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Energieumsetzende Systeme: Nutzung von regenerativen Energieformen am Beispiel der Windenergie
(1997)
Germany gained its unity, but the restoration of virtual national cohesion presents itself as a lasting problem. The rebuilding of common national identity forms one complex aspect. Particular West and East German political, social and cultural features still exist. The East Germans brought elements of a peculiar identity into the unity; as a repercussion of some setbacks in their position and of some actual inter-German distinctions, their peculiarities are not yet in retreat. They prolong their role as conventional feelings, in temporary behaviours as an answer to their actual stance, and to a certain extent also with traits staged and suggested by entrenched media interpretations about the presently hampered inter-German evolution.
Sport und Physik
(1997)
Die Rolle des Staats in der sozialen Marktwirtschaft bei Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen
(1997)
Eu-Osteuropa
(1997)
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Tagungsbericht: Weiß, Norman: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - Organisation und Verfahren - Fragen der Umsetzung des Protokolls Nr. 11 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) <1997, Potsdam> / 4. wiss. Tagung des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam, Generalsekretariat des Europarates am 19., 20. September 1997
Inhaltsübersicht I. Einführung in die Grundlagen der Europäischen Menschenrechtskonvention 1. Entstehung und Ziele der Konvention 2. Überblick über die materiellen Inhalte der Konvention 3. Organe der Konvention 4. Entscheidungen II. Das Individualrechtsschutzverfahren nach geltendem Recht 1. Überblick 2. Verfahren vor der Kommission I (Zulässigkeit) 3. Vorläufige Maßnahmen 4. Verfahren vor der Kommission II (Meritorisches Verfahren) 5. Verfahren vor dem Gerichtshof (Begründetheit) 6. Entscheidung des Ministerkomitees 7. Kontrollverfahren 8. Entscheidungswirkung III. Das Indivudualbeschwerdeverfahren nach künftigem Recht IV. Bewertung V. Prüfungsschema VI. English summary
Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union.
Der Aufsatz behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erläutert die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Überwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgemäß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1997)
This article gives a short introduction in the United Nations Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Focussing on the individual communications, it describes the admissibility conditions and the procedure before the Committee.
In diesem ersten Bericht wird über den Problemkreis Kinder- und Jugendkriminalität gehandelt. Damit soll versucht werden, neue Argumentationsansätze in die aktuelle Diskussion über die allgemeine Verbrechensbekämpfung („Erfolgsmodell New York"1) und die spezielle Behandlung von Heranwachsenden2 einzubringen.
Inhaltsübersicht I. Vereinte Nationen II. Rechtsbeistand im nationalen Vergleich III. Strafjustiz gegenüber Kindern IV. Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention
Beziehungen zwischen Texturen und Molekülpackung in Monoschichten an der Luft/Wasser-Grenzfläche
(1997)
In diesem Beitrag werden mehrere Forschungsansätze zur Wahrnehmung und zur kognitiven Verarbeitung von Mustern aus Sympathie- und Affiliationsbeziehungen diskutiert. Dieses sind Arbeiten im Anschluß an Heiders Balancetheorie, Ansätze der regelgeleiteten Informationsverarbeitung sowie die Theorie mentaler Modelle. Bereits früh wurden Anzeichen für den hohen Integrationsgrad von Gedächtnisrepräsentationen festgestellt, die aus Beziehungsmustern gebildet sind. Erst in neuer Zeit jedoch tritt die Rolle kognitiver Strukturregeln als Hilfsmittel bei konstruktiven Gedächtnisprozessen dieser Art deutlicher hervor. Aus sozialpsychologischer, kognitionspsychologischer und lerntheoretischer Sicht konvergiert die Argumentation dahingehend, die Repräsentation von Mustern aus Sympathiebeziehungen in Form von Klassen, sozialer Kategorien bzw. Cliquen zu konzeptualisieren. Aus der Sicht der Modelltheorie lassen sich derartige Cliquen klarer als bisher formalisieren und im Hinblick auf ihre Struktureigenschaften untersuchen. Weiterhin werden Einflüsse sozialer Hintergrundinformation in ihrer Wechselwirkung mit formalen Strukturregeln diskutiert.
Texte im Text und Evidentialität in "Crónica de una muerte anunciada" von Gabriel García Márquez
(1997)
Mit Evidentialität ist die sprachliche Markierung der Quelle, aus der die in einer Äußerung weitergegebene Information stammt, gemeint. Dabei werden im Allgemeinen drei Arten von Quellen unterschieden: die eigene Wahrnehmung, die Schlussfolgerung und die Worte anderer Personen. Diesem Beitrag liegt der Roman Crónica de una muerte anunciada von Gabriel García Mßrquez zu Grunde, der deswegen ausgewählt wurde, weil hier die Evidentialität ein konstitutives Element des Textes ist: Ein Chronist versucht die Ereignisse um den Tod eines Freundes zu rekonstruieren und stützt sich dabei auf die drei genannten Arten von Quellen. Er vergleicht seine Arbeit mit dem Versuch, einen zerbrochenen Spiegel stückweise aus vielen fremden und wenigen eigenen Erinnerungen wieder zusammenzusetzen. Das Ergebnis ist ein vielstimmiges Werk, bei dem der Chronist seine Stimme vielen anderen Figuren leiht. Aber so, wie ein zerbrochener und wieder zusammengesetzter Spiegel kein ebenes Bild zurückwerfen kann, so ist auch die Chronik nicht fähig, die Geschichte der Ereignisse vollständig und geordnet wiederzugeben. Das Ergebnis bleibt ein Mosaik aus Scherben, die jede aus einem anderen Winkel die Ereignisse widerspiegeln. Die Romanwirklichkeit wird von allen erzählt. Die vielen Zeichen von Evidentialität ermöglichen es dem Leser, die dargebotenen Informationen selbst auszuwerten. Das ganze Werk ist voller Formen der Evidentialität, die den Chronisten selbst aus der Verantwortung für die Richtigkeit der Darstellung entlassen. Letztendlich wird nicht beschrieben, wie die (Roman)welt tatsächlich ist, sondern wie ihre Bewohner sie sehen. Die Analyse dieses spanischen Textes zeigt, dass die Evidentatialität ein Phänomen ist, das nicht nur in Sprachen mit speziellen morphologischen Ausdrucksformen hierfür untersucht werden kann. Der Text enthält eine Vielzahl verschiedenartiger (lexikalischer, syntaktischer und morphologischer) Mittel zur Kennzeichnung der Evidentialität. Im Vordergrund der Untersuchung stehen jedoch nicht die möglichen Ausdrucksformen der Evidentialität, sondern ihre Funktion im gegebenen Text. Sie stellt hier ein bewusst eingesetztes Mittel eines Schriftstellers zur Gestaltung seines Werkes dar; durch sie wird eine besondere Form der Erzählhaltung erreicht. Die hier als Quellen der Information auftretenden Texte im Text führen zu einer modalisierten Darstellung der Romanwirklichkeit.
Hegemonialmächte im Vorderen und Mittleren Orient : die Dritte Partei in internationalen Konflikten
(1997)
During the last five decades hegemons played an important role in de-escalating international conflicts in the subregion defined as the core of Oriens Islamicus. Statistical analysis of large datasets shows that half of all conflicts remained without any interference from the hegemonial powers at all - both on global scale and in the subregion. In all other cases however, hegemons (especially super-powers in the role of patrons) tended more often to act as (power-) mediators when their client-state was engaged in conflict with a client of the opposing superpower in Oriens Islamicus than they did on global scale. They did this in their own interest in order to avoid direct involvement, i.e. possible danger of a nuclear escalation. In contrast to conventional mediation theory they were more effective in conflict de-escalation than other mediators, especially in conflicts between Israel and its Arab neighbours. The end of bipolarity in the international system also brought this mechanism of de-escalation to an end. It leaves the hegemon(s) as a potentially powerful third party on the one hand, but on the other their inclination to become involved in regional conflict remains rather diminished as long as the basic national interests in the area are not at stake.