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Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
(2020)
Im Anthropozän wird eine naturphilosophischethische Neubestimmung des vorherrschenden Mensch-Natur-Verhältnisses virulent. Die Interdependenz von Natur und Kultur ist mehr denn je offensichtlich und die durch den Menschen verursachte ökologische Krise samt Klimawandel und massivem Artensterben hat sich zur umfassenden Bedrohung auch für die menschliche Lebensform selbst ausgewachsen. In der letzten Dekade hat hierauf insbesondere das interdisziplinäre Forschungsfeld der Environmental Humanities reagiert. Im Sinne dieser Forschungsausrichtung werden der Naturforscher A. v. Humboldt und der Naturphilosoph F. W. J. Schelling beleuchtet und auf ihre Relevanz für die Auseinandersetzung mit aktuellen ökologischen Problemstellungen überprüft. Anleitend hierfür ist die Annahme, dass beide Wissenschaftler die Position eines romantischen Empirismus vertreten haben, der ideengebendes Potenzial für eine Revision des Mensch-Natur-Verhältnisses birgt.
Der Hofmaler Friedrich Georg Weitsch begann 1806 ein Gemälde, das Humboldt vor dem Chimborazo zeigt. Eine Akte im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz liefert neue Erkenntnisse dazu. Weitsch fertigte das Gemälde, das die Preußische Akademie der Wissenschaften in Auftrag gegeben hatte und das dann der preußische König für sich bestellte, nach Humboldts Anleitung an. Vermutlich eigenmächtig fügte er eine Aufschrift auf den Expeditionskisten hinzu, um Humboldts Amerikareise als preußische Expedition zu deklarieren und dem König als Landesherrn zu ermöglichen, an dem großen Ruhm der naturwissenschaftlichen Unternehmung Anteil zu nehmen. Der Untertitel des Gemäldes lautet nicht wie bisher angenommen „Preußische Expedition von Alexander von Humboldt“, sondern „Beschrieben von Alexander von Humboldt“.
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.