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The successful Austrian pop-musician Andreas Gabalier has devoted several of his songs to his Styrian homeland. Gabalier's work and performance has often been per-ceived as nationalist. When analyzing some of his lyrics, an astonishing observation can be made: Most references to the »homeland« are backward-looking. This article argues that the remarkable lack of a national »future« in Gabalier's work is charac-teristic for contemporary nationalist manifestations, not only in popular culture, but also in ideologies and politics. The article introduces a new typology of nationalist movements. With regard to the character of the related nation-state, three types are discussed: »constructive nationalism« whereby the nationalist movement strives for a future sovereign nation state; »maintaining nationalism« wherein a nation state already exists; and »reconstructive nationalism« where nationalists believe that the nation state has lost its independence, sovereignty, and freedom in the course of globalization and hope for a reconstruction. However, these types are defined here as »ideal types« in a Weberian sense and will hardly be found in their »pure« forms in history or social reality.
Holocaust Education
(2020)
Viktimologie als die Erforschung von Kriminalitätsopfern war lange Zeit auf „street crimes“ fokussiert. Inzwischen gibt es Opfertypologien und -betrachtungen für eine Vielzahl weiterer Delikte – jedoch bleibt der Fokus nach wie vor auf menschlichen Opfern. Gerade mit Blick auf neue digitale Angriffsformen werden Unternehmen allerdings als Opfer immer interessanter und – unter dem Stichwort Cybersecurity – stellen als Forschungsobjekt verstärkt neue Anforderungen. Diese Entwicklung läuft weitgehend unabhängig von der Viktimologie; Bezüge zur klassischen Opferforschung werden kaum hergestellt. Dieses Kapitel widmet sich dieser Lücke, indem es existierende Forschungsansätze zu Unternehmen als Opfer von Cybercrime anhand viktimologischer Schemata und Fragestellungen einordnet. Weiterhin wird mit dem Verständnis von Unternehmen und Individuen als Systeme eine Vorgehensweise skizziert, um bestehende Ansätze aus der Viktimologie auf die Betrachtung von Unternehmen als Opfer anzupassen und zu übertragen.
Schließung, soziale
(2020)
In Wirtschaft und Gesellschaft führt Weber das Konzept »offener« und »geschlossener« sozialer Beziehungen (s. Kap. II.4) als § 10 der Soziologischen Grundbegriffe systematisch nach der Unterscheidung von »Vergemeinschaftung « und »Vergesellschaftung« (WuG, 21 § 9) ein. Während das soziale Handeln (s. Kap. II.16) bei der ersten dieser beiden Formen sozialer Beziehungen auf affektuell oder traditional begründeter Zusammengehörigkeit von Individuen beruht, gründet es bei der zweiten auf der wert- oder zweckrationalen Orientierung ihres Handelns. Trotz dieser wichtigen, anhand seiner Handlungstypen getroffenen Unterscheidung, macht Weber dann allerdings zugleich deutlich, dass im Hinblick auf Prozesse sozialer Schließung kein Unterschied darin besteht, ob es sich um subjektiv gefühlte oder rational motivierte Zusammengehörigkeiten dreht. Vielmehr gilt jegliche soziale Beziehung nach außen hin als »offen«, »wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist« (ebd., 23).
In this chapter, the author argues that Herder’s theory of sympathy is informed by his educational practices as a teacher and preacher in Riga (1764 to 1769). In his Riga sermons, Herder develops a model of sympathy that transforms classical rhetorics insofar as it describes the sermon as a mutual interaction between preacher and congregation, thus emphasizing the decisive role of the listening public. This model is informed not only by Herder’s theological, but also by his anthropological and aesthetic reflections in the Riga constellation: Sermon and service are conceptualized as the ideal sphere of observing the ‘modus operandi’ of human feeling and cognition—and of cultivating it at the same time. Within the overarching framework of sympathy, the preacher has to develop specific techniques of “pathos” to activate the senses of his audience and particular ways of empathy to understand its feelings. Most explicitly, Herder develops this model of preaching in his farewell-sermon from Riga in 1769. At the same time, this sermon shows that homiletics are embedded within the specific social and cultural milieus that Herder encounters in German and Latvian congregations in Riga. Last but not least, his farewell-sermon is a medium to defend himself and his concept of preaching against antipathy-driven attacks from local Orthodox-Lutheran clergy.
Wie ästhetische Bildung, vom Theater ausgehend, zusammen mit politischer Bildung realisiert werden kann, wird in diesem Beitrag vorgestellt. Politiklehrer_innen bekommen einen Einblick in die didaktische Bedeutung und den Gewinn für Schüler_innen durch den außerschulischen Lernort des Theaters. Am Beispiel des antiken Schauspiels wird die Bedeutung des Theaters für politische, genauer demokratische Bildung aufgezeigt, indem dargelegt wird, wie sie die Handlungskompetenz, den Perspektivwechsel sowie die Urteilsfähigkeit einzelner positiv beeinflusst. Da diese Kompetenzen heute länderübergreifend in den Curricula festgeschrieben sind, bietet es sich an, das Theater in den Unterricht miteinzubinden. Im letzten Absatz dieses Beitrags liefert der Autor ein Beispiel für den Unterricht anhand des Schauspiels „Der Volksfeind“ von Henrik Ibsen, mithilfe dessen Politiklehrer_innen das Theater in ihren Unterricht integrieren können.
Politische Urteilsbildung
(2020)
Die Fähigkeit zum politischen Urteilen gilt als das übergeordnete Ziel politischer Bildungsbemühungen. Epistemologisch nimmt das Theorem der politischen Urteilsbildung seinen Ausgang in der Epoche der Aufklärung. Immanuel Kants Ausführungen über den Zusammenhang von Aufklärung und Mündigkeit in seiner Schrift Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? bietet eine programmatische Vorlage für die weitere Auseinandersetzung mit Mündigkeit und politischer Urteilsbildung. Der Königsberger Philosoph erklärte hierin eingangs: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“
Im vorliegenden Beitrag steht das Zusammenspiel von institutioneller Kompetenzverteilung im föderalen Mehrebenensystem und Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Integrationspolitik im Zentrum. Dieser Verwaltungsbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich für den Personenkreis der ca. 983.000 anerkannten Flüchtlinge, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden, inzwischen neue Problemlagen ergeben, welche vor allem Fragen der Arbeitsmarktintegration, Aus- und Weiterbildung und berufsbezogenen Sprachförderung betreffen. Es wird der Leitfrage nachgegangen, welche institutionellen Strukturen und Aufgabenprofile sich im Bereich der Integrationsverwaltung im föderalen Mehrebenensystem herausgebildet haben und inwieweit diese sich als funktional und leistungsfähig oder als reformbedürftig erwiesen haben. Dabei wird auf Aspekte der Zentralisierung, Dezentralisierung und Verwaltungsverflechtung als wesentliche Institutionalisierungsoptionen eingegangen und aufgezeigt, dass in einigen Bereichen mehr Entflechtung in Form von Dezentralisierung und Aufgabenabschichtung „nach unten“ sinnvoll erscheint, während in anderen Handlungsfeldern verstärkte Bündelung und (besser funktionierende) Verwaltungsverflechtung angebracht wären.
Form
(2020)
§ 77b Antragsfrist
(2020)
§ 77 Antragsberechtigte
(2020)
Roboter und Notwehr
(2020)
Vorbemerkung zu § 77
(2020)
Erfolgreiches Verhandeln stellt einen Schlüsselfaktor für Unternehmenserfolge dar. Es angemessen zu trainieren kann jedoch sowohl zeitaufwendig als auch kostenintensiv werden, erfordert es doch idealerweise wiederholte, persönliche Übungen mit professionellen Verhandlungsführern oder Agenten. Digitale Trainingswerkzeuge können zwar ebenfalls Trainingserfolge erzielen, bieten aber eine mangelnde Authentizität der Übungssituation und erschweren somit den Transfer des Gelernten in den Berufsalltag. Das in diesem Beitrag vorgestellte Verhandlungstraining setzt Virtual Reality (VR) als Technologie für realitätsnahe Simulation ein, um eine räumlich authentische Übungssituation zu schaffen. Weiterhin dient ein sprachlich interagierendes Dialogsystem als automatisierter, virtueller Verhandlungsagent. Dieser wurde mit Interaktionsdaten aus einer Verhandlungsstudie trainiert und bietet Trainingspersonen somit einen wirksamen Übungspartner für das VR-Verhandlungstraining.
Arbeitskampf 4.0
(2020)
Rechnungshöfe
(2020)
Appropriation Art
(2020)
§ 651t BGB Vorauszahlungen
(2020)
§ 651v BGB Reisevermittlung
(2020)
§ 651s BGB Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
(2020)
§ 651m BGB Minderung
(2020)
§ 651l BGB Kündigung
(2020)
§ 651k BGB Abhilfe
(2020)
§ 651n BGB Schadensersatz
(2020)
§ 651j BGB Verjährung
(2020)
Artikel 61 EuInsVO
(2020)
Artikel 62 EuInsVO
(2020)
Artikel 63 EuInsVO
(2020)
Artikel 65 EuInsVO
(2020)
Artikel 64 EuInsVO
(2020)
Artikel 76 EuInsVO
(2020)
Artikel 60 EuInsVO
(2020)
Artikel 70 EuInsVO
(2020)
Artikel 77 EuInsVO
(2020)
Artikel 75 EuInsVO
(2020)
Artikel 68 EuInsVO
(2020)
Artikel 71 EuInsVO
(2020)
Artikel 74 EuInsVO
(2020)
Artikel 73 EuInsVO
(2020)
Artikel 72 EuInsVO
(2020)
Artikel 66 EuInsVO
(2020)
Artikel 69 EuInsVO
(2020)
Artikel 67 EuInsVO
(2020)
Artikel 56 EuInsVO
(2020)
Artikel 58 EuInsVO
(2020)
Artikel 59 EuInsVO
(2020)
Artikel 57 EuInsVO
(2020)
Fraktionsausschluss
(2020)
§ 371 Befriedigungsrecht
(2020)
§ 368 Pfandverkauf
(2020)
Konfliktlösung durch Frauen
(2020)
Der Beitrag behandelt die finale Beteiligung von Frauen am Rechtsfindungsprozess als Urteilerin, Richterin, Schöffin, Schlichterin, Mediatorin, nicht aber Frauen als Partei oder Zeuginnen. Das Thema weist ohnehin neben der für das Mittelalter typischen weiten zeitlichen Komponente eine in sozialer Hinsicht große, weil mehrschichtige Dimension auf. Denn Konflikte gab es auch im Mittelalter auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen denkbaren Kontexten und Formen. Sie möglichst allseits anerkannt zu lösen, war zwar per se kein Auftrag an das eine wie das andere Geschlecht. Dennoch ist im Mittelalter diese Macht eine Handlungsmöglichkeit, die – wenig überraschend – eine stark männlich geprägte Domäne darstellte. Kaiserinnen, Königinnen und Fürstinnen vermittelten jedoch in einigen nachgewiesenen Fällen in Konflikten. Nachweisbar sind solche Vermittlungen sowohl im innerfamiliären, als auch im außenpolitischen Zusammenhang. Einige Regentinnen und Frauen im kirchlichen Bereich hatten noch weiter gehenden Einfluss auf Konfliktlösungen. Es gibt jedoch wenig Forschung, die die Bedeutung dieser Frauen zusammenhängend behandelt.
§ 139 Wesen
(2020)
§ 138 Gesonderte Versammlung
(2020)