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Die explorative hochschuldidaktische Studie geht der Frage nach, ob die Erfahrungen im Praxissemester und in den erziehungswissenschaftlichen Begleitseminaren dazu beitragen, die subjektive Sicht der Studierenden auf das erziehungswissenschaftliche Studium und den Nutzen einer erziehungswissenschaftlichen Reflexion eigener pädagogischer Praxis zu verändern. Die zentrale These des Beitrages lautet: Erst die reflektierte fallanalytische erziehungswissenschaftliche Auseinandersetzung mit der eigenen pädagogischen Praxis führt zu einer höheren Bedeutungszuschreibung an das erziehungswissenschaftliche Studium und lässt die Erziehungswissenschaft aus Sicht der Studierenden nach dem Praxissemester zur wichtigen Berufswissenschaft werden. Grundlage der Studie sind schriftliche Statements Studierender (n = 184) aus einem seminaristischen Reflexions- und Diskussionsprozess am Ende des Praxissemesters aus einem Zeitraum von acht Jahren. Abgeschlossen wurde der Beitrag im August 2019.
Given the immense ethnic and cultural diversity as well as the vast geographical dimensions of the Roman Empire, the teaching of Roman antiquity comprises an enormous potential to deal with the increasing heterogeneity in German-speaking classrooms. This article aims to show how the majority of contemporaneous Latin textbooks, however, fail to use this potential by being limited to mono-perspective and Eurocentric approaches to the ancient world.
In spite of didactical claims to foster students’ intercultural competence, most of the textbooks depict the city of Rome as an ethnically and culturally homogeneous sphere. At the same time, they present the Roman Empire nearly exclusively from the perspective of representatives of Italian-born, powerful upper-class families firmly connected to ‘Roman’ culture. In doing so, the Latin textbooks falsify the ancient historical realities and deprive students of the perspectives of figures like provincials or slaves. Furthermore, the textbooks’ narrative scope clearly focusses on Rome and Greece, still paying noticeable attention to West-European provinces, with the African and Asian ones being remarkably excluded. Only few exceptions among the textbooks apply alternative approaches which allow students to engage with the Roman Empire’s intercultural dynamics in a more differentiated and multi-perspective way.
Pädagog*innen der Primarstufe nehmen an spezifischen bewegungsorientierten Weiterbildungen teil. Zahlreiche Untersuchungen im Kontext von Fort- und Weiterbildungen stellen dar, unter welchen Bedingungen sich Teilnahmen förderlich oder hinderlich auswirken. In didaktisch-konzeptionellen Überlegungen werden häufig Fragen diskutiert, wie äußere Umstände, etwa in Bezug auf zeitliche, räumliche oder inhaltliche Dimensionen, zu gestalten sind, damit Bildungsangebote im Schulsystem bestimmte Wirkungen erzielen. Unter welchen Bedingungen erfolgt sozusagen günstiger Weise eine Vermittlung von spezifischen Inhalten an Lehrer*innen, damit über diese ein Transfereffekt von (system-)relevantem Wissen in das Schulsystem erfolgen kann?
In dieser Forschungsarbeit soll nicht ein Bedingungsdiskurs im Vordergrund stehen, auf dessen Grundlage wirkungsvolle Vermittlungsstrategien für Bildungsangebote diskutiert werden. Im Zentrum steht die Frage nach je eigenen Teilnahme- und Lernbegründungen von Pädagog*innen, und wie sie sich zu ihrer Weiterbildung ins Verhältnis setzen. Dieser Zugang verändert die Perspektive auf die Thematik und erlaubt die Auseinandersetzung mit Subjekten im Rahmen eines Begründungsdiskurses. Im Zuge einer empirisch-qualitativen Studie werden narrative Interviews mit elf Absolvent*innen einer bewegungsorientierten Weiterbildung geführt, die Auswertung der Daten erfolgt mit der Dokumentarischen Methode. Die Rekonstruktionsergebnisse werden in Form von zwei Fallbeschreibungen und durch vier typische, in der Studie entwickelte, Begründungsfiguren dargestellt: die Figur Lernen, die Figur Wissensmanagement, die Figur Neugierige Suche und die Figur Körperliche Aktivität. Neben der Rekonstruktion von Teilnahme- und Lernbegründungsmustern wird deutlich, dass Teilnehmen und Lernen keine unterschiedlichen Zugangslogiken in Bezug auf Bedeutungs-Begründungs-Zusammenhänge verfolgen. Vielmehr sind sowohl expansive als auch defensive Lernbegründungen im Zuge von Teilnahmebegründungen identifizierbar.
Seit zwei Jahren arbeiten die Werkstätten der Wirtschaftsregion Lausitz an der Projektauswahl und -qualifizierung für die Strukturstärkungsmittel. Wir haben uns gefragt: Wie geht es Vertreter*innen aus Lausitzer Städten und Gemeinden auf diesem Neuland? Was brauchen sie, um der zentralen Rolle gerecht zu werden, die das Strukturstärkungsgesetz für sie vorgesehen hat? Und wo können wir als politische Vertreter*innen aktiv werden, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen?
Dafür ist Prof. Dr. Franzke in den letzten Monaten mit Lausitzer*innen ins Gespräch gekommen. Der vorliegende Bericht soll – als Momentaufnahme – erste Antworten liefern. Wir stehen am Anfang eines langandauernden Transformationsprozesses. Auf manche Fragen gibt es noch keine Antworten und auf andere wird sich die Antwort im Laufe der Zeit womöglich ändern. Das ist auch in Ordnung. Denn in einem sich stetig wandelnden Prozess lernen wir, mit sich stetig wandelnden Antworten zu leben.
Über alle Erwartungen
(2022)
In diesem Beitrag möchten wir einen Gedanken des amerikanischen Mathematikers Paul Halmos aufgreifen und konkretisieren. Wir möchten verdeutlichen, dass ökonomisches Denken nicht abstrakt gelehrt, sondern „erfahren“ werden muss, wenn es nachhaltig und in seiner ganzen Breite gefördert werden soll. Dazu dienen kognitiv aktivierende Aufgaben. Was man darunter versteht und welche Funktionen und Qualitätsmerkmale Aufgaben in der ökonomischen Bildung besitzen, verdeutlichen wir in den Abschnitten 1 und 2. Im Praxisteil (Abschnitte 3 bis 8) werden konkrete, unterrichtlich erprobte Beispielaufgaben vorgestellt, mit denen ökonomisches Denken erfolgreich gefördert werden kann. Unser Beitrag schließt mit einer kurzen Skizze wirtschaftsdidaktischer Implikationen (Abschnitt 9).
Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.).
In its “Windenergie”-decision, the BVerfG declared the legal obligation of wind turbine operators to involve citizens and communities in the vicinity of new wind farms in the projects essentially to be constitutional. The intention of the discussed provisions to promote acceptance for the expansion of wind energy serves the climate protection requirement under Article 20a Grundgesetz. The decision continues the line of the “Klimaschutz”-decision. The legal obligation of private persons is based on the factual necessity of the participation of all social actors to prevent climate change. The ecological long-term responsibility in Article 20a Grundgesetz is moved into the private sphere and thus, to a certain extent, subjectivized. These decisions pave the way for a constitutional change. They open up new perspectives for taking account of Article 20a Grundgesetz when weighing up the interests of freedom. Following the logic of the BVerfG, not only companies but also individuals would have to be obliged. In light of the decision, this article examines the possibilities of an emerging constitutional change toward a basic obligation (Grundpflicht) to use freedom in a sustainable manner. Thus, the discussed decision has a fundamental significance that has been too little appreciated and underestimated so far.
»Plus outre« – immer weiter
(2022)
»Ich hab eine Idee!«
(2022)
§ 83 Sozialstaatlichkeit
(2022)
§ 62 Medienstrafrecht
(2022)
§ 61 Steuerstrafrecht
(2022)
§ 60 Arbeitsstrafrecht
(2022)
§ 16 Baurecht
(2022)
§ 13 Allgemeines Umweltrecht
(2022)
Zwischenbericht
(2022)
In Deutschland leben aktuell rund 1,8 Mio. als schutzsuchend registrierte Menschen mit Fluchterfahrung, deren Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Viele dieser Personen sind hoch qualifiziert und arbeiteten in ihrem Herkunftsland als Lehrkräfte. Das Qualifizierungsprogramm Lehrkräfte Plus ermöglicht migrierten Lehrkräften den beruflichen Wiedereinstieg in Deutschland zu erlangen. Da bislang wenig wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit solcher Qualifizierungsprogramme vorliegt, wird das Programm Lehrkräfte Plus durch ein Forschungsvorhaben der Universität Potsdam untersucht. In dem vorliegenden Zwischenbericht werden erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung auf Basis der ersten Erhebungen vorgestellt.
Zwischen Licht und Schatten
(2022)
War das Kaiserreich mit einem Geburtsfehler behaftet, weil es aus einer Serie von Kriegen hervorging? Befand sich die deutsche Politik nach 1871 auf einem nationalen »Sonderweg« oder lassen sich nicht doch viele Parallelen zur allgemeinen europäischen Entwicklung bis 1914 nachweisen? Gab es etwa in Deutschland vor dem Ersten Weltkrieg nicht auch bemerkenswerte Modernisierungsprozesse und Ansätze zur Demokratisierung? Anlässlich des 150. »Geburtstags« streitet man heute wieder heftig und öffentlich um die Bedeutung und das Vermächtnis des Kaiserreichs. Die Beiträge dieses Bandes greifen die aktuellen divergierenden Deutungen auf und animieren dazu, neu nach den prägenden Charakteristika der Epoche - und ihren Nachwirkungen bis heute - zu fragen.Mit Beiträgen von Birgit Aschmann, Frank Becker, Robert Gerwarth, Heinz-Gerhard Haupt, Sandrine Kott, Ulrike Lindner, Thomas Mergel, Christina Morina, Frank L. Müller, Wilfried Nippel, Christoph Nonn, Werner Plumpe, Hedwig Richter, Wilfried Rudloff und Monika Wienfort
Die feindliche Besetzung eines Landes im Zuge eines verlorenen Krieges stellt immer einen tiefen und mit Ungewissheiten verbundenen Einschnitt dar. So erlebte auch die preußische Bevölkerung während des französischen Besatzungsregimes zwischen 1806 und 1808 große finanzielle und materielle Herausforderungen, indem sie für die Versorgung der Besatzungstruppen aufkommen musste.
Diese Erfahrungen trugen dazu bei, das politische Verantwortungsgefühl innerhalb der Bürgerschaft noch stärker zu beleben und mehr Mitspracherechte zu fordern. Darüber hinaus sah auch die Staatsführung endgültig die Notwendigkeit für Reformen ein. Im Zuge dieser Veränderungen erfolgte in Preußen der Übertritt ins moderne Zeitalter.
Im vorliegenden Band werden diese Entwicklungen am Beispiel der brandenburgischen Stadt Eberswalde dargestellt. Durch die Auswertung von bisher erstmals erschlossenem Aktenmaterial wird ein eindrucksvolles Bild der damaligen Lebensumstände in einer Zeit des Umbruchs vermittelt.
Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Versäumnisurteils mit der Änderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der täglichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Phänomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend geklärten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Versäumnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerfüllung, beschränkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr übereinstimmen.
Dieses Papier thematisiert die völkerstrafrechtliche Einordnung rein störender, also nicht zerstörender Cyberoperationen. Nach der erforderlichen Begriffsklärung werden die einzelnen Fragen der Anwendbarkeit des Völkerstrafrechts erörtert und geprüft, welche Tatbestände durch solche Aktionen verwirklicht werden können.
Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.
Zu Seiner Majestät allerhöchstem Interesse als titelgebendem Zitat bekannten sich die zeitgenössischen Amtsträger in ihrer Beeidigung als grundlegende Maxime des durch den König verkörperten werdenden preussischen Staates.Die Domänenpolitik Friedrich Wilhelms I., dem zweiten preussischen König, war die wesentliche Voraussetzung für die folgende Entwicklung Preussens von einer Regionalmacht im Heiligen Römischen Reich zu einer europäischen Grossmacht. Ohne nennenswerte Rohstoffe und handwerkliche Traditionen, agrarisch geprägt und ganz dem merkantilistischen Wirtschaftsmodell und seiner kameralistischen Methodik verhaftet, war der Ausbau und die Intensivierung der landesherrlichen Gutswirtschaft der für Preussen verheissungsvollste Weg zur Erwirtschaftung der Mittel, die es zum Schuldenabbau, dem Aufbau einer starken Militärmacht und Anhäufung eines Staatsschatzes befähigte. Erreicht wurde dies durch konsequente Einnahmen- und Ausgabenkontrolle und die Schaffung eines effizienten Verwaltungsapparates mit detaillierten Vorschriften, was knapp einhundert Jahre Bestand behalten sollte und bis zu nahezu 50 Prozent der Staatseinnahmen hervorbrachte. Das friderizianische Preussen wäre ohne die Leistungen Friedrich Wilhelms I. nicht möglich gewesen.Der vorliegende Band stellt diese Entwicklung mit einer Fülle von Quellenmaterial und dessen Auswertungen sowie einem umfangreichen Anhang unter Beweis. Der allein 22seitige Personenindex mit über 1.300 Verweisen und 103 Kurzbiogra-fien der kurmärkischen Kammerräte machen deutlich, wer hinter den Leistungen dieser Epoche stand.
Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.
Zionism and Cosmopolitanism
(2022)
Katholische Persönlichkeiten haben das politische, soziale und kulturelle Leben Deutschlands vielfältig mitgeprägt und prägen es noch immer. Kamen früher die konfessionellen Zuordnungen noch eindeutiger zum Ausdruck, mag für die neueste Zeit die Bindung an das Katholische bei Manchem überraschen, zeigen sich bei näherem Hinsehen dann aber doch neue und differenziertere Formen eines „Katholischseins“. Die Reihe „Zeitgeschichte in Lebensbildern“ spürt seit 1973 in Form wissenschaftlich fundierter und gleichzeitig leserfreundlich formulierter biographischer Abrisse dem katholischen Anteil an der neueren deutschen Geschichte nach. Die bisher vorliegenden zwölf Bände werden hier, unter teils neuer Herausgeberschaft, um einen dreizehnten ergänzt. Er enthält, wie stets von ausgewiesenen Fachleuten verfasst, 17 Lebensbilder katholischer Persönlichkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts, darunter Joseph Beuys, Wolfgang Clement, Helmut Kohl, Hanna-Renate Laurien, Karl Lehmann, Isa Vermehren und Hans-Jochen Vogel.
Young citizens
(2022)
You be a Mensch
(2022)
Wohin steuert der Iran?
(2022)
Wissenschaftsorientierung
(2022)
Die vorliegende Arbeit verteidigt die von Richard Foley entwickelte Wissenstheorie, der zufolge propositionales Wissen nicht mehr, aber auch nicht weniger als adäquate Information ist. Wissen ist eine Funktion der Güte von Informationszuständen. Glaubt ein Subjekt wahrerweise, dass p, ohne zu wissen, dass p, so fehlt dem Subjekt mindestens eine wichtige Information im Umfeld der Zielüberzeugung. Die Adäquatheitstheorie ist eine minimalistische und pragmatische Wissenstheorie. Sie ist minimalistisch, weil es über wahre Überzeugung hinausgehend keiner weiteren epistemischen Schlüsseleigenschaft bedarf. Sie ist pragmatisch, weil Adäquatheit epistemische Signifikanz voraussetzt. Klassische Zusatzbedingungen für Wissen, beispielsweise Rechtfertigung oder verlässliche Meinungsbildung, sind lediglich Begleitphänomene.
Für projektorientierten Unterricht im Schulfach Wirtschaft, Arbeit, Technik ist die Auswahl an praxisorientierten Materialien übersichtlich. Umso erfreulicher ist es, dass Frau Sonja Halboth und Herr Tobias Hoffmann mit Schüler*innen ein Lichtmorsegerät im Rahmen projektorientierten Unterrichts angefertigt haben. Die vorliegende Arbeit gibt sowohl einen guten Überblick in die Möglichkeiten projektorientierten Unterrichts und dessen Bewertung als auch eine Menge praktischer Tipps & Materialien, um projektorientierten Unterricht durchzuführen.
Wie gut ist gut?
(2022)
Theoretischer Hintergrund:
Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Psychotherapieausbildung. Gleichzeitig wurde Selbsterfahrung selten empirisch untersucht.
Fragestellung:
Ziel unserer Studie war es, Bedingungen und Effekte hilfreicher Selbsterfahrung zu explorieren.
Methode:
Vierzehn verhaltenstherapeutische Ausbildungskandidat_innen wurden anhand halbstrukturierter Leitfadeninterviews befragt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Verschiedene Bedingungen wurden mit hilfreich erlebter Selbsterfahrung in Zusammenhang gebracht: Merkmale der Selbsterfahrungsleitung (u. a. Durchführungskompetenz), der Organisation, der Teilnehmer_innen (Lernbereitschaft), die behandelten Themen und die eingesetzten Techniken, sowie eine tragfähige Arbeitsbeziehung. Berichtete positive Effekte waren u. a. die Förderung interpersoneller Kompetenzen. Zudem wurden Nebenwirkungen und negative Effekte formuliert (u. a. Erschöpfung).
Schlussfolgerungen:
Bedingungen zur Durchführung von als hilfreich erlebter Selbsterfahrung und Effekte von Selbsterfahrung wurden aus Sicht der Teilnehmer_innen extrahiert.
Wie bewerten begabte und leistungsstarke Jugendliche in separaten Spezialklassen ihren Unterricht?
(2022)
Leistungsstarke und besonders begabte Schüler*innen werden im Unterricht oft nicht genügend gefordert. In speziellen Klassen für besonders Leistungsstarke und Begabte kann der Unterricht stärker auf die Lernmöglichkeiten dieser Gruppe zugeschnitten werden. Spezialklassen gelten insgesamt als leistungsförderlich, Studien zur Unterrichtsqualität sind bisher jedoch rar. In dieser Studie wird untersucht, wie Schüler*innen der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) im Land Brandenburg die Qualität ihres Unterrichts in Deutsch und Mathematik im Vergleich zu Schüler*innen von Regelklassen einschätzen. Die Datenbasis bilden N = 3371 Schüler*innen der 8. und 10. Jahrgangsstufe aus 33 Schulen. Mittels Fragebögen wurden Merkmale der Unterrichtsqualität nach dem QuAIT-Modell erfragt; die Datenanalyse erfolgte mit regressionsanalytischen Mehrebenenmodellen. Die Schüler*innen der LuBK bewerten die Qualität ihres Unterrichts überwiegend positiver als die Schüler*innen der Regelklassen, Defizite zeigen sich jedoch in beiden Klassentypen bei den Qualitätsmerkmalen der inneren Differenzierung und der Mitsprache bei Unterrichtsthemen.
Wettbewerbsrecht
(2022)
Werbung im Rundfunkrecht
(2022)
Wer schreibt? Wer spricht?
(2022)
Wer ist leistungsstark?
(2022)
Leistungsstarke Kinder und Jugendliche sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Bildungspolitik und der Bildungsforschung gerückt. Allerdings gibt es in der Forschung bislang kein geteiltes Verständnis darüber, was genau unter akademischer Leistungsstärke zu verstehen ist.
Die vorliegende Arbeit gibt einen systematischen Überblick darüber, wie Forschende, die seit dem Jahr 2000 die Gruppe der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler erforschten, Leistungsstärke in ihren Studien operationalisiert haben.
Dabei wurde insbesondere untersucht, welche Leistungsindikatoren genutzt wurden, ob ein spezifischer Fachbezug hergestellt wurde und welche Cut-off-Werte und Vergleichsmaßstäbe angelegt wurden. Die systematische Datenbanksuche lieferte insgesamt N = 309 Artikel, von denen n = 55 die Einschlusskriterien erfüllten.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine große Vielfalt in der Operationalisierung von Leistungsstärke vorliegt. Die meistgenutzten Leistungsindikatoren waren Noten und Testwerte, wobei fächerübergreifende und fachspezifische Definitionen beide häufig waren. Die Cut-off-Werte der Studien waren zum Teil schwierig vergleichbar, aber dort, wo ein Populationsbezug hergestellt werden konnte, lag der Median des Populationsanteils Leistungsstarker bei 10 Prozent.
Die Studie diskutiert methodische und inhaltliche Rahmenbedingungen, welche sich auf die Operationalisierung von Leistungsstärke und ihre Vergleichbarkeit über Studien hinweg auswirken.
Die vorliegende Arbeit schließt mit Empfehlungen zur Operationalisierung von Leistungsstärke.
Der Kooperation von Lehrkräften wird für die Bewältigung der komplexen Anforderungen des Schulalltags großes Potenzial zugeschrieben. Dennoch ist Kooperation in vielen Lehrkräftekollegien nicht selbstverständlich. Auf Basis einer Befragung von N = 489 Grundschullehrkräften untersucht dieser Beitrag in einem querschnittlichen Design die kollegiale Kooperation in Schulen in Deutschland. Mit einer Regression wurde unter Berücksichtigung der Mehrebenenstruktur der Daten geprüft, in welchem Ausmaß personale, kompetenzbezogene und institutionelle Merkmale die Umsetzung verschiedener Kooperationsformen wahrscheinlicher machen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kooperationsform „Austausch“ in der Arbeit der Lehrkräfte ausgeprägt wahrgenommen wurde, die Kooperationsform „Kokonstruktion“ weniger. Zudem zeigen sich Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede in den begünstigenden Faktoren. Während sich für beide Kooperationsformen die Wahrnehmung kollektiver Selbstwirksamkeit und das Zusammenspiel zwischen organisatorischen und räumlichen Rahmenbedingungen als prädiktiv erwiesen, spielte der Enthusiasmus lediglich für den Austausch und die Unterrichtserfahrung nur für die Kokonstruktion eine Rolle.
Das Centrosom von Dictyostelium ist acentriolär aufgebaut, misst ca. 500 nm und besteht aus einer dreischichten Core-Struktur mit umgebender Corona, an der Mikrotubuli nukleieren. In dieser Arbeit wurden das centrosomale Protein Cep192 und mögliche Interaktionspartner am Centrosom eingehend untersucht. Die einleitende Lokalisationsuntersuchung von Cep192 ergab, dass es während der gesamten Mitose an den Spindelpolen lokalisiert und im Vergleich zu den anderen Strukturproteinen der Core-Struktur am stärksten exprimiert ist. Die dauerhafte Lokalisation an den Spindelpolen während der Mitose wird für Proteine angenommen, die in den beiden identisch aufgebauten äußeren Core-Schichten lokalisieren, die das mitotische Centrosom formen. Ein Knockdown von Cep192 führte zur Ausbildung von überzähligen Mikrotubuli-organisierenden Zentren (MTOC) sowie zu einer leicht erhöhten Ploidie. Deshalb wird eine Destabilisierung des Centrosoms durch die verminderte Cep192-Expression angenommen. An Cep192 wurden zwei kleine Tags, der SpotH6- und BioH6-Tag, etabliert, die mit kleinen fluoreszierenden Nachweiskonjugaten markiert werden konnten. Mit den so getagten Proteinen konnte die hochauflösende Expansion Microscopy für das Centrosom optimiert werden und die Core-Struktur erstmals proteinspezifisch in der Fluoreszenzmikroskopie dargestellt werden. Cep192 lokalisiert dabei in den äußeren Core-Schichten. Die kombinierte Markierung von Cep192 und den centrosomalen Proteinen CP39 und CP91 in der Expansion Microscopy erlaubte die Darstellung des dreischichtigen Aufbaus der centrosomalen Core-Struktur, wobei CP39 und CP91 zwischen Cep192 in der inneren Core-Schicht lokalisieren. Auch die Corona wurde in der Expansion Microscopy untersucht: Das Corona-Protein CDK5RAP2 lokalisiert in räumlicher Nähe zu Cep192 in der inneren Corona. Ein Vergleich der Corona-Proteine CDK5RAP2, CP148 und CP224 in der Expansion Microscopy ergab unterscheidbare Sublokalisationen der Proteine innerhalb der Corona und relativ zur Core-Struktur. In Biotinylierungsassays mit den centrosomalen Core-Proteinen CP39 und CP91 sowie des Corona-Proteins CDK5RAP2 konnte Cep192 als möglicher Interaktionspartner identifiziert werden.
Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen die wichtige Funktion des Proteins Cep192 im Dictyostelium-Centrosom und ermöglichen durch die Kombination aus Biotinylierungsassays und Expansion Microscopy der untersuchten Proteine ein verbessertes Verständnis der Topologie des Centrosoms.
Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
Die Wasserknappheit in einigen Regionen Asiens, Afrikas und Südamerikas geht nicht nur auf den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung zurück, sondern ist oft auch Folge der Ansiedlungspolitik global agierender Konzerne, die für ihre Produktionsstandorte in den Entwicklungsländern große Mengen an Nutzwasser brauchen. Nicht immer wird dabei auf die wasserwirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen. Zur Rechtfertigung verweisen die Konzerne gern auf die positiven wirtschaftlichen Effekte für den Gaststaat. Dieses als „Water Grabbing“ bezeichnete Verhalten ist aus rechtlicher Perspektive bislang noch nicht problematisiert worden, wozu es jedoch großen Anlass gibt.
Das Praxissemester, in dem die Studierenden mehrere Monate am Schulleben teilhaben, ist ein wichtiger Bestandteil schulpraktischer Ausbildung geworden. Die vielfältigen Ziele schließen den Kompetenzerwerb entsprechend den KMK-Vorgaben sowie die Berufswahlüberprüfung ein. Forschungsbefunde deuten jedoch darauf hin, dass nicht alle erhoff ten Ziele in Schulpraktika auch tatsächlich erreicht werden. Die konkreten Lernsituationen im Praxissemester standen hingegen bisher wenig im Fokus. Um dies aufzugreifen, interviewten wir für die vorliegende Studie N = 7 Lehramtsstudierende unmittelbar nach Abschluss ihres Praxissemesters zu den von Ihnen wahrgenommenen Lernerfolgen und den Lerngelegenheiten, in denen sie diese erzielten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Studierenden glauben, vor allem ihre Unterrichts-Kompetenzen weiterentwickelt und sich als Lehrkraft sowie ihre Lehrer:innenpersönlichkeit kennengelernt zu haben. Als zentrale Lerngelegenheit benennen sie insbesondere den Austausch mit den Mentorinnen und Mentoren.
Was seltener im Fokus steht
(2022)
In Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic zielt Serene Khader auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die Motivation hinter dieser Neuorientierung ist die Einsicht, dass der liberale moralische Universalismus oftmals kulturelle Vorherrschaft und Imperialismus verstärkt. In diesem Kommentar wollen wir (a) uns mit der Frage beschäftigen, was genau unter Geschlechtergerechtigkeit verstanden werden soll und welcher Maßstab zur Beantwortung der Frage nach Gerechtigkeit angebracht ist und (b) einige Ideen zum Unterschied zwischen idealer und nicht-idealer Theorie liefern.
Einleitung
Mehr als ein Drittel der PatientInnen im berufsfähigen Alter in der kardiologischen Anschlussrehabilitation (AR) sind von besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) betroffen. Die BBPL sind durch eine negative subjektive Erwerbsprognose (SE) determiniert, die wiederum auf eine deutlich reduzierte Wahrscheinlichkeit der beruflichen Wiedereingliederung hindeutet. Diese Studie hatte die Exploration von persönlich bestimmenden Faktoren der SE zum Ziel, um Impulse für die patientInnenzentrierte Betreuung in der AR ableiten zu können.
Methoden
Die monozentrische explorative qualitative Studie basierte auf leitfadengestützten Einzelinterviews mit PatientInnen der kardiologischen AR. Hierfür wurden 20 PatientInnen mit BBPL (Hauptstichprobe) und 5 ohne BBPL (Kontraststichprobe) in QIV/2021 eingeschlossen. Die Stichprobenauswahl erfolgte nach dem Prinzip des theoretischen Samplings mit sich überschneidender Rekrutierungs- und Auswertungsphase. Die Auswertung erfolgte mittels thematischer Analyse, wobei die Interviews sinngemäß auf Aussagen (Codes) reduziert und anschließend in Schlüsselthemen zusammengefasst wurden.
Ergebnisse
Insgesamt wurden sieben Schlüsselthemen generiert. Die ersten beiden umfassen (1) umwelt- und (2) personenbezogene Aspekte (z. B. (1): Personalsituation, Auswirkungen der Pandemie; (2) Selbstwahrnehmung, Arbeitsplatzeinflüsse). Die weiteren Themen schließen (4) krankheitsbezogene Vorerfahrungen (z. B. Erfahrungen mit Gesundheitssystem, familiäre Prädisposition) und (5) Zukunftsvorstellungen (z. B. Prioritätenänderung, Rauchentwöhnung) ein. Darüber hinaus wurden drei spezifische Themen identifiziert: (5) die Gesundheitswahrnehmung einschließlich der empfundenen Belastbarkeit, (6) die Veränderbarkeit der Arbeitsbedingungen und (7) die Angst, wieder zu erkranken. Alle befragten RehabilitandInnen planten die Rückkehr in die Berufstätigkeit sowie umfassende Veränderungen des Gesundheitsverhaltens im Privatleben und am Arbeitsplatz.
Schlussfolgerung
Im Zusammenhang mit der BBPL wurden psychosoziale Aspekte deutlich häufiger thematisiert als medizinische. Auffallend war zudem, dass alle befragten RehabilitandInnen den beruflichen Wiedereinstieg planten, auch bei negativer SE. Diese wurde durch Faktoren bestimmt, die als Folge einer Neubewertung der persönlichen Prioritäten nach stattgehabten Akutereignis zu betrachten sind. Zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung sowie zur Förderung der Teilhabe einschließlich des Wiedereinstiegs in das Berufsleben scheint die interprofessionelle Erarbeitung eines individuell-differenzierten Handlungsplans mit Nachsorgeoptionen in der kardiologischen AR für die betroffenen PatientInnen sinnvoll.
Warten auf den Tag X
(2022)
Wann und wo ist nû?
(2022)
Die neuere Literaturtheorie hat sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass immer mehr zeitgenössische Erzähltexte durchgehend das Präsens nutzen, um zu erzählen. Das deutschsprachige Mittelalter kennt solche durchgängig im Präsens erzählenden Texte, also solche, die das ›narrative Präsens‹ verwenden, unserem Wissen nach nicht. Was es kennt, ist der punktuelle Gebrauch des Präsens in Texten, die ansonsten nahezu durchgängig im epischen Präteritum abgefasst sind, also ein Präsens, das oft als ›historisches‹ bezeichnet wird, das sich für das Mittelhochdeutsche jedoch besser als ›punktuelles Präsens‹ fassen lässt.
Die Verwendung eines solchen Präsens bildet den Gegenstand dieses Beitrages. Wir verfolgen dabei die Frage, wie sich dieser Tempusgebrauch narratologisch beschreiben lässt und welche Auswirkungen er auf die diegetische Struktur eines Erzähltextes hat.
Diese Frage, mag sie auch schlicht daherkommen, ist eine recht voraussetzungsreiche, erfordert sie doch zwei grundsätzliche Klärungen. Zunächst die nach der ganz allgemeinen Temporalität des Präsens. Was sagt das Präsens über die zeitliche Lagerung einer Aussage überhaupt aus? Außerdem berührt der Versuch, den Präsensgebrauch in Erzähltexten narratologisch zu beschreiben, auch die Frage, ob sich die Funktion von Tempora in narrativen und/oder fiktionalen Texten ändert oder ändern kann. Beides sind nicht nur umfassende und komplexe Fragen, sondern auch solche, die in der Forschung hochgradig umstritten sind. Unsere Überlegungen hierzu können angesichts dessen nur skizzenhaft und vorläufig sein.
Vor Ort lernen
(2022)
Das vorliegende Material soll dazu dienen, Schülern, die sich in unserem Gesundheitssystem kaum Sorgen um ihre Versorgung im Krankheitsfall machen müssen, im Lateinunterricht eine Kultur nahe zu bringen, in der die Arztpraxis ein paar Straßen weiter keine Selbstverständlichkeit war. Angesichts der geringen Zahl an Lektüreheften, die sich mit dem Thema "Medizin in der Antike" befassen, wird letzteres in dieser Arbeit für den Einsatz in der Schule neu aufgearbeitet. Das Konzept des Materials sieht vor, dass es unverändert im Rahmen einer Unterrichtssequenz eingesetzt werden kann. Doch auch die unabhängige Verwendung einzelner Kapitel ist problemlos möglich.
Reviewed Publications:
Garcia Manon. Wir werden nicht unterwürfig geboren. Wie das Patriarchat das Leben von Frauen bestimmt. Berlin: Suhrkamp, 2021, 235 S.
Hay Carol. Think like a Feminist. The Philosophy behind the Revolution. New York: W. W. Norton & Company, 2020, 222 S.
Manne Kate. Entitled. How Male Privilege Hurts Women. London: Allen Lane, 2020, 270 S.
Srinivasan Amia. The Right to Sex. London: Bloomsbury, 2021, 279 S.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit seiner Gründung in rationaler und emotionaler Auseinandersetzung mit Parlament und Öffentlichkeit. Wolfgang Geist untersucht in seiner Langzeitanalyse die wechselnde Stellung des Ausschusses im Bundestag und gegenüber dessen Fraktionen unter den sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. So wird deutlich, welche Rolle der Ausschuss – auch in seiner besonderen Tätigkeit als Untersuchungsausschuss – in der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik spielte sowie welcher Bedeutung der personellen Zusammensetzung und einzelnen politischen Akteuren zukam. Gleichzeitig hinterfragt er das Schlagwort »Parlamentsarmee«.
Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist.
Vom Bolschoi nach Sanssouci
(2022)
Voilà une Parisienne!
(2022)
Stereotype sind als kulturgenerierende und dabei stark normierende Figurationen omnipräsent. Maria Weilandt betrachtet sie unter einem literatur- und kunstkomparatistischen Blickwinkel nicht als starre und unveränderliche Entitäten, sondern als Ensemble verflochtener Erzählungen. Anhand des Stereotyps der Pariserin im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert entwickelt sie ein eigenes Analysekonzept. Neben literarischen Texten und Kunstwerken beleuchtet sie dabei auch die sogenannte Parisienne als Werbefigur der Pariser Warenhauskultur sowie als Repräsentation eines spezifischen intersektionalen Konzepts von Nation, etwa im Rahmen der Weltausstellung 1900.
Das Arbeiten im Homeoffice war in der deutschen öffentlichen Verwaltung vor der Covid-19 Pandemie kein verbreitetes Arbeitsmodell. Mit der Pandemie änderte sich die Situation unerwartet und womöglich auch nachhaltig. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen ist die Frage nicht mehr ob, sondern wie zukünftig in der Verwaltung mobil, flexibel und dezentral sowie in virtuellen Teams gearbeitet werden kann und soll. Dieser Beitrag untersucht diese Konzepte genauer, veranschaulicht deren praktische Anwendung und erörtert entsprechende Perspektiven für das zukünftige Arbeiten im öffentlichen Dienst.
Dieser Beitrag diskutiert die diagnostischen Kompetenzen Lehramtsstudierender vor allem in Bezug auf internalisierende Verhaltensbesonderheiten. Da diese häufig weniger Einfluss auf den Verlauf des Schulalltags von Lehrpersonen haben als externalisierendes Erleben und Verhalten von Kindern, werden internalisierende Verhaltensbesonderheiten von Kindern häufig seltener wahrgenommen und seltener als pädagogisch relevant eingestuft. Daher erfahren diese Kinder oft weniger förderdiagnostische Unterstützung. Mit dem Ziel der Entwicklung diesbezüglicher diagnostischer Kompetenzen der Studierenden wird das Psychodiagnostische Praktikum (PDP) mit praktischen Abschnitten und begleitenden Seminarsitzungen zeitgleich zum Praxissemester durchgeführt. Um Veränderungen in der Selbstwahrnehmung der Studierenden in Bezug auf ihre diagnostischen Kompetenzen im Rahmen des PDP abzubilden und damit das Gesamtkonzept zu evaluieren, wird ein selbstentwickelter Fragebogen verwendet. Der Beitrag stellt die konzeptuellen Gedanken des Fragebogens sowie die Ergebnisse einer ersten Pilotstudie vor.
Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn.
Conspiracy theories are currently all the rage in philosophy and broader intellectual culture. One of the most common background assumptions in the discourse on conspiracy theories is that conspiracy theorists exhibit certain epistemic vices in the sense of cognitive misconduct. This epistemic vice is mostly seen as a form of irrationality; the corresponding "remedy", as suggested by some commentators, is a return to the ideals of the Enlightenment. This article argues that this idea is wrongheaded. Upon closer inspection, it becomes clear that conspiracy theorists are actually motivated by the rational Enlightenment ideal of self-thinking in the first place. In contrast to the standard discourse, the article posits that conspiracism is based on a certain form of social scepticism, according to which conspiracy theorists radically mistrust a certain form of expert testimony, namely "official" statements. This form of social scepticism in turn facilitates a naive appropriation of the Enlightenment ideal of self-thinking. The article closes by drawing connections to the ethical and epistemological debate on trust and offers the pessimistic assessment that there are no easy solutions based on individual epistemic virtues.
Verschriftlichungsstrategien
(2022)
Vermögen vererben
(2022)
Die politische Regulierung der Vermögensweitergabe und individuelle Erbregelungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Das Vererben von Vermögen stabilisiert die Gesellschaftsordnung. Erbregelungen können soziale Ungleichheitsverhältnisse in die Zukunft fortschreiben oder zu Enttäuschungen übergangener Familienmitglieder führen. Da das Vererben soziale Gerechtigkeits- und Familienvorstellungen berührt, ist seine Regulierung politisch höchst umstritten. Obwohl die jährlich vererbten Vermögen in den letzten Jahren immer neue Rekordhöhen erreichten, ist die Vorgeschichte dieser gegenwärtigen Entwicklung bisher kaum erforscht.
Ronny Grundig untersucht den Wandel der Vermögensvererbung vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Ende der 1980er Jahre. Er blickt auf politische Regulierungen,
die Praktiken des Vererbens und die Aneignung des Erbes durch die Hinterbliebenen. Der Autor analysiert die Steuervermeidung Vermögender sowie Konflikte zwischen Erben und Erbinnen. Ebenso zeigt er den Wandel von Paar- und Familienbeziehungen beim Vererben, die sich in den Testamenten niederschlagen und die Verteilung der hinterlassenen Vermögen beeinflussen.
Respiratorische Erkrankungen stellen zunehmend eine relevante globale Problematik dar. Die Erweiterung bzw. Modifizierung von Applikationswegen möglicher Arzneimittel für gezielte topische Anwendungen ist dabei von größter Bedeutung. Die Variation eines bekannten Applikationsweges durch unterschiedliche technologische Umsetzungen kann die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten, aber auch die Patienten-Compliance erhöhen. Die einfache und flexible Verfahrensweise durch schnelle Verfügbarkeit und eine handliche Technologie sind heutzutage wichtige Eigenschaften im Entwicklungsprozess eines Produktes. Eine direkte topische Behandlung von Atemwegserkrankungen am Wirkort in Form einer inhalativen Applikation bietet dabei viele Vorteile gegenüber einer systemischen Therapie. Die medizinische Inhalation von Wirkstoffen über die Lunge ist jedoch eine komplexe Herausforderung. Inhalatoren gehören zu den erklärungsbedürftigen Applikationsformen, die zur Erhöhung der konsequenten Einhaltung der Verordnung so einfach, wie möglich gestaltet werden müssen. Parallel besitzen und nutzen weltweit annähernd 68 Millionen Menschen die Technologie eines inhalativen Applikators zur bewussten Schädigung ihrer Gesundheit in Form einer elektronischen Zigarette. Diese bekannte Anwendung bietet die potentielle Möglichkeit einer verfügbaren, kostengünstigen und qualitätsgeprüften Gesundheitsmaßnahme zur Kontrolle, Prävention und Heilung von Atemwegserkrankungen. Sie erzeugt ein Aerosol durch elektrothermische Erwärmung eines sogenannten Liquids, das durch Kapillarkräfte eines Trägermaterials an ein Heizelement gelangt und verdampft. Ihr Bekanntheitsgrad zeigt, dass eine beabsichtigte Wirkung in den Atemwegen eintritt. Diese Wirkung könnte jedoch auch auf potentielle pharmazeutische Einsatzgebiete übertragbar sein. Die Vorteile der pulmonalen Verabreichung sind dabei vielfältig. Im Vergleich zur peroralen Applikation gelangt der Wirkstoff gezielt zum Wirkort. Wenn eine systemische Applikation zu Arzneimittelkonzentrationen unterhalb der therapeutischen Wirksamkeit in der Lunge führt, könnte eine inhalative Darreichung bereits bei niedriger Dosierung die gewünschten höheren Konzentrationen am Wirkort hervorrufen. Aufgrund der großen Resorptionsfläche der Lunge sind eine höhere Bioverfügbarkeit und ein schnellerer Wirkungseintritt infolge des fehlenden First-Pass-Effektes möglich. Es kommt ebenfalls zu minimalen systemischen Nebenwirkungen. Die elektronische Zigarette erzeugt wie die medizinischen Inhalatoren lungengängige Partikel. Die atemzuggesteuerte Technik ermöglicht eine unkomplizierte und intuitive Anwendung. Der prinzipielle Aufbau besteht aus einer elektrisch beheizten Wendel und einem Akku. Die Heizwendel ist von einem sogenannten Liquid in einem Tank umgeben und erzeugt das Aerosol. Das Liquid beinhaltet eine Basismischung bestehend aus Propylenglycol, Glycerin und reinem Wasser in unterschiedlichen prozentualen Anteilen. Es besteht die Annahme, dass das Basisliquid auch mit pharmazeutischen Wirkstoffen für die pulmonale Applikation beladen werden kann. Aufgrund der thermischen Belastung durch die e-Zigarette müssen potentielle Wirkstoffe sowie das Vehikel eine thermische Stabilität aufweisen.
Die potentielle medizinische Anwendung der Technologie einer handelsüblichen e-Zigarette wurde anhand von drei Schwerpunkten an vier Wirkstoffen untersucht. Die drei ätherischen Öle Eucalyptusöl, Minzöl und Nelkenöl wurden aufgrund ihrer leichten Flüchtigkeit und der historischen pharmazeutischen Anwendung anhand von Inhalationen bei Erkältungssymptomen bzw. im zahnmedizinischen Bereich gewählt. Das eingesetzte Cannabinoid Cannabidiol (CBD) hat einen aktuellen Bezug zu dem pharmazeutischen Markt Deutschlands zur Legalisierung von cannabishaltigen Produkten und der medizinischen Forschung zum inhalativen Konsum. Es wurden relevante wirkstoffhaltige Flüssigformulierungen entwickelt und hinsichtlich ihrer Verdampfbarkeit zu Aerosolen bewertet. In den quantitativen und qualitativen chromatographischen Untersuchungen konnten spezifische Verdampfungsprofile der Wirkstoffe erfasst und bewertet werden. Dabei stieg die verdampfte Masse der Leitsubstanzen 1,8-Cineol (Eucalyptusöl), Menthol (Minzöl) und Eugenol (Nelkenöl) zwischen 33,6 µg und 156,2 µg pro Zug proportional zur Konzentration im Liquid im Bereich zwischen 0,5% und 1,5% bei einer Leistung von 20 Watt. Die Freisetzungsrate von Cannabidiol hingegen schien unabhängig von der Konzentration im Liquid im Mittelwert bei 13,3 µg pro Zug zu liegen. Dieses konnte an fünf CBD-haltigen Liquids im Konzentrationsbereich zwischen 31 µg/g und 5120 µg/g Liquid gezeigt werden. Außerdem konnte eine Steigerung der verdampften Massen mit Zunahme der Leistung der e-Zigarette festgestellt werden. Die Interaktion der Liquids bzw. Aerosole mit den Bestandteilen des Speichels sowie weiterer gastrointestinaler Flüssigkeiten wurde über die Anwendung von zugehörigen in vitro Modellen und Einsatz von Enzymaktivitäts-Assays geprüft. In den Untersuchungen wurden Änderungen von Enzymaktivitäten anhand des oralen Schlüsselenzyms α-Amylase sowie von Proteasen ermittelt. Damit sollte exemplarisch ein möglicher Einfluss auf physiologische bzw. metabolische Prozesse im humanen Organismus geprüft werden. Das Bedampfen von biologischen Suspensionen führte bei niedriger Leistung der e-Zigarette (20 Watt) zu keiner bzw. einer leichten Änderung der Enzymaktivität. Die Anwendung einer hohen Leistung (80 Watt) bewirkte tendenziell das Herabsetzen der Enzymaktivitäten. Die Erhöhung der Enzymaktivitäten könnte zu einem enzymatischen Abbau von Schleimstoffen wie Mucinen führen, was wiederum die effektive, mechanische Abwehr gegenüber bakteriellen Infektionen zur Folge hätte. Da eine Anwendung der Applikation insbesondere bei bakteriellen Atemwegserkrankungen denkbar wäre, folgten abschließend Untersuchungen der antibakteriellen Eigenschaften der Liquids bzw. Aerosole in vitro. Es wurden sechs klinisch relevante bakterielle Krankheitserreger ausgewählt, die nach zwei Charakteristika gruppiert werden können. Die drei multiresistenten Bakterien Pseudomonas aeruginosa, Klebsiella pneumoniae und Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus können mithilfe von üblichen Therapien mit Antibiotika nicht abgetötet werden und haben vor allem eine nosokomiale Relevanz. Die zweite Gruppe weist Eigenschaften auf, die vordergründig assoziiert sind mit respiratorischen Erkrankungen. Die Bakterien Streptococcus pneumoniae, Moraxella catarrhalis und Haemophilus influenzae sind repräsentativ beteiligt an Atemwegserkrankungen mit diverser Symptomatik. Die Bakterienarten wurden mit den jeweiligen Liquids behandelt bzw. bedampft und deren grundlegende Dosis-Wirkungsbeziehung charakterisiert. Dabei konnte eine antibakterielle Aktivität der Formulierungen ermittelt werden, die durch Zugabe eines Wirkstoffes die bereits antibakterielle Wirkung der Bestandteile Glycerin und Propylenglycol verstärkte. Die hygroskopischen Eigenschaften dieser Substanzen sind vermutlich für eine Wirkung in aerosolierter Form verantwortlich. Sie entziehen die Feuchtigkeit aus der Luft und haben einen austrocknenden Effekt auf die Bakterien. Das Bedampfen der Bakterienarten Streptococcus pneumoniae, Moraxella catarrhalis und Haemophilus influenzae hatte einen antibakteriellen Effekt, der zeitlich abhängig von der Leistung der e-Zigarette war.
Die Ergebnisse der Untersuchungen führen zu dem Schluss, dass jeder Wirkstoff bzw. jede Substanzklasse individuell zu bewerten ist und somit Inhalator und Formulierung aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Einsatz der e-Zigarette als Medizinprodukt zur Applikation von Arzneimitteln setzt stets Prüfungen nach Europäischem Arzneibuch voraus. Durch Modifizierungen könnte eine Dosierung gut kontrollierbar gemacht werden, aber auch die Partikelgrößenverteilung kann insoweit reguliert werden, dass die Wirkstoffe je nach Partikelgröße zu einem geeigneten Applikationsort wie Mund, Rachen oder Bronchien transportiert werden. Der Vergleich mit den Eigenschaften anderer medizinischer Inhalatoren führt zu dem Schluss, dass die Technologie der e-Zigarette durchaus eine gleichartige oder bessere Performance für thermisch stabile Wirkstoffe bieten könnte. Dieses fiktive Medizinprodukt könnte aus einer hersteller-unspezifisch produzierten, wieder aufladbaren Energiequelle mit Universalgewinde zum mehrfachen Gebrauch und einer hersteller- und wirkstoffspezifisch produzierten Einheit aus Verdampfer und Arzneimittel bestehen. Das Arzneimittel, ein medizinisches Liquid (Vehikel und Wirkstoff) kann in dem Tank des Verdampfers mit konstanten, nicht variablen Parametern patientenindividuell produziert werden. Inhalative Anwendungen werden perspektivisch wohl nicht zuletzt aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie eine zunehmende Rolle spielen. Der Bedarf nach alternativen Therapieoptionen wird weiter ansteigen. Diese Arbeit liefert einen Beitrag zum Einsatz der Technologie der elektronischen Zigarette als electronic nicotin delivery system (ENDS) nach Modifizierung zu einem potentiellen pulmonalen Applikationssystem als electronic drug delivery system (EDDS) von inhalativen, thermisch stabilen Arzneimitteln in Form eines Medizinproduktes.
ndividuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.