350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Die Schule steckt mitten in einem Umbruch: Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie sinkende Schülerzahlen, Zu- und Abwanderungen von Familien mit ihren Kindern, wachsenden Zahlen von Schulpflichtigen mit Migrationshintergrund und anderes mehr gekennzeichnet. Damit steht die Schule vor neuen Herausforderungen. Außerdem hält der Trend zum Gymnasium an. Auch wechselvolle Dauerreformen schaffen unübersichtliche Schulstrukturen und erschweren sichere Orientierung. Und: Im zunehmend raueren Wettbewerb der Schultypen laufen den öffentlichen Schulen immer mehr Schüler davon und zu den Privatschulen über. Schon jetzt sehen sich zahlreiche Kommunen gezwungen, ihre Bildungsangebote zurückzuschrauben und ihre Schulen zu schließen.
Kann eine Kommune ihren Bürgern aber nicht mehr die schulische „Grundversorgung“ anbieten, so hat dies weitreichende Folgen. Wo Schulen schließen müssen, „stirbt auch der Ort“. Ein umfangreiches, vielfältiges und flächendeckendes Bildungsangebot dagegen ist für die Kommune tragender Pfeiler einer funktionsfähigen Infrastruktur. Hier setzt die 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam an. Sie behandelt zentrale Themen der nachhaltigen Gewährleistung schulischer Infrastruktur in den Kommunen einschließlich der dazugehörigen Erfahrungsberichte, die über Best-Practice-Modelle sowie über Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Verwaltungspraxis informieren. Damit gibt die Tagung zugleich Impulse den kommunalen Entscheidungsträgern für die Generierung von und den Umgang mit Gestaltungsoptionen zur Standortsicherung im kommunalen Bildungsmanagement.
Demografischer Wandel
(2015)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Klaus-Dirk Henke, em. Lehrstuhlinhaber für Öffentliche Finanzen und Gesundheitsökonomie am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin, behandelt, ausgehend von der derzeitigen Leistungserbringung im Gesundheitssektor, Chancen und Risiken der Leistungserbringung durch Genossenschaften.
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab des „Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.“, befasst sich in seinem Beitrag mit der Krisenerprobung und Krisenresistenz des genossenschaftlichen Ordnungsmodells. Dabei geht er auf die genossenschaftliche Organisationsstruktur und auf die Genossenschaftsarten ein. Er beschreibt Möglichkeiten von Genossenschaftsgründungen und geht abschließend auf die Nachhaltigkeit neuer Genossenschaften ein.
Genossenschaften
(2014)
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.
Wolfgang George, Honorarprofessor der TH Mittelhessen und Vorstand der Andramedos eG, diskutiert ausgehend von seiner Definition der Regionalität Potenziale genossenschaftlicher Lösungen am Beispiel der Regionalen Energieversorgung (REV). Er resümiert, dass das Potenzial genossenschaftlicher Lösungen bis heute in diesem Feld nicht annähernd ausgeschöpft sei.
Institutional Choice
(2014)
Tilmann Bezzenberger, Professur für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Europäisches Zivilrecht an der Universität Potsdam, befasst sich in seinem Beitrag zum Thema „Institutional Choice: Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft?“ mit den Interessen und der Organisation in Genossenschaften und Kapitalgesellschaften. Er diskutiert die Frage, welche Rolle Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften für die öffentliche Hand spielen. Im Detail geht er auf genossenschaftliche Privatisierungen, auf Energieversorgungs-Genossenschaften von öffentlicher Hand und von Bürgern sowie auf Aktiengesellschaften als Alternative ein.
Genossenschaften im Aufwind
(2014)
Hartmut Bauer, geschäftsführender Direktor des KWI, und Friedrich Markmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, führen in die Thematik ein. Gegenstand seines Beitrages sind auf der einen Seite rechtsstaatliche Befunde zum Thema Genossenschaften sowie Einsatzbreite. Auf der anderen Seite diskutiert er die kommunalen Einsatzfelder und die Rolle von Genossenschaften in der kommunalen Modernisierungsstrategie. In der Debatte zu den Entwicklungsperspektiven kommt Hartmut Bauer zu dem Schluss, dass die Genossenschaft national und international alles andere als ein Auslaufmodell ist.
Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetrübte Image überrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und längst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugründungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die ständige Ausweitung der Aktionsfelder bestätigen die hohe Attraktivität. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften über Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarität, Bürgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die Überlegungen zur Gewährleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem Rückgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine nüchterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungsträgern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.
Bürgerbeteiligungsverfahren auf lokaler Ebene sollen die Mitwirkungschancen der BürgerInnen vergrößern. Auf Landkreisebene werden diese bislang wenig genutzt. Dies verwundert kaum, denn die Identifikation der BürgerInnen mit dieser administrativen Ebene ist deutlich geringer als mit ihren Gemeinden. Das fehlende Wissen über Zuständigkeiten verstärkt diesen Effekt. Als einer der ersten deutschen Landkreise führte der Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2012-2013 ein Bürgerhaushaltsverfahren durch. Dieses Gutachten dient der Evaluation dieses demokratischen Experiments. Dabei sollen Vorschläge zu dessen möglicher Weiterführung gemacht werden. Die vom Gutachter geführten Interviews mit Kreistagsmitgliedern und Führungskräften der Kreisverwaltung zeigten eine generell positive Einschätzung des Bürgerhaushalts und die weit verbreitete Bereitschaft, dieses Experiment fortzusetzen. Im Gutachten werden drei unterschiedliche Szenarien für eine mögliche Fortsetzung des Bürgerhaushalts im Landkreis entwickelt. Das „Weiter so“-Szenario mit viel Kontinuität, die Entwicklung eines Bürgerhaushalts in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft oder eines Bürgerhaushalts der interkommunalen Zusammenarbeit.
I. Staat und Kommunen: Ein Weg oder viele in Europa? II. Ausgangspunkte: Spielarten kommunaler Selbstverwaltung in Europa III. Reform der intergouvernementalen Beziehungen zwischen Dezentralisierung und Zentralisierung, Verstaatlichung und lokaler Autonomie IV. Entwicklungslinien: Reformen der intergouvernementalen Beziehungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien V. Europäische Kommunen zwischen Konvergenz und nationaler Eigenlogik. Und schließlich doch: Welche Rolle spielt die EU?
I. Reformbedarf II. Konsequenzen III. Funktionalreformen IV. Bausteine einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung V. Das Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ VI. Freiwilligkeitsphase VII. Zukunftsvertrag zwischen Land und Kommunen VIII. Zur FAG-Änderung 2012 IX. Haushaltskonsolidierung und Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds X. Kofinanzierungsfonds XI. Fazit
Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern : der Beitrag von Funktional- und Territorialreformen
(2013)
Der demografische Wandel und die Budgetkrise stellen Leistungsfähigkeit, Strukturen und territoriale Größe kommunaler Verwaltungseinheiten sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene erneut auf den Prüfstand. In vielen deutschen Bundesländern werden daher Gebiets- und Funktionalreformen unterschiedlicher Form diskutiert, vorbereitet oder durchgeführt. Zukunftsfähige bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen erfordern eine politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Darauf aufbauend müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Gebietsreformen erfordern somit immer auch Funktionalreformen. Entscheidungen über den künftigen Umfang der Daseinsvorsorge müssen gefällt werden. Die Alternativen zwischen verbesserter interkommunaler Kooperation und Fusion sind auf Gemeinde- und Kreisebene ebenso abzuwägen wie die Konsequenzen der verschiedenen Modelle für die Verteilung der Finanzmittel an die und zwischen den Gebietskörperschaften. Die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe spielen bei der Zukunftssicherung der Kommunen eine immer größere Rolle. Insbesondere bei kommunalen Gebietsreformen sollten diese Fragen stärker Berücksichtigung finden. Die 18. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) diskutiert interdisziplinär Fragen der Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen. Dabei werden rechts-, finanz-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Aspekte einbezogen.
In Japan wurden die sogenannten „Heisei no Daigappei“ (Große kommunale Gebietsreform) im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Anzahl der Gemeinden von 3.232 auf 1.727 – also um die Hälfte – reduziert. Auch in den neuen Bundesländern in Deutschland sind in den letzten Jahren wieder kommunale Gebietsreformen (Gemeindefusionen) durchgeführt worden. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Gemeinden. Im Vergleich mit Japan ist die Gemeindegröße also deutlich geringer. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Reformunterschiede zwischen Deutschland und Japan erklärt werden. Gefragt wird nach der „Richtung“ und der „Stärke“ der verschiedenen Vektoren (Einflussfaktoren) im Reformprozess der Gemeindefusionen. Besonders reformfördernd wirken in Japan die Vektoren Dezentralisierungsdruck und öffentliche Finanzkrise. Die Unterschiede zwischen Japan und Deutschland beim Vektor demographischer Wandel konnten nicht betrachtet werden. In Deutschland sind für den Reformfortschritt vor allem die Vektoren bürgernahe Demokratie, örtliche Verbundenheit, die Existenz des Ehrenamtsprinzips sowie die Ergänzungsfunktion der Kreise und Ämter ausschlaggebend. Insgesamt betrachtet wirken die Vektoren in Japan stärker reformfördernd als in Deutschland. Deshalb sind im Reformergebnis die Gebietsstrukturen der Gemeinden in Japan derzeit größer als in Deutschland.
Inhalt: I. Einleitung – Befundnahme II. Vorüberlegungen der Rekommunalisierungsentscheidung in der Energiewirtschaft 1. Zieldreieck der Energiepolitik 2. Ziele kommunaler Energiepolitik 3. Zuordnung der Ziele unter besonderer Berücksichtigung des Energiemarktes 4. Mythos Eigenkapitalrendite im Netzbetrieb und Strompreisregulierung III. Konkrete Möglichkeiten der Konzessionsvergabe 1. Wegenutzungsvertrag mit dem bisherigen Netzbetreiber 2. Wegenutzungsvertrag mit einem neuen Netzbetreiber 3. Beteiligungsmodelle a) Klassisches Partnermodell b) Dienstleistermodell c) Pachtmodell IV. Risiken der Rekommunalisierung 1. Kaufpreis, Entflechtungs- und Einbindungskosten 2. Gewerbesteuer 3. Personal 4. Keine Vergleichbarkeit mit früheren Stadtwerkegründungen V. Auswirkungen regionaler Rekommunalisierungen VI. Fazit
Inhalt: I. Einleitung II. Werkstattbericht – Beispiele von Rekommunalisierungen bzw. Rekommunalisierungsbestrebungen 1. Rekommunalisierung eines Stadtfestes 2. Restrukturierung der kommunalen Wasserversorgung 3. Rekommunalisierung der Fremdenverkehrsförderung III. Rekommunalisierungsdruck aus unerwarteter Richtung 1. Erzwungene Rekommunalisierung, da der Rahmen zulässiger Privatisierung verlassen wurde 2. Rekommunalisierung durch das Versagen interkommunaler Gemeinschaftsarbeit? IV. Schlussbemerkung
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Inhalt: I. Einleitung II. Privatisierung und Kommunalisierung in historischer Betrachtung III. Ursachen der Kommunalisierungs-Renaissance IV. Rekommunalisierung öffentlicher Aufgaben – mehr „Talk“ als „Action“? V. Privatisierung versus Kommunalisierung – eine überholte Debatte! VI. Anregungen aus dem Public Management VII. Abschließende Bemerkung
Inhalt: I. Megatrend Rekommunalisierung II. Rechtstatsächliche Befundnahmen 1. Der „Fall Potsdam“ 2. Weitere Rekommunalisierungsszenarien 3. Relativierungen III. Rekommunalisierungsbegriff, -gegenstände und -motive IV. Zu Rechtsregime und rechtsdogmatischen Herausforderungen 1. Zum Rechtsregime 2. Zu rechtsdogmatischen Herausforderungen V. Entwicklungsperspektiven jenseits von Privatisierung und Rekommunalisierung
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Zwischen Thron und Ballotage
(2010)
I. Einleitung II. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften III. Einstandsgemeinschaften IV. Die nicht funktionierende Bedarfsgemeinschaft V. Die vom Kind gebildete Bedarfsgemeinschaft VI. Stiefkinder in der Bedarfsgemeinschaft VII. Gemischte Bedarfsgemeinschaften VIII. Die zeitweise Bedarfsgemeinschaft IX. Haushaltsgemeinschaften
Macht und Ohnmacht
(2010)
I. Keine europäischen Vorgaben zur Haftung II. Anwendung allgemeiner Amtshaftungsgrundsätze III. System der Amtshaftung in Deutschland IV. Maßgebliche Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners V. Maßgebliche Amtshandlungen zuständiger Stellen VI. Amtshaftung wegen fehlender elektronischer Erreichbarkeit? VII. Haftende Körperschaft
I. Ausgewählte Strukturdaten zum Landkreis Oder-Spree II. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Option III. Option als Impulsgeber für Ansätze der Verwaltungsmodernisierung IV. Tragende Entscheidungsaspekte pro Option aus der Sicht der Kommunalpolitik V. Rückmeldungen zur Aufgabendurchführung aus der Bürgersphäre VI. Intensive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die Kommunalpolitik VII. Personelle und organisatorische Handlungsautonomie als Erfolgskriterium für die Arbeit des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung VIII. Unterschiede im Aufgabenverständnis und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
I. Einführung II. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Leistungen II.1. Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II II.2. Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II III. Die Leistungen des SGB II im Überblick III.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit III.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts IV. Ausgewählte Einzelprobleme IV.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit IV.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
I. Einleitung II. Die Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe als Paradigmenwechsel III. Verfassungsrechtliche Grundlage der Weiterentwicklung, Art. 91e GG IV. Überblick über die wichtigsten allgemeinen Regelungsinhalte V. Gemeinsame Einrichtung – „Jobcenter“ V.1. Struktur V.2. Personal V.3. Aufsicht V.4. IT; Datenschutz VI. Optionskommunen VI.1. Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen VI.2. Neuzulassungen in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen VI.3. Gebietsreform VI.4. Aufsicht, Zielvereinbarungssystem VI.5. Finanzkontrolle VII. Übergreifende Strukturen VII.1. Kooperationsausschüsse auf Landesebene VII.2. Bund-Länder-Ausschuss VII.3. Örtliche Beiräte VII.4. Zielsteuerung, Benchmarking und Controlling VIII. Ausblick
Grußwort
(2010)