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Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Currently a political debate is ongoing in Germany as to whether Germany should, following the example of several other European countries such as France and the Netherlands, adopt a Supply Chain Act (Lieferkettengesetz). If adopted, the act in question would impose due diligence obligations on German corporations to prevent human rights violations taking place in their respective global supply chains. It is against this background that the article examines the preconditions that must be met in order for such act to be eventually compatible with both, German constitutional and international law. The authors further deal with the question whether Germany might even be obliged under international, as well as under German constitutional law, to enact such a supply chain law in order to protect the human rights of workers employed by companies forming part of the global supply chains of German companies. As far as German constitutional law is concerned the article notably deals with the question whether it is the Federal parliament that may adopt such a law also taking into account the competencies of the European Union in the field, and what are the requirements of legal specificity and proportionality in order for the draft law to stand constitutional scrutiny. The authors further offer detailed suggestions how corporate due diligence standards might be best provided for in the envisaged law and propose a risk analysis approach that varies not only according to specific countries and sector-specific characteristics, but that by the same token also takes into account the ability of the respective German company to exercise an appropriate due diligence standard when it comes to human rigths issues arising within the framewok of their supply chain. As far as the substantive human rights standards are concerned that should serve as benchmarks for the envisaged Supply Chain Act the authors propose to rely on, and refer to, those instruments such as the ICCPR and the CESCR, as well as the ILO treaties containing core labour standards, that enjoy almost universal acceptance and reflect customary international law.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ansätze im Internationalen Privatrecht (IPR)
- Das Vorsorgeprinzip – ein unterschätzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise – Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Vor achtzig Jahren
(2006)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen
Editorial
(2019)
Heute wird selbstverständlich von einer aktiven Zivilgesellschaft als relevanter Akteurin des politischen Prozesses ausgegangen. Dies gilt für den innerstaatlichen Rahmen ebenso wie für die völkerrechtliche Ebene. Das Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure im verfassungsrechtlich eingehegten Rahmen des politischen Prozesses ist mit Fragen verbunden, denen sich dieser Aufsatz nähern wird. Zunächst wird der Begriff der Zivilgesellschaft hergeleitet (I) und danach wird auf die Funktionen der Öffentlichkeit in einem rechtsstaatlich verfaßten republikanischen Gemeinwesen eingegangen (II), bevor zum Schluß aktuelle Themen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, vorgestellt und als erste Forschungsfragen formuliert werden (III).
Editorial
(2018)
Einleitung
(2018)
Aus dem Inhalt:
▪ Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
▪ Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG
▪ 25 Jahre nach dem „Asylkompromiss“ – die neopragmatische Entwicklung der Menschenrechte von Asylsuchenden
▪ Zur Historie und Zukunft der Meinungsfreiheit. Der dauernde Kampf um ein bewegtes Gut
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Aus dem Inhalt:
▪ Auf dem Weg zu einem menschenrechtlichen Schutz vor Abschiebung für Schwerkranke? Anmerkungen zum Paposhvili-Urteil des EGMR
▪ Der EGMR und die Derogation von Menschenrechten – Werden Notstände zu akzeptierten Dauerzuständen in Zeiten des Terrorismus?
▪ EGMR: Wolter und Sarfert ./. Deutschland – Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht
Editorial
(2017)
Aus dem Inhalt:
• Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Wirtschaft
o Unternehmen als gesellschaftliche Akteure: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte zwischen privater und öffentlicher Sphäre
o “Land Grabbing” im Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutzrecht
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2016 – Teil I: Staatenberichte
Der Forschungskreis Vereinte Nationen veranstaltete am 25. Juni 2016 seine dreizehnte Konferenz in Kooperation mit dem „Forum internationale Ordnung“ des Auswärtigen Amtes. Die Potsdamer UNO-Konferenzen stellen in ihrem Programm traditionell eine Verbindung von Wissenschaft und Praxis her unter Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen.
Die Konferenz 2016 widmete sich dem Thema „Die Rolle der Vereinten Nationen in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit“.
Entwicklung als wichtiges Ziel der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten ist auch für andere Handlungs- und Politikfelder wichtig. Bilanz und Ausblick, die auf der Konferenz unternommen wurden, betrafen deshalb nicht nur die Entwicklungspolitik im eigentlichen Sinne – hier standen die 2015 beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zur Debatte –, sondern bezogen auch umweltpolitische und menschenrechtliche Aspekte mit ein.
Die Referate zum Thema Entwicklung wurden eingerahmt von zwei Vorträgen zu aktuellen UN-politischen Fragen: der Wahl des neuen Generalsekretärs der Vereinten Nationen in New York nach einem reformierten Wahlverfahren, das mehr Transparenz und für UN-Mitgliedstaaten und NGOs mehr Beteiligungsmöglichkeiten bietet, und die Neuorganisation innerhalb des Auswärtigen Amtes, was die Vereinten Nationen betrifft.
Einleitung
(2017)
Vorwort
(2017)
Global commons form a comparatively new part of international law, since the term appeared in international discussions and codifications only in the second half of the 20th century. The Common Heritage of Mankind is the corresponding legal principle that can establish an international regime to determine the legal status of non-sovereign territories and to allocate exploitation rights. Its main aim is to balance competing national claims by emphasising mankind’s common interest in the preservation and controlled exploitation of natural re-
sources. Against this background, the chapter sheds a critical light on attempts to transfer the institute of the Common Heritage of Mankind to the sphere of communication. Taking debates revolving around the New World Information and Communication Order in the framework of UNESCO since the late 1970s as a starting point, the author analyses the pitfalls and limits of attempts to establish governance structures for a global information order, including recent attempts to govern the internet.
The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Der Rechtsstaat im Risiko
(2012)
Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? : Menschenrechtsverfahren in der Praxis
(2012)
Das globale Menschenrechtssystem : Entwicklungsstand und Voraussetzungen seiner Verwirklichung
(2009)
Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Der Aufsatz behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erläutert die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Überwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgemäß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union.
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Nach einleitenden Ausführungen über die Maßnahmen zum Schutz von Frauenrechten im Rahmen der Vereinten Nationen insgesamt konzentriert sich der Beitrag auf die Darstellung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dessen materielle Gewährleistungen werden erläutert und der zugehörige Überwachungsmechanismus vorgestellt. Ein abschließender Ausblick stellt die Neuerungen dar, die mit den Individualbeschwerdeverfahren verbunden sein werden, die durch das inzwischen in Kraft getretene Zusatzprotokoll zu erwarten sind.
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkür. Die vorliegende Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nach. Die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, daß das Kriterium der objektiven Willkür in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriß über das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkür auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor prüft nach, ob tatsächlich Defizite bestehen und ob das Bundesverfassungsgericht sie behebt.
Das Verbot rassischer Hetze und die Strafbarkeit der sog. Holocaustlüge : Art. 19/20 des IPbpR
(2002)
Eine wertorientierte Rechtsordnung ist vor die Aufgabe gestellt, gegebenenfalls konfligierende Werte untereinander in Ausgleich zu bringen: Freiheit der Meinungsäußerung einerseits, das Verbot bestimmter Inhalte, um Ehre und Leben von Menschen zu schützen, andererseits. Der Aufsatz stellt den Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar und beschreibt die Möglichkeiten zulässiger Beschränkungen. Er geht weiterhin auf die Strafbarkeit der sogenannten Holocaustlüge in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Die EMRK und nationales Recht : Deutschland - eine Spurensuche / Österreich - ein Köningsweg?
(2004)
Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Editorial
(2017)
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Kurz vor ihrem sechzigsten Geburtstag ist die europäische Union mit inneren und äußeren Herausforderungen konfrontiert und befindet sich in einer tiefen Krise. Am 1. März 2017 legte Kommissionspräsident Juncker das „Weißbuch über die Zukunft der Europäischen Union“ vor, in dem er verschiedene Szenarien darlegt und zur Diskussion über die anste-henden Entscheidungen einlädt. Diese Papier versteht sich als ein solcher Diskussionsbei-trag.
Die Rolle Deutschlands in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Ergebnisse des UN-Millenniumsgipfels // Klaus-Jürgen Hedrich
I. Akteure und Strukturen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
II. Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
III. Der Milleniums-Gipfel der Vereinten Nationen
Multilaterale Organisationen und neue Formen der internationalenEntwicklungszusammenarbeit / Die Rolle Deutschlandsin der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit —Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte
I. Einleitung
II. Was ist der Global Compact?
III. Wie funktioniert der Global Compact?
IV. Der Global Compact will kein Verhaltenskodex sein
V. Der Global Compact als Bestandteil von „global governance"
VI. Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte
VII. Ausschau
Literatur
„Global Compact" und Schutz der Menschenrechte - Diskussionszusammenfassung
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben
I. Einleitung
II. Knackpunkte eines schwierigen Verhältnisses
III. Eine erstaunliche Themenpalette oder: Nicht überall, wo UNO drin ist, steht auch UNO drauf
IV. Zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit
V. Therapieansätze
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben — Diskussionszusammenfassung
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
NATO und Vereinte Nationen
(2002)
Politische Symbolik und Rituale der Vereinten Nationen // Reinhard Wesel
I. „Die UNO" unter dem Aspekt symbolischer Politik
II. Politische Symbolik der Vereinten Nationen
III. Die äußere Präsentation der Vereinten Nationen
IV. Zu Sprache und Texten der Vereinten Nationen
V. Metaphern für die Vereinten Nationen
VI. Mythen über die Vereinten Nationen
VII. Die Vereinten Nationen in der Öffentlichkeit
VIII. Rituale der Vereinten Nationen
IX. Die symbolischen Leistungen der Vereinten Nationen
X. Fazit
Literatur
Rituale und symbolische Handlungen in den Vereinten Nationen- Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
GASP der Europäischen Union in den Vereinten Nationen am Beispiel der Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen // Ingo Winkelmann
1. Die Nichtwahrnehmung von Reformchancen durch die EU-Mitgliedstaaten
2. Das Reformraster: der Razali-Vorschlag
3. Hürden für eine einheitliche EU-Vertretung im VN-Sicherheitsrat
Europäische Union und Vereinte Nationen - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Wechselwirkungen zwischen UN-Politik und UN-Forschung in Deutschland
I. Einleitung
II. Zur UN-Forschung in Deutschland
III. Wechselbeziehungen in und zwischen UN-Forschung und UN Politikin Thesen
IV. Ansatzpunkte für künftige Diskussionen
Wechselwirkungen zwischen UN-Politik und UN-Forschung in Deutschland - Diskussionszusammenfassung