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Die Jagdflieger der Wehrmacht waren die »Popstars« der nationalsozialistischen Propaganda. Doch was steckte hinter der glänzenden Fassade? Jens Wehner wirft – nüchtern und ausgewogen – ein neues Licht auf ihre militärische Funktion in der Luftkriegsführung. Seine Studie analysiert den militärischen Nutzen der Jagdflugzeugtypen von Messerschmitt und Focke-Wulf, ihre taktische Anwendung und Leitbilder. Vergleiche mit dem Entwicklungsstand der alliierten Kriegsgegner hinterfragen die Sinnhaftigkeit des Strebens nach technischer Überlegenheit. So entsteht das Bild einer Technik, welche die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllte, einer fehlerhaften und statischen Doktrin, die für zahlreiche Rückschläge sorgte, und von individualistisch agierenden Piloten, die sich dem militärhierarchischen System entfremdeten.
Zu BGH vom 15.2.2022, VI ZR 937/20 (BeckRS 2022, 6623). Das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes zeigt einen Weg auf, die Schmerzensgeldbemessung (neu) zu ordnen. Dabei handelt es sich im Ansatz um einen lohnenden Vorstoß – „hin zu mehr Rechtsgleichheit, -sicherheit und -akzeptanz“. Im Sinne eines produktiven Dialogs über methodische Fragen der Schmerzensgeldbemessung bleibt zu bemängeln, dass an Maßstäben festgehalten wird, bloß weil diese sich etabliert haben. Dies gilt auch für die Entscheidung des BGH. Der Senat setzt sich vor allem mit der Begründung der Ablehnung der taggenauen Bemessung auseinander, ohne dabei näher auf die kritischen Aspekte der herkömmlichen Bemessung einzugehen. Nach dieser Entscheidung darf wohl infrage gestellt werden, ob sich weiter mit einer derart grundlegenden Anpassung der Schmerzensgeldbemessung befasst werden wird.
Stress-Test Sozialamt
(2022)
Im Vergleich mit dem Privatsektor weist die öffentliche Verwaltung eine stark erhöhte Krankenstandsquote auf. Psychische Erkrankungen, welche in den letzten 12 Jahren massiv zugenommen haben, spielen dabei eine herausragende Rolle. Im Allgemeinen wird dies auf eine gesteigerte Arbeitsbelastung (z.B. in Folge des Personalmangels) zurückgeführt. Das Projekt „Stress-Test Sozialamt. Psychische Belastungen in der Sozialverwaltung“ soll dazu beitragen, die Verwaltungs-BürgerInnen-Interaktion näher zu beleuchten und den Blick auf Anforderungen und Konsequenzen für die Beteiligten vor allem im Hinblick auf das persönliche Stressniveau und die psychosoziale Gesundheit zu richten. Untersucht wurden Faktoren, die die psychische Gesundheit von VerwaltungsmitarbeiterInnen und das Verhalten von BürgerInnen in Interaktionen mit der Verwaltung darstellen sowie deren wechselseitigen Effekte zueinander. Das verwendete theoretische Modell geht davon aus, dass Stress dann auftritt, wenn (berufliche) Anforderungen (z.B. Arbeitsumfang) und Ressourcen (z.B. Unterstützung durch KollegInnen) nicht im Gleichgewicht stehen. Gerade bei langfristigem Missverhältnis ohne konstruktive Lösungsstrategie kann dies negative Folgen auf die individuelle Gesundheit nehmen.Mittels Multimethoden-Ansatz wurden Ergebnisse aus verschiedenen Quellen trianguliert und umfassend erfasst. Basis der Datenerhebung bildeten ExpertInnen-Interviews mit Mitarbeitenden und Führungskräften der teilnehmenden Sozialämter. Darauf aufbauend fanden teilnehmende Beobachtungen vor Ort und Befragungen von KundInnen und Mitarbeitenden per Kurzfragebögen nach direkten Interaktionen während der Sprechzeiten statt. Als letzter Schritt wurde schließlich eine Gesamtbefragung aller Mitarbeitenden der teilnehmenden Sozialämter durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte letztere jedoch verzögert.
Die erhobenen Daten lassen auf ein heterogenes Stressbild der Mitarbeitenden schließen, wobei deutliche Ausschläge am oberen Ende der Skala zu verzeichnen sind. Ein Teil der Belegschaft ist demnach überdurchschnittlich gestresst. Zwar führt Stress nicht unmittelbar zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Ein dauerhaft erhöhtes Niveau zieht jedoch gesundheitliche wie psychische Folgen nach sich. Die hohe Stressbelastung lässt sich aufgrund der hier durchgeführten Datenerhebung im Wesentlichen auf hohe Arbeitsanforderungen zurückführen, was eine dauerhafte Belastung darstellen könnte. Weitere Stressquellen ergeben sich aus den hohen psychologischen Anforderungen der Arbeit, der eigentlichen Interaktion mit BürgerInnen sowie in Teilen einer unzureichenden Attraktivität des Arbeitsplatzes (z.B. durch fehlende Sauberkeit, Lärmbelästigung etc.). Aufgrund dieser Schlussfolgerungen wird daher empfohlen, aktives Gesundheitsmanagement und Sportkurse in den Ämtern auszubauen. Weiterhin sollte die gegenseitige und professionelle Supervision intensiviert werden. Um die Personalsituation zu verbessern, müssen Personalanwerbung und Einstellungsprozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Weiterhin gilt es, die allgemeine Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, indem Großraumbüros in Bereichen mit KundInnenkontakt vermieden, technische Ausstattung und räumliche Begebenheiten verbessert werden. Nicht zuletzt müssen Amtsleitung und Führungskräfte informellen Austausch stärken und fördern sowie organisationale Lernprozesse ausbauen und etablieren.
Hintergrund
Steigende Adipositasprävalenzen im Kindes- und Jugendalter sind geprägt von ungesunden Lebensweisen wie geringer Bewegung durch hohen Medienkonsum. Neueste Studien nutzen die Erreichbarkeit dieser Zielgruppe durch digitale Medien, womit Technologien neue Ansätze in der Interventionsgestaltung der Gewichtsreduktion darstellen. Allerdings stellt sich die Frage, welche digitalen Kombinationen und methodischen Programmkonzepte effektive Body-Mass-Index(BMI)-Veränderungen bedingen.
Ziel
Um Erkenntnisse über effektive Maßnahmengestaltung und Medieneinsatz zu gewinnen, sollen digitale Interventionsstrategien zur BMI-Reduktion übergewichtiger Kinder und Jugendlicher analysiert und bewertet werden.
Methoden
Ein systematischer Review wurde in den Datenbanken Medline via PubMed, Science Direct und Web of Science zur Analyse von Studien aus den Jahren 2016 bis 2021 über Veränderungen im BMI und BMI-Z-Score von übergewichtigen und adipösen 6‑ bis 18-Jährigen durchgeführt. Die methodische Studienqualität wurde nach den Richtlinien des Cochrane Risk of Bias bewertet.
Ergebnisse
Aus 3974 Studien wurden 7 Artikel identifiziert, die den Einsatz von Fitnessarmbändern, Smartphones und computerbasierten Programmen beschreiben. Alle Medien erzielten BMI-Reduktionen, wobei Smartphoneinterventionen via Anrufe und Nachrichten die signifikantesten Veränderungen bewirkten.
Diskussion
Smartphones bieten als Anbieter digitaler Programme (z. B. Apps) effektive Ansatzpunkte zur Adipositasreduktion. Auf Basis der Datenlage bestätigt sich neben der Auswahl und der Kombination mehrerer Medien die Relevanz des Familieneinbezugs und die methodische Fundierung der Maßnahmen. Aufgrund des jungen Alters der Teilnehmenden müssen mediale Interventionen zielgruppengerecht zugänglich gemacht werden.
Das vorliegende Buch ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden roten Fadens hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Daher sollte die Arbeit mit dem Buch den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den Rhythmus der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem Lehrbuch unterscheidet sich das vorliegende Werk noch in einem zweiten Punkt, der gerade in der heißen Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören.
Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein gültiges Ticket dabei hat. Selbstverständlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erwägung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitbürger handelt, deren Einkommens- und Vermögenssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der – das sei hier des Themas wegen unterstellt – unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbeförderung zu einem anderen Ergebnis führt als bei einem „Schwarzfahrer“, der über genügend Finanzmittel verfügt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu Fällen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm beförderten Fahrgast zu gewalttätigen Auseinandersetzungen über die – vom Fahrgast verweigerte − Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des Täters, der keinerlei pfändbares Vermögen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (§§ 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch präjudiziell für § 263 StGB und für § 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.
Strafbares Heldentum?
(2022)
Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft“ bewerten würde, straftatbestandsmäßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vorsätzlich viele Perser getötet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, würde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft“ nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne Rücksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen“, weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zusätzliches Risiko einer solchen Aktion die Begründung eigener Strafbarkeit sein könnte, überrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausfüllungsbedürftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erläuterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen können, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenwärtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerläuterungsbedarf.
Steigende Mieten?
(2022)
Vor dem Hintergrund rasant steigender Mieten in deutschen Großstädten untersuchen wir in einer neuen Studie die Auswirkungen von Gentrifizierung sowie von politischen Gegenmaßnahmen auf unterschiedliche Einkommensgruppen anhand eines quantitativen Modells für Berlin. Wir finden, dass eine Mietpreisbindung (wie der „Mietendeckel“) allen Haushalten, vor allem aber den ärmeren Haushalten, schadet. Andere Maßnahmen wie Neubau oder direkte Subventionen schneiden besser ab.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht jährlich sinkende Treibhausgasemissionsmengen vor. Gemäß § KSG § 3 Abs. KSG § 3 Absatz 2 Satz 1 KSG soll 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein, d.h. ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken. Unausgesprochene Grundlage der Vorgaben ist ein auf Deutschland entfallendes CO 2 -Budget. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt der Bundesregierung, ein solches Budget zu benennen, um die gesetzlichen Klimaschutzmaßnahmen besser bewerten zu können. Fraglich ist jedoch, wie groß dieses Budget ist, ob es verbindlich festgelegt ist und ob es sich um ein Instrument der Freiheitssicherung handelt oder die Gefahr der Freiheitsstrangulierung besteht.
Sprachstrukturen verstehen
(2022)
Die Sportpsychiatrie und -psychotherapie ist ein relativ junges Arbeitsgebiet, das sich insbesondere mit zwei Schwerpunkten befasst: zum einen mit den Besonderheiten in Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen bei Leistungssportler:innen sowie Bewegung und Sport in der Entstehung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Während alle psychischen Erkrankungen prinzipiell auch bei (Leistungs‑)Sportler:innen auftreten können, gibt es darüber hinaus sport(art)spezifische psychische Erkrankungen, wie z. B. die Anorexia athletica und andere Essstörungen, die chronisch traumatische Enzephalopathie, Missbrauch und Abhängigkeit von leistungssteigernden Substanzen (Doping) oder die Muskeldysmorphie. In qualitativ hochwertigen klinischen Studien konnte die therapeutische Wirksamkeit von Bewegung und Sport bei verschiedenen psychischen Erkrankungen belegt werden. Ein sportpsychiatrisches Basiswissen sollten alle in Psychiatrie und Psychotherapie klinisch Tätigen besitzen.
Sozialrechtshandbuch
(2022)
Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.).
Liegt eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vor, wenn Cheat-Bots Variablen verändern? Diskutiert wurde dies bisher alleine auf Basis der Prämisse, dass ein unmittelbarer Eingriff in den Code nicht stattfindet. Dieser Beitrag weitet den Blick auf den Schutzbereich und zeigt, dass auch altbekannte Fragen neu gedacht werden müssen. Denn § URHG § 69a URHG § 69A Absatz I UrhG umfasst auch vom Programm im Arbeitsspeicher abgelegte Variablen.
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schränkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die Möglichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen auskömmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungsänderung, die sich zwar im Einklang mit den Änderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstößt (V.), was Bedeutung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern auch für den Bund und die anderen Länder hätte. Nach einer ergänzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Sapere aude!
(2022)
Sapere aude!
(2022)
Sampling
(2022)
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Mit Urteil vom 1.3.2022 (NZA2022, NZA Jahr 2022 Seite 780) hat das BAG erneut über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung entschieden. Die Entscheidung reiht sich in eine nicht leicht zu durchschauende Anzahl von Urteilen hierzu ein. Sie dient uns zum Anlass, einen Überblick über die Rechtsprechung zu geben.
Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen.
Räuberischer Menschenraub
(2022)
Einen Straftatbestand mit dem Namen „Räuberischer Menschenraub“ gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tatsächlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „Räuberischer Menschenraub“ zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enthält so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unverändert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden könnte. Die Beschäftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „Räuberischen Menschenraub“ zusammenhängenden Probleme gerichtet werden.
Richtig oder falsch?
(2022)
Steuern und Abgaben auf Produkte oder Verbrauch mit gesellschaftlichen Folgekosten (externe Kosten) – sogenannte Pigou- oder Lenkungssteuern – sind ein gesellschaftliches „Win-Win-Instrument“. Sie verbessern die Wohlfahrt und schützen gleichzeitig die Umwelt und das Klima. Dies wird erreicht, indem umweltschädigende Aktivitäten einen Preis bekommen, der möglichst exakt der Höhe des Schadens entspricht. Eine konsequente Bepreisung der externen Kosten nach diesem Prinzip könnte in Deutschland erhebliche zusätzliche Einnahmen erbringen: Basierend auf bisherigen Studien zu externen Kosten wären zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von 348 bis 564 Milliarden Euro pro Jahr (44 bis 71 Prozent der gesamten Steuereinnahmen) möglich. Die Autoren warnen allerdings, dass die Bezifferung der externen Kosten mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Damit Lenkungssteuern und -abgaben ihre positiven Lenkungs- und Wohlstandseffekte voll entfalten können, seien zudem institutionelle Reformen notwendig.
Die Folgen des Brexits werden spürbar. In der Gerichtspraxis bis hin zum BGH kommen die Übergangsvorschriften zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Austrittsabkommen zur Anwendung. Doch ist dies überhaupt rechtens? Das Austrittsabkommen ist nämlich lediglich auf Art. EUV2009 Artikel 50 EUV2009 Artikel 50 Absatz II EUV und gerade nicht darüber hinaus auch noch auf die Kompetenz zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit in Art. AEUV Artikel 81 AEUV gestützt worden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu den genannten Übergangsvorschriften und mit der Rechtsgrundlage des Austrittsabkommens.
Rechtschreibung online
(2022)
Im Rahmen sog. Datenstrategien auf nationaler und europäischer Ebene wird die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Umgang und den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten auf Hochtouren vorangetrieben. Auch ohne gesetzlichen Rahmen spielt das Vertragsrecht bei der Datennutzung bereits eine herausragende Rolle. Die vertragliche Regelung des Zugangs und der Nutzung nicht-personenbezogener Daten im B2B-Bereich ist tagtägliche Praxis. Nichtsdestotrotz hinterlassen die wenigen existierenden gesetzlichen Vorgaben und die Novität des Vertragsgegenstands bei vielen Juristen Sorgenfalten auf der Stirn. Dem will dieser Beitrag gegensteuern. Mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für beide Vertragsparteien bespricht er die grundlegenden Bausteine eines Datennutzungsvertrags und stellt Lösungsmöglichkeiten für die wichtigsten praktischen Probleme und Fragestellungen vor.
Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses für familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europäische Kommission derzeit mit grenzüberschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschlägen aus Brüssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts für Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten.
Gegenstand der folgenden Überlegungen ist der kürzlich vorgelegte, gleichermaßen überraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne Rücksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Prüfung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.
Rapallo
(2022)
Dieser Quick Guide bringt die für das Influencer Marketing relevanten Rechtsthemen auf den Punkt. Es eignet sich als kompakte Einführung für Influencer, Unternehmen sowie Marketing- und Kommunikations-Agenturen.
Das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Ganz im Gegenteil: viele Rechtsgebiete wirken auch in das Influencer Marketing hinein. Wer sich hier als handelnder Akteur nicht den notwendigen Überblick verschafft, setzt sich großen Risiken aus – es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
Die Autoren liefern mit diesem Werk einen für Nicht-Juristen verständlichen Überblick zu den relevanten Rechtsfragen – angelehnt an den Medienstaatsvertrag und die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Sommer 2022. Sie erklären die Zusammenhänge und schaffen durch Fallbeispiele eine hilfreiche Praxisnähe und eine verlässliche rechtliche Orientierung für Influencer und Marketing-Professionals.
Aus dem Inhalt:
- Welche Rechtsbereiche und Gesetze für Influencer Marketing relevant sind
- Wie man die Kennzeichnungspflicht für Werbung richtig erfüllt
- Welche Folgen der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften hat
- Was in einen Vertrag zwischen Influencer und Unternehmer gehört
- Mit zahlreichen Beispielen und Erläuterungen zu Gerichtsurteilen
Queer Curating
(2022)
Dieses Buch ist für alle, die mutig genug sind, sich selbst und das Zeigen von Kunst zu stören. Beatrice Miersch entwirft radikal-relationale Alternativen zu zeitgenössischen Ausstellungspraktiken. Um sich der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen des Ausstellens von Kunst zu stellen, erprobt sie queer-feministische, kulturwissenschaftliche und selbstreflektierende Methoden in der Praxis und Theorie des Kuratierens. Momente kuratorischer Störung werden zu produktiv-schöpferischen Momenten der Unterbrechung, mit denen sie reflektierte, offene, engagierte und vulnerable Perspektiven auf das Ausstellen eröffnet und tradierte Strukturen durchbricht.
Warum spricht der Papagei? Weiß er, was er sagt? Und warum ist sein Sprechen, das wie menschliche Rede klingt, und doch etwas ganz anderes ist, so irritierend? Dieser Irritation folgt Sula Textor durch die komplexe Geschichte des Papageis als Figur in Kunst und Literatur und entwirft dabei den Begriff des (narrativen) Psittazismus. In ihrer komparatistisch angelegten narratologischen Studie wird Sprechen selbst zum Thema – und die Stimme (im individuellen, politischen wie narratologischen Sinn) zum Problem. Sie hinterfragt nicht nur, was Sprechen ist und wem es möglich und erlaubt ist, sondern nimmt die Komplexität des Erzählens grundsätzlich in den Blick.
Präexistente Musik im Film
(2022)
Vom Weltuntergang mit Richard Wagners "Tristan und Isolde" über die Gesangsperformance einer zum Tode verurteilten Björk am Galgen bis hin zu Johann Sebastian Bachs Orgelmusik als Erklärungsmodell für Hypersexualität: So seltsam das Kino des Lars von Trier erscheinen mag, so vielfältige Möglichkeiten bietet es, über ein Musikphänomen nachzudenken, das einen Großteil der heutigen Kunst- und Unterhaltungswelt prägt.
In Lars von Triers Filmen erklingt hauptsächlich Musik, die es bereits vor den Filmen gab. Einerseits besitzt solche präexistente Musik ein ausgeprägtes Eigenleben, andererseits entsteht aus der filmischen Aneignung etwas Neues. Am Beispiel eines der einflussreichsten Regisseure der Gegenwart untersucht Pascal Rudolph, wie Filmschaffende Musik adaptieren und wie dadurch Bedeutungen und Wirkungen entstehen. Erstmals bietet das Buch auf Grundlage von unveröffentlichtem Produktionsmaterial und Insider-Interviews detaillierte Einblicke in die Arbeit bei Lars von Triers Filmprojekten im Besonderen, aber auch in die Arbeitsprozesse der filmmusikalischen Gestaltung im Allgemeinen. Der musikalischen Vielfalt in den Filmen wird die Studie durch ihren multiperspektivischen und transdisziplinären Ansatz gerecht. Die zehn Kapitel beleuchten das Zusammenwirken von Musik und Film auf diese Weise aus verschiedenen Blickwinkeln.
Propaganda und Poetologie
(2022)
Propaganda und Poetologie
(2022)
Privatisierung der Raumfahrt
(2022)
Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht.
Die Potenziale plattformbasierter Geschäftsmodelle im Kontext von Industrie 4.0 sind bisher nicht vollständig erschlossen. Ansatzpunkte für Plattformen und ökosystembasierte Wertschöpfung variieren zwischen Industrien. Die Kunststoffindustrie ist dahingehend bisher weitestgehend unberücksichtigt. Aufgrund der Industriestruktur, insb. der einheitlichen Wertschöpfungsstrukturen eignet sich die Kunststoffindustrie für den Einsatz digitaler Plattformen. Neben Ansätzen für Plattformen in der Spritzgussindustrie bietet der Beitrag ein Vorgehensmodell für die Erweiterung etablierte Geschäftsmodelle. Somit kann der Einstieg in plattformbasierte Geschäftsmodelle für KMUs erleichtert werden.
Post aus Felsenburg
(2022)
Post aus Felsenburg
(2022)
2019 jährte sich das Erscheinen von Defoes Robinson Crusoe zum 300. Mal. Zu diesem Anlass fand am Zentrum für Buchwissenschaft der LMU München eine Tagung statt, bei der buchhandelsgeschichtliche Kontexte des Romans dargelegt, neue Interpretationen diskutiert sowie die Rezeption des Robinson Crusoe untersucht wurden.
In der Einleitung des Sammelbandes legt Christine Haug dar, unter welchen presse- und buchgeschichtlichen Voraussetzungen sich Daniel Defoe im frühkapitalistischen London als Bestsellerautor und politischer Journalist etablieren konnte. Die folgenden Beiträge behandeln motivgeschichtliche, ökonomische, kultur- und rechtsgeschichtliche Aspekte des Robinson Crusoe (Oliver Bach, Anne Enderwitz, Hania Siebenpfeiffer, Daniel Syrovy), befassen sich mit der Gattung der Robinsonade ( Iwan Michelangelo d'Aprile, Norbert Bachleitner, Wolfram Malte Fues, Wynfrid Kriegleder), mit jugendliterarischen Bearbeitungen des Stoffes (Andrew O`Malley, Peter Pohl, Hans-Heino Ewers) und mit der Robinson-Rezeption in der Lyrik und im Roman des 19. und 20. Jahrhunderts (Bill Bell, Daniela Jancsó).
Der vorliegende Sammelband gehört zu den wenigen neuen Neuerscheinungen, die zum Robinson-Jahr veröffentlicht wurden. Erstmals wird darin im deutschsprachigen Raum die aktuelle internationale Forschung zu Defoe ausführlich dargestellt und mit einer innovativen Sicht auf den in Entstehung begriffenen globalen Buchmarkt verbunden.
Polizei- und Ordnungsrecht
(2022)
Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln.
Politisches Denken
(2022)
Dieses Buch gibt einen Überblick über die europäische Migrationspolitik und die verschiedenen institutionellen Arrangements innerhalb und zwischen verschiedenen Akteuren wie Kommunalverwaltungen, lokalen Medien, lokaler Wirtschaft und lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen. Sowohl die Rolle der lokalen Behörden in diesem Politikfeld als auch ihre Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen oder Netzwerken sind noch zu wenig erforschte Themen der Forschung. Als Antwort darauf bietet dieses Buch eine Reihe von detaillierten Fallstudien, die sich auf die sechs Hauptgruppen nationaler und administrativer Traditionen in Europa konzentrieren: Germanische, skandinavische, napoleonische, südosteuropäische, mittelosteuropäische und angelsächsische.
Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer ständigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch möglich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten müssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen, als andere öffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tatsächlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »Künast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor öffentlicher Vorführung und Beleidigung sicherstellt.
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Panegyrik und Post-Patronage
(2022)
Orte im Fernsehfilm
(2022)
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Nicht-bewusst
(2022)
Die digitale Aufrüstung des Sozialen und Psychischen schreitet voran. Social media, verkabelte Infrastrukturen und autonome technische Artefakte bestimmen das Bild einer Gesellschaft, die in immer komplexeren Gefügen agiert. Die zunehmende Präsenz von nonhumanen Agenten (nicht nur in Film und Literatur), die Entwicklung von smarten Objekten und die sensortechnologische Ausstattung des menschlichen Körpers und der Umwelt führen zu Kurzschlüssen zwischen humaner und nonhumaner agency, die nicht mehr unbewusst, sondern nichtbewusst sind. Das Unbewusste der Psychoanalyse ist an ein humanes (sprachlich-symbolisch organisiertes) Subjekt gekoppelt, der Begriff »nicht«-bewusst verbindet hingegen technische, mentale und körperliche Prozesse und ist damit nicht mehr ausschließlich dem Menschen zuzuordnen. Doch wie ist dieses ›nichtbewusst‹ zu fassen: ist es etwas Zusätzliches, ist es eine neue Zone, die sich zwischen unbewusst und bewusst schiebt, oder wird durch die Unterscheidung von unbewusst und bewusst dadurch insgesamt in Frage gestellt?
Manches deutet auf die zweite Entwicklung hin. Denn spätestens mit der Kybernetik werden technische und neuronale Prozesse zusammen gedacht. Gilbert Simondon hat die technische und humane Entwicklung als einen Prozess verstanden. Catherine Malabou führt den Begriff des cerebral nonconscious ein, um das psychoanalytische Unbewusste in ein nichtbewusstes Gehirn überzuführen, und N. Katherine Hayles spricht von nonconscious cognition, um das Zusammenwirken von neuronalen und technischen Prozessen zu benennen. Doch all diesen Unternehmungen, die diese (intensiven) Beziehungen von Gehirn und Maschine zu fassen suchen, fehlt ein wesentliches Moment der Verkopplung und psychischen Integration.
Hierfür wird der Begriff des Affektiven eingeführt, der als technischer Terminus die Bewegungen des Schließens, Unterbrechens und Übersetzens zwischen human und nonhuman bezeichnet. Dadurch werden die Kurzschlüsse von psycho-technischen Prozessen als nichtbewusste Taktung von Bewegungs- und Zeitformationen fassbar.
Neuroleadership
(2022)
Wie können notwendige Systemwechsel „gemanaged“ werden, wenn die etablierten Führungsansätze an heutigen Entwicklungen vorbeigehen? Das Buch beschäftigt sich mit dem Ansatz des Neuroleadership, der einen Beitrag leisten kann, Führungskonzepte weiterzuentwickeln.
Dieser neue Ansatz erweitert die bisherigen Konzepte durch die Verknüpfung von Neurosciences, Leadershiptheorie und Systemtheorie. Leadership wird dabei vor allem als beratende und unterstützende Funktion gesehen, für die Kompetenzen im hybriden systemischen Neurocoaching benötigt werden. Ein spezieller Fokus liegt auf den Einflüssen durch Digitalisierung, Intuitive, Künstliche und Web-Intelligenz.
Aufgrund der Neufassungen der EuZVO und der EuBVO bedurfte es neuer deutscher Durchführungsvorschriften zu diesen beiden Verordnungen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Chance genutzt und in diesem Zusammenhang weitere Vorschriften zum internationalen Zivilverfahrensrecht verabschiedet. Überraschenderweise hat er sich dabei auch eines Themas angenommen, das schon in Vergessenheit geraten war. Dabei handelt es sich um Ersuchen auf Vorlage von Dokumenten („pre-trial discovery of documents“) im Rahmen des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens. Der folgende Beitrag stellt die neuen deutschen Vorschriften vor.
Nachdem die Europäisierung des Internationalen Privatrechts weitgehend ins Stocken geraten ist, konnte sich der deutsche Gesetzgeber wieder in verstärktem Maße dem autonomen Recht widmen. Über das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist bereits vielfach berichtet worden. Die neuen internationalprivatrechtlichen Vorschriften in diesem Gesetz wurden dabei oftmals ausgespart bzw. eher am Rande erläutert. Deshalb stellt der folgende Beitrag diese Neuregelungen im Detail vor.
Neue Mündlichkeiten
(2022)
Das bewährte Handbuch befasst sich mit allen praxisrelevanten Aspekten dieses äußerst facettenreichen Rechtsgebiets.Wie alle Münchener Anwaltshandbücher bereitet auch dieses Werk die behandelten Themen und Rechtsmaterien praxis- und mandatsorientiert auf. Die juristischen, wirtschaftlichen, gesellschaftspolitischen und technischen Besonderheiten agrarrechtlicher Mandatsverhältnisse werden anhand konkreter Handlungs- und Gestaltungshinweise ausführlich erläutert. Die systematische Darstellung der sehr breit gestreuten Themen wird durch vielfältige Checklisten, Formulierungsbeispiele, Muster und Praxistipps aufgelockert, so dass ein schnelles Auffinden der konkreten Problemlage und eine rasche, interessengerechte Fall-Lösung gewährleistet sind.Der gesamte Katalog des 14m FAO wird behandelt; auch darüberhinausgehende, praxisrelevante Fragen werden mit eigenen Kapiteln oder Kapitelabschnitten bedacht.
Mundart und Umgangssprache
(2022)
MOVE
(2022)
Mit den ›Nachträgen‹ liegt nun der letzte Schriftenband der Jubiläumsausgabe vor. Er ergänzt die ›Jubiläumsausgabe‹ um Texte und Briefe, die entweder erst nach Erscheinen des jeweiligen Bandes entdeckt wurden oder bei Fortsetzung der Ausgabe nach dem Krieg als verschollen galten. Bei den philosophischen Fragmenten handelt es sich u.a. um bisher unbekannte Entwürfe für die ›Morgenstunden‹ und ›An die Freunde Lessings‹. Zu den Judaica zählen Mendelssohns Übertragungen hebräischer Gedichte des 18. Jahrhunderts, seine Übersetzung der Grundartikel des Judentums und seine Anmerkungen zu Michaelis’ Rezension von Dohms ›Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden‹. Zu Mendelssohns Briefpartnern zählen u.a. Abbt, Iselin, Lessing, Friedrich II., Engel, Lavater, Michaelis, Penzel, Nicolai, Dohm, Kuh, Lowth, Carmer und Ramler.
Das Promotionsvorhaben verfolgt das Ziel, die Zuverlässigkeit der Datenspeicherung und die Speicherdichte von neu entwickelten Speichern (Emerging Memories) mit Multi-Level-Speicherzellen zu verbessern bzw. zu erhöhen. Hierfür werden Codes zur Erkennung von unidirektionalen Fehlern analysiert, modifiziert und neu entwickelt, um sie innerhalb der neuen Speicher anwenden zu können. Der Fokus liegt dabei auf sog. Berger-Codes und m-aus-n-Codes. Da Multi-Level-Speicherzellen nicht mehr binär, sondern mit mehreren Leveln arbeiten, können bisher verwendete Codes nicht mehr verwendet werden, bzw. müssen entsprechend angepasst werden. Auf Basis der Berger-Codes und m-aus-n-Codes werden in dieser Arbeit neue Codes abgeleitet, welche in der Lage sind, Daten auch in mehrwertigen Systemen zu schützen.
Dieses Kapitel diskutiert die Notwendigkeit einer stärkeren Praxisorientierung für die Schaffung konkreter Lehr- und Lernräume in Unternehmen und zeigt die Vorteile einer Lernfabrik vor dem Hintergrund der stattfindenden Digitalisierung als Mittel zur Kompetenzentwicklung auf. Die technologiebedingt erweiterten Weiterbildungsziele erfordern die Nutzung geeigneter Konzepte und Lösungen. Dahingehend erfolgt die zielorientierte Konkretisierung der Kreation geeigneter Lehr- und Lernsituationen. Die Darstellung der Nutzbarmachung einer Modellfabrik als Lernfabrik der betrieblichen Weiterbildungspraxis zeigt nicht nur eine Lösung für die intendierte Bereitstellung flexibler Lehr- und Lernsituationen, sondern liefert ebenso Handlungsempfehlungen und Best-Practices für die erfolgreiche Kompetenzentwicklung. Insbesondere Praktiker profitieren von der Darstellung der Lernfabrik: aus dieser können sowohl betriebliche Weiterbildner als auch Geschäftsverantwortliche Implikationen für die didaktische Transformation betrieblicher Arbeitsorte in betriebliche Lern-Orte ableiten. Die detaillierte Darstellung einer Tagesschulung zum Thema Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Arbeit der Mitarbeiter sowie Illustration eines Lernszenarios geben reale Einblicke, wie betriebliche Weiterbildung abseits von Lehr-Lern-Kurzschluss-orientierter Didaktik gelingt.