350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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In der brandenburgischen Landesverwaltung und Justiz sollen in den nächsten Jahren noch ca. 8.000 Stellen eingespart werden. Gleichzeitig sind die Landesverwaltung und die Justiz an die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Aufgabenveränderungen anzupassen. Das ressortübergreifende Personalmanagement gewinnt hierdurch an Bedeutung. Um den Prozess zu gestalten, hat die Landesregierung eine Besetzungsrichtlinie erlassen und mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag zum Verwaltungsumbau (TV Umbau) abgeschlossen, die in diesem Band ebenso abgedruckt sind, wie die Durchführungshinweise des Ministeriums des Innern. Darüber hinaus enthält der Band die aktuell geltende Personalbedarfsplanung bis Ende 2015, die Dr. Folke Schneider erläutert. In einem Beitrag von Volker-Gerd Westphal wird eine Gesamtschau der Rahmenbedingungen für das Personalmanagement in der brandenburgischen Landesverwaltung und Justiz vorgenommen.
Switches between political and administrative positions seem to be quite common in today’s politics, or at least not so unusual any longer. Nevertheless, up-to-date empirical studies on this issue are lacking. This paper investigates the presumption, that in recent years top bureaucrats have become more politicised, while at the same time more politicians stem from a bureaucratic background, by looking at the career paths of both. For this purpose, we present new empirical evidence on career patterns of top bureaucrats and executive politicians both at Federal and at Länder level. The data was collected from authorized biographies published at the websites of the Federal and Länder ministries for all Ministers, Parliamentary State Secretaries and Administrative State Secretaries who held office in June 2009.
Seit 2002 wird das Standardkosten-Modell (SKM) als Ansatz zur Messung von Bürokratiekosten in einer Vielzahl von OECD-Ländern, darunter Deutschland und Großbritannien, angewendet. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, warum im Regulierungsreform-Nachzüglerland Deutschland die Ausweitung des Ansatzes auf den Bereich Bürger seit Jahren auf der politischen Agenda steht und bereits erste Schritte zur Umsetzung unternommen wurden, während SKM Bürger im Regulierungsreform-Vorreiterland Großbritannien scheinbar nie auf der Agenda stand. In Anlehnung an einen von Kingdon entwickelten Agenda-Setting-Ansatz werden Unterschiede im Bereich der Problemwahrnehmung, in der Bewertung der Policy SKM sowie im politischen Entstehungsprozess untersucht. Hierbei zeigt sich, dass hinsichtlich der Wahrnehmung des Problems der Bürokratiebelastung signifikante Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien bestehen, die sich vor allem auf die in Deutschland höhere Intensität der Problemwahrnehmung beziehen. Weitere Unterschiede bestehen bezüglich der Bewertung der Policy SKM, die in Deutschland eine höhere Medienaufmerksamkeit erhält und allgemein positiver bewertet wird. Auch der Entstehungsprozess des SKM, der in Deutschland wesentlich stärker politisiert war als in Großbritannien, trägt zur Erklärung der beobachteten Unterschiede im Agenda-Setting bei.
Gesetzliche Informationspflichten wie Meldungen, Anträge, Erklärungen und Berichte übernehmen in einem modernen sozialen Rechtsstaat eine wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktion. So bildet die jährliche Steuererklärung für Finanzbehörden ein unverzichtbares Mittel zum Vollzug von Steuergesetzen. Statistiken wiederum geben Regierung und Parlament wichtige Anhaltspunkte für wirtschaftspolitisches Handeln. Die Bereitstellung und Übermittlung solcher Informationen ist jedoch nicht umsonst. In den Niederlanden werden Kosten, die Unternehmen aus der Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen, als administrative Lasten bezeichnet. Zur Berechnung administrativer Lasten in Euro wurde Anfang der 1990er Jahre vom niederländischen Forschungsinstitut EIM das Messinstrument Mistral (heute: SKM) entwickelt, welches den Ausgangspunkt für ein umfassendes niederländisches Reformprojekt zur Reduzierung administrativer Lasten bildete. Mittlerweile wird das SKM nicht nur in den Niederlanden angewendet. Vielmehr diente das niederländische Projekt einer Vielzahl europäischer Staaten und der Europäischen Union selbst als Blaupause für eigene Projekte zur Reduzierung von Bürokratiekosten. So übernahm beispielsweise die deutsche Bundesregierung 2006 das SKM als Grundlage für ihr Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Die vorliegende Diplomarbeit richtet den Fokus auf den niederländischen Policyprozess zur Reduzierung administrativer Lasten. Analysiert werden dabei die einzelnen Phasen, angefangen von der zunehmenden Problemwahrnehmung Anfang der Mitte 1980er Jahre bis zur Umsetzung des Reformansatzes der zweiten Balkenende-Regierung 2004. Die Analyse unterstreicht, dass dem Reformprogramm der zweiten Balkenende-Regierung ein langjähriger Lernprozess vorangegangen ist. Ein SKM steht den Niederlanden zumindest theoretisch schon seit 1993 zur Verfügung. Damit war aber nicht gleichzeitig auch eine flächendeckende Anwendung verbunden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wurden sukzessive geschaffen. Insbesondere galt es, politikfeldübergreifend eine adäquate Infrastruktur aufzubauen. Das Instrument SKM übernahm im niederländischen Reformprozess folgende Funktionen: 1. Katalysatorfunktion Mit der ersten Bürokratiekostenmessung 1994 gelang es, das Bewusstsein der Politiker so zu stärken, dass die Kok-Regierung ein Reduzierungsziel von 25% formulierte. Für den Übergang zwischen Agenda Setting und Politikformulierung kann der Quantifizierung administrativer Lasten damit eine wichtige Katalysatorfunktion zugeschrieben werden. 2. Transparenzfunktion Am Beispiel des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wird aufgezeigt, dass das SKM in den Niederlanden eine wichtige Transparenzfunktion bei der Aufdeckung von Reduzierungsmöglichkeiten übernommen hat. 3. Stärkung des Kostenarguments Eine adäquate Gesetzesfolgenabschätzung sollte eine gründliche Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer Informationspflicht beinhalten. Für den Nutzen einer Regelung können Befürworter einer Regelung stets gute Argumente aufweisen. Demgegenüber beschränkt sich die Argumentationsgrundlage bei den administrativen Lasten nicht selten auf die qualitative Äußerung, dass diese bestehen. Zusätzliches Gewicht bekommt die Kostenseite allerdings durch die systematische monetäre Ausweisung administrativer Lasten. Die bestehende Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten in einer Gesetzesfolgenabschätzung wird somit mit Hilfe des SKM verringert. 4. Monitoringfunktion Die Formulierung quantitativer Abbauziele setzt eine quantitative Evaluierung voraus. In den Niederlanden findet ein entsprechendes Monitoring seit 1999 statt. Dies war jedoch erst durch die systematische Erfassung administrativer Lasten mittels quantitativer Verfahren möglich geworden. 5. Planungsfunktion Mit Beginn der Regierung Balkenende II erstreckt sich die quantitative Zielstellung nicht mehr nur auf die Reduzierung bestehender Lasten, sondern erfasst auch die Zunahme infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Die Formulierung eines solchen Nettoziels macht auch die Planung von neuen administrativen Lasten notwendig (ex ante Abschätzung über die Folgen neuer Gesetzgebung mit dem SKM). 6. Kontrollfunktion Um das Ziel einer Nettoreduzierung erreichen zu können, sieht der Ansatz der Regierung Balkenende II die Anwendung administrativer Lastenplafonds vor. Die Voraussetzungen, administrative Lasten wie eine Art Haushaltstitel zu behandeln, wurden jedoch erst durch die Anwendung von SKM geschaffen. Dem SKM kann damit zumindest indirekt eine Kontrollfunktion zugewiesen werden. 7. Symbolfunktion Dem Reformprojekt kann eine Symbolfunktion zugewiesen werden. Denn in der niederländischen Öffentlichkeit und im Ausland entsteht, zumindest oberflächlich betrachtet, der Eindruck, dass die Niederlande rein rechnerisch erhebliche Erfolge beim Bürokratieabbau erreicht haben.
Dieses Forschungspapier fasst die zentralen Ergebnisse entsprechenden Diplomarbeit zur Steuerverwaltung in Polen zusammen. Die zentrale Fragestellung lautet, wie sich diese spezifische öffentliche Verwaltungsstruktur im Zuge der Transformation und des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt hat und inwiefern sie heute europäischen Standards entspricht. Da es der EU in dem Bereich an Kompetenzen mangelt, besteht kein einheitliches europäisches Modell der Steuerverwaltung, an dem die polnische zu messen wäre. Die Autorin nutzt das im Rahmen der Europäisierungsforschung entwickelte Konzept des Europäischen Verwaltungsraums, um die aktuelle Gestalt der polnischen Steuerverwaltung unter Berücksichtigung verbindlicher Vorgaben der EU und deren Aktivitäten im Beitrittsprozess analysieren zu können. Ob es eine spezifisch europäische Steuerverwaltung gibt, wird anhand von Daten der OECD mit einer Clusteranalyse ausgelotet werden. Schließlich wird Polens Verortung in den differenzierten Steuerverwaltungswelten ermittelt. Desweiteren analysiert die Autorin die Verbreitung des Common Assessment Frameworks in den Steuerverwaltungen in den Staaten Mittelosteuropas thematisiert. Eine eigene Umfrage bei den polnischen Finanzämtern bringt mehr Klarheit über die Nutzung des CAF in der polnischen Steuerverwaltung. Schließlich ermittelt die Autorin mittels eines semantischen Differentials das Image der polnischen Steuerverwaltung in Deutschland und vergleicht dieses mit dem Selbstbild der deutschen Steuerverwaltung. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammengeführt. Die Antwort der Autorin auf die aufgeworfene Frage nach dem europäischen Charakter der polnischen Steuerverwaltung ist verhalten optimistisch.
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.