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Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Die Bedeutung und das Verständnis der Menschenrechte im Denken der östlichen und westlichen Kirchen
(2013)
Rechtskraft bei Teilklagen
(2000)
Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen als Rechtsgeschäft der Wohnungseigentümer
(2002)
Die Veräußerungsbeschränkung
(1997)
Der Aufteilungsplan
(1997)
Kirchliche Bündnisse für Arbeit : neues aus dem kollektiven Arbeitsrecht der evangelischen Kirche
(2006)
§§ 614 - 630 BGB
(2004)
Streik in der Diakonie ?
(2003)
Der praktische Fall - Bürgerliches Recht : die Gefahrtragung bei der Wandlung - mortuus redhibetur
(1995)
Der Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen : mit einem Ausblick auf das amerikanische Recht
(1995)
Die Verdachtskündigung
(1994)
Die Entziehung des Jagdscheins wegen Steuervergehens : zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes
(1991)
§§ 614 - 630 BGB
(2000)
Einführung Arbeitsrecht
(1999)
Vorwort der deutschen Seite
(2018)
Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
Kommentierung der §§ 67 - 75
(2008)