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Im Rahmen sog. Datenstrategien auf nationaler und europäischer Ebene wird die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Umgang und den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten auf Hochtouren vorangetrieben. Auch ohne gesetzlichen Rahmen spielt das Vertragsrecht bei der Datennutzung bereits eine herausragende Rolle. Die vertragliche Regelung des Zugangs und der Nutzung nicht-personenbezogener Daten im B2B-Bereich ist tagtägliche Praxis. Nichtsdestotrotz hinterlassen die wenigen existierenden gesetzlichen Vorgaben und die Novität des Vertragsgegenstands bei vielen Juristen Sorgenfalten auf der Stirn. Dem will dieser Beitrag gegensteuern. Mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für beide Vertragsparteien bespricht er die grundlegenden Bausteine eines Datennutzungsvertrags und stellt Lösungsmöglichkeiten für die wichtigsten praktischen Probleme und Fragestellungen vor.
Das Völkerstrafrecht steht fast zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts – der völkervertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs – angesichts einer inzwischen deutlich veränderten Weltlage an einem Scheideweg. Daher erscheint es geboten, wenn nicht gar zwingend, die Herausforderungen, mit denen sich der Internationale Strafgerichtshof heute konfrontiert sieht, zu analysieren.
Proteine erfüllen bei einer Vielzahl von Prozessen eine essenzielle Rolle. Um diese Funktionsweisen zu verstehen, bedarf es der Aufklärung derer Struktur und deren Bindungsverhaltens mit anderen Molekülen wie Proteinen, Peptiden, Kohlenhydraten oder kleinen Molekülen. Im ersten Teil dieser Arbeit wurden der Wildtyp und die Punktmutante N126W eines Kohlenhydrat-bindenden Proteins aus dem hitzestabilen Bakterium C. thermocellum untersucht, welches Teil eines Komplexes ist, der Kohlenhydrate wie Cellulose erkennen, binden und abbauen kann. Dazu wurde dieses Protein mit E.coli Bakterien hergestellt und durch Metallchelat- und Größenausschlusschromatographie gereinigt. Die Proteine konnten isotopenmarkiert mittels Kernspinresonanz-Spektroskopie (NMR) untersucht werden. H/D-Austauschexperimente zeigten leicht und schwer zugängliche Stellen im Protein für eine mögliche Ligandenwechselwirkung. Anschließend konnte eine Interaktion beider Proteine mit Cellulosefragmenten festgestellt werden. Diese interagieren über zwischenmolekulare Kräfte mit den Seitenketten von aromatischen Aminosäuren und über Wasserstoffbrückenbindungen mit anderen Resten. Weiterhin wurde die Calcium-Bindestelle analysiert und es konnte gezeigt werden, das diese nach der Proteinherstellung mit einem Calcium-Ion besetzt ist und dieses mit dem Komplexbildner EDTA entfernbar ist, jedoch wieder reversibel besetzt werden kann. Zum Schluss wurde mittels zweier Methoden versucht (grafting from und grafting to), das Protein mit einem temperatursensorischen Polymer (Poly-N-Isopropylacrylamid) zu koppeln, um so Eigenschaften wie Löslichkeit oder Stabilität zu beeinflussen. Es zeigte sich, das während die grafting from Methode (Polymer wächst direkt vom Protein) zu einer teilweisen Entfaltung und Destabilisierung des Proteins führte, bei der grafting to Methode (Polymer wird separat hergestellt und dann an das Protein gekoppelt) das Protein seine Stabilität behielt und nur wenige Polymerketten angebaut waren. Der zweite Teil dieser Arbeit beschäftigte sich mit der Interaktion von zwei LIM-Domänen des Proteins Paxillin und der zytoplasmatischen Domäne der Peptide Integrin-β1 und Integrin-β3. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Bewegung von Zellen. Dabei interagieren sie mit einer Vielzahl an anderen Proteinen, um fokale Adhäsionen (Multiproteinkomplexe) zu bilden. Bei der Herstellung des Peptids Integrin-β3 zeigte sich durch Größenausschlusschromatographie und Massenspektrometrie ein Abbau, bei dem verschiedene Aminosäuregruppen abgespalten werden. Dieser konnte durch eine Zugabe des Serinprotease-Inhibitors AEBSF verhindert werden. Anschließend wurde die direkte Interaktion der Proteine untereinander mittels NMR untersucht. Dabei zeigte sich, das Integrin-β1 und Integrin-β3 an die gleiche Position binden, nämlich an den flexiblen Loop der LIM3-Domäne von Paxillin. Die Dissoziationskonstanten zeigten, dass Integrin-β1 mit einer zirka zehnfach höheren Affinität im Vergleich zu Integrin-β3 an Paxillin bindet. Während Paxillins Bindestelle an Integrin-β1 in der Mitte des Peptids liegt, ist bei Integrin-β3 der C-Terminus essenziell. Daher wurden die drei C-terminalen Aminosäuren entfernt und erneut Bindungsstudien durchgeführt, welche gezeigt haben, das die Affinität dadurch fast vollständig unterbunden wurde. Final wurde der flexible Loop der LIM3-Domäne in zwei andere Aminosäuresequenzen mutiert, um die Bindung auf der Paxillin-Seite auszulöschen. Jedoch zeigten sowohl Zirkulardichroismus-Spektroskopie als auch NMR-Spektroskopie, dass die Mutationen zu einer teilweisen Entfaltung der Domäne geführt haben und somit nicht als geeignete Kandidaten für diese Studien identifiziert werden konnten.
Die vorliegende Dissertation verfolgt das Ziel, die diagnostischen Möglichkeiten für das Stö-rungsbild der erworbenen Dyslexie bei deutschsprachigen Personen mit Dyslexie (PmD) zu erweitern und zu spezifizieren.
In der Literatur werden verschiedene Sprachverarbeitungsmodelle diskutiert, die den kognitiven Prozess der Schriftsprachverarbeitung zu erklären versuchen. Alle Überlegungen, Erhebungen und Analysen dieser Dissertation fußen auf den theoretischen Annahmen des kognitiven Zwei-Routen-Lesemodells, welches zwischen lexikalisch-semantischer und segmentaler, sub-lexikalischer Verarbeitung beim Lesen unterscheidet und so die voneinander unabhängigen Fähigkeiten zum Lesen bekannter und unbekannter Wörter abbilden kann. Mit dem im Rahmen der Dissertation entwickelten, kognitiv orientierten Diagnostikverfahren DYMO (Dyslexie Mo-dellorientiert) soll durch die Erhebung der Lesefähigkeiten von PmD eine möglichst genaue modelltheoretische Verortung der Lesebeeinträchtigung erreicht und eine Grundlage für die Planung einer lesebezogenen Therapie geschaffen werden. Dabei werden auch Modellkomponenten des Zwei-Routen-Lesemodells berücksichtigt, die bisher im deutschsprachigen Raum noch nicht etabliert sind. Dazu zählen Unterkomponenten der Visuellen Analyse, die für die Identifikation von Buchstaben und das Kodieren von Buchstabenpositionen verantwortlich sind und Unterkomponenten der segmentalen Leseroute, die den einzelheitlichen Leseprozess auf dieser Modellroute schrittweise abbilden. Das Itemmaterial aus DYMO ist nach diversen psycholinguistisch kontrollierten Variablen kontrolliert. Hierbei werden auch Variablen berücksichtigt, die bisher in der Dyslexiediagnostik für deutschsprachige PmD nicht systematisch erfasst werden können, wie die Wortlänge und die graphematische Komplexität von Pseudowörtern.
Die erste dieser Dissertation zugrundeliegende Publikation (Originalarbeit I) befasst sich mit den Parametern und Modellkomponenten, die für eine umfassende modelltheoretisch basierte Di-agnostik bei erworbener Dyslexie entscheidend sind. Es werden außerdem Überlegungen zu Fehlertypen-Kategorisierung angestellt.
Die zweite Publikation (Originalarbeit II) stellt das Testverfahren DYMO dar. Das dazugehörige Handbuch liefert detaillierte Informationen zum Aufbau und der Konstruktion des Testverfah-rens, zur Durchführung und Auswertung der einzelnen Untertests und zur Einstufung einer Leistung in einen Leistungsbereich. Anhand von ausführlich beschriebenen Fallbeispielen zweier PmD werden die Durchführung, Auswertung, Interpretation und das Ableiten von Therapiezielen dargestellt. Die Ergebnisse dieser Fallbeschreibungen verdeutlichen die diagnostische Ergänzung durch DYMO und zeigen, dass das explizite Untersuchen der Unterkomponenten der Visuellen Analyse und der segmentalen Leseroute sowie der Einbezug der Variablen Wortlänge und gra-phematische Komplexität den Lesebefund spezifizieren und den Therapieeinstieg konkretisieren können.
Die dritte Publikation (Originalarbeit III) zeigt in einer systematischen Vergleichsstudie anhand einer Fallserie von zwölf PmD die Unterschiede zwischen dem Diagnostikverfahren DYMO und einem weiteren kognitiv basierten Diagnostikverfahren. Es wird diskutiert, inwieweit DYMO eine sinnvolle Ergänzung im Diagnostikprozess erworbener Dyslexien darstellen kann. Außerdem werden leicht und schwer beeinträchtigte PmD in Gruppenanalysen verglichen, um zu prüfen, ob DYMO insbesondere bei leicht beeinträchtigten PmD eine Ergänzung bieten kann. Aufgrund des komplexeren Itemmaterials von DYMO (beispielsweise aufgrund der Kontrolle der Wortlänge) wurde angenommen, dass leicht beeinträchtigte PmD in DYMO-Untertests auffälligere Leseleistungen zeigen als in Aufgaben des gegenübergestellten anderen Diagnostikverfahrens. Diese Hypothese konnte teilweise bestätigt werden. Leicht beeinträchtigte PmD zeigten häufiger Längeneffekte als schwer beeinträchtigte PmD. Insgesamt fiel der Gruppenunterschied jedoch nicht so deutlich aus, wie erwartet.
Mit dem kriteriumsorientiert normierten und finalisierten Material von DYMO wurden 17 PmD getestet. Ausführliche Befunde für jede einzelne PmD mit darauffolgenden Therapieimplikationen zeigen, dass insbesondere die Spezifizierung eines segmentalen Lesedefizits bei einer schwer beeinträchtigten Leistung im Lesen von Pseudowörtern zur erweiterten Aussage bezüglich des modelltheoretischen Störungsortes beitragen kann. Dies verdeutlicht die hohe Aussagekraft der DYMO-Untertests und die Relevanz einer spezifischen und detaillierten modellbasierten Befunderhebung für eine explizite, individuelle Therapieplanung bei erworbenen Dyslexien.
Abzug unter Beobachtung
(2022)
Mehr als vier Jahrzehnte lang beobachteten die Streitkräfte und Militärnachrichtendienste der NATO-Staaten die sowjetischen Truppen in der DDR. Hierfür übernahm in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesnachrichtendienst (BND) die militärische Auslandsaufklärung unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden. Die Bundeswehr betrieb dagegen taktische Fernmelde- und elektronische Aufklärung und hörte vor allem den Funkverkehr der „Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland“ (GSSD) ab. Mit der Aufstellung einer zentralen Dienststelle für das militärische Nachrichtenwesen, dem Amt für Nachrichtenwesen der Bundeswehr, bündelte und erweiterte zugleich das Bundesministerium für Verteidigung in den 1980er Jahren seine analytischen Kapazitäten. Das Monopol des BND in der militärischen Auslandsaufklärung wurde von der Bundeswehr dadurch zunehmend infrage gestellt.
Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 befanden sich immer noch mehr als 300.000 sowjetische Soldaten auf deutschem Territorium. Die 1989 in Westgruppe der Truppen (WGT) umbenannte GSSD sollte – so der Zwei-plus-Vier-Vertrag – bis 1994 vollständig abziehen. Der Vertrag verbot auch den drei Westmächten, in den neuen Bundesländern militärisch tätig zu sein. Die für die Militäraufklärung bis dahin unverzichtbaren Militärverbindungsmissionen der Westmächte mussten ihre Dienste einstellen. Doch was geschah mit diesem „alliierten Erbe“? Wer übernahm auf deutscher Seite die Aufklärung der sowjetischen Truppen und wer kontrollierte den Truppenabzug?
Die Studie untersucht die Rolle von Bundeswehr und BND beim Abzug der WGT zwischen 1990 und 1994 und fragt dabei nach Kooperation und Konkurrenz zwischen Streitkräften und Nachrichtendiensten. Welche militärischen und nachrichtendienstlichen Mittel und Fähigkeiten stellte die Bundesregierung zur Bewältigung des Truppenabzugs zur Verfügung, nachdem die westlichen Militärverbindungsmissionen aufgelöst wurden? Wie veränderten sich die Anforderungen an die militärische Auslandsaufklärung des BND? Inwieweit setzten sich Konkurrenz und Kooperation von Bundeswehr und BNDbeim Truppenabzug fort? Welche Rolle spielten dabei die einstigen Westmächte? Die Arbeit versteht sich nicht nur als Beitrag zur Militärgeschichte, sondern auch zur deutschen Nachrichtendienstgeschichte.
Bimillenari
(2022)
Pädagog*innen der Primarstufe nehmen an spezifischen bewegungsorientierten Weiterbildungen teil. Zahlreiche Untersuchungen im Kontext von Fort- und Weiterbildungen stellen dar, unter welchen Bedingungen sich Teilnahmen förderlich oder hinderlich auswirken. In didaktisch-konzeptionellen Überlegungen werden häufig Fragen diskutiert, wie äußere Umstände, etwa in Bezug auf zeitliche, räumliche oder inhaltliche Dimensionen, zu gestalten sind, damit Bildungsangebote im Schulsystem bestimmte Wirkungen erzielen. Unter welchen Bedingungen erfolgt sozusagen günstiger Weise eine Vermittlung von spezifischen Inhalten an Lehrer*innen, damit über diese ein Transfereffekt von (system-)relevantem Wissen in das Schulsystem erfolgen kann?
In dieser Forschungsarbeit soll nicht ein Bedingungsdiskurs im Vordergrund stehen, auf dessen Grundlage wirkungsvolle Vermittlungsstrategien für Bildungsangebote diskutiert werden. Im Zentrum steht die Frage nach je eigenen Teilnahme- und Lernbegründungen von Pädagog*innen, und wie sie sich zu ihrer Weiterbildung ins Verhältnis setzen. Dieser Zugang verändert die Perspektive auf die Thematik und erlaubt die Auseinandersetzung mit Subjekten im Rahmen eines Begründungsdiskurses. Im Zuge einer empirisch-qualitativen Studie werden narrative Interviews mit elf Absolvent*innen einer bewegungsorientierten Weiterbildung geführt, die Auswertung der Daten erfolgt mit der Dokumentarischen Methode. Die Rekonstruktionsergebnisse werden in Form von zwei Fallbeschreibungen und durch vier typische, in der Studie entwickelte, Begründungsfiguren dargestellt: die Figur Lernen, die Figur Wissensmanagement, die Figur Neugierige Suche und die Figur Körperliche Aktivität. Neben der Rekonstruktion von Teilnahme- und Lernbegründungsmustern wird deutlich, dass Teilnehmen und Lernen keine unterschiedlichen Zugangslogiken in Bezug auf Bedeutungs-Begründungs-Zusammenhänge verfolgen. Vielmehr sind sowohl expansive als auch defensive Lernbegründungen im Zuge von Teilnahmebegründungen identifizierbar.
„Europäische Bildung beginnt in der Schule.“ Gerade in Zeiten einer Renaissance von Nationalismen und einem spürbaren Rechtsruck in Europa scheint diese Maxime wichtiger denn je zu sein. Die umfassendste Möglichkeit, mittel- und langfristig eine europäische Dimension in den Schulen der EU-Mitgliedsstaaten zu verankern, stellt eine binationale oder sogar internationale Lehramtsausbildung dar. Die Einrichtung derartiger Ausbildungen ist jedoch mit hohen Hürden verbunden. Ihre Anzahl ist überschaubar und allein im deutsch-französischen Kontext vorhanden. Hintergrund hierfür sind erstens die nur schwer zu überwindbaren Hindernisse, die sich aus den stark divergierenden Studien-, Rekrutierungs- und Ausbildungssystemen ergeben. Zweitens ist der Lehramtsbereich besonders stark durch Reformen geprägt. Eine Nutzen-Kosten-Analyse der häufig benötigten und ressourcenintensiven Anpassungen von Programmen auf der einen Seite und der geringen Anzahl der Absolventinnen und Absolventen auf der anderen Seite fällt demnach an vielen Universitäten negativ aus. Ein Rückblick auf die seit 2000 bestehenden Bemühungen der Kooperation Mainz-Dijon hinterlässt eine durchmischte Bilanz. Die Gelegenheit, die lehramtsbezogene binationale Ausbildung dieser Kooperation integrierter zu gestalten, bietet die sich derzeit auf französischer Seite vollziehende Neustrukturierung der französischen Lehramtsausbildung. Die Loi Blanquer vom 26. Juli 2019 führt zu einer Annäherung der beiden Systeme und ermöglicht – auch dank bereits bestehender juristischer Instrumente – eine Verkürzung der Ausbildungszeit sowie eine verbesserte Anerkennungspraxis.
Zwischenbericht
(2022)
In Deutschland leben aktuell rund 1,8 Mio. als schutzsuchend registrierte Menschen mit Fluchterfahrung, deren Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Viele dieser Personen sind hoch qualifiziert und arbeiteten in ihrem Herkunftsland als Lehrkräfte. Das Qualifizierungsprogramm Lehrkräfte Plus ermöglicht migrierten Lehrkräften den beruflichen Wiedereinstieg in Deutschland zu erlangen. Da bislang wenig wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit solcher Qualifizierungsprogramme vorliegt, wird das Programm Lehrkräfte Plus durch ein Forschungsvorhaben der Universität Potsdam untersucht. In dem vorliegenden Zwischenbericht werden erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung auf Basis der ersten Erhebungen vorgestellt.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Entwicklung eines Industrie 4.0 Reifegradindex für produzierende Unternehmen (KMU und Mittelstand) mit diskreter Produktion. Die Motivation zu dieser Arbeit entstand aus dem Zögern vieler Unternehmen – insbesondere KMU und Mittelstand – bei der Transformation in Richtung Industrie 4.0. Im Rahmen einer Marktstudie konnte belegt werden, dass 86 Prozent der befragten produzierenden Unternehmen kein für ihr Unternehmen geeignetes Industrie 4.0 Reifegradmodell gefunden haben, mit dem sie ihren Status Quo bewerten und Maßnahmen für einen höheren Grad der Reife ableiten könnten. Die Bewertung bestehender Reifegradmodelle zeigte Defizite hinsichtlich der Industrie 4.0 Abdeckung, der Betrachtung der sozio-technischen Dimensionen Mensch, Technik und Organisation sowie der Betrachtung von Management und Unternehmenskultur. Basierend auf den aktuellen Industrie 4.0 Technologien und Handlungsbereichen wurde ein neues, modular aufgebautes Industrie 4.0 Reifegradmodell entwickelt, das auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller sozio-technischen Dimensionen Mensch, Technik und Organisation sowie deren Schnittstellen basiert. Das Modell ermittelt neben dem Overall Industry 4.0 Maturity Index (OI4MI) vier weitere Indizes zur Bewertung der Industrie 4.0 Reife des Unternehmens. Das Modell wurde bei einem Unternehmen validiert und steht nun als Template für darauf aufbauende Forschungsarbeiten zur Verfügung.
Die aktuelle COVID-19-Pandemie zeigt deutlich, wie sich Infektionskrankheiten weltweit verbreiten können. Neben Viruserkrankungen breiten sich auch multiresistente bakterielle Erreger weltweit aus. Dementsprechend besteht ein hoher Bedarf, durch frühzeitige Erkennung Erkrankte zu finden und Infektionswege zu unterbrechen.
Herkömmliche kulturelle Verfahren benötigen minimalinvasive bzw. invasive Proben und dauern für Screeningmaßnahmen zu lange. Deshalb werden schnelle, nichtinvasive Verfahren benötigt.
Im klassischen Griechenland verließen sich die Ärzte unter anderem auf ihren Geruchssinn, um Infektionen und andere Krankheiten zu differenzieren. Diese charakteristischen Gerüche sind flüchtige organische Substanzen (VOC), die im Rahmen des Metabolismus eines Organismus entstehen. Tiere, die einen besseren Geruchssinn haben, werden trainiert, bestimmte Krankheitserreger am Geruch zu unterscheiden. Allerdings ist der Einsatz von Tieren im klinischen Alltag nicht praktikabel. Es bietet sich an, auf technischem Weg diese VOCs zu analysieren.
Ein technisches Verfahren, diese VOCs zu unterscheiden, ist die Ionenmobilitätsspektrometrie gekoppelt mit einer multikapillaren Gaschromatographiesäule (MCC-IMS). Hier zeigte sich, dass es sich bei dem Verfahren um eine schnelle, sensitive und verlässliche Methode handelt.
Es ist bekannt, dass verschiedene Bakterien aufgrund des Metabolismus unterschiedliche VOCs und damit eigene spezifische Gerüche produzieren. Im ersten Schritt dieser Arbeit konnte gezeigt werden, dass die verschiedenen Bakterien in-vitro nach einer kurzen Inkubationszeitzeit von 90 Minuten anhand der VOCs differenziert werden können. Hier konnte analog zur Diagnose in biochemischen Testreihen eine hierarchische Klassifikation der Bakterien erfolgen.
Im Gegensatz zu Bakterien haben Viren keinen eigenen Stoffwechsel. Ob virusinfizierte Zellen andere VOCs als nicht-infizierte Zellen freisetzen, wurde an Zellkulturen überprüft. Hier konnte gezeigt werden, dass sich die Fingerprints der VOCs in Zellkulturen infizierter Zellen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV) von nicht-infizierten Zellen unterscheiden.
Virusinfektionen im intakten Organismus unterscheiden sich von den Zellkulturen dadurch, dass hier neben Veränderungen im Zellstoffwechsel auch durch Abwehrmechanismen VOCs freigesetzt werden können.
Zur Überprüfung, inwiefern sich Infektionen im intakten Organismus ebenfalls anhand VOCs unterscheiden lassen, wurde bei Patienten mit und ohne Nachweis einer Influenza A Infektion als auch bei Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2 (Schweres-akutes-Atemwegssyndrom-Coronavirus Typ 2) Infektion die Atemluft untersucht. Sowohl Influenza-infizierte als auch SARS-CoV-2 infizierte Patienten konnten untereinander und von nicht-infizierten Patienten mittels MCC-IMS Analyse der Atemluft unterschieden werden.
Zusammenfassend erbringt die MCC-IMS ermutigende Resultate in der schnellen nichtinvasiven Erkennung von Infektionen sowohl in vitro als auch in vivo.
Der vorliegende Abschlussbericht präsentiert die Ergebnisse des BMBF-geförderten Verbundprojektes "E-LANE: E-Learning in der Lehrerfortbildung: Angebote, Nutzung und Erträge", das gemeinsam durch die Universität Potsdam (Prof. Dr. Dirk Richter) und der Leuphana Universität Lüneburg (Prof. Dr. Marc Kleinknecht) durchgeführt wurde. Ziel des Projektes war die Untersuchung des Angebotes von digitalen bzw. digital-gestützten Fortbildungen für Lehrkräfte in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Im Rahmen von vier Teilstudien wurden Datenbankanalysen der Fortbildungsangebote in den jeweiligen Ländern sowie schriftliche Befragungen mit Fortbildner*innen sowie Teilnehmer*innen von Online-Fortbildungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine Online-Fortbildung für Lehrkräfte zum Thema Feedback eigens konzipiert und durchgeführt.
Die vorliegende kumulative Promotionsarbeit beschäftigt sich mit leistungsstarken Schülerinnen und Schülern, die seit 2015 in der deutschen Bildungspolitik, zum Beispiel im Rahmen von Förderprogrammen wieder mehr Raum einnehmen, nachdem in Folge des „PISA-Schocks“ im Jahr 2000 zunächst der Fokus stärker auf den Risikogruppen lag. Während leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Wahrnehmung häufig mit „(Hoch-)Begabten“ identifiziert werden, geht die Arbeit über die traditionelle Begabungsforschung, die eine generelle Intelligenz als Grundlage für Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern begreift und beforscht, hinaus. Stattdessen lässt sich eher in den Bereich der Talentforschung einordnen, die den Fokus weg von allgemeinen Begabungen auf spezifische Prädiktoren und Outcomes im individuellen Entwicklungsverlauf legt. Der Fokus der Arbeit liegt daher nicht auf Intelligenz als Potenzial, sondern auf der aktuellen schulischen Leistung, die als Ergebnis und Ausgangspunkt von Entwicklungsprozessen in einer Leistungsdomäne doppelte Bedeutung erhält.
Die Arbeit erkennt die Vielgestaltigkeit des Leistungsbegriffs an und ist bestrebt, neue Anlässe zu schaffen, über den Leistungsbegriff und seine Operationalisierung in der Forschung zu diskutieren. Hierfür wird im ersten Teil ein systematisches Review zur Operationalisierung von Leistungsstärke durchgeführt (Artikel I). Es werden Faktoren herausgearbeitet, auf welchen sich die Operationalisierungen unterscheiden können. Weiterhin wird ein Überblick gegeben, wie Studien zu Leistungsstarken sich seit dem Jahr 2000 auf diesen Dimensionen verorten lassen. Es zeigt sich, dass eindeutige Konventionen zur Definition schulischer Leistungsstärke noch nicht existieren, woraus folgt, dass Ergebnisse aus Studien, die sich mit leistungsstarken Schülerinnen und Schülern beschäftigen, nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Im zweiten Teil der Arbeit wird im Rahmen zwei weiterer Artikel, welche sich mit der Leistungsentwicklung (Artikel II) und der sozialen Einbindung (Artikel III) von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern befassen, darauf aufbauend der Ansatz verfolgt, die Variabilität von Ergebnissen über verschiedene Operationalisierungen von Leistungsstärke deutlich zu machen. Damit wird unter anderem auch die künftige Vergleichbarkeit mit anderen Studien erleichtert. Genutzt wird dabei das Konzept der Multiversumsanalyse (Steegen et al., 2016), bei welcher viele parallele Spezifikationen, die zugleich sinnvolle Alternativen für die Operationalisierung darstellen, nebeneinandergestellt und in ihrem Effekt verglichen werden (Jansen et al., 2021). Die Multiversumsanalyse knüpft konzeptuell an das bereits vor längerem entwickelte Forschungsprogramm des kritischen Multiplismus an (Patry, 2013; Shadish, 1986, 1993), erhält aber als spezifische Methode aktuell im Rahmen der Replizierbarkeitskrise in der Psychologie eine besondere Bedeutung. Dabei stützt sich die vorliegende Arbeit auf die Sekundäranalyse großangelegter Schulleistungsstudien, welche den Vorteil besitzen, dass eine große Zahl an Datenpunkten (Variablen und Personen) zur Verfügung steht, um Effekte unterschiedlicher Operationalisierungen zu vergleichen.
Inhaltlich greifen Artikel II und III Themen auf, die in der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion zu Leistungsstarken und ihrer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit immer wieder aufscheinen: In Artikel II wird zunächst die Frage gestellt, ob Leistungsstarke bereits im aktuellen Regelunterricht einen kumulativen Vorteil gegenüber ihren weniger leistungsstarken Mitschülerinnen und Mitschülern haben (Matthäus-Effekt). Die Ergebnisse zeigen, dass an Gymnasien keineswegs von sich vergrößernden Unterschieden gesprochen werden kann. Im Gegenteil, es verringerte sich im Laufe der Sekundarstufe der Abstand zwischen den Gruppen, indem die Lernraten bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern höher waren. Artikel III hingegen betrifft die soziale Wahrnehmung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern. Auch hier hält sich in der öffentlichen Diskussion die Annahme, dass höhere Leistungen mit Nachteilen in der sozialen Integration einhergehen könnten, was sich auch in Studien widerspiegelt, die sich mit Geschlechterstereotypen Jugendlicher in Bezug auf Schulleistung beschäftigen. In Artikel III wird unter anderem erneut das Potenzial der Multiversumsanalyse genutzt, um die Variation des Zusammenhangs über Operationalisierungen von Leistungsstärke zu beschreiben. Es zeigt sich unter unterschiedlichen Operationalisierungen von Leistungsstärke und über verschiedene Facetten sozialer Integration hinweg, dass die Zusammenhänge zwischen Leistung und sozialer Integration insgesamt leicht positiv ausfallen. Annahmen, die auf differenzielle Effekte für Jungen und Mädchen oder für unterschiedliche Fächer abzielen, finden in diesen Analysen keine Bestätigung.
Die Dissertation zeigt, dass der Vergleich unterschiedlicher Ansätze zur Operationalisierung von Leistungsstärke — eingesetzt im Rahmen eines kritischen Multiplismus — das Verständnis von Phänomenen vertiefen kann und auch das Potenzial hat, Theorieentwicklung voranzubringen.
Beim Resonanzenergietransfer werden Fotonen von einem angeregten Donator über einen Wechselwirkungsabstand auf einen Akzeptor übertragen. Nach der quantenmechanischen Theorie von FÖRSTER kann dieser Abstand mit Hilfe des Überlappungsintegrals von Fluoreszenzspektrum des Donators und Absorp-tionsspektrum des Akzeptors berechnet werden.
Eine andere Möglichkeit der Bestimmung erhält man mit Hilfe von statistischen Modellen, die in einem Überblick zusammengestellt sind. Dabei kann der Abstand durch Auswertung der Löschkurve bestimmt werden.
In dieser Arbeit wird dazu eine weitere statistische Variante der Bestimmung des Wechselwirkungsradius hinzugefügt und an einem Beispiel ausführlich demonstriert.
Die Transformation der öffentlichen Verantwortung im Bereich der sozialen Wohlfahrt führte in den letzten Jahren zu einem gestiegenen Forschungsinteresse an Mitarbeiten-den, die sich an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Verwaltung und direktem Kontakt zu Klient*innen befinden. Die vorliegende Arbeit geht am Beispiel der Schulsozialarbeit an Potsdamer Grundschulen der Frage nach, inwieweit Vertrauen in Klient*innen die Nutzung von Ermessensspielräumen durch Schulsozialarbeiter*innen beeinflusst. Das Street-Level Bureaucracy Framework nach Michael Lipsky spannt dabei den theoretischen Rahmen, während qualitative Interviews mit Schulsozialarbei-ter*innen die Basis für die Beantwortung der Forschungsfrage darstellen. Die Ergebnis-se zeigen, dass ein geringeres Maß an Vertrauen in Klient*innen dafür sorgt, dass Schulsozialarbeiter*innen durch Bewältigungsstrategien wie der Rationierung von Res-sourcen und dem gedanklichen Rückzug von Klient*innen versuchen, ihre Arbeitslast zu verringern. Ein höheres Maß an Vertrauen in Klient*innen sorgt hingegen dafür, dass sie ihre Ermessensspielräume zu Gunsten dieser Klient*innen nutzen, zum Beispiel durch das Umgehen von Datenschutzregeln zur effektiveren Fallbearbeitung.
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern extrapersonale Einflussfaktoren das Verhalten der Wissensteilung im Offboarding in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands beeinflussen. Hier besteht eine Forschungslücke, die es insbesondere vor dem Hintergrund einer nahenden Pensionierungswelle und der daraus resultierenden Gefahr eines massiven Wissensverlusts zu schließen gilt. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Analyseebenen verknüpft, Einflussfaktoren aus der Literatur herausgearbeitet und in die Theorie des geplanten Verhaltens eingebunden. Anschließend werden Hypothesen formuliert, wie extrapersonale Einflussfaktoren, die sich aus der Verwaltung als organisationalen Kontext und dem Prozess des Offboarding ergeben, das Verhalten der Wissensteilung fördern oder hemmen. Die Testung der Hypothesen erfolgt durch die Erhebung und Auswertung qualitativer Interviewdaten. Daraus resultierende Erkenntnisse verdeutlichen, dass die anstehende Pensionierungswelle in der deutschen Verwaltung eine stärkere Ausrichtung des organisationalen Wissensmanagements auf den Prozess des Offboarding und dessen Gestaltung erfordert, um Wissensverluste zu reduzieren.
In dieser Masterarbeit wird der Frage nachgegangen, wie das Thema Grundvorstellungen und Vorstellungsumbrüche zur Multiplikation und Division von Brüchen im Rahmen der Lehrveranstaltung „Didaktik der Arithmetik II“ an der Universität Potsdam gelehrt wird. Ziel des Lehrens und Lernens ist es, das notwendige Professionswissen der Studierenden zu sichern. Dafür wurden Gestaltungsprinzipien für neue Lehrveranstaltungen zur Verzahnung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik im Fach Mathematik von der Arbeitsgruppe Mathematikdidaktik der Universität Potsdam entwickelt. Mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse wird genauer untersucht, welches fachbezogene Wissen zum Aufgreifen von notwendigen Vorstellungsumbrüchen, Aufbau von Grundvorstellungen und zur Behebung von Fehlvorstellungen in den Lehrveranstaltungen vermittelt wurde und auf welche Art und Weise die Vermittlung des Wissens erfolgte. Weiterhin werden Testdaten zur Bruchrechenkompetenz der Studierenden dahingehend analysiert, ob sich für einen Teil der Studierenden beim Operieren mit Brüchen das Vorliegen des Natural Number Bias (NNB) oder weiterer basaler Fehlvorstellungen zeigen lässt.
Die qualitativ-quantitative Auswertung der Testdaten zeigt, dass bei einem Teil der Studierenden vor Beginn der Lehreinheit zur Bruchrechnung Fehlvorstellungen vorlagen, die durch den NNB bzw. falsch generalisierte Merkregeln eines kalkülorientierten Unterrichts erklärt werden können. Diese Fehlvorstellungen konnten zum Großteil von den betroffenen Studierenden bis zum Ende der Lehrveranstaltungsreihe abgebaut werden, wie die Ergebnisse des Post-Tests belegen. Allerdings zeigen die Ergebnisse zu den Modellierungsaufgaben des Bruchrechentests sowie die analysierten Rechengeschichten, die passend zu einer vorgegebenen Rechenaufgabe von Studierenden in den Übungen formuliert werden sollten, auch, dass viele Studierende weiterhin Schwierigkeiten mit der Anwendung von relevanten Grundvorstellungen der Multiplikation und Division im Sachkontext besitzen, selbst wenn Studierende in der Lage sind geeignete Grundvorstellungen explizierend zu nennen. Insbesondere erscheinen die Verhältnisvorstellung und die Vorstellung des Aufteilens/Ausmessens im Umgang mit entsprechenden Aufgabenstellungen zur Bruchrechnung bei einem Teil der Studierenden nicht flexibel anwendbar zu sein.
Im Sinne des Design-Based-Research Ansatzes konnte im Rahmen dieser Arbeit durch die erfolgte Inhaltsanalyse ein Verbesserungspotenzial für die Lehrveranstaltung identifiziert werden, beispielsweise in Bezug auf die Behandlung von Grundvorstellungen zur Multiplikation/Division rationaler Zahlen. So wird konkret vorgeschlagen, im Rahmen der Behandlung der Grundvorstellungen der Multiplikation auch die Grundvorstellung der Skalierung zu behandeln, da diese ohne notwendigen Vorstellungsumbruch anschlussfähig auf rationale Zahlen als Multiplikatoren anwendbar ist und daher sinnstiftend dazu beitragen könnte, die Fehlvorstellung ‚Multiplikation vergrößert immer‘ auf Basis einer konkreten Vorstellung zu überdenken. Weiterhin sollte die im Rahmen der analysierten Lehrpassagen vertretene Behauptung, dass das ‚Verteilen bei einem Bruch als Divisor scheitert‘ auf Grundlage der in dieser Arbeit theoretisch hergeleiteten Ausführungen differenzierter betrachtet werden.
Respiratorische Erkrankungen stellen zunehmend eine relevante globale Problematik dar. Die Erweiterung bzw. Modifizierung von Applikationswegen möglicher Arzneimittel für gezielte topische Anwendungen ist dabei von größter Bedeutung. Die Variation eines bekannten Applikationsweges durch unterschiedliche technologische Umsetzungen kann die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten, aber auch die Patienten-Compliance erhöhen. Die einfache und flexible Verfahrensweise durch schnelle Verfügbarkeit und eine handliche Technologie sind heutzutage wichtige Eigenschaften im Entwicklungsprozess eines Produktes. Eine direkte topische Behandlung von Atemwegserkrankungen am Wirkort in Form einer inhalativen Applikation bietet dabei viele Vorteile gegenüber einer systemischen Therapie. Die medizinische Inhalation von Wirkstoffen über die Lunge ist jedoch eine komplexe Herausforderung. Inhalatoren gehören zu den erklärungsbedürftigen Applikationsformen, die zur Erhöhung der konsequenten Einhaltung der Verordnung so einfach, wie möglich gestaltet werden müssen. Parallel besitzen und nutzen weltweit annähernd 68 Millionen Menschen die Technologie eines inhalativen Applikators zur bewussten Schädigung ihrer Gesundheit in Form einer elektronischen Zigarette. Diese bekannte Anwendung bietet die potentielle Möglichkeit einer verfügbaren, kostengünstigen und qualitätsgeprüften Gesundheitsmaßnahme zur Kontrolle, Prävention und Heilung von Atemwegserkrankungen. Sie erzeugt ein Aerosol durch elektrothermische Erwärmung eines sogenannten Liquids, das durch Kapillarkräfte eines Trägermaterials an ein Heizelement gelangt und verdampft. Ihr Bekanntheitsgrad zeigt, dass eine beabsichtigte Wirkung in den Atemwegen eintritt. Diese Wirkung könnte jedoch auch auf potentielle pharmazeutische Einsatzgebiete übertragbar sein. Die Vorteile der pulmonalen Verabreichung sind dabei vielfältig. Im Vergleich zur peroralen Applikation gelangt der Wirkstoff gezielt zum Wirkort. Wenn eine systemische Applikation zu Arzneimittelkonzentrationen unterhalb der therapeutischen Wirksamkeit in der Lunge führt, könnte eine inhalative Darreichung bereits bei niedriger Dosierung die gewünschten höheren Konzentrationen am Wirkort hervorrufen. Aufgrund der großen Resorptionsfläche der Lunge sind eine höhere Bioverfügbarkeit und ein schnellerer Wirkungseintritt infolge des fehlenden First-Pass-Effektes möglich. Es kommt ebenfalls zu minimalen systemischen Nebenwirkungen. Die elektronische Zigarette erzeugt wie die medizinischen Inhalatoren lungengängige Partikel. Die atemzuggesteuerte Technik ermöglicht eine unkomplizierte und intuitive Anwendung. Der prinzipielle Aufbau besteht aus einer elektrisch beheizten Wendel und einem Akku. Die Heizwendel ist von einem sogenannten Liquid in einem Tank umgeben und erzeugt das Aerosol. Das Liquid beinhaltet eine Basismischung bestehend aus Propylenglycol, Glycerin und reinem Wasser in unterschiedlichen prozentualen Anteilen. Es besteht die Annahme, dass das Basisliquid auch mit pharmazeutischen Wirkstoffen für die pulmonale Applikation beladen werden kann. Aufgrund der thermischen Belastung durch die e-Zigarette müssen potentielle Wirkstoffe sowie das Vehikel eine thermische Stabilität aufweisen.
Die potentielle medizinische Anwendung der Technologie einer handelsüblichen e-Zigarette wurde anhand von drei Schwerpunkten an vier Wirkstoffen untersucht. Die drei ätherischen Öle Eucalyptusöl, Minzöl und Nelkenöl wurden aufgrund ihrer leichten Flüchtigkeit und der historischen pharmazeutischen Anwendung anhand von Inhalationen bei Erkältungssymptomen bzw. im zahnmedizinischen Bereich gewählt. Das eingesetzte Cannabinoid Cannabidiol (CBD) hat einen aktuellen Bezug zu dem pharmazeutischen Markt Deutschlands zur Legalisierung von cannabishaltigen Produkten und der medizinischen Forschung zum inhalativen Konsum. Es wurden relevante wirkstoffhaltige Flüssigformulierungen entwickelt und hinsichtlich ihrer Verdampfbarkeit zu Aerosolen bewertet. In den quantitativen und qualitativen chromatographischen Untersuchungen konnten spezifische Verdampfungsprofile der Wirkstoffe erfasst und bewertet werden. Dabei stieg die verdampfte Masse der Leitsubstanzen 1,8-Cineol (Eucalyptusöl), Menthol (Minzöl) und Eugenol (Nelkenöl) zwischen 33,6 µg und 156,2 µg pro Zug proportional zur Konzentration im Liquid im Bereich zwischen 0,5% und 1,5% bei einer Leistung von 20 Watt. Die Freisetzungsrate von Cannabidiol hingegen schien unabhängig von der Konzentration im Liquid im Mittelwert bei 13,3 µg pro Zug zu liegen. Dieses konnte an fünf CBD-haltigen Liquids im Konzentrationsbereich zwischen 31 µg/g und 5120 µg/g Liquid gezeigt werden. Außerdem konnte eine Steigerung der verdampften Massen mit Zunahme der Leistung der e-Zigarette festgestellt werden. Die Interaktion der Liquids bzw. Aerosole mit den Bestandteilen des Speichels sowie weiterer gastrointestinaler Flüssigkeiten wurde über die Anwendung von zugehörigen in vitro Modellen und Einsatz von Enzymaktivitäts-Assays geprüft. In den Untersuchungen wurden Änderungen von Enzymaktivitäten anhand des oralen Schlüsselenzyms α-Amylase sowie von Proteasen ermittelt. Damit sollte exemplarisch ein möglicher Einfluss auf physiologische bzw. metabolische Prozesse im humanen Organismus geprüft werden. Das Bedampfen von biologischen Suspensionen führte bei niedriger Leistung der e-Zigarette (20 Watt) zu keiner bzw. einer leichten Änderung der Enzymaktivität. Die Anwendung einer hohen Leistung (80 Watt) bewirkte tendenziell das Herabsetzen der Enzymaktivitäten. Die Erhöhung der Enzymaktivitäten könnte zu einem enzymatischen Abbau von Schleimstoffen wie Mucinen führen, was wiederum die effektive, mechanische Abwehr gegenüber bakteriellen Infektionen zur Folge hätte. Da eine Anwendung der Applikation insbesondere bei bakteriellen Atemwegserkrankungen denkbar wäre, folgten abschließend Untersuchungen der antibakteriellen Eigenschaften der Liquids bzw. Aerosole in vitro. Es wurden sechs klinisch relevante bakterielle Krankheitserreger ausgewählt, die nach zwei Charakteristika gruppiert werden können. Die drei multiresistenten Bakterien Pseudomonas aeruginosa, Klebsiella pneumoniae und Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus können mithilfe von üblichen Therapien mit Antibiotika nicht abgetötet werden und haben vor allem eine nosokomiale Relevanz. Die zweite Gruppe weist Eigenschaften auf, die vordergründig assoziiert sind mit respiratorischen Erkrankungen. Die Bakterien Streptococcus pneumoniae, Moraxella catarrhalis und Haemophilus influenzae sind repräsentativ beteiligt an Atemwegserkrankungen mit diverser Symptomatik. Die Bakterienarten wurden mit den jeweiligen Liquids behandelt bzw. bedampft und deren grundlegende Dosis-Wirkungsbeziehung charakterisiert. Dabei konnte eine antibakterielle Aktivität der Formulierungen ermittelt werden, die durch Zugabe eines Wirkstoffes die bereits antibakterielle Wirkung der Bestandteile Glycerin und Propylenglycol verstärkte. Die hygroskopischen Eigenschaften dieser Substanzen sind vermutlich für eine Wirkung in aerosolierter Form verantwortlich. Sie entziehen die Feuchtigkeit aus der Luft und haben einen austrocknenden Effekt auf die Bakterien. Das Bedampfen der Bakterienarten Streptococcus pneumoniae, Moraxella catarrhalis und Haemophilus influenzae hatte einen antibakteriellen Effekt, der zeitlich abhängig von der Leistung der e-Zigarette war.
Die Ergebnisse der Untersuchungen führen zu dem Schluss, dass jeder Wirkstoff bzw. jede Substanzklasse individuell zu bewerten ist und somit Inhalator und Formulierung aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Einsatz der e-Zigarette als Medizinprodukt zur Applikation von Arzneimitteln setzt stets Prüfungen nach Europäischem Arzneibuch voraus. Durch Modifizierungen könnte eine Dosierung gut kontrollierbar gemacht werden, aber auch die Partikelgrößenverteilung kann insoweit reguliert werden, dass die Wirkstoffe je nach Partikelgröße zu einem geeigneten Applikationsort wie Mund, Rachen oder Bronchien transportiert werden. Der Vergleich mit den Eigenschaften anderer medizinischer Inhalatoren führt zu dem Schluss, dass die Technologie der e-Zigarette durchaus eine gleichartige oder bessere Performance für thermisch stabile Wirkstoffe bieten könnte. Dieses fiktive Medizinprodukt könnte aus einer hersteller-unspezifisch produzierten, wieder aufladbaren Energiequelle mit Universalgewinde zum mehrfachen Gebrauch und einer hersteller- und wirkstoffspezifisch produzierten Einheit aus Verdampfer und Arzneimittel bestehen. Das Arzneimittel, ein medizinisches Liquid (Vehikel und Wirkstoff) kann in dem Tank des Verdampfers mit konstanten, nicht variablen Parametern patientenindividuell produziert werden. Inhalative Anwendungen werden perspektivisch wohl nicht zuletzt aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie eine zunehmende Rolle spielen. Der Bedarf nach alternativen Therapieoptionen wird weiter ansteigen. Diese Arbeit liefert einen Beitrag zum Einsatz der Technologie der elektronischen Zigarette als electronic nicotin delivery system (ENDS) nach Modifizierung zu einem potentiellen pulmonalen Applikationssystem als electronic drug delivery system (EDDS) von inhalativen, thermisch stabilen Arzneimitteln in Form eines Medizinproduktes.
Die öffentliche Verwaltung wird in den nächsten Jahrzehnten große Reformen durchlaufen müssen. Ein wichtiger Einflussfaktor für das Gelingen von geplanten organisatorischen Veränderungen ist auch im Verwaltungskontext die Einstellung von Mitarbeiter*innen gegenüber diesem Wandel. Hier existieren gerade bei Mitarbeiter*innen ohne Führungsverantwortlichkeit häufig negative Einstellungen gegenüber Veränderungen. Dies wird auch mit dem hohen Stress in diesen Situationen in Verbindung gebracht. Besonders direkte Führungskräfte sind hier eine wichtige Einflussgröße auf die Einstellungen. Die folgende Bachelorarbeit beschäftigt sich dementsprechend mit diesen Einfluss und konzentriert sich dabei auf den Effekt der sozialen Unterstützung dieser Führungskräfte auf die Einstellung der Mitarbeiter*innen, da soziale Unterstützung einen nachgewiesenen mildernden Effekt auf den wahrgenommenen Stress besitzt.
Soziale Unterstützung wird nach der Social-Support-Theorie in die dort identifizierten vier Unter-arten differenziert, namentlich Appraisal, Emotional, Informational und Instrumental Support. Im Rahmen einer Literaturanalyse konnte für zwei der vier Supportarten (Emotional, Informational) ein Einfluss nachgewiesen werden. Auch für die anderen Supportarten bestehen Hinweise auf einen positiven Effekt. Dies weist darauf hin, dass direkte Führungskräfte während Reformen der öffentlichen Verwaltung als Quellen der Unterstützung fungieren und mittels dieser die Einstellung der Mitarbeiter*innen gegenüber Wandel positiv beeinflussen. Darüber hinaus können die Unterschiede der Ergebnisse nach Supportart darauf hinweisen, dass situationsspezifisch ver-schiedene Unterstützung mehr oder weniger relevant ist. Für Führungskräfte in diesem Kontext verweisen die Ergebnisse der Arbeit darauf, dass der unterstützende Kontakt mit direkt Untergebenen in Phasen des Wandels wichtig und die Anforderungen breiter als die reine Anweisung dieser Untergebenen sind.
Synthetische Transkriptionsfaktoren bestehen wie natürliche Transkriptionsfaktoren aus einer DNA-Bindedomäne, die sich spezifisch an die Bindestellensequenz vor dem Ziel-Gen anlagert, und einer Aktivierungsdomäne, die die Transkriptionsmaschinerie rekrutiert, sodass das Zielgen exprimiert wird. Der Unterschied zu den natürlichen Transkriptionsfaktoren ist, sowohl dass die DNA-Bindedomäne als auch die Aktivierungsdomäne wirtsfremd sein können und dadurch künstliche Stoffwechselwege im Wirt, größtenteils chemisch, induziert werden können. Optogenetische synthetische Transkriptionsfaktoren, die hier entwickelt wurden, gehen einen Schritt weiter. Dabei ist die DNA-Bindedomäne nicht mehr an die Aktivierungsdomäne, sondern mit dem Blaulicht-Photorezeptor CRY2 gekoppelt. Die Aktivierungsdomäne wurde mit dem Interaktionspartner CIB1 fusioniert. Unter Blaulichtbestrahlung dimerisieren CRY2 und CIB1 und damit einhergehend die beiden Domänen, sodass ein funktionsfähiger Transkriptionsfaktor entsteht. Dieses System wurde in die Saccharomyces cerevisiae genomisch integriert. Verifiziert wurde das konstruierte System mit Hilfe des Reporters yEGFP, welcher durchflusszytometrisch detektiert werden konnte. Es konnte gezeigt werden, dass die yEGFP Expression variabel gestaltet werden kann, indem unterschiedlich lange Blaulichtimpulse ausgesendet wurden, die DNA-Bindedomäne, die Aktivierungsdomäne oder die Anzahl der Bindestellen, an dem sich die DNA-Bindedomäne anlagert, verändert wurden. Um das System für industrielle Anwendungen attraktiv zu gestalten, wurde das System vom Deepwell-Maßstab auf Photobioreaktor-Maßstab hochskaliert. Außerdem erwies sich das Blaulichtsystem sowohl im Laborstamm YPH500 als auch im industriell oft verwendeten Hefestamm CEN.PK als funktional. Des Weiteren konnte ein industrierelevante Protein ebenso mit Hilfe des verifizierten Systems exprimiert werden. Schlussendlich konnte in dieser Arbeit das etablierte Blaulicht-System erfolgreich mit einem Rotlichtsystem kombiniert werden, was zuvor noch nicht beschrieben wurde.
§ 83 Sozialstaatlichkeit
(2022)
Die §§ 315 bis 319 BGB sind als solche zwar nicht besonders prüfungsrelevant, veranschaulichen aber einen Regelungsmechanismus, dessen Verständnis dazu angetan ist, nicht nur unbekanntes Terrain auch in der Fallbearbeitung leichter zu erschließen, sondern den klassischen Pflichtfachstoff besser zu verstehen. Daher konzentriert sich die Darstellung auf diese Berührungspunkte.
In dubio pro reo
(2022)
Die Kultur der Antike beeinflusst auch heute noch viele unserer Lebensbereiche. Während manche Themen seit jeher größere Beachtung finden – man denke etwa an die Einflüsse der antiken Mythologie auf Motive der modernen Kunst und Literatur –, befinden sich andere unter dem ‚Radar‘ der öffentlichen Wahrnehmung. Eines dieser Gebiete ist die Rechtswissenschaft, deren Wurzeln auf die im antiken Rom gewachsene Jurisprudenz zurückgehen. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, wie man dieses antike Erbe für den Lateinunterricht fruchtbar machen kann. Mit dem beigefügten Arbeitsheft können Schüler die Entwicklung des römischen Rechts von seinen ersten Ansätzen bis hin zu seiner vollen Entfaltung nachvollziehen. Zudem lesen sie von authentischen Fällen, in denen es um Immobilienschwindel, Ehebruch oder Magie ging, und erkennen Parallelen wie auch Abweichungen von unserem modernen Rechtsverständnis.
Untersucht werden die von BulwienGesa erhobenen und aufbereiteten jahresdurchschnittlichen Mieten von Wohnungen und die Relation des Wiederverkaufswertes von Eigentumswohnungen zu den Wohnungsmieten (Preis-Miet-Relation) in 401 kreisfreien Städten und Landkreisen für die Jahre 2004–2017. Dabei zeigt sich bei den Wohnungsmieten eine Zunahme der regionalen Streuung im Zeitverlauf vor allem in der auf die Finanzkrise 2007–2009 folgenden Zeit. Bei der Preis-Miet-Relation nimmt die Streuung im Zeitverlauf ab 2010 ebenfalls zu. Im Durchschnitt der Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) steigen über den gesamten Zeitabschnitt die Mieten und in der überwiegenden Zahl der Regionen auch die Preis-Miet-Relation (allerdings erst ab 2010); sie entwickeln sich aber regional stark unterschiedlich. Dies führt auch zur Zunahme der Variationskoeffizienten, also der relativen Streuung der regionalen Mieten und – ab 2010 – auch der regionalen Preis-Miet-Relationen.
Dies deutet auf eine Zunahme der regionalen Disparitäten in der Bundesrepublik Deutschland hin. Besondere Divergenzen zeigen sich zwischen den alten und den neuen Bundesländern, wie auch zwischen prosperierenden kreisfreien Städten und deren Umland und ökonomisch schwächeren Städten und Landkreisen.
Lehrende in der Lehrkräfteausbildung sind stets damit konfrontiert, dass sie den Studierenden innovative Methoden modernen Schulunterrichts traditionell rezipierend vorstellen. In Deutschland gibt es circa 40 Universitäten, die Informatik mit Lehramtsbezug ausbilden. Allerdings gibt es nur wenige Konzepte, die sich mit der Verbindung von Bildungswissenschaften und der Informatik mit ihrer Didaktik beschäftigen und keine Konzepte, die eine konstruktivistische Lehre in der Informatik verfolgen.
Daher zielt diese Masterarbeit darauf ab, diese Lücke aufgreifen und anhand des „Didaktik der Informatik I“ Moduls der Universität Potsdam ein Modell zur konstruktivistischen Hochschullehre zu entwickeln. Dabei soll ein bestehendes konstruktivistisches Lehrmodell auf die Informatikdidaktik übertragen und Elemente zur Verbindung von Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken mit einbezogen werden. Dies kann eine Grundlage für die Planung von Informatikdidaktischen Modulen bieten, aber auch als Inspiration zur Übertragung bestehender innovativer Lehrkonzepte auf andere Fachdidaktiken dienen.
Um ein solches konstruktivistisches Lehr-Lern-Modell zu erstellen, wird zunächst der Zusammenhang von Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken erläutert und anschließend die Notwendigkeit einer Vernetzung hervorgehoben. Hieran folgt eine Darstellung zu relevanten Lerntheorien und bereits entwickelten innovativen Lernkonzepten. Anknüpfend wird darauf eingegangen, welche Anforderungen die Kultusminister- Konferenz an die Ausbildung von Lehrkräften stellt und wie diese Ausbildung für die Informatik momentan an der Universität Potsdam erfolgt. Aus allen Erkenntnissen heraus werden Anforderungen an ein konstruktivistisches Lehrmodell festgelegt. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Studienordnung für das Lehramt Informatik wird anschließend ein Modell für konstruktivistische Informatikdidaktik vorgestellt.
Weiterführende Forschung könnte sich damit auseinandersetzen, inwiefern sich die Motivation und Leistung im vergleich zum ursprünglichen Modul ändert und ob die Kompetenzen zur Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung durch das neue Modulkonzept stärker ausgebaut werden können.
Für projektorientierten Unterricht im Schulfach Wirtschaft, Arbeit, Technik ist die Auswahl an praxisorientierten Materialien übersichtlich. Umso erfreulicher ist es, dass Frau Sonja Halboth und Herr Tobias Hoffmann mit Schüler*innen ein Lichtmorsegerät im Rahmen projektorientierten Unterrichts angefertigt haben. Die vorliegende Arbeit gibt sowohl einen guten Überblick in die Möglichkeiten projektorientierten Unterrichts und dessen Bewertung als auch eine Menge praktischer Tipps & Materialien, um projektorientierten Unterricht durchzuführen.
Das Centrosom von Dictyostelium ist acentriolär aufgebaut, misst ca. 500 nm und besteht aus einer dreischichten Core-Struktur mit umgebender Corona, an der Mikrotubuli nukleieren. In dieser Arbeit wurden das centrosomale Protein Cep192 und mögliche Interaktionspartner am Centrosom eingehend untersucht. Die einleitende Lokalisationsuntersuchung von Cep192 ergab, dass es während der gesamten Mitose an den Spindelpolen lokalisiert und im Vergleich zu den anderen Strukturproteinen der Core-Struktur am stärksten exprimiert ist. Die dauerhafte Lokalisation an den Spindelpolen während der Mitose wird für Proteine angenommen, die in den beiden identisch aufgebauten äußeren Core-Schichten lokalisieren, die das mitotische Centrosom formen. Ein Knockdown von Cep192 führte zur Ausbildung von überzähligen Mikrotubuli-organisierenden Zentren (MTOC) sowie zu einer leicht erhöhten Ploidie. Deshalb wird eine Destabilisierung des Centrosoms durch die verminderte Cep192-Expression angenommen. An Cep192 wurden zwei kleine Tags, der SpotH6- und BioH6-Tag, etabliert, die mit kleinen fluoreszierenden Nachweiskonjugaten markiert werden konnten. Mit den so getagten Proteinen konnte die hochauflösende Expansion Microscopy für das Centrosom optimiert werden und die Core-Struktur erstmals proteinspezifisch in der Fluoreszenzmikroskopie dargestellt werden. Cep192 lokalisiert dabei in den äußeren Core-Schichten. Die kombinierte Markierung von Cep192 und den centrosomalen Proteinen CP39 und CP91 in der Expansion Microscopy erlaubte die Darstellung des dreischichtigen Aufbaus der centrosomalen Core-Struktur, wobei CP39 und CP91 zwischen Cep192 in der inneren Core-Schicht lokalisieren. Auch die Corona wurde in der Expansion Microscopy untersucht: Das Corona-Protein CDK5RAP2 lokalisiert in räumlicher Nähe zu Cep192 in der inneren Corona. Ein Vergleich der Corona-Proteine CDK5RAP2, CP148 und CP224 in der Expansion Microscopy ergab unterscheidbare Sublokalisationen der Proteine innerhalb der Corona und relativ zur Core-Struktur. In Biotinylierungsassays mit den centrosomalen Core-Proteinen CP39 und CP91 sowie des Corona-Proteins CDK5RAP2 konnte Cep192 als möglicher Interaktionspartner identifiziert werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen die wichtige Funktion des Proteins Cep192 im Dictyostelium-Centrosom und ermöglichen durch die Kombination aus Biotinylierungsassays und Expansion Microscopy der untersuchten Proteine ein verbessertes Verständnis der Topologie des Centrosoms.
Der vorliegende Abschlussbericht umfasst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation der Werkstatt „Schule leiten“. Bei dieser Werkstatt handelt es sich um ein 18-monatiges Fortbildungsangebot für Schulleitungen, das durch die Deutsche Schulakademie konzipiert und in Kooperation mit dem saarländischen Kultusministerium für Bildung und Kultur sowie dem saarländischen Landesinstitut für Pädagogik und Medien durchgeführt wurde. Im Zeitraum 2016–2020 absolvierten jeweils zwei Personen des Schulleitungsteams allgemeinbildender Schulen erstmalig in insgesamt drei Durchgängen verschiedene Angebote der Werkstatt. Weiterhin erhielten die Teilnehmenden die Aufgaben, im Zuge ihres Fortbildungsbesuches ein individuelles Schulentwicklungsprojekt zu planen, zu entwickeln und unter Anleitung der Werkstatt in der Schule zu implementieren. Zur Überprüfung der wahrgenommenen Qualität sowie der Wirksamkeit des Fortbildungsangebotes wurde die Universität Potsdam, Arbeitsbereich Prof. Dr. Dirk Richter, beauftragt. Der vorliegende Bericht präsentiert die Evaluationsergebnisse der Durchgänge 2 und 3.
Im Zentrum der Evaluation stehen die folgenden Forschungsfragen: (1) Wie beurteilen die Teilnehmenden die Qualität der Werkstatt „Schule leiten“? (2) Inwiefern hat die Werkstatt „Schule leiten“ dazu beigetragen, die Leitungskompetenzen (u.a. Einstellungen und Führungshandeln) der Teilnehmenden zu stärken? sowie (3) Wie haben sich schulische Strukturen und Prozesse zur Förderung von Schulentwicklung in den teilnehmenden Schulen durch die Werkstatt „Schule leiten“ verändert? Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden eine Reihe schriftlicher Befragungen mit den teilnehmenden Schulleitungen sowie den Lehrkräften der teilnehmenden Schulen durchgeführt. Diese Befragungen erfolgten sowohl begleitend zum Fortbildungsprogramm (nach Absolvieren der einzelnen Angebote) sowie in einem Prä-Post-Follow-Up-Design. Weiterhin wurden im Rahmen einer qualitativen Begleitstudie verschiedene Personen (Schulleitung, Mitglieder des Schulleitungsteams, Lehrkräfte) von insgesamt fünf Schulen über drei Zeitpunkte dazu befragt, wie die Planung, Entwicklung und Implementation der Schulentwicklungsprojekte erfolgten.
Die Befunde der Evaluation deuten insgesamt darauf hin, dass die Qualität der Werkstatt „Schule leiten“ als Gesamtprogramm sowie die einzelnen Angebote der Werkstatt sehr positiv bewertet werden. Dabei nehmen die Teilnehmenden von Durchgang 2 die Werkstatt in einer Reihe von Merkmalen positiver wahr als die Teilnehmenden von Durchgang 3. Weiterhin deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich bestimmte Facetten des Führungshandelns der Teilnehmenden im zeitlichen Verlauf positiv verändert haben. Hierfür existieren Hinweise sowohl aus Perspektive der Teilnehmenden selbst als auch aus Perspektive der Lehrkräfte ihrer Schulen. Motivationale Merkmale der Teilnehmenden sowie Aspekte des Führungshandelns, die sich auf Tätigkeiten zur Unterstützung der innerschulischen Kooperation beziehen, bleiben aus Perspektive der Teilnehmenden hingegen weitestgehend konstant. Hinsichtlich der Veränderungen schulischer Strukturen zur Schulentwicklung deuten die Ergebnisse auf eine positive Entwicklung der wahrgenommenen Offenheit gegenüber Kooperation im Kollegium aus Perspektive der Lehrkräfte hin. Die Befunde der qualitativen Begleitstudie liefern weitere Informationen über die wahrgenommene Qualität der Werkstatt sowie über Veränderungen aufseiten der Teilnehmenden und der schulischen Strukturen.
Die vorliegende Arbeit vertritt die These, dass Hegels Wissenschaft der Logik mit einer Konzeption von Absolutheit Ernst zu machen versucht, nach der es kein Außerhalb des Absoluten geben kann. Dies macht sich bereits im Anfang der Logik bemerkbar: Wenn es nichts außerhalb des Absoluten geben kann, dann darf auch der Anfang nicht außerhalb des Absoluten sein. Folglich kann der Anfang nur mit dem Absoluten gemacht werden. Das Setzen des Anfangs als absolut ist aber gleichzeitig ein Testen des Anfangs auf seine Absolutheit. Diese Prüfung kann der Anfang nicht bestehen. Denn es liegt im Wesen eines Anfangs, nur Anfang und nicht das Ganze und somit nicht das Absolute zu sein. Der Anfang ist am weitesten davon entfernt, das Ganze zu sein, und muss folglich als das Nicht-Absoluteste innerhalb der Logik betrachtet werden. Also ist er beides: Er ist ein Anfang mit dem Absoluten und er ist ein Anfang mit dem Nicht-Absolutesten. Die Logik widerspricht sich bereits in ihrem Anfang. Von diesem Widerspruch muss sie sich befreien. Diese Befreiung treibt den Gang vom Anfang fort. Dies erzeugt den Fortgang der Logik. Die anfängliche Bestimmung hebt sich auf und geht in ihre Folgebestimmung über. Die Folgebestimmung wird ihrerseits absolut gesetzt, kann dieser Setzung aber ebenfalls nicht gerecht werden und hebt sich in ihre Folgebestimmung auf. Eine jede Bestimmung, die auf den Anfang folgt, durchläuft diese Bewegung des Absolutsetzens, Daran-Scheiterns und Sich-Aufhebens, bis – ganz am Ende der Logik – ebendiese Bewegung als dasjenige erkannt wird, was allein vermögend ist, dem Anspruch auf Absolutheit zu genügen. Denn wenn eine jede Bestimmung dieser Bewegung unterworfen ist, dann gibt es kein Außerhalb zu dieser Bewegung. Und also muss sie das gesuchte Absolute sein.
Auf ihrem Weg hin zur wahren Bedeutung des Absoluten kehrt die Logik immer wieder in die Bestimmung ihres Anfangs zurück, um Voraussetzungen einzuholen, die in Zusammenhang mit ihrem Anfang gemacht werden mussten. Für das Einholen dieser Voraussetzungen werden folgende Textstellen von Interesse sein: der Übergang in die Wesenslogik, der Übergang in die Begriffslogik und das Schlusskapitel. Denn auch zuallerletzt, in ihrem Ende kehrt die Logik in ihren Anfang zurück. Entsprechend kann mit Hegel gesagt werden: Das Erste ist auch das Letzte und das Letzte ist auch das Erste.
Im Rahmen dieser Dissertation wurde der Sauerstoff im Grundgerüst der [1,3]-Dioxolo[4.5-f]benzodioxol-Fluoreszenzfarbstoffe (DBD-Fluoreszenzfarbstoffe) vollständig mit Schwefel ausgetauscht und daraus eine neue Klasse von Fluoreszenzfarbstoffen entwickelt, die Benzo[1,2-d:4,5-d']bis([1,3]dithiol)-Fluorophore (S4-DBD-Fluorophore). Insgesamt neun der besonders interessanten, difunktionalisierten Vertreter konnten synthetisiert werden, die sich in ihren elektronenziehenden Gruppen und in ihrer Anordnung unterschieden.
Durch den Austausch von Sauerstoff mit Schwefel kam es zu teilweise auffälligen Veränderungen in den Fluoreszenzparametern, wie eine Abnahme der Fluoreszenzquantenausbeuten und -lebenszeiten aber auch eine deutliche Rotverschiebung in den Absorptions- und Emissionswellenlängen mit großen STOKES-Verschiebungen. Damit sind die S4-DBD-Fluorophore eine wertvolle Ergänzung für die DBD-Farbstoffe.
Die Ursachen für die Abnahme der Lebenszeiten und Quantenausbeuten konnte auf eine hohe Besetzung des Triplett-Zustandes zurückgeführt werden, welcher durch die verstärkten Spin-Bahn-Kopplungen des Schwefels hervorgerufen wird. Zusammen mit dem Arbeitskreis physikalische Chemie der Universität Potsdam konnten auch die photophysikalischen Prozesse über die Transienten-Absorptionsspektroskopie (TAS) aufgeklärt werden.
Eine Strategie zur Funktionalisierung der S4-DBD-Farbstoffe am Thioacetalgerüst konnte entwickelt werden. So gelang es Alkohol-, Propargyl-, Azid-, NHS-Ester-, Carbonsäure-, Maleimid- und Tosyl-Gruppen an S4-DBD-Dialdehyden anzubringen.
Erweiternd wurden molekulare Stäbe auf Basis von Schwefel-Oligo-Spiro-Ketalen (SOSKs) untersucht, bei denen Sauerstoff durch Schwefel ersetzt wurde. Hier konnten die Synthesen der löslichkeitsvermittelnden TER-Muffe und auch des Tetrathiapentaerythritols als Grundbaustein deutlich verbessert werden. Aus diesen konnte ein einfaches SOSK-Polymer hergestellt werden. Weitere Versuche zum Aufbau eines Stabes müssen aber noch untersucht werden. Um einen S-OSK-Stab aufzubauen hat sich dabei die Dithiocarbonat-Gruppe in ersten Versuchen als potenzielle geeignete Schutzgruppe für das Tetrathiapentaerythritol herausgestellt.
Einleitung: Bisherige Untersuchungen deuten darauf hin, dass etwa 30-40 % der PatientInnen in der kardiologischen Rehabilitation eine besondere berufliche Problemlage (BBPL) aufweisen. Die hindernden und fördernden Faktoren des beruflichen Wiedereinstiegs wurden vielfach untersucht. Beispielsweise können eine positive Gesundheitswahrnehmung, Beschwerdefreiheit und Berufszufriedenheit als Förderfaktoren, und Komorbiditäten, die Krankheitsschwere, motivationale Gründe sowie das Alter beispielhaft als Hindernisse benannt werden. In dieser Arbeit sollten die Faktoren, die die subjektiven Berufsaussichten von PatientInnen in der kardiologischen Anschlussheilbehandlung (AHB) bestimmen, identifiziert und beschrieben werden. Daraus sollten Impulse für ein patientInnenzentriertes Vorgehen in der AHB abgeleitet werden.
Methode: In einer qualitativen, monozentrischen Interviewstudie wurden insgesamt 20 PatientInnen mit und ohne BBPL in der kardiologischen AHB als ExpertInnen gefragt, um die subjektiven Erwerbserwartungen zu eruieren und die PatientInnenperspektive besser zu verstehen. Die Interviews wurden aufgezeichnet, transkribiert und codiert. Die Auswertung erfolgte mittels der thematischen Analyse.
Ergebnisse: Es wurden sieben Schlüsselthemen identifiziert. Hierzu gehörten die krankheitsbezogenen Vorerfahrungen sowie Zukunftsvorstellungen als perspektivische Einflussfaktoren. Außerdem wurden interne und externe Aspekte, darunter die Gesundheitswahrnehmung (inkl. Belastbarkeitseinschätzung), die Veränderbarkeit der Arbeitsbedingungen und die Angst, erneut zu erkranken, als bedeutsame Themen ermittelt. Deutlich wurde auch, dass die BBPL-PatientInnen in das Berufsleben zurückkehren wollten, das kardiologische Ereignis jedoch zu einer wahrgenommenen Notwendigkeit für Lebensstil- und Prioritätenänderungen geführt hat. Zur Umsetzung dieser wollten sich die PatientInnen Zeit nehmen, auch das soziale Umfeld unterstützte die Priorisierung der Gesundheit.
Schlussfolgerung: Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer multiprofessionellen, dabei individuell-differenzierten Herangehensweise in der kardiologischen AHB. Ein besonderer Fokus sollte auf der Berücksichtigung der Selbsterwartung, der individuellen Zielsetzung im Hinblick auf die Berufszukunft und dem Einbeziehen des sozialen Umfelds liegen. Des Weiteren wird eine Überarbeitung des BBPL-Begriffes vorgeschlagen, da die Zuweisung einer solchen Problemlage durch den Kostenträger paradox und stigmatisierend erscheint.
Inspiriert durch die bis dato unveröffentlichten privaten Aufzeichnungen Ingeborg Bachmanns in dem 2017 erschienenen ersten Band Male Oscuro der neuen Ingeborg-Bachmann-Gesamtausgabe der Salzburger Bachmann Edition, untersucht die vorliegende Arbeit die Zusammenhänge zwischen dem Leben und Schreiben der österreichischen Autorin. Dabei werden die gedanklichen Parallelen zwischen den privaten Aufzeichnungen und Bachmanns Roman Malina als Idee für einen neuen Deutungsansatz genutzt. Hierbei steht jedoch bewusst statt einer typisch biografischen Lesart spezifisch die ästhetische Umsetzung der beobachteten Parallelen im Vordergrund, welche mithilfe von narratologischen, stilistischen und linguistischen Elementen auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.
Die vorliegende Arbeit stellt daraufhin die These auf, dass Malina einen individuellen Verarbeitungsprozess von Traumata beschreibt, welcher gleichzeitig durch die im Text beschriebenen negativen Einflüsse der Gesellschaft auf diesen Prozess auch als eine umfassende Gesellschaftskritik aufgefasst werden kann. Diese Gesellschaftskritik ist jedoch nicht auf eine Faschismus- oder Patriarchatskritik reduziert, sondern lässt sich, gemäß der Ergebnisse dieser Arbeit, auf jegliche Formen des Machtmissbrauchs auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft beziehen. Die These stützt sich dabei auf ein close reading der im Roman beschriebenen traumatischen Erfahrungen, welche sich sowohl auf individuelle traumatische Erfahrungen (Inzest) als auch auf kollektive traumatische Erfahrungen (Holocaust) beziehen und dadurch der im Text veranschaulichten gesellschaftlichen Abwehr dieser Traumata eine besondere Wirkungskraft verleihen. Die narrativ-psychologisch motivierte Untersuchung des Romans knüpft dabei an den jüngeren Forschungsstand an und versucht sich an einer explizit werkimmanent argumentierenden Analyse, um so nahe liegende biografische Fehlschlüsse bewusst zu vermeiden. Nach einer Exposition des Themas und einem kurzen Überblick über die relevante Forschungsliteratur wird im Hauptteil die These handlungslogisch anhand spezifischer Textstellen untersucht und gleichzeitig mit stilistischen und narratologischen Detailanalysen unterstützt. Im Fazit wird die untersuchte These abschließend im Hinblick auf die eigene Erzählpoetik Bachmanns betrachtet und mit intertextuell anknüpfenden Themengebieten erweitert. Das Ende des Romans wird dabei mit Hilfe des narrativ-psychologischen Ansatzes positiv gedeutet, nämlich als die Lösung des im Verlauf des Erzähltextes bearbeiteten Problems: die Auflösung einer Trauma-bedingten Informationsblockade. Damit wird das bereits vielfach interpretierte Ende des Romans nicht als Tod der Ich-Figur gedeutet, sondern als Befreiung eben dieser aus dem Trauma-fördernden System der Romanwelt. Solchermaßen gelesen stellt Bachmann mit Malina einen - im Sinne der von ihr geforderten ‚neuen Literatur’ - durch und durch Erkenntnis anregenden, interdisziplinären Zusammenhang her, welcher die Beziehungen zwischen Trauma und Tabu, Krankheit und Gesellschaft, Opfer und Täter, Verarbeitung und Verdrängung kunstvoll zu beschreiben vermag. Der Roman bricht damit den Bann der Sprachlosigkeit rund um den zweiten Weltkrieg und veranschaulicht eindrucksvoll den individuellen Prozess eines traumatisierten weiblichen Ichs, das vom Vergessen über das Erinnern zum Ansprechen und anschließenden Überwinden seiner Traumata gelangt – und damit beispielhaft die Strukturen von Machtmissbrauch durchbricht.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Einfluss von Digitalisierung auf die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Den konkreten Untersuchungsschwerpunkt bilden organisationale Routinen. Die Arbeit gibt einen konzeptionellen Überblick über die Begriffe Digitalisierung und organisationale Routinen und leitet daraus Arbeitsdefinitionen ab. Der theoretisch dargelegte Zusammenhang zwischen den beiden Phänomenen wird im Rahmen von drei teilstrukturierten Interviews mit Mitarbeitenden aus unterschiedlichen öffentlichen Verwaltungen untersucht. Die herausgearbeiteten Definitionen wurden den Interviewten vorgestellt und durch ein Repertoire an Fragen die Wahrnehmung des Digitalisierungsstandes i.V.m. Routinen abgefragt.
Die Ergebnisse zeigen, dass digitaler Wandel und Routinen in jedem der interviewten Fachbereiche zumindest unterbewusst wahrgenommen wird. Digitalisierung und organisationale Routinen stehen in Wechselwirkung zueinander, da die wiederholte routinierte Ausführung von Tätigkeiten die Implementierung von Digitalisierung begünstigt. Darüber hinaus führt digitaler Wandel zur Veränderung von Routinen, welche mit einem anfänglichen Mehraufwand verbunden ist. Störungen bei der Implementierung von Digitalisierung bringen eine Starrheit von Routinen mit sich u.A. durch eine fehlende Bereitschaft der Mitarbeitenden. Die grundlegend bestehende Wechselwirkung ist ausschlaggebend für die Schnittstellen zwischen Digitalisierung und organisationalen Routinen in der öffentlichen Verwaltung.
In der hier vorgestellten Unterrichtssequenz wird eine ausgewählte Textpassage aus Caesars Bellum Gallicum unter Einbeziehung möglichst vieler Textteile aus dem Original analysiert. Das Konzept der Fokalisierung bereitet die Schüler auf die Einnahme einer distanzierten und differenzierten Perspektive vor und fordert sie zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Text auf. Mittels der Übernahme verschiedener »Rollen« werden sie motiviert, individuelle Aufgaben zu erfüllen, sich in die Lage anderer Akteure hineinzuversetzen, aber auch Kommunikationsabläufe und -barrieren zu berücksichtigen, die für den Umgang mit dem Text von Bedeutung sind.
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.
Lateinische Deklamationen
(2022)
Die vorliegende Publikation bietet einen Überblick über die lateinische Deklamatorik mit einer Unterrichtsreihe für die Oberstufe im Umfang von 13 Unterrichtsstunden. Deklamationen waren im antiken Rom Übungs- und Konzertreden und bildeten Gegenstand und Ziel der höheren Bildung. Dass sie im heutigen Lateinunterricht und auch im Lateinstudium kaum behandelt werden, steht in einem deutlichen Missverhältnis zu ihrer damaligen Bedeutung. Diese Lücke zu schließen ist das Anliegen der vorliegenden Masterarbeit mit dem darin enthaltenen Schülermaterial. Bei dessen Bearbeitung werden die Schüler die thematische Vielfalt der Deklamationen kennenlernen, aber auch bemerkenswerte Parallelen zum gegenwärtigen Populismus feststellen und das Macht- und Verführungspotential von Rhetorik selbst erfahren. Das Material wurde auf der Basis der aktuellen fachwissenschaftlichen Diskussion erstellt. Der Anhang enthält zwei tabellarische Übersichten zu den Deklamationsthemen. Diese sind für eigene Fortentwicklungen der Reihe gedacht.
Im Artikel werden von Frauen verfasste Filmdrehbücher der 1910er Jahre im Russischen Kaiserreich chronologisch untersucht. Zunächst werden die ersten Drehbuchautorinnen Makarova und Tat’jana Suchotina-Tolstaja, die am Anfang der 1910er Jahre in Koautorschaft mit den bekannten Autoren (Makarova mit den Regisseur Vladimir Gončarov; Suchotina-Tolstaja mit ihrem Vater Leo Tolstoj) arbeiteten, und ihre Filme in Betracht gezogen. Dann wird der Film Ključi sčastʹja / Schlüssel zum Glück (Vladimir Gardin, Jakov Protazanov, 1913, Russisches Kaiserreich) nach dem Roman von Anastasija Verbickaja näher behandelt. Verbickajas Film demonstrierte, dass eine Drehbuchautorin eine selbständige Autorin sein kann und diente als Impuls für die Entwicklung der Frauenfilmdramaturgie im Russischen Kaiserreich, deren Aufschwung in der zweiten Hälfte der 1910er Jahre begann, und prägte bestimmte Erwartungen von auf weiblichen Drehbüchern basierenden Filmen. Maria Kallaš, die an den Drehbüchern zu den Verfilmungen des russischen literarischen Kanons 1913 arbeitete, kritisierte Verbickajas Text als pseudofeministisch und behauptete in ihrem Essay „Ženskie kabare“ („Frauenkabarett“), dass Frauenliteratur noch „keine eigene Sprache“ habe (1916). Anna Mar begann ihre Arbeit im Kino 1914, parallel zu Verbiсkajas Nachfolgerinnen, und konzentrierte sich in ihren Filmen auf die soziale Problematik – die Stellung moderner Frauen in der Gesellschaft. Damit eröffnete Mar eine neue Entwicklungsperspektive für das weibliche Drehbuchschreiben.
Als Folge der sicherheitstechnischen Entwicklung haben sich die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sehr gewandelt. Immer komplexere Arbeitsabläufe im Unterricht machen es erforderlich, die begleitenden Vorsorgemaßnahmen zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung weiterzuentwickeln.
Lehrkräfte sind in der umfassenden Verantwortung, den Gesundheitsschutz gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere Unterricht, bei dem technische Hilfsmittel, Handwerkzeuge, Maschinen und Apparate zum Einsatz kommen, also sogenannte Werkstattkontexte auftreten, etwa in den Fächern Sachunterricht, Kunst und Wirtschaft-Arbeit-Technik. Der Klassenraum fungiert dabei einerseits als Bildungsstätte, andererseits ist er auch der Arbeitsplatz von Lehrerinnen und Lehrern und unterliegt damit Arbeitsschutzvorschriften.
Um für beide Zielgruppen die Gefahr einer Verletzung durch die zugrundeliegenden Tätigkeiten zu minimieren, hat der Gesetzgeber über das Arbeitsschutzgesetz Normen und Verantwortlichkeiten erlassen, welche den Gesundheitsschutz von Schülerinnen und Schülern und von Lehrkräften sicherstellen sollen. Als zentrales Mittel dient dazu die sogenannte Gefährdungsbeurteilung.
Dieser praxisorientierte Band richtet sich an alle Lehrkräfte, um sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dazu werden die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument der vorbeugenden Gefahrenabwehr und die Mitbestimmungspflichten der Lehrkräfte abgebildet. Am Beispiel der Holzwerkstatt erfolgt eine exemplarische Anwendung und Umsetzung der Methode der Gefährdungsbeurteilung. Überdies erhalten die Lesenden in der Kombination von Gefährdungsbeurteilung und Erste-Hilfe-Maßnahmen einen vollständigen Überblick über den Verantwortungsbereich des Arbeitsschutzes als umfassenden Schutz der Gesundheit im Werkstattkontext an Schulen.
Europäisches Steuerrecht
(2022)
Die Besteuerung der öffentlichen Hand erfreut sich in Praxis und Wissenschaft derzeit stark steigender Aufmerksamkeit. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen hat sich die organisatorische Struktur der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Privatisierung und Kooperation mit Privaten bzw. Outsourcing sind hier zentrale Stichworte. Diese neuen, teilweise hybriden Strukturen der Aufgabenerfüllungen ziehen steuerliche Folgefragen nach sich. So kann die früher häufig geäußerte Formel, dass der Staat von sich selbst keine Steuern erheben solle, heute so nicht mehr gelten. Vielmehr muss eine Besteuerung immer dann erfolgen, wenn die öffentliche Hand zu privaten Mitbewerbern in ein – wenn auch nur potentielles – Konkurrenzverhältnis tritt.
Zum anderen haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, etwa zur Umsatzsteuer, wurde beispielsweise der steuerliche Nexus auf Bereiche der öffentlichen Hand ausgeweitet, die früher nicht als steuerpflichtig galten. Umgekehrt hat der Gesetzgeber versucht, die ertragsteuerliche Lage von Dauerverlustbetrieben der öffentlichen Hand im KStG abschließend zu regeln. Es wird in der Wissenschaft bezweifelt, ob das gelungen ist. So könnten noch viele Beispiele ergänzt werden. Dieses Handbuch systematisiert die auftretenden Fragen wobei alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche Berücksichtigung finden, die mit dem Staat und seinen Untergliederungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und für die Besteuerung relevant sind und somit ein umfassendes Kompendium der Besteuerung der öffentlichen Hand bietet.
Die Vermietung von Immobilien als Problem der Tatbestandsverwirklichung im System der Ertragsteuern
(2022)
The Letting of Real Estate as a Problem of the Fulfillment of Statutory Requirements in the System of Income Taxes. A Value-Oriented Approach to the Specification of Statutory Commercial Elements Using the Example of the Differentiation of Special and Supplementary Services«: The thesis addresses the income tax classification of the letting of real estate as either asset management or a commercial activity. The process of decision-making in practice, which often appears to be very casuistic, is contrasted with a methodical approach, which - by revealing the principles and valuations of income tax law - is intended to lead to consistent results. In doing so, the fundamental findings of legal methodology are elaborated and made fruitful.
Der dolus alternativus
(2022)
Anlässlich der ersten ausdrücklich zum dolus alternativus ergangenen BGH-Entscheidung vom 14.1.2021 befasst sich dieser Aufsatz mit dieser umstrittenen Vorsatzkonstellation.
Eine Lösung sollte nicht auf Tatbestands-, sondern Konkurrenzebene gefunden werden und einen eindeutigen Schuldspruch zum Ziel haben. Der Aufsatz entwickelt das Konzept, dass entgegen dem BGH und der herrschenden Lehre in der Literatur grundsätzlich wegen einfacher, nicht tateinheitlicher Begehung bestraft werden sollte.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit seiner Gründung in rationaler und emotionaler Auseinandersetzung mit Parlament und Öffentlichkeit. Wolfgang Geist untersucht in seiner Langzeitanalyse die wechselnde Stellung des Ausschusses im Bundestag und gegenüber dessen Fraktionen unter den sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. So wird deutlich, welche Rolle der Ausschuss – auch in seiner besonderen Tätigkeit als Untersuchungsausschuss – in der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik spielte sowie welcher Bedeutung der personellen Zusammensetzung und einzelnen politischen Akteuren zukam. Gleichzeitig hinterfragt er das Schlagwort »Parlamentsarmee«.
Art. 21 AEUV [Freizügigkeit]
(2022)
Einführung
(2022)
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Dieses Buch widmet sich dem Landesrecht des Stadtstaats Berlin, insbesondere mit Blick auf dessen organisatorische Strukturen. Berlin weist hier gegenüber den Flächenländern grundlegende Besonderheiten auf, da es keine Gemeinden gibt, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten Berlins werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei findet die aktuelle Rechtsprechung und Literatur mit Bezug zur Berliner Verwaltung eine vollständige Berücksichtigung. Der weiteren Vertiefung dienen Übungsfälle aus der Rechtsprechung der Berliner Gerichte. Das Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Praktiker in Gerichten, Verwaltungen und Beraterschaft.
Dieses Kapitel diskutiert die Notwendigkeit einer stärkeren Praxisorientierung für die Schaffung konkreter Lehr- und Lernräume in Unternehmen und zeigt die Vorteile einer Lernfabrik vor dem Hintergrund der stattfindenden Digitalisierung als Mittel zur Kompetenzentwicklung auf. Die technologiebedingt erweiterten Weiterbildungsziele erfordern die Nutzung geeigneter Konzepte und Lösungen. Dahingehend erfolgt die zielorientierte Konkretisierung der Kreation geeigneter Lehr- und Lernsituationen. Die Darstellung der Nutzbarmachung einer Modellfabrik als Lernfabrik der betrieblichen Weiterbildungspraxis zeigt nicht nur eine Lösung für die intendierte Bereitstellung flexibler Lehr- und Lernsituationen, sondern liefert ebenso Handlungsempfehlungen und Best-Practices für die erfolgreiche Kompetenzentwicklung. Insbesondere Praktiker profitieren von der Darstellung der Lernfabrik: aus dieser können sowohl betriebliche Weiterbildner als auch Geschäftsverantwortliche Implikationen für die didaktische Transformation betrieblicher Arbeitsorte in betriebliche Lern-Orte ableiten. Die detaillierte Darstellung einer Tagesschulung zum Thema Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Arbeit der Mitarbeiter sowie Illustration eines Lernszenarios geben reale Einblicke, wie betriebliche Weiterbildung abseits von Lehr-Lern-Kurzschluss-orientierter Didaktik gelingt.
Integriert statt isoliert
(2022)
Dass Daten und Analysen Innovationstreiber sind und nicht mehr nur einen Hygienefaktor darstellen, haben viele Unternehmen erkannt. Um Potenziale zu heben, müssen Daten zielführend integriert werden. Komplexe Systemlandschaften und isolierte Datenbestände erschweren dies. Technologien für die erfolgreiche Umsetzung von datengetriebenem Management müssen richtig eingesetzt werden.
Barrierefreiheit im Sinne (räumlicher) Anpassung an heterogene Schülerschaften wurde bislang kaum an Schulen bzw. konkret im Technikunterricht erforscht. In dieser Arbeit wurden 5 Potsdamer Grundschulen unter dem Siegel „Schule des gemeinsamen Lernens“ unter dem Aspekt der Barrierefreiheit in technischen Fachräumen untersucht. Die Arbeit erfasst den Ist-Zustand über Einrichtung und Ausstattung technischer Fachräume an oben genannten Potsdamer Schulen und zeigt gleichzeitig verschiedene Fachraumkonzepte auf. Hierzu wurden technische Fachräume zum einen auf barrierefreie Elemente untersucht und zum anderen von WAT-Fachlehrkräften in Hinblick auf ihre Barrierefreiheit bewertet.
Vermögen vererben
(2022)
Die politische Regulierung der Vermögensweitergabe und individuelle Erbregelungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Das Vererben von Vermögen stabilisiert die Gesellschaftsordnung. Erbregelungen können soziale Ungleichheitsverhältnisse in die Zukunft fortschreiben oder zu Enttäuschungen übergangener Familienmitglieder führen. Da das Vererben soziale Gerechtigkeits- und Familienvorstellungen berührt, ist seine Regulierung politisch höchst umstritten. Obwohl die jährlich vererbten Vermögen in den letzten Jahren immer neue Rekordhöhen erreichten, ist die Vorgeschichte dieser gegenwärtigen Entwicklung bisher kaum erforscht.
Ronny Grundig untersucht den Wandel der Vermögensvererbung vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Ende der 1980er Jahre. Er blickt auf politische Regulierungen,
die Praktiken des Vererbens und die Aneignung des Erbes durch die Hinterbliebenen. Der Autor analysiert die Steuervermeidung Vermögender sowie Konflikte zwischen Erben und Erbinnen. Ebenso zeigt er den Wandel von Paar- und Familienbeziehungen beim Vererben, die sich in den Testamenten niederschlagen und die Verteilung der hinterlassenen Vermögen beeinflussen.
Der Gegendarstellungsanspruch ist der älteste gesetzlich geregeltepresserechtliche Anspruch. Er entstammt dem französischenRecht, welches ein droit de réponse nach der Einführung derPresse- und Medienfreiheit in der Proklamation der Menschen-rechte vom 28.8.1789 schuf. Tatsächlich erweist es sich im deut-schen Recht für den Betroffenen als schwieriges und ggf. auchteures Unterfangen, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Dasliegt einerseits an den besonders hohen Hürden, die bereits derGesetzgeber für einen Gegendarstellungsanspruch vorsieht, an-dererseits aber auch daran, dass die Medien zumeist nicht frei-willig eine Gegendarstellung veröffentlichen, so dass der Betroffe-ne regelmäßig die Gerichte bemühen muss. Das„Alles-oder-nichts-Prinzip“führt dann noch dazu, dass die Pressekammernbereits bei einer Beanstandung im Gegendarstellungstext denAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenmüssen und der Betroffene zunächst eine Neufassung der Gegen-darstellung zuleiten und sodann einen zweiten Zivilprozess be-treiben muss. Diese Situation gibt Anlass darüber nachzuden-ken, das„Alles-oder-nichts-Prinzip“, welches sich als reiner For-malismus erweist, aufzugeben und Änderungen des Gegendar-stellungstexts im Verfahrensverlauf zu ermöglichen.Erschwerend tritt jedoch hinzu, dass die meisten Landespressege-setze eine Anmerkung der Redaktion gestatten, die sich zwar auftatsächliche Angaben beschränken muss, aber auf die Gegendar-stellung erwidern darf. Nicht selten entwertet aber genau diesersog. Redaktionsschwanz die Gegendarstellung des Betroffenen ineiner Weise, dass beim Leser der Eindruck entsteht, dass der Be-troffene in seiner Entgegnung die Unwahrheit behauptet. Selbstwenn der Betroffene also die rechtlichen Hürden genommen hat,hat er damit immer noch das Risiko, zumindest medial als Ver-lierer dazustehen. Damit das Recht auf Gegendarstellung über-haupt noch eine tatsächliche Bedeutung im Sinne eines Bürger-rechts auf Entgegnung hat, ist darüber nachzudenken, ob ins-gesamt eine unmittelbare Verknüpfung der Erwiderung der Re-daktion mit der Gegendarstellung bzw. jedwede„Zusätze“zuuntersagen sind, wie es bereits in zahlreichen Rundfunkgesetzenoder für den Bereich der Telemedien auch durch den MStV vor-gesehen ist. Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet es, dassbeide Parteien auch im Recht der Gegendarstellung zu Wortkommen. Genau dieses geschieht aber, wenn die Gegendarstel-lung die Erstmitteilung der Redaktion im gebotenen Umfangwiedergibt und der Betroffene hierauf erwidert. Jede Partei mussangehört werden und zu Wort kommen, aber eben nicht zwei-mal. Jedenfalls sind auch in den Fällen, in denen tatsächlicheAngaben bei der Erwiderung der Redaktion erlaubt sind, dieseVorschriften jeweils eng auszulegen, um dem Betroffenen über-haupt noch hinreichend Gehör zu verschaffen.
Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer ständigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch möglich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten müssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen, als andere öffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tatsächlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »Künast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor öffentlicher Vorführung und Beleidigung sicherstellt.
Der Modelagentur-Vertrag
(2022)
Die Modeindustrie ist auf Models angewiesen, die zumeist bei einer Modelagentur unter Vertrag stehen. Die Vertragsbeziehung zwischen Model und Agentur wirft zahlreiche, in der Literatur bislang kaum behandelte Rechtsfragen auf. Im vorliegenden Beitrag werden die Rechtsnatur des Modelagentur-Vertrags in den verschiedenen Konstellationen einschließlich des arbeits- und sozialrechtlichen Status des Models, die Inhaltskontrolle sowie der Datenschutz behandelt.
Was bewegt Menschen dazu, freiwillig in einem Krieg zu kämpfen, obwohl ihr Heimatland nicht involviert ist? Warum riskieren sie in Konflikten weltweit ihr Leben für eine fremde Sache? Bedeutet das Fehlen institutioneller Strukturen, die den Akteuren klare Regeln und Verhaltensweisen vorgeben würden, immer eine Eskalation von Gewalt? Diese Studie hilft, das Phänomen freiwilliger Kombattanten zu verstehen. Am Fallbeispiel internationaler Kriegsfreiwilliger, die in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre auf Seiten Kroatiens kämpften, macht Julia Ludwig zudem den Mehrwert einer Analyse kultureller Faktoren in der Gewaltforschung deutlich.
Die Arbeit gibt einen Einblick in die Verständigungspraxen bei Stadtführungen mit (ehemaligen) Obdachlosen, die in ihrem Selbstverständnis auf die Herstellung von Verständnis, Toleranz und Anerkennung für von Obdachlosigkeit betroffene Personen zielen. Zunächst wird in den Diskurs des Slumtourismus eingeführt und, angesichts der Vielfalt der damit verbundenen Erscheinungsformen, Slumming als organisierte Begegnung mit sozialer Ungleichheit definiert. Die zentralen Diskurslinien und die darin eingewobenen moralischen Positionen werden nachvollzogen und im Rahmen der eigenommenen wissenssoziologischen Perspektive als Ausdruck einer per se polykontexturalen Praxis re-interpretiert. Slumming erscheint dann als eine organisierte Begegnung von Lebensformen, die sich in einer Weise fremd sind, als dass ein unmittelbares Verstehen unwahrscheinlich erscheint und genau aus diesem Grund auf der Basis von gängigen Interpretationen des Common Sense ausgehandelt werden muss. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit, wie sich Teilnehmer und Stadtführer über die Erfahrung der Obdachlosigkeit praktisch verständigen und welcher Art das hierüber erzeugte Verständnis für die im öffentlichen Diskurs mit vielfältigen stigmatisierenden Zuschreibungen versehenen Obdachlosen ist. Dabei interessiert besonders, in Bezug auf welche Aspekte der Erfahrung von Obdachlosigkeit ein gemeinsames Verständnis möglich wird und an welchen Stellen dieses an Grenzen gerät. Dazu wurden die Gesprächsverläufe auf neun Stadtführungen mit (ehemaligen) obdachlosen Stadtführern unterschiedlicher Anbieter im deutschsprachigen Raum verschriftlicht und mit dem Verfahren der Dokumentarischen Methode ausgewertet. Die vergleichende Betrachtung der Verständigungspraxen eröffnet nicht zuletzt eine differenzierte Perspektive auf die in den Prozessen der Verständigung immer schon eingewobenen Anerkennungspraktiken. Mit Blick auf die moralische Debatte um organisierte Begegnungen mit sozialer Ungleichheit wird dadurch eine ethische Perspektive angeregt, in deren Zentrum Fragen zur Vermittlungsarbeit stehen.
Bereits seit 2017 ist die außergerichtliche einvernehmliche Scheidung vor dem Notar in Griechenland zulässig. Es wird dazu ein Gesetz aus dem Jahr 2020 mit einigen Änderungen vorgestellt, die Anlass zu einem Gesamtüberblick der griechischen einvernehmlichen Scheidung geben. Einleitend wird auf die Historie des Gesetzes erklärend eingegangen. Folgende Themen- und Regelungsbereiche werden vertiefend erläuternd erörtert: Die außergerichtliche einvernehmliche Scheidung nach griechischem Recht (Vereinbarung der Ehegatten über die Auflösung ihrer Ehe - Bestätigung der Eheauflösung und Beurkundung durch den Notar - Eintragung der Scheidung in das Eheregister des zuständigen Standesamts); Schutz der Ehegatten und der gemeinsamen minderjährigen Kinder; Anerkennung der griechischen einvernehmlichen Scheidung in Deutschland (Geltung der Brüssel IIa-VO - Geltung der Brüssel IIb-VO); Geltung der Rom III-VO). Abschließend wird festgestellt: Die in Griechenland 2017 eingeführte einvernehmliche Scheidung unterliege mit Ausnahme des Konsenses der Ehegatten keinen weiteren materiellen Voraussetzungen. Allerdings sei es erforderlich, dass die Ehegatten Regelungen über die elterliche Sorge, den Umgang und den Unterhalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder treffen. Dabei sei nicht immer sicher, dass zur Ermöglichung einer schnellen Scheidung das Wohl der Kinder stets bestmöglichst berücksichtigt werde. Auch berge die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar familien-verögensrechtliche Gefahren. Hierzu wird näher ausgeführt.
§ 60 Arbeitsstrafrecht
(2022)
Ein schonender Umgang mit den Ressourcen und der Umwelt ist wesentlicher Bestandteil des modernen Bergbaus sowie der zukünftigen Versorgung unserer Gesellschaft mit essentiellen Rohstoffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung analytischer Strategien, die durch eine exakte und schnelle Vor-Ort-Analyse den technisch-praktischen Anforderungen des Bergbauprozesses gerecht werden und somit zu einer gezielten und nachhaltigen Nutzung von Rohstofflagerstätten beitragen. Die Analysen basieren auf den spektroskopischen Daten, die mittels der laserinduzierten Breakdownspektroskopie (LIBS) erhalten und mittels multivariater Datenanalyse ausgewertet werden. Die LIB-Spektroskopie ist eine vielversprechende Technik für diese Aufgabe. Ihre Attraktivität machen insbesondere die Möglichkeiten aus, Feldproben vor Ort ohne Probennahme oder ‑vorbereitung messen zu können, aber auch die Detektierbarkeit sämtlicher Elemente des Periodensystems und die Unabhängigkeit vom Aggregatzustand. In Kombination mit multivariater Datenanalyse kann eine schnelle Datenverarbeitung erfolgen, die Aussagen zur qualitativen Elementzusammensetzung der untersuchten Proben erlaubt. Mit dem Ziel die Verteilung der Elementgehalte in einer Lagerstätte zu ermitteln, werden in dieser Arbeit Kalibrierungs- und Quantifizierungsstrategien evaluiert. Für die Charakterisierung von Matrixeffekten und zur Klassifizierung von Mineralen werden explorative Datenanalysemethoden angewendet. Die spektroskopischen Untersuchungen erfolgen an Böden und Gesteinen sowie an Mineralen, die Kupfer oder Seltene Erdelemente beinhalten und aus verschiedenen Lagerstätten bzw. von unterschiedlichen Agrarflächen stammen.
Für die Entwicklung einer Kalibrierungsstrategie wurden sowohl synthetische als auch Feldproben von zwei verschiedenen Agrarflächen mittels LIBS analysiert. Anhand der Beispielanalyten Calcium, Eisen und Magnesium erfolgte die auf uni- und multivariaten Methoden beruhende Evaluierung verschiedener Kalibrierungsmethoden. Grundlagen der Quantifizierungsstrategien sind die multivariaten Analysemethoden der partiellen Regression der kleinsten Quadrate (PLSR, von engl.: partial least squares regression) und der Intervall PLSR (iPLSR, von engl.: interval PLSR), die das gesamte detektierte Spektrum oder Teilspektren in der Analyse berücksichtigen. Der Untersuchung liegen synthetische sowie Feldproben von Kupfermineralen zugrunde als auch solche die Seltene Erdelemente beinhalten. Die Proben stammen aus verschiedenen Lagerstätten und weisen unterschiedliche Begleitmatrices auf. Mittels der explorativen Datenanalyse erfolgte die Charakterisierung dieser Begleitmatrices. Die dafür angewendete Hauptkomponentenanalyse gruppiert Daten anhand von Unterschieden und Regelmäßigkeiten. Dies erlaubt Aussagen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der untersuchten Proben im Bezug auf ihre Herkunft, chemische Zusammensetzung oder lokal bedingte Ausprägungen. Abschließend erfolgte die Klassifizierung kupferhaltiger Minerale auf Basis der nicht-negativen Tensorfaktorisierung. Diese Methode wurde mit dem Ziel verwendet, unbekannte Proben aufgrund ihrer Eigenschaften in Klassen einzuteilen.
Die Verknüpfung von LIBS und multivariater Datenanalyse bietet die Möglichkeit durch eine Analyse vor Ort auf eine Probennahme und die entsprechende Laboranalytik weitestgehend zu verzichten und kann somit zum Umweltschutz sowie einer Schonung der natürlichen Ressourcen bei der Prospektion und Exploration von neuen Erzgängen und Lagerstätten beitragen. Die Verteilung von Elementgehalten der untersuchten Gebiete ermöglicht zudem einen gezielten Abbau und damit eine effiziente Nutzung der mineralischen Rohstoffe.
»Dolus alternativus« und »Anstiftung« sind zwei Begriffe des materiellen Strafrechts, die zum Stoff des juristischen Studiums und der ersten juristischen Prüfung gehören. Die »Tatsachenalternativität« ist ein spezielles Ergebnis der Beweisaufnahme in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das eine besondere Herausforderung für die gerichtliche Urteilsfindung darstellt. Es handelt sich also um ein strafprozessuales Phänomen, mit dem der angehende Jurist in seinem Studium meistens in Gestalt der »Wahlfeststellung« konfrontiert wird. Zwar haben die Themen »dolus alternativus« und »Wahlfeststellung« in der juristischen Prüfung eher periphere Bedeutung, sollten aber bei der Vorbereitung auf das Examen nicht vernachlässigt werden. Da der Aspekt der Alternativität beiden Gegenständen ihre spezifische Prägung verleiht, bestehen Ähnlichkeiten und somit auch Verwechslungsgefahr. Deswegen wird beides hier in einem Text behandelt. Die Anstiftung wurde hinzugefügt, weil die Komplexität der dolus-alternativus-Fälle dadurch erhöht wird. Zudem wird dieser Aspekt in der Literatur zum dolus alternativus bislang nicht berücksichtigt.
Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat.
Mit ähnlich rasender Geschwindigkeit wie das Coronavirus sich ausbreitet, hat der Begriff der „Triage“ einen Spitzenplatz in der Rangliste der Lieblingsthemen strafrechtswissenschaftlicher Publikationen errungen. Die Zahl der Aufsätze, in denen über die strafrechtliche Behandlung der „ex ante“-, „ex post“- und „präventiven“ Triage informiert wird, ist beachtlich. Über vieles herrscht Konsens, z.B. die Relevanz der „Pflichtenkollision“ für die „ex ante“-Triage. Deutlich sind inzwischen auch die Akzente der kontroversen Debatte um die „ex post“-Triage“ herausgearbeitet. Eher ein Schattendasein fristet die „präventive“ Triage. Der vorliegende Beitrag setzt Bekanntes weitgehend voraus und möchte der Diskussion einige Denkanstöße hinzufügen, die nach meiner Beobachtung noch nicht (genügend) thematisiert wurden.
§ 62 Medienstrafrecht
(2022)
"Angriffsprovokation" ist die Bezeichnung für eine Fallgruppe der sog. sozialethischen Notwehreinschränkungen. Dieses Thema ist extrem prüfungsrelevant und wegen seiner Komplexität bei Studierenden wahrscheinlich gefürchtet. Rechtsprechung und Literatur dazu sind nahezu uferlos. Eine spezielle Konstellation lauerte aber bis jetzt im Verborgenen, weil Lehrbücher über sie hinweggehen und die Rechtsprechung noch keine Gelegenheit hatte, zu ihr Stellung zu nehmen: die „Nothilfeprovokation“. Nunmehr liegt eine BGH-Entscheidung vor, in deren Mittelpunkt dieses Thema steht. Wahrscheinlich werden Verfasser von Prüfungsaufgaben sich davon gern inspirieren lassen. Leser der folgenden Abhandlung sollten solchen „Prüferattacken“ furchtlos entgegensehen können.
Der Beitrag beleuchtet jüngere Entwicklungen der unbefugten Verwendung von Daten im Sinne des § 263 a StGB und versucht, die unterschiedlichen Strömungen beispielsnah einzufangen, um die Schwierigkeiten des Computerbetrugs in der Fallbehandlung aufzuzeigen sowie davon ausgehend darzulegen, wie die eigene Meinung in der Klausur argumentativ zu stützen ist.
Beim Resonanzenergietransfer werden Fotonen von einem angeregten Donator über einen Wechselwirkungsabstand auf einen Akzeptor übertragen. Nach der quantenmechanischen Theorie von FÖRSTER kann dieser Abstand mit Hilfe des Überlappungsintegrals von Fluoreszenzspektrum des Donators und Absorp-tionsspektrum des Akzeptors berechnet werden.
Eine andere Möglichkeit der Bestimmung erhält man mit Hilfe von statistischen Modellen, die in einem Überblick zusammengestellt sind. Dabei kann der Abstand durch Auswertung der Löschkurve bestimmt werden.
In dieser Arbeit wird dazu eine weitere statistische Variante der Bestimmung des Wechselwirkungsradius hinzugefügt und an einem Beispiel ausführlich demonstriert.
Seit Jahrzehnten kämpft die New People’s Army in den Philippinen gegen Ausbeutung und Armut. In den 1980ern Jahren schlossen sich mehrere katholische Priester ihr an und prägten sie. Eine Fraktion, zu der Conrado Balweg (1944-99) gehörte, betonte die Bewahrung der indigenen Kultur. Balweg war Mitglied des Tinguianvolkes, wurde Pater in einem katholischen Orden, stieg in der Guerilla zum Kommandeur auf, war der meistgesuchte „Terrorist“ unter Marcos und initiierte die Errichtung einer Autonomieregion für die Bergvölker. 1999 exekutierte ihn die kommunistische Partei.
Das Buch wertet Zeitzeugenberichte, Korrespondenzen und Archive zu einer exemplarischen Biographie aus. Der Autor hat in den Philippinen gelebt und mehrere Interviewreisen dorthin unternommen.