Refine
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (220) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (220)
Keywords
Institute
- Bürgerliches Recht (220) (remove)
Virtuelles Hausrecht?
(2015)
Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.
In jüngerer Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen die Verwaltung Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bewusst nicht umsetzte. Der Autor nimmt diese Entwicklung zum Anlass und befasst sich mit der Frage, welchen Anteil die Vollstreckungsregeln der Verwaltungsgerichtsordnung an dieser Entwicklung haben. Dabei erfasst er sowohl die staatsrechtliche als auch die grundrechtliche Perspektive. Er überprüft insbesondere, ob die Vorschriften, die die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegen den Staat regeln, verfassungsgemäß sind. Nach ausführlicher Diskussion denkbarer Lösungsansätze kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der Vollstreckungsvorschriften dringend geboten ist.
Den Inhalt eines Vertrags müssen die Parteien nicht selbst, sie können ihn kraft der ihnen zugewiesenen Privatautonomie durch einen Dritten vervollständigen oder anpassen lassen. Dieser Mechanismus lässt sich zu einer alternativen Streitbeilegungsmethode ausbauen, der »Vertragsarbitrage«. Der Begriff Vertragsarbitrage umfasst die in der Praxis weit verbreiteten »Schiedsgutachten« und »Dispute Adjudication Boards«, ist aber umfassender zu verstehen. Die Bezeichnung soll aufzeigen, dass neben der im Prozessrecht geregelten Schiedsgerichtsbarkeit eine im materiellem Recht verwurzelte alternative Streitbeilegungsmethode existiert, die ebenfalls zu verbindlichen Entscheidungen führt.
Über die Untersuchung des deutschen Rechts hinaus wird die Ausgestaltung von Vertragsarbitrageverfahren im englischen und französischem Recht untersucht. Die so nachgewiesenen Unterschiede der Rechtsordnungen führen zu der sodann untersuchten Frage des anwendbaren Rechts.
UN-Women
()
UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer : ein Beitrag zu den Gläubiger- und Schuldnermehrheiten
(1998)
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Rechtsstellung der Beteiligten und notwendiger Rechtserwerb bei der Filmproduktion in Australien
(2011)
Es existiert bisher in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft keine umfassende Forschung zu Metaphern. Der vorliegende Band stellt einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke dar. Auf gut zwei Dritteln der Studie wird ein als 'Rechtsmetaphorologie' bezeichnetes Forschungsprogramm theoretisch und methodologisch fundiert. Sie bietet zunächst einen differenzierten Metaphernbegriff an, der das bislang gestörte Verhältnis der Rechtswissenschaft zu 'Metaphern' weitgehend klärt. Danach fokussiert sie auf die Erscheinungsform der hier sog. 'präskriptiven Metapher'. Diese und ihre Anerkennung werden insbesondere philosophisch und anthropologisch legitimiert. Rechtswissenschaftliche Begriffe sind wohl fast immer präskriptive Metaphern. Ein herausragendes Beispiel bieten der Begriff der 'Grundrechte' und die zentralen Begriffe ihrer Dogmatik. Ihre Geschichte bis in die Gegenwart wird im letzten Drittel rechtsmetaphorologisch begründet und in vielerlei Hinsicht neu erzählt
Preisalgorithmenkartelle
(2024)
Mithilfe von Preisalgorithmen sind Unternehmen in der Lage, automatische und wechselseitige Preisanpassungen vorzunehmen. Dadurch können klassische Kartellkonstellationen mangels konspirativer Treffen in den Hintergrund treten. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Preisalgorithmen einen Verstoß gegen das europäische Kartellverbot begründen kann. Dazu werden Fallkonstellationen beleuchtet, die ein algorithmisches Zusammenwirken sowohl unmittelbar zwischen Wettbewerbern als auch mittelbar über einen Dritten begründen. Ferner wird auch auf algorithmenspezifische Compliance-Maßnahmen eingegangen. Schließlich werden die praktischen Herausforderungen bei der Aufdeckung und dem Nachweis solcher Kartelle aufgezeigt.
Der Internationale Pakt für politische und bürgerliche Rechte ist der wichtigste völkerrechtliche Vertrag zur Garantie universeller Menschenrechte und damit für die politische Betätigungsfreiheit. Politische Parteien nehmen für die Verwirklichung dieser Freiheit eine entscheidende Rolle ein, da sie individuelle Meinungen in staatliche Entscheidungen hineintragen können. Unter Bezugnahme auf die Vereinigungsfreiheit, das Wahlrecht, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den Minderheitenschutz zeigt Julian Rössler, dass die Parteienfreiheit auf universeller Ebene umfassend gewährleistet wird. Die völkerrechtliche Parteienfreiheit ist als Garant für eine Pluralität von Parteien und damit auch für politische Meinungsvielfalt in den Vertragsstaaten zu verstehen. Der Zivilpakt ist Grundlage für eine internationale Gemeinschaft von pluralistisch demokratischen Staaten.
Mit dieser Arbeit soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie gerichtliche Entscheidungen analysiert und bewertet werden können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die von Karl Larenz aufgeworfene Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen eine richterliche Rechtsfortbildung als gelungen bezeichnet werden kann. Geht man in diesem Zusammenhang von der grundsätzlichen Annahme aus, dass sich die Auslegung und Rechtsfortbildung trennen lassen, werden für diese Arbeit im wesentlichen drei Dinge relevant: Zum einen stellt sich die Frage wie Richterrecht auszulegen ist, da nur bei Klärung des konkreten Inhalts einer Entscheidung ein qualitatives Urteil ermöglicht wird. Sodann stellt sich die Frage, wie die Kriterien zu entwickeln sind. Dabei schlägt diese Arbeit Wege vor, bestehende Kriterien zu untermauern und zu präzisieren und neue Maßstäbe selbst zu entwickeln. Eine Anwendung der entwickelten Kriterien soll zum Abschluss anhand der Delisting-Rechtsprechung des BGH erfolgen.
Genossenschaften haben wieder Konjunktur. Sie betätigen sich in einer Vielzahl von Einsatzfeldern, die herkömmlicherweise den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zufallen. Darüber hinaus ergänzen und ersetzen Genossenschaften das kommunale Leistungsangebot durch die Erledigung von Aufgaben, auf deren Erbringung die Kommunen selbst verzichten. In der Praxis haben sich hybride Kooperationsmodelle gebildet, die eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure vereinen und damit für die lokale Leistungserbringung im kommunalen Interesse fernab einer einseitigen Bindung an „Staat“ oder „Privat“ einen „Dritten Weg“ eröffnen. Davon ausgehend untersucht der Verfasser, ob und unter welchen Voraussetzungen es sich bei der Genossenschaft um einen nachhaltigen Partner der Kommunen bei der Aufrechterhaltung kommunaler Infrastrukturen handeln kann.
Le cyber-actionnaire
(2015)
Kopplungsangebote
(2015)
Kopplungsangebote, insbesondere Kundenbindungssysteme, werfen zahlreiche lauterkeits- und vertragsrechtliche Fragen auf. Das Buch stellt alle Anforderungen, die an den Inhalt und die Transparenz von Kopplungsangeboten gestellt werden, dar und berücksichtigt auch wettbewerbsrechtliche Nebengesetze (z. B. die PAngV) sowie spezialgesetzliche Kopplungsverbote. Der Autor untersucht, in welchem Fall Kopplungsgeschäfte verbotsgesetz- oder sittenwidrig sind: Ab wann stellen etwa Kopplungsangebote gegenüber Drittverantwortlichen nichtige Korruptionsabreden (§ 299 StGB) dar? Es liegt damit eine Gesamtdarstellung der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht vor, die den Anspruch stellt, eine Beurteilung der Zulässigkeit spezifischer Angebote so weit wie möglich abstrakt zuzulassen.
Suchmaschinen spielen eine überragend wichtige Rolle für den Informationszugang im Internet und damit für die individuelle und kollektive Meinungsbildung. Gleichzeitig wird der Suchmaschinenmarkt nahezu vollständig von einem einzigen Anbieter beherrscht – Google. Angesichts dessen wird vermehrt eine Regulierung von Suchmaschinen zur Sicherung der für die Demokratie unabdingbaren Meinungsvielfalt gefordert. Die Untersuchung geht der Gebotenheit und den Grenzen einer solchen Regulierung nach und stellt die Frage nach einem kommunikationsverfassungsrechtlichen Schutz von und vor Suchmaschinen.
Kommunales cash pooling
(2012)
Karl Peters (1904–1998)
(2021)
Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 tätig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in Münster und sodann bis 1972 in Tübingen tätig. Peters‘ Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Beschäftigung mit Justizirrtümern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.
Die vorliegende Untersuchung zum internationalen Kryptowerterecht schafft einen umfassenden Überblick für die Praxis, indem eine systematische Analyse der Sachverhalte unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, insbesondere der Blockchain, erfolgt. Kern der Arbeit stellen die vier untersuchten Sachverhalte dar, angefangen beim Mining, der Ausgabe neuer Kryptowerte im Rahmen eines ICO, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt und der Prospekthaftung bei ICOs. Aus rechtlicher Sicht wird vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO und des anwendbaren Rechts nach der Rom I und II-VO behandelt. Zusätzlich werden Aspekte des Kapitalmarkt-IPR erörtert.
Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.
Seit 2003 hat sich das politische Bild des Irak stark verändert. Dadurch begann der Prozess der Neugestaltung der irakischen Rechtsordnung. Die irakische Verfassung von 2005 legt erstmalig in der Geschichte des Irak den Islam und die Demokratie als zwei nebeneinander zu beachtende Grundprinzipien bei der Gesetzgebung fest. Trotz dieser signifikanten Veränderung im irakischen Rechtssystem und erheblicher Entwicklungen im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR/IZVR) im internationalen Vergleich gilt die hauptsächlich im irakischen Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1951 enthaltene gesetzliche Regelung des IPR/IZVR im Irak weiterhin. Deshalb entstand diese Arbeit für eine Reformierung des irakischen IPR/IZVR.
Die Arbeit gilt als erste umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit dem jetzigen Inhalt und der zukünftigen Reformierung des irakischen internationalen Privatrecht- und Zivilverfahrensrechts (IPR/IZVR) beschäftigt.
Die Verfasserin vermittelt einen Gesamtüberblick über das jetzt geltende irakische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht mit gelegentlicher punktueller und stichwortartiger Heranziehung des deutschen, islamischen, türkischen und tunesischen Rechts, zeigt dessen Schwachstellen auf und unterbreitet entsprechende Reformvorschläge.
Wegen der besonderen Bedeutung des internationalen Vertragsrechts für die Wirtschaft im Irak und auch zum Teil für Deutschland gibt die Verfasserin einen genaueren Überblick über das irakische internationale Vertragsrecht und bekräftigt gleichzeitig dessen Reformbedürftigkeit.
Die Darstellung der wichtigen Entwicklungen im deutsch-europäischen, im traditionellen islamischen Recht und im türkischen und tunesischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht im zweiten Kapitel dienen als Grundlage, auf die bei der Reformierung des irakischen IPR/ IZVR zurück gegriffen werden kann. Da die Kenntnisse des islamischen Rechts nicht zwingend zum Rechtsstudium gehören, wird das islamische Recht dazu in Bezug auf seine Entstehung und die Rechtsquellen dargestellt.
Am Ende der Arbeit wird ein Entwurf eines föderalen Gesetzes zum internationalen Privatrecht im Irak katalogisiert, der sich im Rahmen der irakischen Verfassung gleichzeitig mit dem Islam und der Demokratie vereinbaren lässt.
Frauenrechte in Friedensabkommen : eine Analyse der Abkommen von Dayton, Arusha und Petersberg
(2006)
Entlastung und Rechtsverlust
(2015)
Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegenüber Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern begegnet vielfältigen Problemen. Sie entstehen, wenn die Gesellschafter den Organmitgliedern zunächst vorbehaltlos "Entlastung" erteilen und erst im Nachhinein von Verfehlungen erfahren. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen Fällen die Entlastung zum Verlust von Ersatzansprüchen führt und die Haftung der Organmitglieder ausschließt.
Die gerechte, sichere und nachhaltige Rohstoffverteilung weltweit stellt eine der bedeutendsten Menschheitsaufgaben des 21. Jahrhunderts dar und entscheidet mit ihren Auswirkungen auf Leben, Umwelt und technischen Fortschritt über das Schicksal der kontinuierlich wachsenden Weltbevölkerung. Das Werk untersucht das gegenwärtige Rohstoffvölkerrecht, bestehend aus dem Grundsatz der ständigen Souveränität über natürliche Ressourcen, dem WTO-Recht, multilateralen Abkommen sowie Rohstoffkartellen wie der OPEC und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der aktuelle Regelungsbestand auf – in der Regel unverbindliche – organisatorische Maßnahmen und Konsultationen beschränkt. Das internationale Wirtschaftsrecht verfolgt einen passiven Ansatz, der der großen Relevanz dieses völkerrechtlichen Teilgebiets nicht gerecht wird. Vor diesem Hintergrund werden sechs verschiedene juristische Lösungsstrategien erarbeitet und im Anschluss auf ihre politische Realisierbarkeit überprüft. Dabei wird insbesondere auf die Stellung der Entwicklungsländer eingegangen, die trotz ihres Rohstoffreichtums bisher nicht von diesem profitieren.
Dringliche Rechte am Wohnungseigentum und Rechtsgeschäfte der Wohnungseigentümer untereinander
(2003)
Die Vermietung von Immobilien als Problem der Tatbestandsverwirklichung im System der Ertragsteuern
(2022)
The Letting of Real Estate as a Problem of the Fulfillment of Statutory Requirements in the System of Income Taxes. A Value-Oriented Approach to the Specification of Statutory Commercial Elements Using the Example of the Differentiation of Special and Supplementary Services«: The thesis addresses the income tax classification of the letting of real estate as either asset management or a commercial activity. The process of decision-making in practice, which often appears to be very casuistic, is contrasted with a methodical approach, which - by revealing the principles and valuations of income tax law - is intended to lead to consistent results. In doing so, the fundamental findings of legal methodology are elaborated and made fruitful.
Pirmin Emanuel Schreiner vergleicht das Wohnraummietrecht in Deutschland, England und Frankreich per Computersimulation einer Modellstadt. Er schließt damit methodisch an den neueren Diskurs zur sog. "quantitativen Rechtsvergleichung" an. Im ersten Teil erörtert er deren Nutzen für die Rechtsvereinheitlichung, Rechtsarbitrage sowie die ökonometrische Weiternutzung zur policy-Analyse und Rechtsfolgenforschung sowie ihre methodischen Grundlagen besonders im Hinblick auf das Problem der Gewichtung unterschiedlicher Parameter. Im zweiten Teil werden diese methodischen Erkenntnisse zunächst durch einen klassisch-funktionalen Vergleich des Anwendungsbereichs des Wohnraummietrechts, der Mietzinsregulierung (insbesondere auch der sog. "Mietpreisbremsen") und des Kündigungsschutzes einschließlich Räumungsverfahren in den drei genannten Rechtsordnungen angewandt. Übersetzt in Algorithmen münden diese Erkenntnisse in eine Prozesssimulation der drei gewählten Rechtsordnungen. Zur Arbeit gehört ein Online-Appendix, der abrufbar ist unter: doi.org/10.5281/zenodo.4475990
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.
Gerät eine GmbH in eine finanzielle Krise, zeigen sich die Nachteile der beschränkten Haftung: Der GmbH wird ein Bankkredit oftmals versagt. Nicht selten besteht die einzige Möglichkeit darin, der Gesellschaft Kapital durch Gesellschafterdarlehen zuzuführen. Fordern die Gesellschafter später ihre Darlehen zurück und befindet sich die Gesellschaft noch in der Krise, ist die Rückzahlung für den Geschäftsführer mit erheblichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken verbunden. Der Autor beleuchtet in der Publikation zum einen die zivilrechtliche Haftungsproblematik, insbesondere in Bezug auf § 64 GmbHG. Das Hauptaugenmerk legt der Autor auf die strafrechtlichen Risiken und untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer bei der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen wegen Untreue gemäß § 266 StGB strafbar macht. Dabei wird unter anderem untersucht, ob § 64 GmbH als pflichtwidrigkeitsbegründende Norm im Rahmen des § 266 StGB herangezogen werden kann. Vertieft geht der Autor auch der Frage nach, ob die Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen eines Einverständnisses der Gesellschafter entfallen kann. Alle untersuchenden Fragen werden dabei stets an dem Präzisionsgebot gemessen, das das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestandes entwickelt hat.
Die umfangreiche rechtswissenschaftliche Studie befasst sich mit den preußischen Staatskirchenverträgen aus der Zeit der Weimarer Republik. Diese Verträge waren Höhepunkte einer Entwicklung in Richtung größerer Freiheit und Unabhängigkeit der Kirchen vom Staat, die den Vorgängen im Reich und in anderen deutschen Ländern teils entsprach, teils zuwiderlief. Die Entwicklung folgte keiner unverrückbaren Idealvorstellung über das Verhältnis von Staat und Kirche, sondern stellte sich stets als pragmatische Reaktion auf realpolitische Probleme dar. Die Staatskirchenverträge selbst prägten die weiteren Entwicklungen in Ost und West bis zur Gegenwart.