351 Öffentliche Verwaltung
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Verwaltungsmodernisierung
(2020)
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat sich längst zu einer Daueraufgabe entwickelt. In den Modernisierungsprozessen stehen derzeit zwei Segmente besonders im Fokus: Digitalisierung und Partizipation. Digitalisierung geht heute weit über die ursprünglich mit diesem Stichwort angesprochene Umwandlung analoger Daten in elektronische Datenformate hinaus. Die Programmatik der Digitalisierung zielt auf den möglichst umfassenden Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken zur Unterstützung, Beschleunigung, Rationalisierung und in Teilen auch Ersetzung von herkömmlichen Verwaltungsabläufen mit der Perspektive auf eine Transformation und Durchdringung sowohl des gesamten Verwaltungshandelns als auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Demgegenüber meint Partizipation nach gängigem Verständnis die Beteiligung von Bürgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. In spezifisch administrativem Zusammenhang geht es vor allem um die Einbindung von Bürgern in Entscheidungsprozesse der Verwaltung und um die Aktivierung der Zivilgesellschaft, die Erschließung bürgerschaftlichen Engagements sowie gesellschaftlicher Ressourcen für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben – und dies alles mit dem Ziel einer Verbesserung der Legitimität und Qualität öffentlicher Verwaltung. Die beiden Modernisierungsansätze stehen nicht unverbunden nebeneinander. Vielmehr gehen sie nicht selten ineinander über. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Optionen zu elektronischer Stellung und Bearbeitung von Anträgen sowie von elektronischen Plattformen für die Bürgerpartizipation.
An diesen Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung setzt der Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch über Digitalisierungs- und Partizipationsprozesse zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Dezember 2019 an der Universität Potsdam stattgefunden hat.
Editorial
(2020)
Digitale Transparenz
(2020)
Transparenz ist kein neuer Begriff, sondern im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung oder Demokratie schon lange Gegenstand politischer Theorie und Praxis. Transparenz bedeutet, dass Akteure, wie etwa Verwaltungsorganisationen, relevante Informationen über ihre Entscheidungsprozesse, Funktionsweisen und Performanz gegenüber externen Akteuren offenlegen. Für politische und Verwaltungsakteure gewinnt Transparenz im Zuge der Digitalisierung an zusätzlicher Bedeutung. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfachen Transparenzschaffung, sowohl in der Geschwindigkeit als auch im Ressourceneinsatz. Sie können so zu neuen Formen und einer neuen Qualität von Transparenz in Politik und Verwaltung beitragen. Transparenz- und Datenportale oder Bürgerhaushalte sind digitale Instrumente, die diesem Zweck dienen sollen. Ob digitale Transparenz politische und administrative Prozesse tatsächlich effizienter, effektiver und durchsichtiger macht und Bürger*innen diese dadurch besser verstehen, ist jedoch eine offene Frage.
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Dabei liegt der Fokus auf den internen Verwaltungsprozessen sowie auf der Kommunikation und Koordination innerhalb und zwischen Behörden. Zur richtigen Anlage eines digitalen Organisationswandels sind vor allem das Personalmanagement, die Organisationsform des Veränderungsprozesses sowie der Technologieeinsatz von zentraler Bedeutung.