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Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Die Ernährung in der Antike war vielfältig, regional verschieden und von der beginnenden Eisenzeit (ca. 1.000 v. Chr.) bis in die Spätantike (ca. 500 n. Chr.) sowohl erstaunlich stabil als auch neuen Einflüssen wie exotischen Gewürzen aus dem Fernhandel und sich ändernden, religiös motivierten Haltungen zu Essen und Gemeinschaft ausgesetzt. Wer aß welche Nahrung? Welche ist die richtige, welche die beste Ernährung? Und wer konnte sich welche Speisen leisten? Gab es Speiseverbote? Wie diskutierten die Menschen der Antike, welches Essverhalten für welchen Tischgenossen „standesgemäß“ sei? Und was verraten uns gemeinsame Mahlzeiten über die antike Esskultur und ihre gemeinschaftsstiftende Wirkung? Indem die Autorinnen und Autoren der Leitfrage nachgehen, wie Ernährungsweisen einen Spiegel der Gesellschaft darstellen, beweisen sie, dass die Ernährung der Antike und die antiken Ernährungsdiskurse uns im 21. Jahrhundert viel zu sagen haben.
Das Bewegungsverb gehen liegt im Gegenwartsdeutschen in zwei Ausprägungen vor: Neben der Vollverbvariante gibt es eine semi-auxiliare Verwendung von gehen mit aspektueller Bedeutung. Diese Annahme ist in der Literatur zum Gegenwartsdeutschen durchaus umstritten. Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage von Daten aus dem Gegenwartsdeutschen dafür argumentiert, dass gehen in Verbindung mit einem Infinitiv tatsächlich als semi-auxiliares Verb mit aspektueller Bedeutung behandelt werden muss. Die Auswertung von Daten aus der deutschen Sprachgeschichte vom Althochdeutschen bis zum Gegenwartsdeutschen liefert die Grundlage für die Herausarbeitung von einzelnen Stadien in der Geschichte des semi-auxiliaren Verbs gehen, die unterschiedliche Grade seiner Auxiliarisierung anzeigen. Die noch im Mittelhochdeutschen zu beobachtende Alternation des infiniten Komplements zwischen Präsenspartizip und Infinitiv lässt sich auf die lautlich bedingte Mehrdeutigkeit infiniter Komplemente zurückführen, die im Deutschen letztendlich zum Verlust des Partizips als verbaler Kategorie führt.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Anhand des Beispiels der vorsichtig ablehnenden Antwort
von Papst Gregor den Großen auf die von der byzantinischen
Kaiserin Constantina gestellte Bitte nach der Übersendung
des Kopfes von Paulus, eine Körperreliquie von großem symbolischen
Kapital, an den Kaiserhof von Konstantinopel untersucht
dieser Aufsatz einen schon vor dem 6. Jahrhundert
greifbaren Prozess der Genese einer westlich-spätrömischen
Identität, die ihren Ausdruck zunehmend in religiös-moralischen
Argumenten findet, und beleuchtet diesen auch vor
dem Hintergrund der diskursiven Verwendbarkeit von scheinbaren
Differenzen als Argument in der Kommunikation zwischen
Osten und Westen, zwischen weltlicher und religiöser
Macht.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.