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1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG).
2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind.
3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach.
4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich.
5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig.
6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig.
7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen.
8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden.
9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen.
10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern.
11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt.
Gomperz, Ephraim, Itzig
(2020)
Steigende Mieten?
(2022)
Vor dem Hintergrund rasant steigender Mieten in deutschen Großstädten untersuchen wir in einer neuen Studie die Auswirkungen von Gentrifizierung sowie von politischen Gegenmaßnahmen auf unterschiedliche Einkommensgruppen anhand eines quantitativen Modells für Berlin. Wir finden, dass eine Mietpreisbindung (wie der „Mietendeckel“) allen Haushalten, vor allem aber den ärmeren Haushalten, schadet. Andere Maßnahmen wie Neubau oder direkte Subventionen schneiden besser ab.
Aktives kommunales Debt Management in Deutschland : ein bisher vernachlässigtes Sparpotenzial
(2006)
Anna Seghers (1900 - 1983)
(2001)
"Deutsche, Jüdin, Kommunistin, Schriftstellerin, Frau, Mutter - so viele Identitäten, so dicht besetzt ihr Leben, so eindeutig ihr Werk. Am 19. November 2000 wurde sie 100 Jahre alt - Anna Seghers. Die Universität Potsdam hat der großen deutschen Schriftstellerin und engagierten Kommunistin, die mit ihren Exilromanen "Das siebte Kreuz" (1942) und "Transit" (1944) Weltruhm erlangte, eine Website gewidmet, die in ihrer präzisen und konzentrierten Darstellung Seghers Werk treffend widerspiegelt. Neben Links zur Biographie und eine Auswahlbiographie der Primär- und Sekundärliteratur findet der Leser Querverweise auf Archiv, Stiftung, Gedenkstätte und Gesellschaft der Literatin ..." Quelle: Literatur online : mit den 700 wichtigsten Adressen zum Thema / Hrsg.: Jörg Krichbaum ... - Köln : Arcum, Vectrum, 2000. - 215 S. (deutsche-internetadressen.de ; Bd. 22). - ISBN: 3-930912-92-9
Unsere Würde in Euren Händen
(2024)
Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
À partir des travaux des ethnologues qui ont décrit le fonctionnement des sociétés paysannes de l’Ancien Régime, nous montrons dans cet article comment le récit de l’enfance bretonne de Chateaubriand dans les ‚Mémoires d’outre-tombe‘ obéit à une logique initiatique qui donne à l’animal un rôle de premier plan. Transformée en véritable „aventure“, la capture des oiseaux devient pour l’enfant l’occasion de forger son caractère et de découvrir le sens de l’honneur, tandis que la contemplation de leur envol éveille en lui le goût des voyages qu’il n’a pas encore la possibilité d’assouvir. À Combourg, chouettes et chat noir peuplent les nuits de l’enfant et l’obligent à dompter ses peurs. Quant au cheval, que Chateaubriand a mal appris à maîtriser, il devient sous sa plume l’emblème d’une époque révolue dominée par les privilèges de l’aristocratie et le signe de l’inadaptation des derniers rois de France. Il restera à l’écrivain à s’emparer de cette familiarité avec le monde animal pour nourrir son imaginaire et sa sensibilité de plus en plus grande au sort que lui réserve la société.
Die DDR im Plural
(2023)
Gedichte
(2022)
Ius emigrandi
(2019)
Leben in der ehemaligen DDR
(2020)
Der Potsdam Grievance Statistics File (PGSF) ist eine historische Datensammlung von Beschwerden, sog. Eingaben, die in der DDR von deren Bürgern eingereicht wurden. Die Eingaben wurden schriftlich oder mündlich gestellt und waren an staatliche Institutionen gerichtet. Der Staat zählte diese Eingaben und kategorisierte sie in Eingabenstatistiken.
Der PGSF enthält Eingabenstatistiken des Zeitraums 1970–1989 einer Wahrscheinlichkeitsstichprobe von im Jahr 1990 existierenden Kreisen. Zusätzlich finden sich Eingabenstatistiken eines Convenience-Samples von Kreisen aus dem Zeitraum 1970–1989.
Ästhetische Intelligenz
(1998)
Diese Homepage präsentiert die Ergebnisse eines Seminars über den mittelamerikanischen Schriftsteller Horacio Castellanos Moya, das im Sommersemester 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Sie richtetet sich sowohl an interessierte Leser seiner Bücher, als auch an die akademische Öffentlichkeit, die sich dem Werk Castellanos Moyas bisher in z.T. nicht leicht zugänglichen Einzelanalysen gewidmet hat. Über verschiedene Einstiegsmöglichkeiten (Zitate – Bibliographie - Interviews) können die bisher veröffentlichten Untersuchungen erschlossen werden. Auf dieser Basis haben die Studierenden zunächst den Kontext erarbeitet, der zum Verständnis der zumeist in Mittelamerika spielenden und auf mittelamerikanische Gegebenheiten rekurrierende Bücher notwendig ist: Diese Informationen finden sich auf den Seiten zum sozialen und historischen Hintergrund (auf deutsch und spanisch) sowie zu seiner Vita. In einem zweiten Schritt wurden die wichtigsten Romane, Erzählungen und ein Essay des Autors in knappen, lexikonartigen Beiträgen in Form und Inhalt zusammengefasst, um dem Leser zunächst die Möglichkeit zu geben, sich einen Überblick über das umfangreiche Schaffen Moyas zu geben. In dieser Rubrik „Bücher“ wurden alle wichtigen Texte seit den frühen neunziger Jahren berücksichtigt, ebenso der bislang letzte Roman Desmoronamiento, erschienen im November 2006. All diese Materialien wurden im wesentlichen von Bachelor-Studenten verfasst und eigenständig redaktionell bearbeitet. Den Master-Studenten oblag die Verantwortung für die dritte Rubrik dieser Homepage „Themen“, die über allgemein formulierte Leitfragen Querschnitte durch das Gesamtwerk präsentiert. Inhaltliche Schwerpunkte sind der Frage nach der Darstellung des Raums („(Stadt-)Orte“) und von „Bürgerkrieg“ gewidmet, von „Gewalt“ sowie dem Zusammenhang von (nationaler oder kollektiver) „Erinnerung und Identität“. Als hervorstechendes formales Charakteristikum der Bücher von Castellanos Moya wurde seine spezifische „Oralität“ bearbeitet. In dem Beitrag zu „Literatur und (Über-)Lebenswissen“ schließlich laufen die wichtigsten Analyselinien der zuvor genannten Themenpapiere zusammen, zugleich verfolgte diese Arbeitsgruppe einen innovativen wissenschaftlichen Erklärungsansatz, der unter anderem auf den am Lehrstuhl für romanische Literaturwissenschaft (Prof. Dr. Ottmar Ette) und im Potsdamer Graduiertenkolleg „lebensformen & lebenswissen“ verfolgten Modellen zur Bedeutung der Literatur für die Lebenswissenschaften fußt. Im Anhang aller Einzelseiten finden sich detaillierte bibliographische Hinweise. Die Beiträge zu den „Fakten“ und den „Büchern“ wurden zu Beginn des Semesters zu Seminarsitzungen an der Universität erarbeitet, während die wesentlichen Diskussionen zu den „Themen“ im Rahmen eines viertägigen Blockseminars in Gantikow stattfanden. Zu diesem Teil des Seminars konnte auch der Autor selbst anreisen, so dass die Studenten die Möglichkeit hatten, ihre Thesen direkt mit Horacio Castellanos Moya zu diskutieren. Aus dieser besonderen Erfahrung speist sich der Enthusiasmus aller Teilnehmerinnen für das Ziel, sich jenseits der üblichen Semesterarbeiten an der Erstellung einer Homepage zu beteiligen. Bei dieser Gelegenheit entstanden auch mehrere Interviews, auf die in den einzelnen Beiträgen zurückgegriffen wird.
Schulgesetz Rheinland-Pfalz
(2000)
Alexander von Humboldt im Netz" ist ein Projekt des Instituts für Romanistik der Universität Potsdam, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Ottmar Ette. Die Website verfolgt den Zweck - die weltweiten Aktivitäten zu dem großen Forscher und Gelehrten vorzustellen und zu bündeln - mehr Menschen mit dem Denken Alexander von Humboldts vertraut zu machen - einen Überblick über verschiedene Institutionen, Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen, Projekte, Bibliotheken und vieles mehr zu geben.
Natur- und Technikphänomene
(2005)
Die Klosterkirche der Benediktinerabtei Ottobeuren ist eines der Hauptwerke des europäischen Barock. Die CD-ROM bietet Besuchern und einem kunsthistorisch interessiertem Publikum eine einzigartige Präsentation und völlig neue Perspektiven. Im Barockzeitalter kombinierten die Künstler bei der Innenausstattung von Kirchen, gezielt ölbilder, Stuck und Fresken mit der Architektur zu umfassenden theologischen Gesamtkunstwerken. Hinter dem Gewimmel aus Heiligen, Allegorien, Engeln und Reliquiaren vermag der kundig geführte Betrachter vielerlei Bezüge zu entdecken. Die CD-ROM gibt Antwort auf Fragen die sich jeder Besucher eines barocken Kirchenraumes schon einmal gestellt haben dürfte. Weshalb liegen in den Schausärgen Skelette? Warum stürzen Teufel aus dem Bild? Wozu mahnen die unterschiedlichen Tugenden? Aus dem Inhalt: · Vollständige digitale Rekonstruktion einer der berühmtesten Kirchen des europäischen Barock · ca. 500 hochauflösende Bilder sowie Kamerafahrten, 1300 Textseiten · über 70 Fachtheologen, Kunsthistoriker, Seelsorger, Lehrer und Studierende aus Deutschland, österreich und den USA interpretieren den Innenraum der Basilika Ottobeuren. Der verlinkte Himmel - ein Kirchenbesuch der besonderen Art!
Eine Ausstellung im Rahmen des Jahresprogramms "Menschenrechte für alle. 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Grundschulpädagogik, Studiengang Kunst, an der Universität Potsdam, unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Die Open Access-Strategie der Universität Potsdam verfolgt das Ziel, den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen von Wissenschaftlern der Universität Potsdam nachhaltig zu fördern. Dazu werden sieben übergeordnete strategische Ziele definiert, aus denen in einem zweiten Schritt konkrete Handlungsfelder abgeleitet werden.
Die Strategie wurde am 16.12.2015 vom Senat der Universität Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Jüdische Kalender für das Jahr 5779 des Judaica-Portal Berlin-Brandenburg stellt jede der beteiligten Bibliothek auf einem Kalenderblatt vor. Auf der Vorderseite befindet sich jeweils ein doppeltes Kalendarium: Die Kalenderblätter folgen dem christlichen Jahr, parallel dazu sind die entsprechenden jüdischen Monatsangaben angegeben. Jüdische Feiertage werden durch hervorgehobene Zahlen im Kalendarium angezeigt. Auf der Rückseite finden sich diese Feiertage aufgelistet, ebenso wie die jüdischen Monatsnamen in lateinischer Schrift.
Zudem befindet sich auf der Vorderseite jeweils ein repräsentatives Bild der Bibliothek, mit dem daneben befindlichen QR-Code gelangt man direkt zum jeweiligen Bucheintrag im Judiaca-Portal. Auf der Rückseite gibt es eine kurze Bildbeschreibung zum abgedruckten Bild.
Zusätzlich stellt sich auf der Rückseite jede Bibliothek vor. Hier findet man die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten.
Das Judaica-Portal Berlin-Brandenburg ist ein Gemeinschaftsprojekt des Selma Stern Zentrums für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV). Sie stellen sich gemeinsam auf einem Kalenderblatt vor. Daneben finden Sie Kalenderblätter folgender Bibliotheken:
• UB der Universität Potsdam
• UB der Freien Universität Berlin
• UB der Humboldt-Universität Berlin
• UB der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
• Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
• Bibliothek des Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin
• Bibliothek des Abraham Geiger Kollegs
• Bibliothek des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien
• Bibliothek des Jüdischen Museums Berlin
• Bibliothek der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
• Bibliothek Institut Kirche und Judentum
• UB Johann Christian Senckenberg Frankfurt am Main
• Israelische Nationalbibliothek Jerusalem (RAMBI)
Jüdische Geistesgeschichte
(2000)
Diese Forschungsdatenstrategie definiert die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Forschungsdaten-Policy der Universität Potsdam, zu deren Schaffung sich die Universität verpflichtet. Sie behandelt Fragen von Offenheit und Nachnutzbarkeit ebenso wie Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung von Forschungsprozessen ergeben. Dazu definiert sie auf Basis einer ausführlichen Bewertung des Ist-Stands an der Universität Potsdam 22 Handlungsziele in den Handlungsfeldern „IT-Infrastruktur für die Forschung“, „Dedizierte Forschungsdaten-Dienste“ und „Kommunikation und Vernetzung“. Die Handlungsziele sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden.
Diese Strategie wurde am 4. September 2019 vom Präsidium beschlossen und am 25. September 2019 vom Senat zur Kenntnis genommen. Sie wird hier mit redaktionellen Änderungen an Fußnoten, Abbildungen und Anhängen veröffentlicht.
Die Forschungsdaten-Policy der Universität Potsdam wurde am 25.09.2019 vom Senat der Universität Potsdam verabschiedet und am 30.09.2019 in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie richten sich an alle wissenschaftlich und forschungsunterstützend tätigen Mitglieder und Angehörigen.
Die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten konkretisieren und ergänzen die Forschungsdaten-Policy der Universität Potsdam. Sie richten sich an alle wissenschaftlich und forschungsunterstützend tätigen Mitglieder und Angehörigen und wurden am 09.10.2019 durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) angenommen.
Vielfalt in der Uckermark
(2019)