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Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Die Ernährung in der Antike war vielfältig, regional verschieden und von der beginnenden Eisenzeit (ca. 1.000 v. Chr.) bis in die Spätantike (ca. 500 n. Chr.) sowohl erstaunlich stabil als auch neuen Einflüssen wie exotischen Gewürzen aus dem Fernhandel und sich ändernden, religiös motivierten Haltungen zu Essen und Gemeinschaft ausgesetzt. Wer aß welche Nahrung? Welche ist die richtige, welche die beste Ernährung? Und wer konnte sich welche Speisen leisten? Gab es Speiseverbote? Wie diskutierten die Menschen der Antike, welches Essverhalten für welchen Tischgenossen „standesgemäß“ sei? Und was verraten uns gemeinsame Mahlzeiten über die antike Esskultur und ihre gemeinschaftsstiftende Wirkung? Indem die Autorinnen und Autoren der Leitfrage nachgehen, wie Ernährungsweisen einen Spiegel der Gesellschaft darstellen, beweisen sie, dass die Ernährung der Antike und die antiken Ernährungsdiskurse uns im 21. Jahrhundert viel zu sagen haben.
Das Bewegungsverb gehen liegt im Gegenwartsdeutschen in zwei Ausprägungen vor: Neben der Vollverbvariante gibt es eine semi-auxiliare Verwendung von gehen mit aspektueller Bedeutung. Diese Annahme ist in der Literatur zum Gegenwartsdeutschen durchaus umstritten. Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage von Daten aus dem Gegenwartsdeutschen dafür argumentiert, dass gehen in Verbindung mit einem Infinitiv tatsächlich als semi-auxiliares Verb mit aspektueller Bedeutung behandelt werden muss. Die Auswertung von Daten aus der deutschen Sprachgeschichte vom Althochdeutschen bis zum Gegenwartsdeutschen liefert die Grundlage für die Herausarbeitung von einzelnen Stadien in der Geschichte des semi-auxiliaren Verbs gehen, die unterschiedliche Grade seiner Auxiliarisierung anzeigen. Die noch im Mittelhochdeutschen zu beobachtende Alternation des infiniten Komplements zwischen Präsenspartizip und Infinitiv lässt sich auf die lautlich bedingte Mehrdeutigkeit infiniter Komplemente zurückführen, die im Deutschen letztendlich zum Verlust des Partizips als verbaler Kategorie führt.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Anhand des Beispiels der vorsichtig ablehnenden Antwort
von Papst Gregor den Großen auf die von der byzantinischen
Kaiserin Constantina gestellte Bitte nach der Übersendung
des Kopfes von Paulus, eine Körperreliquie von großem symbolischen
Kapital, an den Kaiserhof von Konstantinopel untersucht
dieser Aufsatz einen schon vor dem 6. Jahrhundert
greifbaren Prozess der Genese einer westlich-spätrömischen
Identität, die ihren Ausdruck zunehmend in religiös-moralischen
Argumenten findet, und beleuchtet diesen auch vor
dem Hintergrund der diskursiven Verwendbarkeit von scheinbaren
Differenzen als Argument in der Kommunikation zwischen
Osten und Westen, zwischen weltlicher und religiöser
Macht.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.
Wege zur Gesangskarriere
(2020)
Hybride Gestaltungen gehören zu den wichtigsten Aufbauelementen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen und sind eines der komplexesten Themen des Internationalen Steuerrechts. Mit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten die rechtliche Verpflichtung auferlegt, die mit hybriden Gestaltungen einhergehenden Besteuerungsinkongruenzen durch Korrespondenzregelungen zu neutralisieren.
Das Werk durchdringt die einschlägigen Richtlinienvorschriften grundlegend und greift dabei die OECD-Regelungsempfehlungen zu BEPS-Aktionspunkt 2 auf. Dabei werden bedeutsame Divergenzen aufgezeigt und Zweifelsfragen diskutiert. Die Vorarbeiten dienen als Beurteilungsrahmen für den nachfolgend durchgeführten Abgleich mit dem deutschen Rechtsrahmen. Auf dieser Grundlage wird der verbleibende gesetzgeberische Umsetzungsbedarf identifiziert. Zum Abschluss wird der Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes kritisch gewürdigt.
Die Reformation in Brandenburg gilt als Musterbeispiel einer obrigkeitlich initiierten und gesteuerten Fürstenreformation in einem nordostdeutschen Territorialstaat. Deshalb haben lange Zeit das Handeln und die Motive hauptsächlich der Landesherrschaft die Aufmerksamkeit der brandenburgischen Reformationsgeschichtsforschung auf sich vereinigt. Felix Engel erweitert diesen recht eng gesteckten Horizont, indem er die Perspektive »von unten« in seine Betrachtung einbezieht und systematisch ergründet, welche Mittel und Wege den städtischen Akteuren zu verschiedenen Phasen des Reformationsprozesses offenstanden, um die Umgestaltung ihrer kommunalen Kirchenwesen aktiv zu beeinflussen. Daher finden zunächst sowohl die strukturellen und ideellen Vorbedingungen als auch die Reformationsverläufe Berücksichtigung. Anschließend werden Kontinuitäten und Brüche sowie die Handlungsspielräume der beteiligten Protagonisten in zentralen Bereichen der städtischen Kirchenwesen analysiert.
Halb Europa in Brandenburg
(2020)
Die Mark Brandenburg gehörte zu den am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg verwüsteten Gebieten. Diese zogen sich wie ein breiter Streifen von Nordost- über Mitteldeutschland bis an den Mittel- und Oberrhein. Nachdem der junge brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm im März 1643 nach langen Jahren im Kriegsexil in seine Stammlande zurückgekehrt war, musste er feststellen, dass diese gründlich ruiniert waren. Dort hatte der Krieg vor allem in den 1630er Jahren nach dem Einfall des schwedischen Königs Gustav II. Adolf in Pommern besonders heftig gewütet.
Mehr noch als in den Städten hatten die Menschen in den Dörfern und unbefestigten Flecken unter den Söldnerheeren zu leiden gehabt. Die ständigen Durchmärsche des Kriegsvolks, dessen Einquartierungen und Übergriffe führten zu Hungersnöten, Pestwellen und Massenflucht der Zivilbevölkerung. Der Wiederaufbau der Mark Brandenburg sollte sich, auch wenn er schon in den letzten Kriegsjahren eingesetzt hatte, wegen des wirtschaftlichen Zusammenbruchs, der massiven Zerstörungen und der enormen Menschenverluste als äußerst langwierig erweisen.
Die in den Kriegswirren erlittenen Traumata der Menschen prägten – nicht nur in Brandenburg – bis zum Ersten Weltkrieg die Erinnerungskultur der nachfolgenden Generationen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
The notion of ‘epiphenomenon’ is usually used to exclude certain
aspects of a scientific object because they are considered to be deduced from others. In linguistics, restrictions of the research object were made, invoking the notion of ‘epiphenomenon’, which was partially done with a polemical attitude, and was always responded to polemically. The best-known definition of languages as an epiphenomenon is that proposed by Chomsky, who declared that the specific realisations of language do not warrant scientific attention, but there were early relegations of properties of individual languages to the domain of an epiphenomenon of grammar, to the domain of an art and not a science. These relegations from a certain point of abstraction did advance theories of language, even though they took a point of abstraction that did not correspond to the complexity of language.
Das bayerisch-ligistische Kriegskommissariat kontrollierte das weitestgehend autonome Söldnerheer im Dreißigjährigen Krieg. Es gilt daher als ein beispielhaftes Forschungsobjekt zur fürstlichen Macht dieser Zeit. Während sich die Forschung bisher auf die normative Ebene beschränkte, unternimmt diese Arbeit durch die Auswertung von Feldakten und Privatkorrespondenzen sowie anhand der Methoden der Prosopographie und Netzwerkanalyse eine multiperspektivische Annäherung an das Thema. Die Verwicklungen verschiedener Kompetenzen und Funktionen des sozialen Netzwerks für die Amtsausführung des Kriegskommissariats werden zu Tage gefördert. Damit trägt die Arbeit zur Erfassung der Vielfältigkeit der Herrschaft in der Frühen Neuzeit bei.
Geht das unter die Haut?
(2020)
Crowdinvesting
(2020)
Finanzierung durch den Schwarm Crowdinvesting - auch bekannt als Schwarmfinanzierung - hat in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Crowdinvesting bietet Startup- und Wachstumsunternehmen aber auch Entwicklern von Immobilienprojekten eine echte Alternative zum klassischen Bankdarlehen. Hierbei rufen die Unternehmen über das Internet zur Finanzierung auf und eine Vielzahl von Kleinanlegern und Business Angels können sich mit kleinen oder großen Beträgen an der Finanzierung beteiligen.
Das Werk beleuchtet dabei grundlegende Fragen wie:
- Ist Crowdinvesting dasselbe wie Crowdfunding? Gibt es noch weitere Formen der Schwarmfinanzierung?
- Welche Vorteile und Rechte erhalten die Anleger beim Crowdinvesting?
- Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für Crowdinvesting-Finanzierungen?
- Gibt es Bestrebungen für einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen?
- Wie sind Einkünfte aus einer Crowdinvesting-Finanzierung zu versteuern? Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?
Klar strukturiert und verständlich formuliert
Das Werk bietet dem Leser eine umfassende Darstellung zum Begriff des Crowdinvesting und Abgrenzung von ähnlichen Schwarmfinanzierungen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Beziehungen der verschiedenen Beteiligten beim Crowdinvesting zivilrechtlich eingeordnet. Anschließend wird der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen des Crowdinvesting dargestellt und kritisch anhand ökonomischer Theorien (insb. Erkenntnisse der behavioral finance) hinterfragt sowie auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit untersucht. Auch die aktuellen Entwicklungen eines europäischen Rechtsrahmens für Crowdinvesting werden diskutiert. Abschließend gibt das Werk Antworten auf ertrags- und umsatzsteuerliche Fragen.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung eines aktuellen und (volks-)wirtschaftlich relevanten Themas
- Nachschlagewerk für zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerliche Fragestellungen beim Crowdinvesting
- auch ohne Vorkenntnisse gut verständlich
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmen, Wissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte sowie alle am Thema Schwarmfinanzierung Interessierte.
Arbeitnehmer werden in der heutigen Informationsgesellschaft immer häufiger, genauer und dadurch intensiver überwacht. Die moderne Technik bietet dem Arbeitgeber qualitativ und quantitativ immer bessere Kontrollmechanismen. Dabei werden die verschiedenen Überwachungsmethoden nicht selten heimlich angewandt, was das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stark beeinträchtigt und sich oft in einer rechtlichen Grauzone abspielt.
Das Thema der Überwachung am Arbeitsplatz und der Datenschutz stehen in Deutschland insbesondere seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mittelpunkt juristischer Diskussionen. Im Gegensatz zum deutschen Recht fand die Diskussion zur Überwachung am Arbeitsplatz und zum Arbeitnehmerdatenschutz in der Türkei trotz der Regelung von Art. 419 tOR und der Verabschiedung des türkischen Datenschutzgesetzes im Jahr 2016 ihren verdienten Platz noch nicht.
Die Autorin nimmt zu den zentralen Streitfragen um die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz in Deutschland und in der Türkei rechtsvergleichend Stellung und will somit zum einen in beiden Ländern das Bewusstsein für Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz stärken, zum anderen herausfinden, ob die deutsche Vorgehensweise bei diesem Thema dem türkischen Gesetzgeber Lösungsalternativen bieten kann. Im Vordergrund der Untersuchungen stehen dabei die in der Praxis häufigsten heimlichen Überwachungsmethoden, die heimliche Videoüberwachung, die Überwachung durch Detektive, die Standortüberwachung durch GPS-Empfänger sowie die E-Mail-Überwachung.