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Im Werk des jüdischen Schriftstellers Albert Cohen (1895-1981) tritt der Liebesbegriff in all seiner schillernden Ambivalenz und Komplexität in einen kontinuierlichen Dialog mit dem ethischen Diskurs des Judentums. Die Studie macht dieses Beziehungsgeflecht zur Grundlage ihrer Reflexion und entwirft vor dem geistigen Hintergrund des Judentums eine Gesamtschau auf die bei Albert Cohen allgegenwärtigen Erscheinungsformen der Liebe. Aus diesem Blickwinkel gedeutet ergeben die im Schreiben des Autors vielschichtig entfalteten zwischenmenschlichen Beziehungsmuster eine ethische Matrix, die den (alt)jüdischen Wissens- und Erfahrungsschatz mit den Herausforderungen der Gegenwart konfrontiert und beides zueinander in Beziehung treten lässt. Jenseits dichotomischer Zuschreibungen stellt die vorliegende Monographie Albert Cohen als einen Literaten vor, dessen Leben und Wirken entlang der Kontaktzonen zwischen Orient und Okzident, zwischen Judentum und Christentum, zwischen Jüdisch-Partikularem und Kulturübergreifend-Universalem ausgerichtet war
Bei der Autorin Judith Hermann handelt es sich um eine sehr resonanzträchtige Autorin, der in der Vergangenheit eine phänomenale Aufmerksamkeit zuteil wurde und die es schaffte, sich erfolgreich auf dem Marktplatz Literatur zu positionieren und zur Bestsellerautorin zu avancieren.
Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, der Marke Judith Hermann auf die Spur zu kommen und die höchst unterschiedlichen Facetten der Erfolgsgeschichte zu rekonstruieren.
Juliane Witzke analysiert dazu detailliert die peri- und epitextuellen Praktiken der Jahre 1998 bis 2014 und bezieht sich dabei auf die Paratexte der ersten vier Werke der Autorin. Ergänzt werden diese Begleittexte durch eine Analyse der Bild- und Tondokumente sowie der Buchpreisverleihungen. Die grundlegende Frage lautet: Wie ist der Wandel der Inszenierungspraktiken gestaltet? Des Weiteren gibt die Arbeit – anhand von 100 Büchern der Gegenwart – Aufschluss über Strategien der Lektürelenkung der letzten 16 Jahre.
Die Naturphilosophie und die Politische Philosophie werden gemeinhin als Disziplinen aufgefasst, die grundlegend verschiedene Problembereiche zum Gegenstand haben. Die Aporien zu überwinden, welche daraus resultieren, ist die Pointe von Plessners Philosophischer Anthropologie.
In dieser Studie wird gezeigt, wie Plessner in der Aneignung elementarer Topoi der klassischen Ontologie eine strukturell neuartige "Ontologie des Organischen" entwickelt. Dieser von Plessner beiläufig verwendete Ausdruck wird in dieser Studie systematisch entwickelt. Was dabei elaboriert wird, ist eine komplexe naturphilosophische "Ontologie des Ausgleichs". In dieser Ontologie des Ausgleichs werden elementare naturphilosophische Ausgleichsleistungen expliziert, die als solche einen Doppelsinn haben: was auf der organismischen Ebene strukturell als Ausgleich des organischen Körpers mit sich selbst und der Umwelt expliziert wird, nimmt im menschlichen Bereich die Gestalt einer Ontologie der Personen an, wo die strukturell identische Ausgleichsleistung als das Spiel der Personalisierung zu vollziehen ist.
Plessners Ansatz wird hier als ein auf diese Fragen neuartig antwortender, gleichberechtigt als ontologischer und sozialphilosophischer Ansatz expliziert.
Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem Föderalismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung fällt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu ermöglichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbehörden Weisungen erteilen können. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einfügt.
Der Autor nähert sich dieser Frage zunächst über die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einfügung der Vorschrift geführt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die Länder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten näher untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben können, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer für eventuelle Schäden zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Erörterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen könnten.
Das Buch bietet eine systematische Erklärung der bisher wenig beachteten Phänomene von Wandel und Stabilität legislativer Vetopunkte (VP) in parlamentarischen Demokratien.
Theoretisch ermöglichen die gemeinsame Betrachtung der Akteursstrategien auf Gesetzgebungs- und Reformebene und deren gegenseitige Beeinflussung die Identifikation institutioneller Gleichgewichte. Die Erklärung der Autorin betont die Bedeutung der Mehrheiten beschränkenden Wirkung von Vetoinstitutionen für die Reformpräferenzen der Akteure. Im Reformprozess wird die Legitimität der Vetopunkte als wesentlicher Faktor angenommen. Sie beeinflusst Kosten und Nutzen der Akteure durch eine potenzielle elektorale Bestrafung von Versuchen, legitime Vetopunkte zu schwächen bzw. illegitime Vetopunkte zu bewahren.
Empirisch wird die Erklärung mittels einer QCA–Analyse für 38 etablierte parlamentarische Demokratien sowie anhand vertiefender Fallstudien zur Entwicklung der Vetoinstitutionen in fünf Ländern überprüft.
Die Rote Gefahr
(2017)
Arbeit vor Rente
(2017)
Schon vor der Staatsgründung legte die SED die Grundlagen für ein neues System der sozialen Sicherung und wandelte den traditionellen Wohlfahrtsstaat in einen "workfarestate" um. Carolin Wiethoff richtet den Blick auf die Auswirkungen dieser Politik auf die Menschen, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten konnten. Ihre Studie untersucht über einen Zeitraum von 40 Jahren hinweg die soziale Sicherung bei Invalidität und sozialpolitische Initiativen zur beruflichen Rehabilitation. Die beiden Bereiche waren eng miteinander verbunden, weil es den politisch Verantwortlichen in der DDR stets darum ging, möglichst viele Bürger in den Arbeitsprozess zu integrieren und eine dauerhafte Invalidisierung zu vermeiden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht neben dem stellenweise konfliktreichen Zusammenspiel der einzelnen Akteure im Partei-und Staatsapparat die betriebliche Praxis, denn in der DDR war Sozialpolitik besonders stark auf die Betriebe zentriert. Anhand des Eisenhüttenkombinates Ost, einem Schwerpunktbetrieb der DDR, werden die Organisation des betrieblichen Gesundheits- und Sozialwesens und Schwierigkeiten bei der Umsetzung staatlicher Vorgaben deutlich.
Die Rechtsgrundlagen des grenzüberschreitenden Kooperationsrechts zwischen Gebietskörperschaften
(2017)
Durch den Siegeszug der interkommunalen Zusammenarbeit und ihrer rechtlichen Grundlagen in den letzten Jahrzehnten wurde das Kooperationsrecht zwischen Gebietskörperschaften innerhalb von nationalen oder regionalen Rechtsordnungen umfassend erforscht. Die Frage nach der Anwendung dieses Rechts in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang fand hingegen kaum Beachtung. Diese Arbeit zielt deshalb auf eine systematische Einordnung der Rechtsquellen der nationalen und europäischen Rechtsordnungen ab, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Anwendung finden.
Im Jahr 2008 lebte das bereits eingeführte und nunmehr in den §§ 76 ff. JGG kodifizierte vereinfachte Jugendverfahren erneut auf, als mit dem ‚Neuköllner Modell‘ eine besonders beschleunigte Verfahrensform vorgestellt wurde. Benannt wurde das Verfahren nach dem gleichnamigen Berliner Bezirk Neukölln, in dem das Verfahren am 1. Januar 2008 als Probelauf begann. Das Modell beruhte auf einer Arbeitsabsprache von einzelnen Jugendrichtern, Vertretern der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und Ermittlungsbeamten in Berlin.
Inès Ben Miled untersucht das vereinfachte Jugendverfahren und das besonders beschleunigte Verfahren nach dem Neuköllner Modell und unternimmt u.a. den Versuch, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Verfahrensformen aufzuzeigen.
Zahlreiche mittelalterliche Reliquiare zeigen ihren kostbaren Inhalt hinter Kristall, Glas oder Maßwerkdurchbrüchen. Gängige Auffassung ist, dass der Wunsch nach Sichtbarkeit der Reliquien für diese Formentwicklung maßgeblich war. Diese These wird anhand der Reliquiare des ehemaligen Essener Frauenstiftes diskutiert, ergänzt durch Befunde an der Stiftskirche und Quellen wie den Essener Liber ordinarius aus dem 14. Jahrhundert. Entgegen der heutigen musealen Nachsicht waren Reliquiare im Mittelalter meist verborgen oder nur schemenhaft zu erkennen, und viele ihrer Öffnungen lassen eine tatsächliche Sichtbarmachung kaum zu. Vielmehr haben Vorstellungen einer Durchlässigkeit der heilbringenden Reliquienkraft die Formen der mittelalterlichen Reliquiare geprägt und lassen sich ebenso in sakraler Schatzkunst wie in Kirchenarchitektur nachweisen. Der Band enthält zudem einen Katalog der Essener Reliquiare vom 10. Jahrhundert bis um das Jahr 1500.
1. Einleitung: Gegenstand und Vorgehensweise (Ziel und Anliegen der Arbeit / Forschungsstand / Methode) ― 2. Die Ideologen und die Seconde Classe des Institut national (Etienne Bonnot de Condillac als Referenz der Ideologen / Antoine Laurent de Lavoisier und die Nomenklatur der Chemie (1787) / Die Grup¬pe der Ideologen / Institutionelle Wirkungsmöglichkeiten der Ideologen: Die Classe des Sciences morales et politiques am Institut national / Vorlesungen in der Ecole normale de l’an III ) ― 3. Zum Korpus: Rekonstruktion der Ausschreibung (The¬men¬findung und Ausschreibung / Die erste Bewertung (1797) und die Neuausschreibung / Die zweite Bewertung (1799): Bekanntgabe des Gewinners) ― 4. Das archivalische Korpus (Zur Auffindsituation der Preisbewerbungsschriften / Serie B1 (1797) / Serie B2 (1799)) ― 5. Auswertung des Korpus: Übergreifende Topoi und Argumentationsstrukturen (Semiotisierung und Entsemiotisierung / Der Nutzen der Analyse / Hervorhebung der Schriftsprache gegenüber der Lautsprache / Das Mate¬ria¬lisieren / Die Zeichen der Mathematik als Vorbild) ― 6. Schlussbetrachtungen ― Literatur
Der Erfolg eines Finanzinstituts im Kreditgeschäft mit Firmenkunden wird maßgeblich von der Fähigkeit bestimmt, die künftige Bonität von Unternehmen einzuschätzen. Durch eine zunehmend starke Regulierung und einen sich verschärfenden Wettbewerb gewinnen prognosestarke Kreditrisikomodelle weiter an Bedeutung. Sowohl in der theoretischen Forschung als auch in der Regulierungspraxis, wie in der Kreditwirtschaft insgesamt, dominieren jedoch seit Jahrzehnten Modelle und Verfahren der Ausfallprognose, welche eine starke Vergangenheitsorientierung implizieren. Dies betrifft im Grunde die gesamte betriebswirtschaftliche Krisenforschung.
Dieses Spannungsfeld – einhergehend mit einer mangelnden theoretischen Fundierung bisheriger Ansätze zur Bonitätsprognose – greift der Autor auf, indem er die Logik des Unternehmensbewertungsmodells von Schwartz/Moon (2001) auf die Ausfallprognose von Unternehmen überträgt. Erweiterungen dieses Modells, etwa um die Berücksichtigung qualitativer Einflussfaktoren wie der Managementqualität, resultieren im Potsdamer Modell zur simulativen Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen. Ausgangspunkt des Verfahrens bildet die Monte Carlo Simulation, wodurch – im Gegensatz zu traditionellen Verfahren der Insolvenzprognose – ökonomisch fundierte Ursache-Wirkungszusammenhänge einen Ausfall definieren. Die empirische Untersuchung verdeutlicht das große Potenzial des Modells und damit einhergehend die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels bei der Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.