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Abgelegte Musik
(2023)
Portal Transfer
(2023)
Liebe Leserinnen und Leser, kein Nachrichtentag vergeht, an dem nicht die Expertise aus der Wissenschaft gefragt ist: Ob zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine, zur UNKlimakonferenz in Ägypten, zur Flutkatastrophe in Pakistan, zum Dürresommer, zur Energiekrise, selbst zur umstrittenen Fußballweltmeisterschaft in Katar standen und stehen Expertinnen und Experten in den Medien Rede und Antwort. Auch aus der Universität Potsdam. Wir haben sie gefragt, wie sie damit umgehen, wie es ihnen gelingt, aus der laufenden Forschung heraus aktuelle Probleme zu bewerten. Und was davon bleibt, wenn das öffentliche Interesse abebbt. Für die Potsdamer Politik- und Verwaltungswissenschaftlerin Sabine Kuhlmann besteht die Kunst darin, „außerhalb der Krise Ideen und Lösungsansätze zu verstetigen und sie tatsächlich in die Praxis umzusetzen“.
In unserem Alumni- und Transfermagazin berichten wir davon, was und wie die Universität Potsdam dazu beiträgt. Wir erzählen, wie Erfindungen zu Innovationen in der Wirtschaft werden und sich Start-ups auf den Weg machen, ihr Produkt selbst zu vermarkten. Das Spektrum reicht von Meeresfrüchten auf Pflanzenbasis bis zu einer App, mit der sich Frühformen der Demenz erkennen lassen. Neben neuen Technologien kommt es aber vor allem darauf an, das an der Universität erzeugte Wissen in die Praxis zu transferieren. Deshalb stellen wir ein Programm zur Bekämpfung von Hassrede in der Schule vor oder auch eine Klettertherapie zur Behandlung von Skoliose. Und wir zeigen, wie eine Studie zur sportlichen Leistungskraft von Kindern helfen kann, den Sportunterricht zu verbessern.
Den größten Teil des an der Universität produzierten Wissens tragen die Studierenden in die Welt, wenn sie nach ihrem Abschluss als Musiklehrerin in einer Schule arbeiten oder als Software-Ingenieur im eigenen Unternehmen, als Geologin nach Seltenen Erden schürfen, als Ökologe ausgelaugte Böden wieder fruchtbar machen oder als Politikerin ein Ministerium leiten. Sie alle kommen in diesem Magazin zu Wort. Oder in unserem neuen Podcast „Listen.UP“, in dem Studierende, Forschende und Alumni von ihren Transferprojekten erzählen. Von der Gründerin Ulrike Böttcher erfährt man dort zum Beispiel, wie sie mit Schnallen, Ösen und Knöpfen aus Bio- Materialien die Modeindustrie in diesem Bereich nachhaltig verändern will. Nachzulesen ist das auch in diesem Heft. Immer dort, wo das „Listen. UP“-Logo erscheint, lohnt es, zusätzlich in den Podcast hineinzuhören.
Portal Wissen = Lernen
(2023)
Uns lernend zu verändern, ist eine der wichtigsten Eigenschaften, die wir Menschen haben. Wir werden geboren und können – scheinbar – nichts, müssen uns alles erst erschließen, abschauen, aneignen: greifen und laufen, essen und sprechen. Natürlich auch lesen und rechnen. Inzwischen wissen wir: Damit werden wir nie fertig. Im besten Fall lernen wir ein Leben lang. Hören wir damit auf, schadet es uns. „Es ist keine Schande, nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen“, meinte vor über 2.400 Jahren schon der griechische Philosoph Platon.
Auch als Menschheit sind wir lernfähig, gelangten dank immer mehr Wissen über die Welt um uns herum aus der Steinzeit ins digitale Zeitalter. Dass auch dieser Fortschritt keine Ziellinie ist, sondern wir nach wie vor einen weiten Weg vor uns haben, zeigen der menschengemachte Klimawandel – und vor allem die Unfähigkeit, als globale Gemeinschaft das, was uns die Forschung lehrt, in entsprechendes Handeln zu übersetzen. Bleibt zu hoffen, dass wir das auch noch begreifen.
Was wir in der intensiven Diskussion über die vielschichtigen Ebenen des Lernens gern übersehen: Wir sind keineswegs die einzig Lernenden. Viele, wenn nicht alle Lebewesen auf der Erde lernen, manche zielstrebiger und komplexer, kognitiver, als andere. Und seit einiger Zeit sind auch Maschinen in der Lage, mehr oder weniger selbstständig zu lernen. Künstliche Intelligenz lässt grüßen.
Lernen kann in seiner Bedeutung für den Menschen kaum überschätzt werden. Das hat auch die Wissenschaft begriffen und die Lernprozesse und -bedingungen in nahezu allen Zusammenhängen für sich entdeckt, egal, ob es um unsere eigenen geht oder solche um uns herum. Einigen davon sind wir für die aktuelle Ausgabe der „Portal Wissen“ nachgegangen.
So erforscht die Neurowissenschaftlerin Milena Rabovsky, wie unser Hirn gesprochene Sprache vorhersagt – und dabei aus seinen Fehlern lernt –, während die Psycholinguistin Natalie Boll-Avetisyan eine Box entwickelt hat, mit der sich schon bei kleinen Kindern Störungen beim Sprachenlernen entdecken lassen. Die Verhaltensbiologinnen Jana Eccard und Valeria Mazza haben das Verhalten von kleinen Nagetieren untersucht und dabei nicht nur festgestellt, dass sie sehr unterschiedliche Persönlichkeiten ausbilden, sondern auch beschrieben, wie sie lernen, diese an wechselnde Umweltbedingungen anzupassen. Die Bildungsforscherin Katharina Scheiter erklärt, wie die Möglichkeiten der Digitalisierung unser Lernen verändern – und wie nicht. Der Politikwissenschaftler Fabian Schuppert und die Verwaltungsexpertin Sabine Kuhlmann wiederum analysieren die Klimapolitiken von Millionenstädten überall auf der Welt – und dabei vor allem die Art und Weise, wie die Bevölkerung einbezogen wird –, damit die Metropolregion Berlin von diesen Strategien profitieren kann. Und der Computerlinguist David Schlangen geht der Frage nach, was Maschinen lernen müssen, damit unsere Kommunikation mit ihnen noch besser funktioniert.
Da Forschung letztlich immer ein Lernprozess ist, der danach strebt, etwas zu verstehen, was bislang noch unbekannt ist, stehen dieses Mal ohnehin alle Texte irgendwie unter dem „Stern“ des Titelthemas: Es geht darum, wie wir Millionen Jahre alte Korallen als Klimaarchive lesen können, was die Geschichte der vergangenen Jahrhunderte uns über „Militärische Gewaltkulturen“ verrät und die Frage, welche Lehren wir aus Naturgefahren für die Zukunft ziehen sollten.
Wir haben mit einer Juristin gesprochen, die über den Tellerrand der Universität blickt und Recht für jedermann verständlich machen will, und mit einem Philosophen, der untersucht, warum „eine Meinung haben“ heute etwas anderes bedeutet als vor 100 Jahren. Wir berichten von „smarter DNA“ und der KIgestützten Genomanalyse, die beide die Gesundheitsversorgung nachhaltig verändern können. Außerdem geht es um das Berufsbild „YouTuber*in“, ein Start-up, das eine App entwickelt hat, dank der Paare spielerisch ihre Liebe vertiefen können, und die Frage, wie sich unser mentales Lexikon erforschen lässt. Wir sprechen über minor cosmopolitanisms, Wildtiermanagement in Afrika und Wasserstoff als Energiequelle der Zukunft. Wenn Sie hier fertig sind, haben Sie was gelernt. Versprochen! Viel Vergnügen!
Ausgehend von Überlegungen des anthropologisch orientierten Psychiaters Erwin Straus geht dieses Buch der Frage nach, welche Bedingungen vorliegen, wenn bestimmte Ereignisse von Personen als bedeutsam erlebt werden. Des Weiteren wird ausführlich erörtert, wie sich Personalität im Menschen ausbildet und inwieweit sie von der gelingenden Integration bedeutungsvoller Ersterlebnisse abhängt. Das dabei zugrundeliegende Person-Konzept stellt einen eigenständigen Syntheseversuch der vier Konzepte von Erwin Straus, Viktor Emil von Gebsattel, Helmuth Plessner und Max Scheler dar. Der Autor arbeitet in oberärztlicher Funktion am Klinikum Schloss Lütgenhof in Dassow, einer Akutklinik für Personale Medizin, integrierte Psychosomatik, Innere Medizin und Psychotherapie
Für einen großen Moment in der Religionsgeschichte berührten sich das Judentum als vernunftmäßige Religion (Moses Mendelssohn) und die Rationale Theologie des preußischen Protestantismus. Die aktive Unterstützung der Berliner Judenmission unter Friedrich Wilhelm III markiert die Wendemarke vom Rationalismus zur Restauration.
Über kaum ein Thema werden so hitzige Debatten geführt wie über Geschlechtsidentität. Das Wissen darum, dass Gender sozial konstruiert ist, wird von Anti-Gender Aktivist*innen häufig als ‚Gender-Ideologie‘ bezeichnet und ruft heftige Gegenreaktionen hervor. Dies gilt nicht nur in Deutschland – sondern länderübergreifend. Auffällig viele der transnationalen Anti- Gender Mobilisierungen der letzten 20 Jahre finden bezogen auf Bildungseinrichtungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der besonderen Rolle der Universität und der Wissenschaft für transnationale Anti-Gender Diskurse. Anhand verschiedener Beispiele zeige ich auf, dass das Verhältnis zwischen Anti-Gender Bewegungen und Wissenschaft geprägt ist von widersprüchlichen Dynamiken, von Abgrenzung aber auch Imitation. In ihrem Zusammenspiel wirken beide Dynamiken mobilisierend und tragen zum Erstarken regressiver Rollenbilder und antidemokratischer rechter Bewegungen in der breiteren Gesellschaft bei. Der letzte Teil des Beitrags ruft daher zu mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Praxis auf Grundlage feministischer und intersektionaler Ansätze auf.
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Führung in Teilzeit?
(2023)
Teilzeitarbeit in Führungsetagen ist eine Ausnahme, obwohl das Thema Arbeitszeitreduzierung durch veränderte Familienarrangements und zunehmende berufliche Belastung wichtiger geworden ist. Daran hat weder der seit mehr als 20 Jahren bestehende Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz noch das im Jahr 2019 eingeführte Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz nach zeitlich begrenzten Arbeitszeitreduktionen etwas geändert. Dieser Beitrag nutzt Daten der Europäischen Arbeitskräfteerhebung, um Teilzeitarbeit von Führungskräften in Deutschland sowohl im zeitlichen als auch im internationalen Vergleich einzuordnen und damit ein empirisches Fundament für die gesellschaftliche Diskussion um Teilzeitführungskräfte zu legen. Die Auswertungen zeigen: In Deutschland arbeiteten im Jahr 2019 laut eigener Aussage rund 14 % der Führungskräfte in Teilzeit. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an teilzeitarbeitenden Führungskräften. Die Auswertungen zeigen auch, dass in Deutschland der Anteil der weiblichen Führungskräfte in Teilzeit mit rund 32 % deutlich über dem der männlichen Führungskräfte liegt (rund 3 %) und es große Unterschiede nach Altersgruppen gibt. Als Motiv für eine Arbeitszeitreduktion geben Führungskräfte, insbesondere Frauen, zumeist Pflege- und Betreuungsverpflichtungen an.
Die 11. GWB-Novelle
(2023)
Mehr als 15 Jahre, nachdem eine neue digitale Post-NPM Ära ausgerufen wurde, fehlt es der Digitalisierungsforschung weiterhin an Tiefe. Während interne Prozesse und Verfahren oft unbeachtet blieben, lag der Fokus in der Vergangenheit auf der Untersuchung digitaler Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger. Um Forschung in diesem Bereich zu konsolidieren, schlägt dieser Debattenbeitrag vor, klassische Ansätze für die Digitalisierungsforschung „fit“ zu machen. Anschließend sollten Effekte der Digitalisierung, insbesondere auf die Effizienz von Organisationen (auch negative Auswirkungen z.B. durch Digital Red Tape), innerhalb der Verwaltung analysiert werden. Dafür muss jedoch beantwortet werden, wie Digitalisierung gemessen und operationalisiert werden kann.
Elterngeld
(2023)
Der Einsatz digitaler Personalzeiterfassungssysteme bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, z. B. effizientere Lohn- und Gehaltsabrechnungen, mehr Transparenz und Übersicht über die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sowie flexiblere Erfassungsmöglichkeiten. In der Testreihe werden neun Lösungen auf Funktionen, Benutzerfreundlichkeit, Kosten, Zuverlässigkeit, Kompatibilität, Implementierung und Barrierefreiheit getestet. Erfahren Sie, welche Lösungen am besten abschneiden und ob eine davon für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Verstoß gegen nicht-wettbewerbsrechtliche Vorschriften (hier: DSGVO)
(2023)
§§ 78a GVG
(2023)
Sardinien
(2023)
Die antike Geschichte Sardiniens ist noch heute ein sichtbarer Bestandteil der insularen Landschaft: Nuraghen und Gräber aus der Bronzezeit, punische Nekropolen, Ruinen von römischen Städten und spätantike Kirchen, in denen man teilweise noch heute Gottesdienste feiert, prägen die zweitgrößte Insel des Mittelmeeres und überraschen die Besuchenden immer wieder aufs Neue.
Ausgewählte Stätten im Südwesten der Insel standen auf dem Reiseplan einer Exkursion von Studierenden der Universität Potsdam. Der vorliegende Reiseführer ist das Ergebnis ihrer Forschung und bietet eine kurze Beschreibung der sardischen Geschichte von der Antike bis ins 21. Jahrhundert, thematisiert die Rolle der antiken Geschichte in all ihren Facetten für die heutige sardische Identität und ordnet die größeren Orte auf der Reiseroute historisch-archäologisch ein. Detaillierte Beschreibungen von Ausgrabungsstätten, Katakomben und nuraghischen Kraftorten runden das Buch ab.
Die Beiträge wurden durch die studentischen Stipendiatinnen und Stipendiaten der Denkfabrik Scriptio Continua erarbeitet und geschrieben.
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Lehramtsstudierende äußern vielfach den Wunsch nach umfangreichen praktischen Lerngelegenheiten. Insbesondere fallbasierte Lehr-Lern-Konzepte scheinen diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Dieser Beitrag stellt ein an der Universität Potsdam entwickeltes Seminarkonzept vor, welches diesen Transfer zu fördern versucht. Die Basis des Konzepts bildet der Einsatz erfahrungsbasiert entwickelter Textvignetten pädagogischer Situationen. Im Rahmen der Begleitseminare zum Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern (PppH) wurde die kollegiale Fallbesprechung als eine Form zur angestrebten Transferförderung in dieses Seminarkonzept integriert. Dieser Beitrag skizziert zunächst die erfahrungsbasierte Entwicklung der Vignetten sowie die theoretischen Grundlagen des Seminarkonzepts. Im Anschluss werden die praktische Implementation und erfahrungsbasierte konzeptionelle Änderung (design-based-research) in der Lehre beschrieben sowie erste Ergebnisse der systematischen empirischen Erprobung im Rahmen des PppH vorgestellt. Abschließend diskutieren die Autoren die Herausforderungen der praktischen Umsetzung auch mit Blick auf das Verstetigungsvorhaben.
Lehrkräfte aller Fächer benötigen informatische Kompetenzen, um der wachsenden Alltagsrelevanz von Informatik und aktuell gültigen Lehrplänen gerecht zu werden. Beispielsweise verweist in Sachsen der Lehrplan für das Fach Gemeinschaftskunde, Rechtserziehung und Wirtschaft am Gymnasium mit dem für die Jahrgangsstufe 11 vorgesehenem Thema „Digitalisierung und sozialer Wandel“ auf Künstliche Intelligenz (KI) und explizit auf die Bedeutung der informatischen Bildung. Um die nötigen informatischen Grundlagen zu vermitteln, wurde für Lehramtsstudierende des Faches Politik ein Workshop erarbeitet, der die Grundlagen der Funktionsweise von KI anhand von überwachtem maschinellen Lernen in neuronalen Netzen vermittelt. Inhalt des Workshops ist es, mit Bezug auf gesellschaftliche Implikationen wie Datenschutz bei Trainingsdaten und algorithmic bias einen informierten Diskurs zu politischen Themen zu ermöglichen. Ziele des Workshops für Lehramtsstudierende mit dem Fach Politik sind: (1) Aufbau informatischer Kompetenzen in Bezug zum Thema KI, (2) Stärkung der Diskussionsfähigkeiten der Studierenden durch passende informatische Kompetenzen und (3) Anregung der Studierenden zum Transfer auf passende Themenstellungen im Politikunterricht. Das Evaluationskonzept umfasst eine Pre-Post-Befragung zur Zuversicht zur Vermittlungskompetenz unter Bezug auf maschinelles Lernen in neuronalen Netzen im Unterricht, sowie die Analyse einer abschließenden Diskussion. Für die Pre-Post-Befragung konnte eine Steigerung der Zuversicht zur Vermittlungskompetenz beobachtet werden. Die Analyse der Diskussion zeigte das Bewusstsein der Alltagsrelevanz des Themas KI bei den Teilnehmenden, aber noch keine Anwendung der informatischen Inhalte des Workshops zur Stützung der Argumente in der Diskussion.
Viele Informatikstudierende sammeln bereits vor ihrem Studium berufliche Erfahrungen im Informatikbereich, ohne dass diese inhaltlich und didaktisch im Studium berücksichtigt werden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Kompetenzen aus beruflichen Vorqualifikationen bei Informatikstudierenden existieren und wie diese in Bezug zu Anerkennungsoptionen gesetzt werden können. Betrachtet werden: die pauschale Anerkennung, die auf erworbenen Zertifikaten beruht; die individuelle Anerkennung, bei der individuell erworbene Kompetenzen nachgewiesen werden; die Adaption von individuellen Lernwegen, die Teilkompetenzen der Studierenden berücksichtigt. Es wird eine Interviewstudie vorgestellt, in der Kompetenzen für ein Sample von Informatikstudierenden mit Vorqualifikation als Fachinformatiker/in erhoben und eine Zuordnung zu den Anerkennungsoptionen vorgenommen wurde. Für die präzisere Gestaltung von Anerkennungsprozessen und zur kritischen Reflexion der eingesetzten hochschuldidaktischen Konzepte wurde eine empirische Basis geschaffen. Die vorhandenen Konzepte richten sich traditionell an Abiturienten/ innen mit sehr geringem Informatikhintergrund und berücksichtigen die tatsächlich existierende Heterogenität der Studienanfänger/innen nicht angemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Befragten aus ihrer Vorqualifikation relevante fachliche Kompetenzen mitbringen, die mit den Anerkennungsoptionen korrespondieren und deren Weiterentwicklung dienen können. Darüber hinaus werden aus überfachlichen Kompetenzen wie Selbststeuerungskompetenzen weitere Erkenntnisse zur Studiengestaltung gewonnen.
Peer-Reviews werden seit geraumer Zeit in unterschiedlichen Lehrszenarien eingesetzt. In diesem Paper wird untersucht, inwieweit das Peer- Review die Auseinandersetzung mit den Inhalten eines Grundlagenmoduls in einem präsenzfreien Lehrszenario befördern kann. Dabei scheint in den Ergebnissen die Qualität der selbst erstellten Reviews einer der wichtigsten Einflussfaktoren für den Lernerfolg zu sein, während Experten-Feedback und weitere Faktoren deutlich untergeordnet erscheinen. Die Fähigkeit ausführliche Peer-Reviews zu verfassen geht einher mit dem Erwerb von fachlicher Kompetenz bzw. entsprechenden fachlichen Vorkenntnissen.
Die verletzte Republik
(2023)
Die Studie stellt die Frage nach dem Beitrag erzählender Literatur zu einem Dialog über Formen der Gewalt im gesellschaftlichen Raum Frankreich zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Unter Rückgriff auf Bourdieu’sche Konzepte literatursoziologischer Theorie diskutiert sie zunächst die für ein sozialwissenschaftlich relevantes Erfassen des Wissens von Literatur notwendige Perspektive auf erzählte Gewalt. Bei dem dafür untersuchten Text-Korpus handelt es sich um vielrezipierte Erzähltexte des literarischen Feldes in Frankreich, welche größtenteils in der zweiten Dekade des 21. Jahrhunderts erschienen sind.
Ausgehend von theoretischen Überlegungen zu Grenzen und Möglichkeiten einer solchen feldsoziologischen Fokussierung auf die Literatur der unmittelbaren Gegenwart wird am konkreten Textmaterial und mit den Mitteln der Literaturwissenschaft untersucht, wie und warum die französische Literatur über unterschiedliche Formen von Gewalt, vom Erinnern an die historisch gewordenen Gewalttraumata des 20. Jahrhunderts, vom Terrorismus des 21. Jahrhunderts, von Rassismus und Klassismus der Gegenwart, von Femiziden und Homophobie, über «Abgehängte» in ländlichen Gebieten, aber auch im Zentrum der Metropole, über Arbeitslosigkeit und Armut in Frankreich erzählt.
Eröffnet werden soll eine komplementäre Perspektive der Literaturwissenschaft zur soziologischen und historischen Gewaltforschung über den gesellschaftlichen Raum unseres europäischen Nachbarn.
Dieser Beitrag untersucht, welche latente Struktur sich in der Reflexivität von Lehramtsstudierenden identifizieren lässt. Es wird gefragt, inwieweit sich entlang eines Kohortenvergleichs differente Strukturen in der Reflexivität erkennen lassen und wie Lehramtsstudierende die Notwendigkeit und die Häufigkeit der Reflexion sowie die aus der Reflexion hervorgehenden Einsichten einschätzen. Hierfür werden Daten von Studierenden des Lehramts für Grund-, Sekundar-, Förderschulen und Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg genutzt. Bei der Operationalisierung von Reflexivität wurde die IRIS-Skala in einer auf den Schulkontext modifizierten Variante adaptiert sowie einzelne Items neu entwickelt. Die Faktorenanalyse repliziert die angenommene Mehrdimensionalität der Reflexivität mit vier Faktoren. Zudem zeigen sich kohortenspezifisch differente Strukturen in der Reflexivität, die auf Umstrukturierungs-, Verdichtungs- und Weiterentwicklungsprozesse im Bereich implizites Wissen und Reflexivität verweisen, wie in der Kompetenzentwicklungsphasentheorie und in entwicklungs- und berufsbiographietheoretischen Ansätzen postuliert wird. Mittelwertvergleiche zwischen den Studierendengruppen verweisen auf tendenzielle Zuwächse in den Dimensionen.
Adaption von Lernwegen in adaptierten Lehrmaterialien für Studierende mit Berufsausbildungsabschluss
(2023)
Obwohl immer mehr Menschen nicht direkt ein Studium aufnehmen, sondern zuvor eine berufliche Ausbildung absolvieren, werden die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen von den Hochschulen inhaltlich und didaktisch meist ignoriert. Ein Ansatz, diese Kompetenzen zu würdigen, ist die formale Anrechnung von mitgebrachten Kompetenzen als (für den Studienabschluss erforderliche) Leistungspunkte. Eine andere Variante ist der Einsatz von speziell für die Zielgruppe der Studierenden mit Vorkenntnissen adaptiertem Lehr-Lernmaterial. Um darüber hinaus individuelle Unterschiede zu berücksichtigen, erlaubt eine weitere Adaption individueller Lernpfade den Lernenden, genau die jeweils fehlenden Kompetenzen zu erwerben. In diesem Beitrag stellen wir die exemplarische Entwicklung derartigen Materials anhand des Kurses „Datenbanken“ für die Zielgruppe der Studierenden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Fachinformatiker bzw. zur Fachinformatikerin vor.
Barrierefreiheit kann durch Methoden der Informatik hergestellt und ausgebaut werden. Dieser eingeladene Beitrag stellt die Anforderungen von Menschen mit den umfangreichsten Benutzererfordernissen an Software vor, die z. B. eigene Schriftsysteme wie Braille und entsprechende taktile Ausgabegeräte verwenden. Assistive Technologien umfassen dabei auch Software verschiedenster Art. Es werden die wichtigsten Kompetenzen dafür vorgestellt. Im Curriculum der Informatik können diese Kompetenzen im Rahmen von speziellen Vorlesungen und Übungen vermittelt werden oder sie werden in die jeweiligen Fachgebiete integriert. Um den Studienbetrieb ebenfalls barrierefrei zu gestalten, sind weitere Anstrengungen notwendig, die Lehrende, Verwaltung und die Hochschulleitung einbeziehen.
Eine übliche Erzählung verknüpft lange Studienzeiten und hohe Abbrecherquoten im Informatikstudium zum einen mit der sehr gut bezahlten Nebentätigkeit von Studierenden in der Informatikbranche, die deutlich studienzeitverlängernd sei; zum anderen werde wegen des hohen Bedarfs an Informatikern ein formeller Studienabschluss von den Studierenden häufig als entbehrlich betrachtet und eine Karriere in der Informatikbranche ohne abgeschlossenes Studium begonnen. In dieser Studie, durchgeführt an der Universität Potsdam, untersuchen wir, wie viele Informatikstudierende neben dem Studium innerhalb und außerhalb der Informatikbranche arbeiten, welche Erwartungen sie neben der Bezahlung damit verbinden und wie sich die Tätigkeit auf ihr Studium und ihre spätere berufliche Perspektive auswirkt. Aus aktuellem Anlass interessieren uns auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Arbeitstätigkeiten der Informatikstudierenden.
Konzeption, Erstellung und Evaluation von VR-Räumen für die betriebliche Weiterbildung in KMU
(2023)
Der Beitrag adressiert die Erstellung von Virtual-Reality gestützten (Lehr- und Lern-) Räumen für die betriebliche Weiterbildung im Rahmen eines Forschungsprojektes. Der damit verbundene Konzeptions- und Umsetzungsprozess ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden: einerseits ist Virtual-Reality ein vergleichsweise neues Lehr- und Lernmedium, womit wenig praktische Handreichungen zur praktischen Umsetzung existieren. Andererseits existieren theoretisch-konzeptionelle Ansätze zur Gestaltung digitaler Lehr- und Lernarrangements, die jedoch 1) oft Gefahr laufen, an den realen Bedürfnissen der Praxis „vorbei“ zu gehen und 2) zumeist nicht konkret Virtual-Reality bzw. damit verbundene Lehr- und Lernumgebungen adressieren. In dieser Folge sind Best-Practice Beispiele basierend auf erfolgreichen Umsetzungsvorhaben, die nachfolgenden Projekten als „Wegweiser“ dienen könnten, äußerst rar. Der Beitrag setzt an dieser Stelle an: basierend auf zwei real existierenden betrieblichen Anwendungsfällen aus den Bereichen Natursteinbearbeitung sowie Einzel- und Sondermaschinenbau werden Herausforderungen und Lösungswege des Erstellungsprozesses von Virtual-Reality gestützten (Lehr- und Lern-)Räumen beschrieben. Ebenfalls werden basierend auf den gemachten Projekterfahrungen Handlungsempfehlungen für die gelingende Konzeption, Umsetzung und Evaluation dieser Räume formuliert. Betriebliche Beschäftigte aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Management oder Human Ressources, die in eigenen Projekten im Bereich Virtual Reality aktiv werden wollen, profitieren von den herausgestellten praktischen Handreichungen. Forschende Personen sollen Anregungen für weiterführende Forschungsvorhaben erhalten.
Hochwasser, Brände, Stromausfälle oder Vandalismus – Kulturgüter können durch verschiedene Ereignisse gefährdet oder gar zerstört werden. Die Notfallvorsorge für Kulturgüter gehört zwar zu den Kernaufgaben von Kultureinrichtungen, doch nach wie vor fehlen vielerorts die nötigen Ressourcen sowie eine konsequente Koordination aller für einen effektiven Kulturgutschutz notwendigen Partner. Das Diskussionspapier „Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für Kulturgüter“ fasst die bereits etablierten Methoden zur Notfallvorsorge zusammen und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung.
Einleitung
(2023)
Ramadan in der Schule
(2023)
Wenn Schüler:innen im Ramadan fasten, müssen Schulen sowohl die Religionsausübung respektieren, als auch ihrem Bildungsauftrag nachkommen. Die daraus erwachsenden Herausforderungen werden vor allem an die Lehrkräfte und weniger an formale Bildungsstrukturen adressiert. Beim Versuch, diese widersprüchlichen Erwartungen als einzelne Lehrkraft zu bewältigen, entstehen Risiken für Diskriminierung. Unser Beitrag zeigt damit beispielhaft den Zusammenhang von schulorganisatorischen Rahmenbedingungen und Diskriminierungsrisiken auf.
Der Umgang mit Diversität in militärischen Organisationen wird auf drei Ebenen diskutiert: Auf der ersten geht es um Gemeinsamkeiten und die typischen Diskurse um Vielfalt in den Streitkräften. Auf der zweiten wird aufgezeigt, wie unterschiedlich in den Streitkräften um Diversität gerungen wird. Auf der dritten Ebene wird auf die mikropolitischen Auseinandersetzungen innerhalb von Streitkräften eingegangen. Deutlich gemacht wird in dem Beitrag, wie vielfältig der Umgang mit Diversität in den Streitkräften ist.
Militärische Organisationen
(2023)
Die Spezifik militärischer Organisationen als Organisationstypus lässt sich aus der Bestimmung von Kriegen als Trias von „Gewalt + Organisation + Legitimation“ ableiten. Der Kern des Typs liegt entsprechend zum einen darin, die Fähigkeit zum organisierten Kampf zu entwickeln, d. h., bei seinen Mitgliedern die Fähigkeit zu erzeugen, Gewalt strategisch einzusetzen und diese auch selbst zu ertragen, und zum anderen, die Etablierung dieser Fähigkeit und ihren Einsatz auch zu legitimieren. Der Beitrag arbeitet darüber hinaus die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Subtypen militärischer Organisationen – reguläre Streitkräfte, private militärische Organisationen und Guerilla – heraus. Die Unterschiede liegen darin, wie sie sich legitimieren und finanzieren, wie sie ihr Personal akquirieren und ausbilden, und welche Bedeutung militärische Symbole und Rituale haben.
Militärische Sozialisation
(2023)
Zwar gibt es für jeden Beruf und in vielen Betrieben spezielle Ausbildungs- oder Traineeprogramme. Zumeist aber unterscheiden sich diese in Inhalt und der Art ihrer Vermittlung von der Ausbildung, die Soldaten und Soldatinnen erhalten. In diesem Beitrag wird der Begriff der militärischen Sozialisation in Bezug zu den neueren Konzeptionen des Sozialisationsbegriffs gesetzt. Danach werden verschiedene Sozialisationskonzepte, die auf die militärische Sozialisation angewendet wurden, vorgestellt. Dazu gehören Goffmans Theorie der totalen Institution, Foucaults Idee der Disziplinierung und entwicklungstheoretische Ansätze. Gezeigt wird aber auch, wie schwierig es ist, militärische Sozialisation empirisch zu fassen.
Dieser Beitrag arbeitet die Spezifik von Verwaltungen als besonderen Organisationstypen heraus. Verwaltungen werden typischerweise und orientiert an Weber als Prototypen von Organisationen angesehen. Das erschwert die Aufgabenstellung. Ankerpunkte für die Beobachtung der Verwaltung als Organisationstypus sind die Besonderheit ihres Entscheidens, das Verhältnis zu Politik und Öffentlichkeit, die Etappen von Verwaltungsreformen und die Frage, ob in der Veränderungsresistenz möglicherweise eine Spezifität von Verwaltungen liegen könnte.
Das Handbuch Organisationssoziologie liefert einen umfassenden Überblick über die Entwicklung, den Stand und die Zukunft der Organisationssoziologie als wissenschaftliche Disziplin. Dabei geht es sowohl um die systematische Aufnahme relevanter Theoriestränge, Methoden und Konzepte als auch um die Wechselbeziehungen, Überschneidungen und Komplementaritäten zu Nachbardisziplinen, die in einem Dialog aufgenommen werden. Das Handbuch vermittelt so einen eigenständigen Zugriff auf die Organisationssoziologie und bündelt gleichzeitig dessen Wissen auf dem neuesten Stand. Darüber soll es zu einem Standardwerk zur Organisationssoziologie im deutschsprachigen Raum werden.
Handbuch Organisationstypen
(2023)
Ausgehend von der nötigen Implementierung und strukturellen Verankerung der Ergebnisse und Erkenntnisse der Modellversuche des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in die Berufsbildungspraxis kommt dem Ausbildungspersonal eine Schlüsselfunktion zu. Nur eine ganzheitliche Qualifizierung des Berufsbildungspersonals ermöglicht eine Vorbereitung auf den digitalen Wandel sowie eine Verankerung von nachhaltiger Entwicklung in die berufliche Ausbildungspraxis und dadurch die Befähigung der Auszubildenden zur Mitgestaltung der Gesellschaft und Wirtschaft durch nachhaltiges Denken und Handeln. Hierfür bietet der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) sowohl einen berufs- als auch bildungsbereichsübergreifenden Orientierungsrahmen, welcher für die Ordnungsarbeit und Berufsbildungspraxis nutzbar gemacht werden kann.
Mendelssohn Studien
(2023)
Zum Gedenken an Cécile Lowenthal-Hensel (1923–2012) Christoph Schulte War Moses Mendelssohn ein deutscher Jude? Uta Lohmann »Geist der lebendigen Unterhaltung«. Moses Mendelssohn, seine Nachfolger und die Schauplätze skeptischer Reflexionen über Religion und Bildung in der Berliner Haskala Yael Sela Biblische Poesie als Entstehungsgeschichte der jüdischen Nation. Mendelssohns Psalmenübersetzung und ihre Wirkungsgeschichte in der Berliner Haskala Sebastian Panwitz Die Testamente der Brüder Joseph Mendelssohn (1813/18) und Abraham Mendelssohn Bartholdy (1833) Roland Dieter Schmidt-Hensel »Zigaro und Colifichette«. Ein musikalischer Silvesterspaß im Hause Mendelssohn Bartholdy Wolfgang Dinglinger »Was die Gefeierte an Klang geliebt, soll sichtbar nun ihr vor die Seele rücken«. ›Fête monstre‹ in der Leipziger Straße Nr. 3 am 15. März 1841 Christian Siebeck Enole von Mendelssohn. Eine Französin in der Familie Mendelssohn Jürgen Böhme »Das gänzliche Fehlen lyrischer Partien aber erschwert die Aufführung«. Arnold Mendelssohn und die Wiederentdeckung von Heinrich Schütz Eva Reineke und Roland Dieter Schmidt-Hensel Wer war Hugo Wach? Notizen zu Leben und Schaffen eines Architekten und Zeichners Stephan Dathe Felix Gilbert. Ein Professor aus dem 20. Jahrhundert – und ein Historiograph der Familie Mendelssohn (wider Willen?) Sebastian Panwitz Zur angeblichen Mitwirkung der Mendelssohn-Bank bei der Finanzierung Adolf Hitlers.
Die Coronapandemie hat die zentrale Rolle von Staat und Verwaltung für die Krisenbewältigung deutlich gemacht sowie ins Zentrum wissenschaftlicher und öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt. Das intergouvernementale Pandemiemanagement, das Zusammenwirken verschiedener Politik- und Verwaltungsebenen im föderalen Staat und die Einbringung wissenschaftlicher Expertise haben sich in der Pandemie als entscheidende institutionelle Stellschrauben erwiesen. Zugleich sind erhebliche Schwachstellen und Engpässe zu Tage getreten, die teilweise zu institutioneller Überforderung, Reibungsverlusten, Koordinationsschwächen oder gar Institutionenversagen geführt haben. Beklagt wurden zudem Maßnahmenpakete und Entscheidungsoutputs, die hinsichtlich ihrer Evidenz- und Wissensbasis teils umstritten waren und in ihrem Zustandekommen hinreichende Legitimation, Zurechenbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz vermissen ließen.
Der seit März 2020 andauernde Krisenzustand hat einen neuartigen, vom bisherigen Normalzustand stark abweichenden Modus des Regierens und des Verwaltungsmanagements in Deutschland geschaffen. In diesem Bereich herrscht weiterhin ein erheblicher politik- und verwaltungswissenschaftlicher Forschungsbedarf, zu dessen Befriedigung diese Studie beitragen soll.
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist.
Seit John Dewey und Donald Schön besteht weitgehender Konsens, dass Reflexivität eine wichtige Kompetenz von Lehrkräften darstellt und die Reflexion in den Unterrichtsalltag einer Lehrkraft integriert sein sollte. Es wird davon ausgegangen, dass Reflexion, wenn sie absichtsvoll und zielgerichtet eingesetzt wird, die berufliche Entwicklung einer Lehrkraft positiv beeinflussen kann. Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen können durch die Reflexion bewusster wahrgenommen und verändert werden. Sie regt Lernprozesse an, stärkt Eigenverantwortung und Autonomie und steigert die Berufszufriedenheit. Allerdings birgt die Förderung von Reflexivität im Rahmen der Lehrkräftebildung einige Schwierigkeiten und trotz nunmehr über 40 Jahren theoretischer sowie empirischer Erörterung bleiben bis heute auch verschiedene Fragen unbeantwortet. Im Beitrag werden auf Grundlage der aktuellen Diskussion das Konzept der Reflexion sowie Möglichkeiten und Grenzen der Förderung von Reflexivität dargelegt und es wird aufgezeigt, welche besonderen Herausforderungen der Lehrberuf hierbei birgt. Abschließend wird erörtert, welche aktuellen Forschungslücken und -desiderate bestehen.
Das Mathematik-Teilprojekt SPIES-M zielt auf eine stärkere Professionsorientierung und die Verknüpfung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der universitären Lehrkräftebildung. Zu allen großen Inhaltsgebieten der Mathematik wurden neue Lehrveranstaltungen konzipiert und in den Studienordnungen sämtlicher Lehrämter Mathematik an der Universität Potsdam implementiert. Für die Konzeption wurden theoriebasiert Gestaltungsprinzipien herausgearbeitet, die sowohl für das Design als auch für die Evaluation und Weiterentwicklung der Lehrveranstaltungen nach dem Design-Research-Ansatz genutzt werden können. Die Umsetzung der Gestaltungsprinzipien wird am Beispiel der Fundamentalen Idee der Proportionalität verdeutlicht und dabei aufgezeigt, wie Studierende dazu befähigt werden können, fachdidaktisches Wissen aus fachmathematischen Inhalten zu generieren. Die Entwicklung des Professionswissens der Studierenden wird mithilfe unterschiedlicher Instrumente untersucht, um Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der neu konzipierten Lehrveranstaltungen zu ziehen. Für die Untersuchungen im Mixed-Methods-Design werden neben Beobachtungen in Lehrveranstaltungen eigens konzipierte Wissenstests, Gruppeninterviews, Unterrichtsentwürfe aus Praxisphasen und Lerntagebücher genutzt. Die Studierendenperspektive wird durch Befragungen zur wahrgenommenen (Berufs-)Relevanz der Lehrveranstaltungen erhoben. Weiteres wesentliches Element der Begleitforschung ist die kollegiale Supervision durch sogenannte „Spies“ (Spione), die die Veranstaltungen kriteriengeleitet beobachten und anschließend gemeinsam mit den Dozierenden reflektieren. Die bisherigen Ergebnisse werden hier präsentiert und hinsichtlich ihrer Implikationen diskutiert. Die im Projekt entwickelten Gestaltungsprinzipien als Werkzeug für Design und Evaluation sowie das Spies-Konzept der kollegialen Supervision werden für die Qualitätsentwicklung von Lehrveranstaltungen zum Transfer vorgeschlagen.
In diesem Beitrag werden das Konzept der „Virtuellen Runden Tische“ (ViRuTi) sowie Ergebnisse ihrer Pilotierung und Perspektiven für die Implementierung vorgestellt. Dabei geht es um die ressourcenfreundliche, digitale Umsetzung und niederschwellige Durchführung der ViRuTi. Inklusive Bestrebungen sind fest mit der Notwendigkeit interdisziplinärer Fallbesprechungen verknüpft. Akteure aus Kita, Schule und Gesundheitswesen können mit Bezugspersonen des betreffenden Kindes gemeinsam am runden Tisch Perspektiven austauschen und Entscheidungen treffen, bspw. zur Einleitung und Evaluierung von Sprachförder- oder -therapiemaßnahmen. Eine durch ein Konzept vorgegebene Struktur erleichtert den Austausch und die Fokussierung der Beteiligten auf die Ressourcen und Bedürfnisse des Kindes. Außerdem ist dieser interprofessionelle bzw. transdisziplinäre Austausch auch digital möglich.
In diesem Beitrag werden aus einer Metaperspektive vier verschiedene Reflexionsformate aus dem Bielefelder Projekt „BiProfessional“ der Qualitätsoffensive Lehrerbildung gegenübergestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden mit Blick auf das Reflexionsverständnis, den Reflexionsgegenstand und den jeweiligen Zugang beschrieben. Am Ende des Beitrags werden Konsequenzen für eine multiparadigmatische Lehrkräftebildung aufgezeigt.
Christian (von) Rother, Chef der Preußischen Seehandlung 1820–1848, ist vermutlich die prägendste Gestalt der Institution im 19. Jahrhundert. Seine Lebensgeschichte als Sohn eines schlesischen Bauern zeugt von sozialem Aufstieg und einer eindrucksvollen Beamtenkarriere. Rother formte die Seehandlung zu einem Konglomerat von gewerblichen Unternehmen, die durch Bankengeschäfte, Chausseebauprogramme und das Engagement des Staates in der Wirtschaftsförderung leistungsstark gemacht werden sollten. Der Erfolg blieb allerdings unterschiedlich. In den 1840er Jahren stießen diese Bemühungen darüber hinaus auf Kritik von unternehmerischen Konkurrenten. Bleibende Bedeutung behauptete eine von Rother gegründete soziale Einrichtung, die in Berlin ansässige Rother-Stiftung für arme und unverheiratete Töchter von Beamten und Offizieren.
Das in Bremen gebaute Handelsschiff Princess Louise, gewissermaßen das Flaggschiff der Preußischen Seehandlung, unternahm zwischen 1825 und 1844 insgesamt sechs Weltumsegelungen. Das Schiff fungierte u. a. als Überbringer diplomatischer Geschenke zwischen Herrschern und Herrscherfamilien. Von der ersten Weltumsegelung brachte es den berühmten Federmantel mit, den der hawai’ianische Monarch Kamehameha III. dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. zum Geschenk machte. Bei der zweiten Weltumsegelung wurden wiederum Gaben des preußischen Königs nach Hawai‘i transportiert. Die Princess Louise brachte aber darüber hinaus auch Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Waffen, Körbe, Tongefäße und Fächer aus der Südsee und Südamerika nach Europa. Solche ethnographischen Objekte der Vergangenheit können nicht zuletzt mit und durch zeitgenössische Kunst Fragen an die Gegenwart stellen.
Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die ehrenamtliche Arbeit mit Menschen mit Aphasie und deren Angehörigen. Vor sieben Jahren gründete Romy Steinberg gemeinsam mit ihrem Mann, der selbst von Aphasie betroffen ist, den Chor „AphaSingers”. Jeden Monat findet sich der Chor zu einem Workshop-Tag zusammen, der viel mehr als nur die Gesangsprobe beinhaltet. Partizipation umfasst den Austausch miteinander, schöne gemeinsame Erlebnisse und Zusammenhalt. All dies bietet dieser Chor den Mitgliedern und erntet hierfür viel Anerkennung und Dankbarkeit.
Der Einsatz in Afghanistan hat Deutschland insgesamt ca. 12 500 000 000 € gekostet und zivile und militärische Kräfte 20 Jahre lang gebunden. Er endete im August des Jahres 2021 mit einem übereilten Abzug aus Kabul und die ursprünglich gesetzten Ziele wurden im Wesentlichen nicht erreicht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einsatz in Afghanistan von 2001 bis 2021 aus Sicht der BRD politikwissenschaftlich und völkerrechtlich aufzuarbeiten. Dazu wird folgende, übergeordnete Forschungsfrage gestellt: Welche Lehren für die Außen- und Sicherheitspolitik der BRD lassen sich aus dem Einsatz in Afghanistan ziehen? Um die Forschungsfrage zu beantworten wurde ein qualitativ deduktiver Ansatz gewählt, der unter Zuhilfenahme von Fachliteratur sowie Expert:inneninterviews versucht, den Einsatzverlauf zu skizzieren und Lehren für künftige, vergleichbare Humanitäre Interventionen aufzuzeigen.
Deutschland
(2023)
Das Kapitel beginnt mit einem kurzen historischen Überblick über den Übergang Deutschlands im 20. und 21. Jahrhundert von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland. Der nächste Teil des Kapitels befasst sich mit den Herausforderungen und Problemen der deutschen Einwanderungspolitik in einem föderalen Mehrebenensystem. Abschließend analysiert das Kapitel einige Trends in der deutschen Migrationspolitik seit der Flüchtlingskrise 2015, wie etwa Veränderungen im Parteiensystem und in den Konzepten, die der Migrationspolitik zugrunde liegen, um die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern, zu kontrollieren und zu begrenzen.
Integration von Zuwanderern
(2023)
Dieses Kapitel befasst sich mit der Beziehung zwischen der öffentlichen Meinung zur Migration und der Medienberichterstattung darüber. Verschiedene Erklärungsmodelle, darunter individuelle Merkmale, kulturelle Faktoren und der Einfluss von Medien und Politik, wurden vorgeschlagen, um die Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber Migranten zu erklären. Es ist wichtig, den lokalen Kontext zu verstehen, da der Anteil der in den einzelnen Regionen und Städten lebenden Migranten sehr unterschiedlich ist. Die Bereitstellung korrekter statistischer Informationen, die Hervorhebung der Vielfalt der aktuellen Migrationsmuster in Europa und die Teilnahme an Medien- und öffentlichen Diskussionen sind Möglichkeiten, um die öffentliche Meinung auf lokaler Ebene zu beeinflussen.
Editorial
(2023)
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Eskalation in Tweets
(2023)
Eskalation
(2023)
Die Ereignisse um den G20-Gipfel im Juli 2017 haben viele Menschen schockiert und die Hamburger Stadtgesellschaft gespalten. Sie stehen in starkem Kontrast zu dem Sicherheitsversprechen, das der Senat im Vorfeld abgegeben hat, ebenso wie zu der Ankündigung, der Gipfel werde ein „Festival der Demokratie“. Dass ein Gipfelprotest in Unruhen mit breiter Beteiligung überging aber auch das teils gewaltsame polizeiliche Vorgehen gegen Protestierende ist erklärungsbedürftig. In der anhaltenden Diskussion über die Hintergründe der Auseinandersetzungen werden zumeist entweder die Polizei oder „gewaltbereite Gruppen“ für das Ausmaß der Gewalt verantwortlich gemacht. Letzteres lässt sich jedoch nur bedingt aus Motiven und vorgefassten Plänen bestimmter Akteure ableiten. Ein großer Teil der Gewalt entsteht – dies gerät allzu oft aus dem Blick – maßgeblich in Prozessen der Eskalation, in denen die Handlungen der verschiedenen Beteiligten miteinander verflochten sind, insofern sie auf Grundlage ihrer Deutung vorangegangener Erfahrungen und ihrer Wahrnehmung des Gegenübers aufeinander reagieren. Situationen der Gewalt haben zudem ihre eigene, in manchen Fällen kaum steuerbare, Dynamik. Der Bericht rekonstruiert, wie und warum die Gewalt in Hamburg in dieser Form eskalierte. Er enthält sich weitgehend einer moralischen Einordnung. Er beleuchtet konkrete Situationen des Aufeinandertreffens der Konfliktparteien und bettet sie in einen größeren Kontext ein, unter anderem in Hinblick auf die Konstitution der beteiligten Gruppen und in Hinblick auf die mediale Deutung des Geschehens. Der Bericht fasst die ersten Ergebnisse eines Forschungsprojektes zusammen, an dem über acht Monate mehr als 20 Gewalt-, Protest- und Polizeiforscher*innen mitgewirkt haben. Er beruht auf einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen: Interviews mit Beteiligten, Dokumente, Filmaufnahmen und Fotografien, die Kommunikation auf Twitter und die Berichterstattung in ausgewählten Tageszeitungen, Beobachtungsprotokolle aus der Protestwoche und danach. Die Analyse gliedert sich in drei Teile. (1) Die Ausgangskonstellation, in der sich die unmittelbar Beteiligten, Polizei und Protestierende, auf die Protestwoche einstellen und prägende Grundkonflikte sichtbar werden. (2) Schlüsselsituationen, in denen Konflikte ausgetragen werden und die Muster der Eskalation im Kleinen sichtbar machen. (3) Die mediale Deutung und Formung der Ereignisse, über die der Fokus auf „Gewalt“ verstärkt und die jeweils eigene Wahrnehmung bestätigt wird. Für die Analyse der Entstehung von Gewalt ist der Fall ein eindrückliches Beispiel für die Verkettung von Ereignissen ebenso wie für die Eigendynamik situativer Konfrontationen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Planungen, Erwartungen und Entscheidungen der Handelnden keine Rolle spielen würden. Die Dynamik des Geschehens verwirklicht sich, im Gegenteil, gerade darin, dass die Beteiligten in der Verflechtung ihrer Handlungen ihre Kalkulationen verändern und Situationsdeutungen entwickeln, welche Gewalt möglich oder notwendig erscheinen lassen
Krafttraining ist ein etabliertes Mittel für die Entwicklung körperlicher Fitness und sport-artspezifischer Leistungen in verschiedenen Sportarten. Dabei scheint dem Krafttraining auch im Hinblick auf den langfristigen Leistungsaufbau im Nachwuchsleistungssport Rudern eine besondere Rolle zuzukommen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Optimie-rung der Leistungsdiagnostik sowie der Bewertung der Effektivität von Krafttrainingsmethoden zur Verbesserung der körperlichen Fitness und der sportartspezifischen Leistung im Nachwuchsleistungsrudern.
Die erste Studie im Rahmen dieser kumulativen Arbeit beinhaltet die Analyse eines sport-artspezifischen Anforderungsprofils der Sportart Rudern. Die Studienergebnisse zeigen, dass die Energiebereitstellung im Ruderwettkampf zu einem großen Anteil aus aeroben und zu einem geringen Anteil aus anaeroben Stoffwechselprozessen erfolgt. Während der vier Phasen des rudertechnischen Leitbildes werden nahezu alle großen Muskelgruppen beansprucht. Aufgrund der hohen Trainingsumfänge auf internationalem Leistungsniveau besteht bei Ruderern ein erhöhtes Risiko, Verletzungen im lumbalen Rückensegment, den Knien sowie den Rippen zu erleiden.
Im Rahmen der zweiten Studie wurden die Effekte von Krafttraining auf die körperliche Fitness und die sportartspezifische Leistung von Ruderern unterschiedlichen Expertisen-niveaus untersucht. Die Studienergebnisse zeigen, dass signifikante kleine Effekte des Krafttrainings auf die körperliche Fitness (Maximalkraft der unteren Gliedmaßen) und auf die sportartspezifische Leistung existieren. Subgruppenanalysen für Krafttrainingstyp und Expertisenniveau zeigten nicht signifikante Unterschiede zwischen den jeweiligen Subgruppen der Ruderer.
Die dritte Studie analysierte die Zusammenhänge zwischen der biologischen Reife, der Körperkonstitution und der körperlichen Fitness mit der Leistung auf dem Ruderergometer über 700-m bei weiblichen Nachwuchseliteruderern. Die Analyse zeigte signifikante mittle-re bis hohe Zusammenhänge zwischen der biologischen Reife, Kennwerten der Körperkonstitution, der körperlichen Fitness (z. B. Maximalkraft, Kraftausdauer) und der Leistung auf dem Ruderergometer. Zusätzlich konnte gezeigt werden, dass die Prädiktoren Körperkonstitution (Magermasse) und Kraftausdauer (Bourban-Test) die Leistung des 700-m Ruderergometertest am besten abbilden.
Die vierte Studie untersuchte die Effekte von zwei unterschiedlichen Krafttrainingsmetho-den, die jeweils über neun Wochen durchgeführt wurden, auf die körperliche Fitness und die Leistung auf dem Ruderergometer bei weiblichen Elite-Nachwuchsruderern. Die Stu-dienergebnisse zeigen, dass beide Gruppen signifikante Steigerungen auf ausgewählte Komponenten der körperlichen Fitness (z. B. Maximalkraft, Schnellkraft, anaerobe Aus-dauer und Richtungswechselgeschwindigkeit) und die sportartspezifische Leistung erzielten. Signifikant größere Zuwächse resultierten nach Krafttraining mit höheren Intensitäten [HI] bei gleichem Volumen im Vergleich zu Kraftausdauertraining [KA] in ausgewählten Komponenten der körperlichen Fitness (z. B. Maximalkraft). Im Gegensatz dazu, führte KA bei gleichem Volumen im Vergleich zu HI zu größeren Steigerungen der sportartspezifischen Leistung.
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass Krafttraining ein effektives Mittel zur Steigerung ausgewählter Komponenten der körperlichen Fitness und der sportartspezifischen Leistung in der Sportart Rudern für RuderInnen und im Speziellen für den Nachwuchssport ist. Insbesondere im Nachwuchsleistungsrudern zeigte sich, dass HI zusätzlich zum regulären Rudertraining effektiver zur Verbesserung der körperlichen Fitness (z. B. Maximalkraft) ist als KA. Zur Verbesserung der sportartspezifischen Leistung jedoch, stellte KA im Vergleich zu HI bei weiblichen Elite-Nachwuchsruderern die effektivere Krafttrainings-methode dar. Weiterhin wird Trainern im Nachwuchsrudersport empfohlen, ausgewählte Merkmale der biologischen Reife, Körperkonstitution sowie der körperlichen Fitness (Maximalkraft, Kraftausdauer) für die Talententwicklung zu berücksichtigen.
Garbage in, garbage out
(2023)
1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG).
2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind.
3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach.
4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich.
5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig.
6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig.
7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen.
8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden.
9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen.
10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern.
11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt.
Der Artikel analysiert staatliche Krisenprävention am Fall der polizeilichen Ermittlungen vor dem Anschlag auf den Breitscheidplatz. Die Leitfrage lautet, warum die Polizei ihre Ermittlungen vorzeitig einstellte, obwohl sie Hinweise hatte, dass der spätere Täter beabsichtigte, einen Anschlag zu begehen. Wir zeigen, dass dies auf eine organisationale Dynamik zurückging, die typisch für staatliche Krisenprävention im Bereich Terrorismus scheint.
§§ 327-327u
(2023)
New work – old problem?
(2023)
Die Nutzung digitaler Kollaborationstools wird als Vorausset-
zung für eine postbürokratische New Work-Welt erachtet. Organisationale Digita-
lisierungsprojekte zur Einführung solcher Kollaborationssoftware sind selbst post-
bürokratisch strukturiert, d. h. sie arbeiten in crossfunktionalen und selbstorgani-
sierten Teams. Während der Kooperation mit anderen Organisationseinheiten treten
Konflikte auf, die sich dadurch verschärfen, dass sie nicht von der Hierarchie ge-
löst werden können, sondern im Sinne von New Work demokratisch ausgehandelt
werden müssen. In der Folge bedarf es alternativer formaler Strukturen, die diese
Herausforderung bewältigen.
forum:logopädie 37.2023, 6
(2023)
forum:logopädie 37 (2023), 1
(2023)
Leo Baeck
(2023)
Leo Baeck gilt als bedeutendster Repräsentant des deutschen Judentums in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und als Spiritus rector von dessen liberaler Richtung. Er entwickelte seinen Ansatz zu einer jüdischen Theologie in kritischer Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Protestantismus. Als jüdischer Religionsphilosoph steht Baeck in einer Reihe mit Hermann Cohen (1842–1918), Franz Rosenzweig (1886–1929) und Martin Buber (1878–1965).
Antisemitismus
(2023)
Ist Antisemitismus ein Rassismus, der sich gegen Jüdinnen und Juden richtet? Nein, er ist ein eigenständiges Phänomen, zu dessen Besonderheiten gehört, dass er häufig mit einem System der Weltverschwörung verknüpft wird. Doch es gibt rassistischen Antisemitismus. Auch die Shoah basierte auf einer rassistischen Einteilung von Menschen.
Schneller, weiter, besser?
(2023)
Der Beitrag nimmt die Kritik an der verzögerten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Anlass, um die Digitalisierung der Verwaltung organisationssoziologisch zu diskutieren. Die verfolgte These ist, dass die Verzögerungen der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten ihren Ursprung im Umgang der Verwaltung mit einem Spannungsfeld haben: Während politisch versucht wird, sich mithilfe einer Digitalisierung der Verfahren als bessere, schnellere und effizientere Verwaltung zu legitimieren, erzeugt eben diese Digitalisierung Probleme für die Legitimationsmechanismen der Verwaltung. Grundlegend für diese These ist die Figur der Legitimation durch Verfahren von Niklas Luhmann. Der Beitrag greift dementsprechend aktuelle Literatur zum Themengebiet auf, kategorisiert die gefundenen Erkenntnisse in zwei Problemfelder – Operationalisierungs- und Darstellungsprobleme – und begründet das Entstehen dieser Problemfelder mithilfe der Theorie sozialer Systeme. Diese begreift Verfahren als Handlungssysteme, die einen zentralen Stellenwert für die Legitimation der Verwaltungsorganisationen haben. Zuletzt wird diskutiert ob und wie die Erkenntnisse aus der theoretischen Diskussion für die Praxis fruchtbar gemacht werden können.
Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorprüfung“ bei der Erörterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universitäts- und Examensrealität vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschläge und Hinweise.
forum:logopädie 37.2023, 3
(2023)
Organization not found
(2023)
Der Beitrag in der Zeitschrift GIO beschäftigt sich mit der Frage nach den Schwierigkeiten von Digitalisierungsreformen in öffentlichen Verwaltungen. Der Blick wird dafür auf Verwaltungen als Organisationen gerichtet, deren formale Strukturen die Digitalisierungsreform erschweren, da steile Hierarchien und Dienstwegeregelungen mit netzwerkartigen Projektstrukturen konfligieren, agile Arbeitsweisen der Orientierung an rechtlich legitimierten Verfahren zuwiderlaufen und das Personal nicht mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet wird. Der organisationssensible Fokus erlaubt es, nicht nur die Probleme der Strukturen zu betrachten, sondern auch deren Funktionen für den Systembestand von Verwaltungen zu berücksichtigen. So wird gezeigt, dass etwa Dienstwegeregelungen demokratische Prozesse gewährleisten und Verantwortungsdiffusion verhindern, ihre Rechtsorientierung den Verwaltungen Legitimation und Autonomie verschafft und das Personal durch seine Regeleinhaltung funktionierende Verfahren und Objektivität gewährleistet. Diese Spannungsfelder berücksichtigend, wird daher der Vorschlag gemacht, in Reformen nicht nur ihre Optimierungsfunktion zu sehen, sondern sie als Werkzeug für ein besseres Verständnis der vorherrschenden Strukturen zu nutzen. Der Beitrag gibt abschließend Fragen an die Hand, wie man sich diesem Verständnis nähern kann.