351 Öffentliche Verwaltung
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Zunehmend komplexe Herausforderungen und Aufgaben lassen sich nicht mehr mit den bisherigen Strukturen, Methoden und Prozessen der klassischen Verwaltung bewältigen. Vielmehr gewinnen Ansätze und Methoden des New Work im öffentlichen Sektor angesichts der sich stetig ändernden und dynamischen Arbeitswelt eine immer größere Bedeutung. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, sich in der Verwaltung agil aufzustellen. Unter Agilität wird hierbei die Fähigkeit einer Organisation verstanden, sich schnell verändernden Rahmenbedingungen flexibel und dynamisch anzupassen.
Im Fokus dieser Arbeit steht der Einfluss von Agilität auf die Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung. Mittels einer halbstandardisierten Online-Befragung im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und im Bezirksamt Neukölln von Berlin wird zunächst der vorliegende Agilitätsgrad mit dem Fokus auf agile Organisationsstrukturen, agile Organisationskultur und agile Führung ermittelt und sodann anhand der Qualität der dyadischen Arbeitsbeziehung von Führungskraft und Mitarbeiter (LMX-Qualität) überprüft, inwiefern die agile Arbeitsweise im Vergleich zu einer nicht-agilen Arbeitsumgebung die Beziehung beeinflusst.
Im Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Agilität und der Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung besteht. Es stellt sich in beiden Ämtern ein mäßig bis starker Agilitätsgrad heraus, wobei besonders agile Führungseigenschaften zu den wesentlichen Faktoren zählen, die eine hochqualitative Beziehung begünstigen. Während im Bezirksamt ein Zusammenhang zwischen Agilität und hoher LMX-Qualität ermittelt wurde, konnte dieser nicht für die untersuchte Stichprobe des Landesamts festgestellt werden. Dennoch ließ sich in beiden Behörden ein positiver Einfluss von Agilität auf zumindest die Entwicklung einer erfolgreichen Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung erfassen.
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Bürgerpartizipation
(2017)