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Lauterkeitsrecht
(2021)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum. Dies betrifft insbesondere das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie einige Grundsatzentscheidungen des EuGH (zB WRP 2018, 1304 - Autorita Garante della Concorrenza del Mercato/Tre Wind u.a. und WRP 2018, 1311 - Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova) und des BGH zu § 3a UWG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (BGH WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), § 5 Abs. 1 UWG (BGH WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge), § 5a UWG (zB BGH WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II und WRP 2018, 1335 - Werbeblocker II) und § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf den Eingriff in das Recht am Unternehmen durch Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (BGH WRP 2017, 700 - Einwilligung in E-Mail-Werbung).
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zur Neuauflage
- Mit der 4. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und europäischen Entwicklungen gebracht. Es berücksichtigt insbesondere die UWG-Novelle 2015, die das UWG grundlegend verändert hat.
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Die Autoren gehen auf die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete (Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht) unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur ein. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Wenngleich die Abgabenordnung zwei Verfahren zur Inanspruchnahme von Steuerentrichtungs- und Haftungsschuldner vorsieht, führt die im Rahmen der AO-Reform im Jahr 1990 erfolgte Aufnahme des Haftungsschuldners in den Wortlaut des § 167 AO zur Vermischung beider Verfahrensarten. Kann das von Rechtsprechung und Finanzverwaltung diesbezüglich praktizierte Wahlrecht sowie die Vermengung der Voraussetzungen beider Verfahren im Rahmen der Eingriffsverwaltung zulässig sein? Zweifel hieran ergeben sich insbesondere, wenn in bestimmten Fällen der Fremdentrichtungsschuldner final mit der Steuerschuld eines anderen belastet wird und damit faktisch zum Steuerschuldner erhoben wird. Nach Vergleich der Verfahren sowie der verfahrensrechtlichen Auswirkungen wird untersucht, ob eine Anpassung des maßgeblichen § 167 AO eine »gerechtere« Lösung herbeiführen könnte. Daraufhin wird die Arbeit mit einem Reformvorschlag abgeschlossen.
Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabemöglichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Darüber hinaus zeigt der Autor den Rahmen für eine Regelung auf und positioniert sich zu möglichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualität der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anhängige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung – so statuiert § 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine Länderöffnungsklausel.
On 21 April 2021, the European Commission presented its long-awaited proposal for a Regulation “laying down harmonized rules on Artificial Intelligence”, the so-called “Artificial Intelligence Act” (AIA). This article takes a critical look at the proposed regulation. After an introduction (1), the paper analyzes the unclear preemptive effect of the AIA and EU competences (2), the scope of application (3), the prohibited uses of Artificial Intelligence (AI) (4), the provisions on high-risk AI systems (5), the obligations of providers and users (6), the requirements for AI systems with limited risks (7), the enforcement system (8), the relationship of the AIA with the existing legal framework (9), and the regulatory gaps (10). The last section draws some final conclusions (11).
Don’t settle for less
(2021)
Keine Reform für die Zukunft
(2021)
Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.
Die Rechtsformen und Instrumente der staatlichen Subventionierung von innovativen Tätigkeiten
(2020)
Die Unterstützung von Innovationen wurde von der Europäischen Union als prioritär eingestuft. Da es notwendig ist, diese Priorität umzusetzen, gaben die EU-Organe in Form von nicht verbindlichen Rechtsakten im Rahmen der Politik allgemeine Leitlinien für die Art und Weise an, wie die Mitgliedstaaten die Politik zur Unterstützung der Innovationstätigkeit führen sollen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Unabhängigkeit Maßnahmen, Handlungsformen und Verfahren zur Unterstützung innovativer Aktivitäten festlegen. Bei den diesbezüglich eingeführten Vorschriften sollten jedoch die Leitlinien berücksichtigt werden, die sich aus den politischen Rechtsakten der EU ergeben. Die Arbeit versuchte festzustellen, ob der polnische Gesetzgeber, die aus der EU-Politik ableitbare Pflicht zur Förderung innovativer Aktivitäten insbesondere auch durch die Einführung von Mittel, Rechtsformen und Verfahren für die Erteilung von Beihilfen erfüllt hat.
In Kapitel eins (I) wurden die grundlegenden Konzepte der Forschung diskutiert, insbesondere das Konzept der innovativen Tätigkeit und Fragen im Zusammenhang mit der Rolle der staatlichen Beihilfen als Maßnahmen zur Unterstützung der innovativen Tätigkeit. Daher wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog diskutiert, mit dem die Verwaltung die Verpflichtungen aus der EU-Wachstumspolitik umsetzt. Das zweite Kapitel (II) befasst sich mit der Klassifizierung der Rechtsformen der Wirtschaftsverwaltung. In Kapitel drei (III) wurden die Rechtsformen und Verfahren für die Gewährung staatlicher Beihilfen vorgestellt. Besonders zwei Rechtsformen wurden beleuchtet, der Verwaltungsakt und der Vertrag, da auf deren Grundlage am häufigsten staatliche Beihilfen gewährt werden. Gegenstand der Analyse wurden insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsinstitution der Verwaltungsvertrag sowie der deutschen Zweistufentheorie.
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wurden in den dann folgenden Kapiteln vier (IV) und fünf (V) die Maßnahmen und Rechtsformen der Vergabe staatlicher Beihilfen speziell für innovative Tätigkeiten analysiert. Darüber hinaus wurde in Kapitel fünf (V) auch die Förderung von innovativen Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen in Form eines Verwaltungsaktes analysiert. Es wurden spezielle rechtliche Institute (Handlungsformen) (einschließlich rechtlicher Maßnahmen) im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Beihilfen in Sonderwirtschaftszonen sowie die Unterstützung innovativer Aktivitäten im Rahmen der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vorgestellt.
This paper evaluates the construction of the rights of human rights defenders within international law and its shortcomings in protecting women. Human rights defenders have historically been defined on the basis of their actions as defenders. However, as Marxist-feminist scholar Silvia Federici contends, women are inherently politicised and, moreover, face obstacles to political action which are invisible to and untouchable by the law. Labour rights set an example of handling such a disadvantaged political position by placing vital importance on workers’ right to association and collective action. The paper closes with the suggestion that transposing this construction of rights to women would better protect women as human rights defenders while emphasising their capacity for self-determination in their political actions.
Filling in for Governments?
(2020)
The 2015 Paris Agreement on climate change abandons the Kyoto Protocol's paradigm of binding emissions targets and relies instead on countries' voluntary contributions. However, the Paris Agreement encourages not only governments but also sub-national governments, corporations and civil society to contribute to reaching ambitious climate goals. In a transition from the regulated architecture of the Kyoto Protocol to the open system of the Paris Agreement, the Agreement seeks to integrate non-state actors into the treaty-based climate regime. In 2014 the secretariat of the United Nations Framework Convention on Climate Change Peru and France created the Non-State Actor Zone for Climate Action (and launched the Global Climate Action portal). In December 2019, this portal recorded more than twenty thousand climate-commitments of private and public non-state entities, making the non-state venues of international climate meetings decisively more exciting than the formal negotiation space. This level engagement and governments' response to it raises a flurry of questions in relation to the evolving nature of the climate regime and climate change governance, including the role of private actors as standard setters and the lack of accountability mechanisms for non-state actions. This paper takes these developments as occasion to discuss the changing role of private actors in the climate regime.
Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder ab dem 01.01.2020 mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.).
Fraktionsausschluss
(2020)
Das Fallrepetitorium bietet ein ideales Lern- und Wiederholungsinstrument für die prüfungsrelevantesten Bereiche des Öffentlichen Rechts. Referendare und Studenten in der Examensvorbereitung können anhand von ca. 800 kleinen Fällen die examensrelevanten Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und verwaltungsprozessuale Problemkreise erfassen.
Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet. So kann der Leser stets einschätzen, auf welchem Niveau er sich bewegt. Zum Nachlesen und Vertiefen verweisen die Antworten auf konkrete Randnummern gängiger Lehrbücher. So bietet sich dem Leser eine optimale „Lerneinheit“.
Übersichten und Grafiken veranschaulichen einprägsam den Lerninhalt. Aufbauschemata zu den wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Klage- und Antragsarten unterstützen das Lernen und Wiederholen und helfen bei der praktischen Falllösung.
Die Trennung von Werbung und Programm gilt als »Magna Charta« des Medienrechts. In der Medienpraxis scheinen jedoch andere Spielregeln zu herrschen: Werbung soll dort so unauffällig wie möglich in das redaktionelle Programm eingebaut werden, um mit dem potenziellen Käufer erfolgreich zu kommunizieren. Immer neue programmintegrierte Werbeformen entstehen, die Programme darauf ausrichten, Markenprodukte in Szene zu setzen. Dieser Widerspruch zwischen Recht und Praxis bildet den Hintergrund dieser Arbeit. Im Schwerpunkt wird der Rechtsbegriff der Schleichwerbung im nationalen Medienrecht untersucht. Für die Bestimmung der verbotenen programmintegrierten Werbeform im Fernsehen und Internet stellt der Rundfunkstaatsvertrag die entscheidende Rechtsgrundlage dar. Insbesondere spielt die Schleichwerbung im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing eine große Rolle und daher klärt die Arbeit, was Werbebetreibende in sozialen Medien beachten müssen. Ferner werden die Aktualität und Angemessenheit der heutigen Regeln analysiert. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis des Vereins der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
Weltraumrecht
(2020)
Sechzig Jahre nach dem Beginn der Raumfahrt hat sich mit dem Weltraumrecht kontinuierlich ein völkerrechtliches Teilrechtsgebiet entwickelt, dessen Grundlagen und aktuelle Herausforderungen in diesem Lehrbuch behandelt und diskutiert werden. Ähnlich wie das Seerecht für die Meere oder das Luftrecht für den Luftraum versucht das Weltraumrecht, eine internationale Rechtsordnung für den verkehrlich neu erschlossenen Interaktionsraum, den Weltraum, zu schaffen. Dabei gilt es einerseits den Weltraum als Gemeinschaftsraum ohne einzelstaatliche Hoheitsgewalt zu bewahren, andererseits aber die vielfältigen staatlichen und neuerdings privaten Nutzungsinteressen im Weltraum zu berücksichtigen und in einen rechtlichen Ausgleich zu bringen. Der dem Menschen eigene Forscherdrang wird dafür sorgen, dass sich in Zukunft vermehrt weltraumrechtliche Fragen stellen werden.
Die monokratische Regierung
(2020)
Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung.
Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der
deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten
des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse
lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis
besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes-
rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor
einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht
der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann
wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des
Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des
formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden,
schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.).
Zahlreiche Kommunen vor allem in westdeutschen Flächenländern weisen eine sehr starke Verschuldung auf, die mittlerweile die Erfüllung nicht nur ihrer freiwilligen, sondern auch ihrer pflichtigen Aufgaben erheblich beeinträchtigt (I.). Dies hat die Diskussion angestoßen, ob von Verfassung wegen ein Staatsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besteht (II.) und sich daraus ein Recht oder gar eine Pflicht des Bundes zur finanziellen Entlastung dieser Kommunen ergibt. In diesem Zusammenhang sind nach geltender Verfassungslage direkte Leistungen des Bundes an die Kommunen (III.) von Zuweisungen des Bundes über die Länder an die Kommunen (IV.) sowie die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zur Hilfeleistung an ihre Kommunen zu bewegen (V.), zu unterscheiden. Davon zu trennen ist die Frage, ob im Wege einer Grundgesetzänderung auch noch weitergehende finanzielle Hilfen des Bundes zur Entschuldung der Kommunen vorgesehen werden könnten (VI.). Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (VII.).
Das Jahr 2019 markiert nicht nur 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, sondern zugleich 100 Jahre Staatskirchenrecht sowie 100 Jahre des nicht erfüllten Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gem. Art. WRV Artikel 138 Abs. WRV Artikel 138 Absatz 1 WRV (I.). Im Folgenden sollen der genaue Inhalt dieses Auftrags geklärt (II.) und die Rechtsfolgen seiner möglichen Umsetzung beleuchtet werden (III.). Zudem ist zu untersuchen, ob sich aus diesem Verfassungsauftrag ein Verbot neuer Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgesellschaften ergibt (IV.) und auf welche Weise dieser Auftrag ggf. verfassungsprozessual durchgesetzt werden kann (V.). Abschließend werden die Kernaussagen zusammengefasst (VI.).
Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.).
Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.).
Addressing both scholars of international law and political science as well as decision makers involved in cybersecurity policy, the book tackles the most important and intricate legal issues that a state faces when considering a reaction to a malicious cyber operation conducted by an adversarial state. While often invoked in political debates and widely analysed in international legal scholarship, self-defence and countermeasures will often remain unavailable to states in situations of cyber emergency due to the pervasive problem of reliable and timely attribution of cyber operations to state actors. Analysing the legal questions surrounding attribution in detail, the book presents the necessity defence as an evidently available alternative. However, the shortcomings of the doctrine as based in customary international law that render it problematic as a remedy for states are examined in-depth. In light of this, the book concludes by outlining a special emergency regime for cyberspace.
The steadily rising number of investor-State arbitration proceedings within the EU has triggered an extensive backlash and an increased questioning of the international investment law regime by different Member States as well as the EU Commission. This has resulted in the EU's assertion of control over the intra-EU investment regime by promoting the termination of bilateral intra-EU investment treaties (intra-EU BITs) and by opposing the jurisdiction of arbitral tribunals in intra-EU investor-State arbitration proceedings. Against the backdrop of the landmark Achmea decision of the European Court of Justice, the book offers an in depth analysis of the interplay of international investment law and the law of the European Union with regard to intra-EU investments, i.e. investments undertaken by an investor from one EU Member State within the territory of another EU Member State. It specifically analyses the conflict between the two investment protection regimes applicable within the EU with a particular emphasis on the compatibility of the international legal instruments with the law of the European Union. The book thereby addresses the more general question of the relationship between EU law and international law and offers a conceptual framework of intra-European investment protection based on the analysis of all intra-EU BITs, the Energy Charter Treaty and EU law, as well as the arbitral practice in over 180 intra-EU investor-State arbitration proceedings. Finally, the book develops possible solutions to reconcile the international legal standards of protection with the regionalized transnational law of the European Union
Die Umdeutung von Verwaltungsakten gemäß § 47 VwVfG steht ungeachtet ihrer Examensrelevanz nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit aller Studierender. Um auch vor dem Hintergrund jüngerer höchstrichterlicher Entscheidungen den Blick für dieses Rechtsinstitut zu schärfen, kennzeichnet der Verfasser zunächst das nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ablesbare Wesen der Umdeutung und grenzt diese von anderen Instrumenten zur Interpretation, Korrektur und Aufrechterhaltung von Verwaltungsakten ab. Sodann stellt er im Einzelnen die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des § 47 VwVfG vor.
Currently a political debate is ongoing in Germany as to whether Germany should, following the example of several other European countries such as France and the Netherlands, adopt a Supply Chain Act (Lieferkettengesetz). If adopted, the act in question would impose due diligence obligations on German corporations to prevent human rights violations taking place in their respective global supply chains. It is against this background that the article examines the preconditions that must be met in order for such act to be eventually compatible with both, German constitutional and international law. The authors further deal with the question whether Germany might even be obliged under international, as well as under German constitutional law, to enact such a supply chain law in order to protect the human rights of workers employed by companies forming part of the global supply chains of German companies. As far as German constitutional law is concerned the article notably deals with the question whether it is the Federal parliament that may adopt such a law also taking into account the competencies of the European Union in the field, and what are the requirements of legal specificity and proportionality in order for the draft law to stand constitutional scrutiny. The authors further offer detailed suggestions how corporate due diligence standards might be best provided for in the envisaged law and propose a risk analysis approach that varies not only according to specific countries and sector-specific characteristics, but that by the same token also takes into account the ability of the respective German company to exercise an appropriate due diligence standard when it comes to human rigths issues arising within the framewok of their supply chain. As far as the substantive human rights standards are concerned that should serve as benchmarks for the envisaged Supply Chain Act the authors propose to rely on, and refer to, those instruments such as the ICCPR and the CESCR, as well as the ILO treaties containing core labour standards, that enjoy almost universal acceptance and reflect customary international law.
§ 92 Ergänzende Vorschriften
(2020)
§ 97 Schulbehörden
(2020)
Staat und Staatsbedienstete sind unterschiedliche Rechtssubjekte und Religionsausübung durch Amtsträger ist Grundrechtsgebrauch. Die Schranke für die Religionsausübung für Staatsbedienstete findet sich im verfassungsrechtlichen Mäßigungsgebot, das ein generelles Kopftuchverbot jedoch nicht rechtfertigen kann.
Hybride Gestaltungen gehören zu den wichtigsten Aufbauelementen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen und sind eines der komplexesten Themen des Internationalen Steuerrechts. Mit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten die rechtliche Verpflichtung auferlegt, die mit hybriden Gestaltungen einhergehenden Besteuerungsinkongruenzen durch Korrespondenzregelungen zu neutralisieren.
Das Werk durchdringt die einschlägigen Richtlinienvorschriften grundlegend und greift dabei die OECD-Regelungsempfehlungen zu BEPS-Aktionspunkt 2 auf. Dabei werden bedeutsame Divergenzen aufgezeigt und Zweifelsfragen diskutiert. Die Vorarbeiten dienen als Beurteilungsrahmen für den nachfolgend durchgeführten Abgleich mit dem deutschen Rechtsrahmen. Auf dieser Grundlage wird der verbleibende gesetzgeberische Umsetzungsbedarf identifiziert. Zum Abschluss wird der Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes kritisch gewürdigt.
Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Rechnungshöfe
(2020)
Black Lives Matter
(2020)
In den USA und auch in Deutschland fordern Schwarze Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht ein, nicht durch den Staat diskriminiert, verfolgt und ermordet zu werden. Sie wollen, dass Schwarze Leben in weiß dominierten Gesellschaften zählen. In der öffentlichen Diskussion jedoch scheint daran gezweifelt zu werden, dass Rasse als Rechtsbegriff und Marker von Zugehörigkeit von Bedeutung ist – was sich auch in den Forderungen widerspiegelt, den Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema (I.) setzen sich die Verfasser mit der Entstehung des neuen Fraktionsgesetzes auseinander (II.). Im Anschluss geben sie einen Überblick über den Gesetzesinhalt und zeigen bedeutsame Änderungen auf (III.). Weiter gehen sie auf die finanzielle Ausstattung der Fraktionen im Brandenburger Landtag ein (IV.). Bevor sie dann zur Zusammenfassung und zum Ausblick kommen (VI.), erfolgt ein Rückblick auf den ersten Gesetzesentwurf zum neuen Fraktionsgesetz (V.).
Der anthropogene Einfluss auf die Erderwärmung und sein Ausmaß polarisieren Politik und Gesellschaft. Sie haben in den Rechtswissenschaften zu einer Auseinandersetzung darüber geführt, ob eine Juridifizierung der Diskussionen durch vertikale Klima(schutz)klagen wünschenswert ist. Zur Klärung und Rationalisierung des Streits beitragen können bewährte materiell-rechtliche und prozessrechtliche Grundbegriffe: subjektiv-öffentliches Recht, Schutznormtheorie und gerichtliche Kontrolldichte.
§ 56 Schulpflicht
(2020)
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Weltraumrecht
(2020)
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Auf den ersten Blick scheinen die Stichworte der Überschrift schwer miteinander in Verbindung zu bringen: Die Kreisumlage ist eine Abgabe im Sinne des § VWGO § 80 VWGO § 80 Absatz I Nr. 1 VwGO zur Fussnote 1, da für sie damit das im allgemeinen Abgabenrecht geltende Vertragsformverbot zu beachten sein dürfte, wird eine Kreisumlage regelmäßig durch Verwaltungsakt zu erheben sein, nicht aber Regelungsgegenstand vertraglicher Gestaltung sein können. zur Fussnote 2 Wenn damit also zu konstatieren ist, dass die Durchsetzung der Kreisumlage kein geeigneter Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, ist damit noch nicht gesagt, dass diese konsensuale Handlungsform damit keinerlei Anwendungsbereich bei der Verteilung der Finanzmittel im kreisangehörigen Raum hätte. Tatsächlich gewinnt der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung der Kreisumlage immer mehr an Bedeutung. Dies ist Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Was sich hieraus ergibt, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen durchaus ein Mittel zur rechtssicheren Bestimmung der Kreisumlage sein kann und eine Möglichkeit darstellt, Rechtssicherheit zu schaffen und damit Konflikte zu vermeiden, soll nachstehend dargelegt werden.
Landesrecht Brandenburg
(2020)
Die aktuelle 23. Auflage umfasst die wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg und ist als Grundlage für das Studium und die Praxis von Rechtsprechung, Verwaltung und Anwaltschaft bestens geeignet.Berücksichtigt sind die Novellen zum Kommunalrecht, zur Bauordnung, zum Polizeigesetz, zum Datenschutzrecht und zum Recht der Juristenausbildung. Das ausführliche Stichwortverzeichnis und die Satznummerierung ermöglichen das schnelle Auffinden der gesuchten Norm, Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung im Land Brandenburg. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den juristischen Staatsexamina zugelassen.
Form
(2020)
Das Konnexitätsprinzip gewährleistet einen Anspruch der Kommunen gegen das Land auf Ausgleich von Mehrbelastungen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie anstelle des Landes staatliche Aufgaben wahrnehmen. Das Land treffen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Verpflichtungen. Abgesehen davon, dass es bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten ist, eine Ausgleichsbestimmung zu erlassen, obliegt es ihm auch, Art und Weise, vor allem die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Im Regelfall macht dies eine Prognose der entstehenden Kosten erforderlich: Die Anforderungen, die hiermit verbunden sind, stehen im Mittelpunkt der nachstehenden Darstellung.
Der rechtliche Rahmen für die Straßenbeleuchtung – das Thema erscheint auf den ersten Blick als juristisch banal. Praktisch ist das Interesse von Gemeinden an einem rechtsfehlerfreien Straßenbeleuchtungskonzept jedoch groß. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Straßenbeleuchtung hat damit hohe Praxisrelevanz und verdient eine ausführlichere Darlegung.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Die Aufgabe der Selbstregulierung der Presse wird in Deutschland vom Deutschen Presserat wahrgenommen. Dieser sieht sich seit seiner Gründung fortwährender Kritik ausgesetzt. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Deutsche Presserat mit seiner bisherigen Tätigkeit den Ansprüchen an eine erfolgreiche Selbstregulierung gerecht wird. Sodann werden elf Lösungsvorschläge auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Pressekontrolle in Deutschland untersucht. Zudem wird das britische Modell der Presseselbstkontrolle mit dem deutschen verglichen, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen, sowie Anregungen und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft zu erforschen. Durch ähnliche Strukturen am Anfang ihres Entstehens und das größtenteils parallele Bestehen von Presseräten in beiden Ländern eignet sich explizit das britische Modell für einen Vergleich mit dem Deutschen Presserat.
Auftrag und Möglichkeiten der Kommission für Friedenskonsolidierung im System der Vereinten Nationen
(2019)
Vor dem Hintergrund der international steigenden Zahl an Konfliktrückfällen insbesondere im Anschluss an bereits offiziell für beendet erklärte Bürgerkriege und die daraus folgende zunehmende Relevanz von Peacebuilding-Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, wird in diesem Beitrag die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen untersucht. Einerseits werden hierbei, nach einigen einführenden Erläuterungen zum Begriff der Friedenskonsolidierung an sich sowie der Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission, zunächst ihre einzelnen Aufträge systematisch unter Einordnung in den Kontext des Peacebuilding-Systems der Vereinten Nationen herausgearbeitet und eine auswertende Bilanz unter ihre bisherige Erfüllung gezogen. Daran anschließend erfolgt eine Darstellung der zukünftigen Möglichkeiten der Kommission im Bereich der Friedenskonsolidierung unter besonderer Berücksichtigung ihres Potenzials innerhalb des Systems der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Aspekte.
This chapter aims to analyse whether and how democracy is actually threatened by big-data-based operations and what role international law can play to respond to this possible threat. It shows how big-data-based operations challenge democracy and how international law can help in defending it. The chapter focuses on both state and non-state actors may undermine democracy through big data operations; although democracy as such is a rather underdeveloped concept in international law, which is often more concerned with effectivity than legitimacy – international law protects against these challenges via a democracy-based approach rooted in international human rights law on the one hand, and the principle of non-intervention on the other hand. Thus, although democracy does not play a major role in international law, international law nevertheless is able to protect democracy against challenges from the inside as well as outside.
Unfolding the history of one of the oldest human val-ues, the freedom of expression, while defining its limits, is a complicated task. Does freedom stop where hate starts? This very old dilemma is -now more than ever before- revealing new dimensions. Politicians and new laws aim at regulating free expression, while disagree-ments over such regulation gradually become a source of endless conflict in newly formed multicultural, inter-connected, and digitized societies. The example of the Network Enforcement Act is used to understand the idea of restrictive legal practices in Germany, but also to enlighten the fact that law is a human construction which was created in order to regulate communication among individuals. Alternative practices, to straight legal ones, are summarized to show other dimensions of regulating hate speech without involving top-down approaches. The article proposes the approach of re-storative justice as a combination of legal and medita-tive practices in cases of hate speech. One advantage of the restorative justice approach elaborated in this arti-cle is the potential to remedy the inner hate and the pain, both of the victim and perpetrator. Finally, reveal-ing parts of history and new aspects of the ‘hate speech-puzzle’, leads to a questioning of contemporary social structures that possibly generate hate itself.
The Forgotten War: Yemen
(2019)
The conflict in Yemen seems forgotten considering the worldwide severe humanitarian catastrophes. Nevertheless, since the conflict escalated around four years ago, it became one of the worst humanitarian crises in recent history and has no end in sight. Thousands of people were killed even more displaced and the country is facing tremendous food insecurity as well as the world’s largest cholera outbreak. It is no longer just a civil war between the Houthi- and Hadi-Faction. International interests play a major role and made it a proxy war between Saudi Arabia (and its allies) on one side and Iran on the other. This all happens at the expense of the civilian population. Therefore, it is urgent to analyse the actors involved, their interests within the conflict and furthermore searching for possibilities to overcome it.
Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten.
Der Betrieb gewerblicher Art
(2019)
Die Arbeit untersucht die Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand, hier insbesondere die geschichtliche Entwicklung des Betriebs gewerblicher Art und die seit 2009 geltende Querverbundsystematik. Es wird die Entwicklung der einzelnen Tatbestände bis hin zur tatbestandsmäßigen Zusammenfassung einzelner Betriebe gewerblicher Art untersucht. Dabei stehen immer wieder die Wettbewerbssystematik und der steuerliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Diskussionsmittelpunkt. Nachstehend schließt sich ein Vergleich zwischen dem horizontalen und vertikalen Querverbund an, der die grundlegenden Rechtsfolgen und die dauerdefizitären Betätigungen umfasst. Das Ergebnis zeigt auf, dass die öffentliche Hand mit ihrem wahlweisen horizontalen Querverbund und der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erhebliche Vorteile gegenüber privatrechtlich geführten Unternehmensformen genießt und somit erhebliches Steuersparpotential generiert.
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
Verwaltungswissenschaft
(2019)
Das Werk ist im ersten Teil Grundlagen und Querschnittsfragen der Verwaltungswissenschaft gewidmet. Zunächst stellt der Verfasser die Erkenntnisobjekte "Verwaltungswissenschaft" und "Öffentliche Verwaltung" vor. Sodann vermittelt er dem Leser Aufgaben, Kulturen, Reformen und die Kontrolle der Verwaltung. Im zweiten Teil werden Verwaltungsbehörden als Organisationen und Handlungssysteme näher beleuchtet. Die betreffenden Kapitel behandeln die Aufbauorganisation, das Personal, die Koordination, das Verfahren und die Entscheidung.
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Klausurenkurs im Europarecht
(2019)
Jetzt mit neuen Fällen! Die 5. Auflage enhält einen neuen Fall zur PKW-Maut und einen neuen Fall zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Das Leistungsstörungsrecht des polnischen Obligationsgesetzbuchs von 1933 und das deutsche Recht
(2019)
Als Folge der mehr als 120-jährigen Teilungszeit galten in Polen nach 1918 fünf verschiedene Zivilrechte. Die Verabschiedung eines Obligationsgesetzbuches 1933 war ein wesentlicher Schritt zur innerstaatlichen Rechtsvereinheitlichung. Die Bedeutung des deutschen Rechts in diesem Prozess wird in dem vorliegenden Buch am Beispiel des Leistungsstörungsrechts untersucht. Anhand ausgewählter Faktoren werden die Rahmenbedingungen damaliger polnischer Gesetzgebung beleuchtet, die durch die unterschiedliche Entwicklung der ehemaligen drei Teilungsgebiete geprägt waren. Die Autorin nimmt auch auf die Biographien der Gesetzesautoren Bezug. Eine Auswertung des damaligen deutschen Schrifttums zeigt zudem, dass das Gesetz in der deutschen Rechtswissenschaft positiv wahrgenommen wurde.
Immer wieder gelingt es Konzernen durch geschickte gesellschaftsrechtliche Konstrukte, ihre Verantwortlichkeit für wettbewerbsrechtliche Verstöße auszugliedern oder sich dieser gänzlich zu entziehen.
Dem begegnet das Europäische Wettbewerbsrecht in Bußgeldverfahren seit einiger Zeit mit der Zusammenfassung rechtlich selbständiger Gesellschaften zu einem Unternehmen als »wirtschaftliche Einheit«.
Diese Untersuchung widmet sich der methodischen Grundlegung dieses wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs. Sie geht zudem der Frage nach, ob er sich auf das Deutsche Wettbewerbsrecht, insbesondere auf kartellrechtliche Schadensersatzklagen übertragen lässt.
Dieses Buch befasst sich mit der Anteilsübertragung von Kommanditanteilen, die von der Rechtsprechung zwar längst anerkannt ist, jedoch vom Gesetzgeber bislang nicht geregelt wurde. Bei der Eintragung einer solchen Anteilsübertragung in das Handelsregister unterlaufen in der Praxis häufig Fehler, deren jeweilige haftungsrechtliche Konsequenz die Autorin eingehend untersucht. Im Zentrum der Arbeit steht die These, dass die Nichteintragung des Sonderrechtsnachfolgevermerkes zu keiner doppelten Haftung von Neu- und Altkommanditist führt.
While public–private partnerships (PPPs) have surged worldwide since the 1990s, they have been met with growing skepticism during the last years. A recent revision of Germany’s constitutional rules on motorway construction and observations on the use of PPPs published by both the German and the European Courts of Auditors illustrate this new caution. These two examples fit into a general trend towards a revival of the public sector, which can be summarized under the cross-level umbrella term “publicization.” It would, however, be remiss to replace the uncritical euphoria that once surrounded privatization with a similarly undifferentiated euphoria regarding publicization. Rather, it is crucial to identify the most appropriate solution for the fulfilment of each public task from the “toolbox” of publicization on the one hand and privatization on the other hand in order to ensure the most effective completion of public functions.
Since 2015, the European Union has struggled to deal with the influx of refugees coming into its territories. The number of institutions involved in designing a competent response approach, com-bined with the unilateral and uncoordinated state reactions, have left unclear where to look for when searching for answers and new alternatives. Can the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) take a leading role in solving this and future crises? After a brief recapitulation of the crisis, an analysis of UNHCR’s statue, relationship to international law, and doctrine will put this question to the test while exploring options that are not only available but also feasible in a system where politics trump both legality and morality. If UNHCR is to play an active role in fu-ture refugee policies and become the lead agency it once was, a new daring and innovative approach has to emerge in order to readapt to the power relations that prevail in the twenty-first century.
Dachziegel
(2018)