351 Öffentliche Verwaltung
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Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
The present work is a case study contributing to the major planning project “Suedlink”. It is structured as follows: first, in a theoretical part, mandatory theories of social acceptance (Wüstenhagen et al., 2007), steps of participation (Münnich, 2014), and the governance theory (Benz and Dose, 2011) are elaborated. Secondly, the relevant methods are discussed. Thirdly, in a qualitative analytical part, the information that were gathered from the expert interviews are analyzed with the use of the aforementioned theories. In the fourth place, an empirical quantitative analysis of data regarding the public acceptance towards Suedlink is presented.
In this case study, with the use of qualitative and quantitative methods, two questions are answered: first, which governance aspects were relevant for the priority use of underground cables for the construction of high voltage direct current transmission lines? For this question, intensive document analysis and different expert interviews were conducted. Secondly, the central question of the present work addresses the question whether local or/and individual factors affect the public acceptance towards SüdLink. Here, in particular, it is interesting to analyze if the priority use of underground cables affected the people’s acceptance towards SuedLink. In order to respond to both questions, an online survey was conducted among citizen initiatives, district administrators, and individuals in social media during March till July 2016. Thereafter, the data was analyzed with the use of descriptive quantitative methods. The data shows, that underground cables not necessarily increase public acceptance (see also Menges and Beyer, 2013). On the contrary, individual and local criteria were relevant for the survey respondents. For example criteria such as the quality of participation, distance between home and transmission lines, and the additional financial burden (taxes, higher prices for electricity) were important for the evaluation. In addition, survey respondents who participated in citizen initiatives were more critical against the priority use of underground cables and SuedLink in general. Likewise, residential homeowners rejected every form of transmission lines.
Bürgerpartizipation
(2017)
Konzepte, nach denen sich die demokratische Mitwirkung der Bürger vornehmlich in Wahlen erschöpft, gehören spätestens seit „Stuttgart 21“ der Vergangenheit an. Indes ist die Bürgerbeteiligung auch jenseits solcher Großprojekte längst zu einem beherrschenden Thema der Zeit herangewachsen. Das gilt zumal für die kommunale Ebene. Dort werden traditionsreiche Partizipationsformen nicht nur intensiv genutzt, sondern zunehmend um neue Beteiligungsvarianten ergänzt und in innovativen Modellprojekten fortentwickelt. Dabei treten zwei Antriebskräfte besonders hervor. Zum einen fordern die Bürger nach den Maximen „Mitmachen, Mitwirken, Mitentscheiden“ deutlich verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Zum anderen setzen die Kommunen verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement zur Erschließung Ressourcen privater Akteure für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Übergreifende Perspektive ist die Ausbildung einer Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune zur Optimierung des Gemeinwohls.
Für die kommunale Praxis ist das partizipationsgestützte Miteinander von Verwaltung. Politik und Bürgerschaft in Systementwürfen, Leitbildern, Organisations- und Verfahrensmodellen sowie lokalen Beteiligungsformaten konkretisiert. Doch verbinden sich mit den alten und neuen Ansätzen der Bürgerbeteiligung noch eine ganze Reihe offener Fragen – so etwa nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der neuen kommunalen Beteiligungskultur, nach Erfolgsbedingungen und konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung von Partizipationsmodellen.
Auf der 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam wurden Schlüsselthemen der Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune, namentlich der normativen Rahmenbedingungen und politischen Direktiven, Modernisierungsimpulse und Aktivierungsstrategien, Erfolgsbedingungen und spezifische Problemlagen einschließlich der Fallstricke in der Praxis und nicht zuletzt ausgewählter Einsatzfelder mit den dazugehörigen Erfahrungen diskutiert.
Als Folge der demografischen Entwicklungen und der finanziellen Engpässe vieler Bundesländer kommt es seit einigen Jahren in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland erneut zu tiefgreifenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene. Mit Hilfe von Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreformen wird versucht, die Verwaltungseffektivität zu erhöhen sowie die kreislichen Aufgaben- und Territorialstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Auffassung vieler Reformer kann die angestrebte Effektivitätssteigerung, die insbesondere zu Kostenersparnissen und Synergieeffekten führen soll, v. a. durch eine deutliche Vergrößerung der Verwaltungsräume erreicht werden.
Neben dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der lokalen Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, das zumeist im Mittelpunkt der Reformvorhaben steht, gilt es jedoch gleichermaßen, die Legitimität lokalen Handelns durch Demokratie und bürgerschaftliche Teilhabe zu erhalten. Der Gesetzgeber steht daher vor der Aufgabe, beide Zielvorstellungen in einem Reformprozess zu berücksichtigen und die Größe der administrativen Einheiten so zu gestalten, dass in ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und Bürgernähe entsteht.
Ausgehend von dieser Problematik werden jene Thesen und Annahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des LVerfG M-V vom 26. Juli 2007 im Kontext von Effizienz und Partizipation stehen, und auf die Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen übertragen. Konkret werden die Auswirkungen des territorialen Neuzuschnitts der sächsischen Landkreise auf die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamts erstmals auch durch eine breite Empirie untersucht.