuldung, FEUs, Eventualverpflichtungen in Form von Bürgschaften für Finanzinstitute und Pensionsverpflichtungen. Die häufig geäußerten Kritikpunkte, die Schuldenbremse sei eine Konjunktur- und Investitionsbremse werden ebenfalls überprüft und zurückgewiesen. Schließlich werden potentielle zukünftige Entwicklungen hinsichtlich der Schuldenbremse und der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sowie der Konsolidierungsbemühungen der Länder erörtert.
Viele der mittelost- und südosteuropäischen Länder haben mit der Migration ihrer Staatsbürger nach Westeuropa zu kämpfen und beklagen den brain drain ihrer jungen und gut ausgebildeten Generation. Dieses Buch widmet sich der Migration bulgarischer Staatsbürger nach Deutschland und analysiert die positiven sowie negativen Auswirkungen der Migration auf Bulgarien als Herkunftsland selbst. Es werden die Daten, Personengruppen und Ursachen der Migration unter Berücksichtigung der Push- und Pull-Faktoren beider Länder seit dem EU-Beitritt 2007, insbesondere seit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit 2014, analysiert. Ferner steht die Frage im Vordergrund, wie der bulgarische Staat und die Zivilgesellschaft mit dem Phänomen der Massenmigration umgehen und was zusätzlich getan werden könnte, um die Migration gezielter zu steuern und so mehr Bulgaren für eine Zukunft in der Heimat zu begeistern.
Datenbankbasierte epidemiologische Untersuchung über die Versorgung demenzerkrankter Patienten
(2016)
Hintergrund:
Demenz wird von der Weltgesundheitsorganisation als ein in der Regel chronisch oder progressiv verlaufendes Syndrom definiert, das von einer Vielzahl von Hirnerkrankungen verursacht wird, welche das Gedächtnis, das Denkvermögen, das Verhalten und die Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, beeinflussen. Weltweit leiden 47,5 Millionen Menschen unter Demenz und diese Zahl wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2050 verdreifachen.
In den vorliegenden Studien wurden zum Einem die Faktoren, welche mit dem Risiko einhergehen eine Demenz zu entwickeln, analysiert. Zum Anderen wurde die Persistenz der medikamentösen Behandlung von depressiven Zuständen mit Antidepressiva sowie die Persistenz der medikamentösen Behandlung von Verhaltensstörungen, therapiert mit Antipsychotika, bei Demenzpatienten untersucht.
Durchführung:
Alle drei Studien basieren auf den Daten der IMS Disease Analyzer-Datenbank.
Die Daten der Disease Analyzer-Datenbank werden über standardisierte Schnittstellen direkt monatlich aus dem Praxiscomputer generiert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt und entsprechen in Umfang und Detaillierungsgrad der Patientenakte.
Risikofaktoren für eine Demenzdiagnose
Methode:
Insgesamt wurden in die Studie 11.956 Patienten mit einer Erstdiagnose (Indexdatum) einer Demenz (ICD 10: F01, F03, G30) zwischen Januar 2010 und Dezember 2014 eingeschlossen. 11.956 Kontrollpatienten (ohne Demenz) wurden den Patienten nach Alter, Geschlecht, Art der Krankenversicherung und Arzt zugeordnet. In beiden Fällen wurden die Praxisaufzeichnungen dazu verwendet, sicherzustellen, dass die Patienten vor dem Indexdatum jeweils 10 Jahre kontinuierlich beobachtet worden waren. Insgesamt wurden 23.912 Personen betrachtet.
Mehrere Erkrankungen, die möglicherweise mit Demenz assoziiert sind, wurden anhand von allgemeinärztlichen Diagnosen bestimmt (ICD-10-Codes): Diabetes (E10-E14), Hypertonie (I10), Adipositas (E66), Hyperlipidämie (E78), Schlaganfall (einschließlich transitorische ischämische Attacke, TIA) (I63, I64, G45), Parkinson-Krankheit (G20, G21), intrakranielle Verletzung (S06), koronare Herzkrankheit (I20-I25), leichte kognitive Beeinträchtigung (F06) und psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10). Das Vorhandensein mehrerer Medikamente, wie z. B. Statine, Protonenpumpenhemmer und Antihypertensiva (einschließlich Diuretika, Beta-Blocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Angiotensin-II), wurde ebenfalls bemessen.
Ergebnisse:
Das Durchschnittsalter für die 11.956 Demenzpatienten und die 11.956 der Kontrollkohorte war 80,4 (SD 5,3) Jahre. 39,0% der waren männlich. In dem multivariaten Regressionsmodell, wurden folgende Variablen mit einem erhöhten Risiko von Demenz in einem signifikanten Einfluß assoziiert: milde kognitive Beeinträchtigung (MCI) (OR: 2,12), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (1,96), Parkinson-Krankheit (PD) (1,89), Schlaganfall (1,68), intrakranielle Verletzung (1,30), Diabetes (1,17), Fettstoffwechselstörung (1,07), koronare Herzkrankheit (1,06). Der Einsatz von Antihypertensiva (0,96), Statinen (OR: 0,94) und Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) (0,93) wurden mit einem verringerten Risiko der Entwicklung von Demenz.
Schlussfolgerung:
Die gefundenen Risikofaktoren für Demenz stehen in Einklang mit der Literatur. Nichtsdestotrotz bedürfen die Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Statinen, PPI und Antihypertensiva und einem verringerten Demenzrisiko weiterer Untersuchungen.
Persistenz der Behandlung mit Antidepressiva bei Patienten mit Demenz
Methode:
Patienten wurden ausgewählt, wenn bei ihnen im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 eine Demenzdiagnose (ICD 10: F01, F03, G30) und eine erste Verordnung eines trizyklischen Antidepressivums oder selektiven Serotonin-
Wiederaufnahmehemmers (SSRI) oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SSNRI) vorlagen. Ausgewählte Patienten wurden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nach dem Indexdatum beobachtet. Das letzte Nachbeobachtungsdatum eines Patienten war der 31. Dezember 2014. Insgesamt standen 12.281 Patienten für die Persistenzanalyse zur Verfügung. Der Hauptzielparameter war die Abbruchrate der Antidepressivabehandlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Indexdatum. Behandlungsabbruch wurde definiert als ein Zeitraum von 90 Tagen ohne diese Therapie.
Als demographische Daten wurden Alter, Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), Art der Praxis (Neurologe oder Allgemeinmediziner) und Praxisregion (Ost- oder Westdeutschland) erhoben. Die folgenden Demenzdiagnosen wurden berücksichtigt: Alzheimer-Krankheit (G30), vaskuläre Demenz (F01) und nicht näher bezeichnete Demenz (F03). Darüber hinaus wurde der Charlson-Komorbiditäts-Index als allgemeiner Marker für Komorbidität verwendet. Darüber hinaus wurden die folgenden Diagnosen als Komorbiditäten in die Studie aufgenommen: Depression (ICD 10: F32-33), Delir (F05), Typ-2-Diabetes mellitus (E11, E14), Hypertonie (I10), koronare Herzkrankheit (I24, I25), Schlaganfall (I63, I64), Myokardinfarkt (I21-23) und Herzinsuffizienz (I50).
Ergebnisse:
Nach sechs Monaten Nachbeobachtung hatten 52,7 % (von 12,281 Demenzpatienten) der mit Antidepressiva behandelten Demenzpatienten die Medikamenteneinnahme abgebrochen. Die multivariaten Regressionsanalysen zeigten ein signifikant geringeres Risiko für einen Behandlungsabbruch bei mit SSRRI oder SSNRI behandelten Patienten verglichen mit Patienten, die trizyklische Antidepressiva einnahmen. Es zeigte sich ein signifikant geringeres Risiko eines Behandlungsabbruchs bei jüngeren Patienten.
Schlussfolgerung:
Die Ergebnisse zeigen eine unzureichende Persistenz mit Antipsychotika bei Demenzpatienten unter Alltagsbedingungen. Es muss eine Verbesserung erreicht werden, um die in den Richtlinien empfohlene Behandlung sicherzustellen.
Persistenz der Behandlung mit Antipsychotika bei Patienten mit Demenz
Methode:
Diese Studie umfasste Patienten im Alter ab 60 Jahren mit Demenz beliebigen Ursprungs, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 (Indexdatum) zum ersten Mal Antipsychotikaverordnungen (ATC: N05A) von deutschen Psychiatern erhielten. Der Nachbeobachtungszeitraum endete im Oktober 2015. Die Demenz wurde auf Grundlage der ICD-10-Codes für vaskuläre Demenz (F01), nicht näher bezeichnete Demenz (F03) und Alzheimer-Krankheit (G30) bewertet.
Der Hauptzielparameter war die Behandlungspersistenzrate über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nach dem Indexdatum. Die Persistenz wurde als Therapiezeit ohne Absetzen der Behandlung, definiert als mindestens 180 Tage ohne Antipsychotikatherapie, geschätzt. Alle Patienten wurden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ab ihrem Indexdatum beobachtet.
Gleichzeitig auftretende Erkrankungen wurden anhand von Diagnosen (ICD-10-Codes) von Depression (F32, F33), Parkinson-Krankheit (G20), psychischer Störungen aufgrund bekannter physiologischer Erkrankungen (F06) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund physiologischer Erkrankungen (F07) bestimmt. Als demographische Daten wurden Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich) erhoben.
Ergebnisse:
12,979 Demenzpatienten mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahre (52.1% leben in Pflegeheimen) wurden in diese Studie analysiert. Nach zwei Jahren Nachbeobachtung hatten 54,8 %, 57,2 %, 61,1 % bzw. 65,4 % der Patienten zwischen 60-69, 70-79, 80-89 bzw. 90-99 Jahren Antipsychotikaverordnungen erhalten (p<0,001). 82,6 % der in Pflegeheimen lebenden Patienten und 76,2 % der Patienten in häuslicher Pflege setzten ihre Behandlung ebenfalls länger als 6 Monate fort; nach zwei Jahren lag der Anteil bei 63,9 % (in Pflegeheimen) bzw. 55,0 % (in häuslicher Pflege) (p<0,001).
Schlussfolgerung:
Die Studie zeigt, dass der Anteil der mit Antipsychotika behandelten Demenzpatienten sehr hoch ist. Weitere Studien, einschließlich qualitativer Untersuchungen, sind nötig, um die Gründe für dieses Verschreibungsverhalten zu verstehen und zu erklären.
Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen – ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein.
Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.
Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam. Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.
Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
Deutsche Rohstoffpolitik
(2011)
In einer Welt mit stetig wachsendem Energiebedarf herrscht ein Kampf um Ressourcen, sodass Rohstoffe zunehmend politisches Handeln bestimmen. Lutz Kleinwächter, Volker Steinbach, Leiter der Deutschen Rohstoffagentur, und Rüdiger Schwarz analysieren die deutsche Rohstoffstrategie. Wissen wir, was wir tun müssen, oder tappen wir bald planlos durchs Dunkel, weil uns die Energie ausgeht?
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Am 24. und 25. Juni 2005 fand die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? Bilanz zum 60. Geburtstag der Weltorganisation".
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite sind für die „Potsdamer UNO-Konferenzen" kennzeichnend. Die sieben Referate, die jeweils mit Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen dokumentiert werden, tragen dementsprechend dazu bei, wichtige Tätigkeitsbereiche und Strukturfragen der Vereinten Nationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.
Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über - beispielsweise - Strukturreformen im Bereich der Menschenrechtsvertragsausschüsse, die Zukunft humanitärer Interventionen, das Verhältnis von Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung oder konkrete Reformbestrebungen beim Umweltprogramm UNEP kennenzulernen.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der traditionell am letzten Wochenende im Juni stattfindenden Konferenz. Besonderer Dank gilt der Deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen, Landesverband Berlin-Brandenburg, die die Konferenz finanziell unterstützt
hat.
Anläßlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen, in dessen zeitlicher Nähe die Konferenz stattfand, lud die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen am ersten Konferenztag zu einem Sektempfang; ihr sei hierfür herzlich gedankt.