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Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder ab dem 01.01.2020 mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.).
Die Treuepflicht der Beamten
(2022)
Das BVerwG hat mit Urt. v. 2.12.2021 einen Beamten wegen
Verstoßes gegen seine Treuepflicht aus dem Dienst entfernt
(I.). Dies gibt Anlass dazu, die historischen Wurzeln (II.) die-
ser Pflicht und ihre gegenwärtige Ausgestaltung auf Bundes-
und Landesebene (III.) zu betrachten. Im Einzelnen sind da-
bei der Verpflichtete (IV.), der Berechtigte (V.) und der Inhalt
dieser Pflicht (VI.) zu untersuchen. Zudem ist ihre Durch-
setzbarkeit zu erörtern (VII.), bevor eine Schlussbetrachtung
den Beitrag abrundet (VIII.).
Fraktionsausschluss
(2020)
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
§ 4 Kommunalrecht
(2017)
Verfassungsprozessrecht
(2010)
Kommunalrecht
(2011)
Staatsrecht
(2013)
Das Fallrepetitorium bietet ein ideales Lern- und Wiederholungsinstrument für die prüfungsrelevantesten Bereiche des Öffentlichen Rechts. Referendare und Studenten in der Examensvorbereitung können anhand von ca. 800 kleinen Fällen die examensrelevanten Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und verwaltungsprozessuale Problemkreise erfassen.
Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet. So kann der Leser stets einschätzen, auf welchem Niveau er sich bewegt. Zum Nachlesen und Vertiefen verweisen die Antworten auf konkrete Randnummern gängiger Lehrbücher. So bietet sich dem Leser eine optimale „Lerneinheit“.
Übersichten und Grafiken veranschaulichen einprägsam den Lerninhalt. Aufbauschemata zu den wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Klage- und Antragsarten unterstützen das Lernen und Wiederholen und helfen bei der praktischen Falllösung.