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Diskriminierungsverbote gehören zu den Grundpfeilern des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausprägungen: Manche schützen nur vor einer Ungleichbehandlung bei der Inanspruchnahme eines Freiheitsrechts (sog. akzessorische Diskriminierungsverbote), andere schützen demgegenüber vor einer Ungleichbehandlung in sämtlichen Rechtskontexten. Ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, welches in allen Rechtskontexten gilt, findet sich in Artikel 1 des 12. Zusatzprotokoll zur EMRK. Dieses Zusatzprotokoll wurde von vielen europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - bisher nicht ratifiziert. Der Beitrag möchte die menschenrechtlichen Potenziale und Mehrwerte dieses Zusatzprotokolls aufzeigen und nimmt dabei auch umfassend Bezug auf die Lernerfahrungen des UN-Zivilpakts, welcher mit Art. 26 UN-Zivilpakt eine strukturanaloge Regelung kennt.
Inhaltübersicht I. Einleitung II. Zum völkerrechtspolitischen, zeit- und entstehungsgeschichtlichen Hintergrund des FP III. Gegenwärtiger Status des FP – Eine Generalversammlungsresolution, einige Unterzeichnungen und wenige Ratifikationen IV. Der Inhalt des FP - Ein knapper Überblick V. Streitfragen im Verhandlungsverlauf und die deutsche Position zum FP VI. Argumente für und wider Unterzeichnung und Ratifikation des FP – ein Streitgespräch VII. Zusammenfassende Bewertung
Das G.I.F.-Drittmittelprojekt über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
(2011)
Inhalt: - I. Einführung - II. Überblick über das InteramerikanischeMenschenrechtssystem - III. Aspekte eines effektiven Individualrechtsschutzes - IV. Das Interamerikanische Individualbeschwerdeverfahren in der Praxis - 1. Zugänglichkeit des Verfahrens: Beschwerdezahlen - 2. Zugänglichkeit des Verfahrens: Anzahlder Verfahren vor dem Gerichtshof - 3. Die Verfahrensdauer - 4. Der Verfahrensverlauf - 5. Der Ausgang des Verfahrens - 6. Die Umsetzung der Anordnungen durchdie Staaten V. Fazit
Inhalt: - Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen - I. Einleitung - II. Die symbolische Dimension der Menschenrechte - 1. Ausschluss primärer Diskriminierung - 2. Menschen und Merkmale - III. Begriffliche Erweiterungen - 1. Institutionelle Diskriminierung - 2. Indirekte Diskriminierung - 3. Strukturelle Diskriminierung - IV. Fazit
In der verdienstvollen Reihe der Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht ist ein gerade jetzt – Ukraine/Krim-Krise! – höchst aktueller Band zum Thema Selbstbestimmungsrecht der Völker erschienen. Der Band, der die auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung in Verbindung mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen im Dezember 2010 gehaltenen Vorträge umfasst, präsentiert keine grundstürzend neuen Erkenntnisse, aber die mit dem Selbstbestimmungsrecht verbundenen Probleme werden in aller Regel übersichtlich dargestellt und erörtert. So ist das Fundament bereitet, auf dem auch die neueren Ereignisse sinnvoll diskutiert werden können. In diesem Zusammenhang soll auch auf frühere Arbeiten der Studiengruppe aufmerksam gemacht werden, die im vorliegenden Band freilich erstaunlich wenig, jedenfalls nicht erkennbar, ausgewertet werden.
Das Verschwindenlassen
(2010)
Das Vorsorgeprinzip ist ein mittlerweile weit verbreiteter und etablierter Grundsatz des internationalen und europäischen Umweltrechts. Demnach sollen auch in Situationen wissenschaftlicher Unsicherheit präventive Maßnahmen ergriffen werden, um schwerwiegende Umweltschäden zu vermeiden. Dieser Beitrag untersucht die Rolle des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Klimaklagen, die aufgrund langsamer politischer Fortschritte und erfolgreicher Gerichtsentscheidungen zunehmend an Popularität gewinnen.
Zunächst wird ein Überblick über die Entwicklung und den materiellen Gehalt des Vorsorgeprinzips im internationalen und europäischen Recht gegeben. Obwohl das Vorsorgeprinzip seit den 1980er Jahren ein fixer Bestandteil des internationalen Umweltrechts ist, bestehen über dessen genauen Inhalt und Rechtsnatur nach wie vor Kontroversen. Im Unionsrecht wurde das Vorsorgeprinzip insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH konkretisiert.
Im nächsten Teil des Beitrags wird beleuchtet, welche Bedeutung der EGMR dem Vorsorgeprinzip in umweltrechtlichen Fällen bisher zugemessen hat. Hierbei steht die Entscheidung Tǎtar gegen Rumänien im Mittelpunkt. Gegenstand dieser Entscheidung war der Goldabbau in der rumänischen Stadt Baia Mare, der unter anderem unter dem Einsatz von Natriumzyanid erfolgte und zu wesentlichen Schadstoffbelastungen führte. Der EGMR bejahte unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip eine Verletzung von Art. 8 EMRK, obwohl der Beschwerdeführer die Kausalität zwischen der Schadstoffbelastung und der behaupteten Schädigung nicht nachweisen konnte. Eine Analyse der nachfolgenden Entscheidungen veranschaulicht jedoch, dass sich das Vorsorgeprinzip noch nicht als fixer Bestandteil in der Rechtsprechung des EGMR etablieren konnte.
Abschließend wird gezeigt, welchen Beitrag das Vorsorgeprinzip zu der bisher wohl erfolgreichsten Klimaklage „Urgenda“ leistete. Das Vorsorgeprinzip wurde vom niederländischen Höchstgericht in diesem Fall insbesondere herangezogen, um Schutzpflichten aus Art. 2 und Art. 8 EMRK abzuleiten und den staatlichen Ermessenspielraum einzuschränken.
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
1. Sachverhalt 2. Die anwendbaren Regeln der Auslegung und die Bedeutung des Ausdrucks „ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden“ („within their jurisdiction“) 3. Extraterritoriale Akte, die als Ausübung der Jurisdiktion anerkannt sind 4. Fallen die Beschwerdeführer daher unter die Jurisdiktion der beklagten Staaten? 5. Anmerkungen
Der Fall Judge
(2004)
Der Fall Judge
(2004)
Der Fall Pinochet
(1999)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Was ist der Global Compact? - III. Wie funktioniert der Global Compact? - IV. Der Global Compact will kein Verhaltenskodex sein. - V. Der Global Compact als Bestandteil von „global governance“ - VI. Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte - VII. Ausschau - Literatur - Teilnehmer des Global Compact
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist.
Der Streit um das Kopftuch
(2004)
Der UN-Menschenrechtsrat
(2013)
Der Weltstrafgerichtshof
(1998)
Inhalt: - I. Das Ende des Kalten Krieges und die internationale Neuausrichtung Deutschlands - II. Schaffung neuer Handlungsspielräume für die auswärtige Gewalt - II.1. Anpassung verfassungsrechtlicher Standards an internationale Verpflichtungen: Internationale Strafgerichtsbarkeit und Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG - II.2. Auslegung von verfassungsrechtlichen Standardsfür sicherheitspolitische Handlungsspielräume - III. Begrenzung und Kontrolle der Einwirkung völkerrechtlicher Normen auf das innerstaatliche Recht - III.1. Einwirkung völkerrechtlicher Normen auf das innerstaatliche Recht - III.2. Schrittweise Parlamentarisierung der Außenpolitik bei Maßnahmen der Exekutive? - III.3. Strikter Dualismus als Antwort auf die Einwirkungen völkerrechtlicher Gerichtsentscheidungen auf das nationale Recht
Deutschland und die UNO
(2013)
1. Einleitung 2. Gründung und Zielsetzungen der OAU 3. Das Vermächtnis der OAU 4. Der Übergang von der OAU zur AU 5. Aufbau und Organe der AU 6. Einschätzung der AU 7. Die Banjul-Charta und die Afrikanische Menschenrechtskommission 8. Der Weg zu einem Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof 9. Zusammensetzung, Funktionen und Einschätzung des Gerichtshofs 10. Das Verhältnis zur Afrikanischen Menschenrechtskommission
Tagungsbericht: Häußler, Ulf: Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Fremdenrechts: Bilanz und Ausblick an der Jahrtausendwende <1999, Konstanz> / Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Fremdenrechts, Festkolloquium am 17. März 1999
Habilitanden und Freunde feierten den 80. Geburtstag von Prof. Dr. Karl Doehring am 17.
März 1999 auf Einladung von Prof. Dr. Kay Hailbronner mit einem Festkolloquium an der
Universität Konstanz. Der nachstehende Tagungsbericht dokumentiert die Kernaussagen
der dort gehaltenen Referate. (Red.)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Rechtsangleichungsmaßnahmen im Arbeitsrecht - II.1. Gleichbehandlung - II.2. Betriebsübergang - III. Arbeitsrechtlich relevanteRechtsprechung des EuGH zu den rechtlichenRahmenbedingungen des Binnenmarkts - III.1. Dienstleistungsfreiheit und Entsendung von Arbeitnehmern - III.2. Die EuGH-Urteile „Viking Line“, „Laval“ und„Rüffert“ aus den Jahren 2007 und 2008 - IV. Das Selbstverständnis des EuGH als „Integrationsmotor“ als Erklärung für scheinbar gegenläufige ordnungspolitische Ausrichtungen des EuGH - V. Fazit
1. Einleitung 2. Menschenrechtsbildung im Bereich der wsk-Rechte verstärken und koordinieren! 3. Die Organisations- und Handlungsfähigkeit betroffener Gruppen fördern! 4. Das Monitoring sozialer Menschenrechte und ihrer Verletzungen verstärken! 5. Öffentliche Proteste und Kampagnen organisieren! 6. Lobby- und Advocacy-Arbeit professionalisieren! 7. Internationale Instrumente zum Schutz sozialer Menschenrechte nutzen! 8. Nationale Rechtsmittel zum Schutz sozialer Menschenrechte ausschöpfen! 9. Gewaltsame Konflikte eindämmen! 10. Verteidiger/innen sozialer Menschenrechte schützen! 11. Sich um Betroffene und Hinterbliebene kümmern! 12. Verletzungen sozialer Menschenrechte in der Vergangenheit aufarbeiten! 13. Die Vernetzung der Arbeit zu sozialen Menschenrechten weiter vorantreiben! 14. Schlußbetrachtung
Inhalt: - I. Die Relevanz der Vereinten Nationen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union - II. Rechtliche und „pararechtliche“ Grundlagen der EU-Zusammenarbeit - III. Praktische Gestaltung der EU-Zusammenarbeit bei den Vereinten Nationen. - 1. Generalversammlung - 2. Sicherheitsrat - IV. Die Vereinten Nationen als Thema der Brüsseler Institutionen - V. Zur Vertretung der EU im Sicherheitsrat (einige abschließende Anmerkungen)
2013 setzte Papst Franziskus ein klares Zeichen für die Mitmenschlichkeit. Ziel dieser Reise war die italienische Insel Lampedusa, die aufgrund der immer wiederkehrenden Flüchtlingskatastrophen, die sich vor der Küste abspielen, traurige Berühmtheit erlangte. Flüchtlingsschutz ist in der Europäischen Union ein viel diskutiertes und dennoch immer wieder marginalisiertes Thema. Mit der Arbeit „Die Grenzschutzagentur FRONTEX – Chance oder Bedrohung für den europäischen Flüchtlingsschutz“ leistet die Autorin Frau Dr. Juliane Seehase ihren Beitrag, die Aufgaben von FRONTEX kritisch zu beleuchten. Die Arbeit ist als Dissertation an der Universität Bielefeld bei Herrn Prof. Dr. Franz C. Mayer entstanden.
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis
(2004)
Das vorliegende Handbuch bietet vertiefende Informationen zur Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das Handbuch richtet sich in erster Linie an Praktiker/innen, die in ihrer Arbeit mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert sind, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Menschenrechtsorganisationen. In umfassender, aber komprimierter Form gibt es zuverlässige Hilfestellung bei der Einlegung einer Beschwerde. Darüber hinaus ist das Handbuch auch für Mitarbeitende in Ministerien, Universitäten und sonstigen Einrichtungen geeignet, die sich mit der Materie vertraut machen wollen. (Autorenreferat)
Die Kinderrechtskonvention
(1997)
I. Einleitung II. Die naturrechtlichen Wurzeln der Allgemeinen Erklärung III. Ein Tausch unter Gleichen? IV. Eine Frage des Wollens V. Die Institutionalisierung der Menschenrechte kam ohne philosophische Letztbegründung aus VI. Die religiösen Ursprünge der westlichen Menschenrechtskultur VII. Ein pluralistisches Modell der Menschenrechte VIII. Ein interkultureller Lernprozeß
Die Menschenrechte
(2005)
Inhalt: - I. Drei Ausgangsfälle - II. Grundlagen - III. Vom Versuch der Schaffung verbindlichen Normen zu einem neuen Rahmen für transnationale Unternehmen: Der Prozess in den Vereinten Nationen - IV. Steuerung durch unverbindliche Leitlinien: Der Ansatz der OECD - 1. Die OECD-Leitsätze für multinationaleUnternehmen und ihre Implementierung - 2. Menschenrechte in den OECDLeitsätzen - V. Menschenrechtliche Standards als Grundlage für deliktische Haftung - 1. Der Alien Tort Claims Act - 2. Übertragbarkeit auf deutsches Recht? VI. Menschenrechtsbindung transnationaler Unternehmen im Mehrebenensystem
Inhalt: - I. Einleitung - II. Materielles Völkerstrafrecht - 1. Die Zurechnung von Straftaten - 2. Die Strafbarkeit von Kriegsverbrechen - 3. Die völkerrechtlichen Konsequenzen des Folterverbots - 4. Die Konturierung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit - 5. Die Kommandeursverantwortlichkeit - III. Völkerstrafprozeßrecht - 1. Die Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Tribunals - 2. Der Ausschluß der Amtsimmunität - 3. Die Kooperationspflicht der Staaten - IV. Schlußbemerkung