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Systems of elasticity theory
(2004)
Politikfeldanalyse
(2004)
Sprachverstehen mit Cochlea-Implantat : EKP-Studien mit postlingual ertaubten erwachsenen CI-Trägern
(2004)
Introduction and Preview
(2004)
Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure.
Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.
Technisches Denken
(2004)
Dynamical processes with particular reference to opposite phenomena as growth and decay, may be translated into the mathematical language of difference equations or recursive equations. Such equations can be treated in the discrete case(where the principal mathematical instrument is furnished by geometrical progressions) or in the continuous case (where the mathematical instrument is particularly represented by exponential functions and logarithms). The variety of problems and of resolution methods renders the proposed material apt to be used in a significant way in the high school.
Strategien der Autorisierung : Projektionen der Chicana bei Gloria Anzaldúa und Cherríe Moraga
(2004)
Borderlands/La Frontera (1987), Loving in the War Years (1983) und The Last Generation (1993) entziehen sich einer einfachen Zuordnung: Sie führen unterschiedliche Sprachcodes, und Genres zusammen und sind zwischen Literatur und Theorie angesiedelt. Die Texte der mexikanisch-amerikanischen Autorinnen Cherríe Moraga und Gloria Anzaldúa verfolgen diverse Strategienum eine im Prozess des Schreibens entstehende, vielfältig verortete und gebrochene Identität zu konstituieren. In ihnen überlagern sich verschiedene kulturelle Diskurse US-amerikanischer, mexikanischer und hispanoamerikanischer Provenienz. Sie prägen neue Begriffsmetaphern wie New Mestiza, Borderlands/ La Frontera und Queer Aztlán, die in die politische und kulturelle Emanzipationsbewegung der Chicanos in den USA feministische und équeere' Positionen einschreiben und über diesen Kontext hinaus eine hohe Symbolkraft entwickeln. Im Gegensatz zu der in den Ethnic Studies und den Womens' Studies vorherrschenden Rezeption dieser Werke als völlig neue und traditionsunabhängige Texte zeigt die vorliegende Arbeit, dass die Autorinnen durchaus vorhandene Strategien nutzen und mit ihnen Sexualitätsdiskurse und Körperkonzepte sowie anthropologische und kulturtheoretische Diskurse zurückgeifen. Die Arbeit verbindet romanistisch- lateinamerikanistische und angloamerikanistische Fach- und Forschungskompetenz und versteht sich als Beitrag zu einer neuen kulturwissenschaftlich orientierten Literaturwissenschaft.
Workshop "Formale Methoden der Linguistik" und "14. Theorietag Automaten und Formale Sprachen"
(2004)
Offenhaltung durch Feuer
(2004)
Handbuch Offenlandmanagement am Beispiel ehemaliger und in Nutzung befindlicher Truppenübungsplätze
(2004)
Das Wildgehege Glauer Tal
(2004)
Molinio-Arrhenatheretea = Kulturgrasland und verwandte Vegetationstypen. Teil 2: Molinietalia
(2004)
Der Autor weist die Existenz eines der schwebenden Unwirksamkeit entsprechenden Instituts der schwebenden Wirksamkeit anhand einzelner Regelungsbeispiele aus dem BGB, aber etwa auch aus dem Verwaltungsprozeßrecht nach. Der Zustand schwebender Wirksamkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Rechtsgeschäft oder Rechtsakt zunächst wirksam ist, daß sich diese Wirksamkeit jedoch durch den späteren Eintritt eines Ereignisses rückwirkend in einen Zustand der Unwirksamkeit umwandeln kann. Als Beispiele aus dem Bereich des Zivilrechts werden unter anderem der Zustand der Anfechtbarkeit (aufgrund der Rückwirkungsanordnung in $ 142 Abs. 1 BGB) und die Situation nach Erteilung einer Genehmigung nach $ 108 Abs. 1 BGB gegenüber dem Minderjährigen (wegen $ 108 Abs. 2 S. 1 HS 2 BGB) angeführt. Anhand weiterer Beispiele zeigt sich, daß der Zustand der schwebenden Wirksamkeit auch im Rechtsleben nicht selten auftritt. Denn auch ein Verwaltungsakt, der erlassen, aber noch nicht bestandskräftig ist, befindet sich im Zustand schebender Wirksamkeit, da er nach seiner Anfechtung im Widerspruchs- oder Anfechtungsklageverfahren später (mit ex-tunc-Wirkung) wieder aufgehoben werden kann.
Einleitung
(2004)
Ethnographische Ansätze
(2004)
Wie sich eine Nation arm rechnet : einige statistische Bemerkungen zum Konzept der relativen Armut
(2004)