350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
Filtern
Volltext vorhanden
- ja (6)
Dokumenttyp
- Monographie/Sammelband (6) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (6)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6) (entfernen)
Schlagworte
- Bürokratieabbau (1)
- Deutsches Rotes Kreuz (1)
- German Red Cross (1)
- Hochschule (1)
- Informationspflichten (1)
- Kommunalaufsicht (1)
- Kommunalrecht (1)
- Niederlande (1)
- Nonprofit-Sektor (1)
- Public Service Motivation (1)
Institut
Public Service Motivation (PSM), als ein Konzept des öffentlichen Sektors, beruht auf der Annahme bestimmter Motive, die charakteristisch für öffentlich Bedienstete sind. Mit dem Versuch dieses Konstrukt auf den Nonprofit-Sektor zu übertragen, wird das Ziel verfolgt ein tieferes Verständnis für die Motivation der Beschäftigten zu erlangen und die dazu existierenden, eher geringen Befunde der PSM-Forschung um ein qualitatives Vorgehen zu erweitern. Die vorliegende Arbeit bereitet hierfür zunächst den theoretischen Hintergrund der PSM auf und nimmt Bezug zu der von Perry (1996) weiterentwickelten Theorie der PSM. Im anschließenden empirischen Teil werden in einer Fallstudie verschiedene Anstellungsformen sowie Tätigkeitsbereiche der Nonprofit-Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“ untersucht. Anhand der ermittelten Ergebnisse kann dabei die Existenz der PSM nachgewiesen werden. Nicht zuletzt werden durch die Wahl eines qualitativen Forschungsdesigns aufschlussreiche Erkenntnisse bezüglich der untersuchten Einflussfaktoren gewonnen. Es kann festgehalten werden, dass sich Haupt- und Ehrenamtliche in Ihrer PSM nicht gravierend unterscheiden. Hingegen die PSM zwischen Arbeitern der Verwaltungs- und Arbeitern der Street-Level-Ebene hinsichtlich ihrer Ausprägung von einander abweicht. Darüber hinaus liefert die Arbeit erste Erklärungsversuche und geht dabei unter anderem auf die Theorie der extrinsischen und intrinsischen Motivation, sowie auf die Selbstbestimmungstheorie ein.
Spätestens mit den fiskalischen Auswirkungen der deutschen Wiedervereinigung haben die Haushaltsprobleme der Kommunen die Wahrnehmungsschwelle der Innenministerien als oberste Kommunalaufsicht überschritten. Sie sahen die Ursache in mangelnder Haushaltsdisziplin der Kommunen und reagierten in den folgenden Jahren entsprechend ihrer juristischen Rationalität mit einer Novellierung des Haushaltsrechts, Verschärfung der fiskalischen Regeln und Implementation neuer Instrumente. Zum wichtigsten Instrument dieser Art entwickelte sich das Haushaltssicherungskonzept, welches sowohl als Anreiz wie auch repressiv eingesetzt wird. Es verändert die Aufsichtsposition der Behörden entscheidend, stellte einen wesentlichen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar und hat flächendeckende Verbreitung erfahren. Diese Arbeit bietet einen Überblick über die historische Entwicklung und Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts in den Flächenländern seit 1987. Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungslinien der Länder aufzuzeigen, dahinter liegende Strategien und Leitbilder aufzudecken und diese zu vergleichen. Das praktische Interesse an diesem Vergleich ist angesichts der weiten Verbreitung des Instruments sowohl in den Kommunen als auch der Kommunalaufsicht groß. Diese verwaltungswissenschaftliche Arbeit bietet Anstöße zu weiteren Diskussionen und Reflektionen sowie zukünftigen Anpassungen. In Anbetracht der (fast) flächendeckenden Anwendung der Haushaltssicherungskonzepte durch die Kommunalaufsicht der Länder besteht eine wissenschaftliche Bedeutung in der weiteren Beleuchtung der Rechtslage, der Aufsichtsbeziehungen und Steuerungsansätze. Darüber hinaus werden auch die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Steuerungsansatzes, die kommunalpolitischen Konsequenzen und die Auswirkungen der Haushaltsreform diskutiert. Aus der Analyse und dem Vergleich der Rechtsentwicklungen lassen sich zentrale Thesen ableiten. Die Innenministerien experimentierten flächendeckend mit den fiskalischen Regeln des Haushaltsrechts, wobei sie den Schwerpunkt auf die Sanktionierung der Gemeinden über das Haushaltssicherungskonzept legten, welchen sie zunehmend anwendeten und formalisierten. Sie begaben sich damit in eine Pfadabhängigkeit der Regulierung, aus der sie bisher nicht ausbrechen konnten. Gleichzeitig sind Versuche beobachtbar, über bail-out Modelle Anreize der Haushaltskonsolidierung zu setzen. Sie haben sich jedoch als nicht zweckmäßig herausgestellt. Nach vielen Jahren rechtlich basierter hierarchischer Steuerung hinterfragen die Innenministerien diese Ansätze zunehmend. Obgleich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der repressiven Steuerung bejaht werden muss, ist eine letztliche Gesundung der Kommunen darüber allein nicht zu erwarten. Dieses Gutachten ist Teil eines Forschungsprojektes des Kommunalwissenschaftlichen Institutes zur kommunalen Haushaltskonsolidierung. Es basiert auf Interviews mit Mitarbeitern der Innenministerien und Kommunalverwaltungen, Rechtskommentaren sowie einschlägiger sozialwissenschaftlicher Fachliteratur.
Gesetzliche Informationspflichten wie Meldungen, Anträge, Erklärungen und Berichte übernehmen in einem modernen sozialen Rechtsstaat eine wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktion. So bildet die jährliche Steuererklärung für Finanzbehörden ein unverzichtbares Mittel zum Vollzug von Steuergesetzen. Statistiken wiederum geben Regierung und Parlament wichtige Anhaltspunkte für wirtschaftspolitisches Handeln. Die Bereitstellung und Übermittlung solcher Informationen ist jedoch nicht umsonst. In den Niederlanden werden Kosten, die Unternehmen aus der Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen, als administrative Lasten bezeichnet. Zur Berechnung administrativer Lasten in Euro wurde Anfang der 1990er Jahre vom niederländischen Forschungsinstitut EIM das Messinstrument Mistral (heute: SKM) entwickelt, welches den Ausgangspunkt für ein umfassendes niederländisches Reformprojekt zur Reduzierung administrativer Lasten bildete. Mittlerweile wird das SKM nicht nur in den Niederlanden angewendet. Vielmehr diente das niederländische Projekt einer Vielzahl europäischer Staaten und der Europäischen Union selbst als Blaupause für eigene Projekte zur Reduzierung von Bürokratiekosten. So übernahm beispielsweise die deutsche Bundesregierung 2006 das SKM als Grundlage für ihr Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Die vorliegende Diplomarbeit richtet den Fokus auf den niederländischen Policyprozess zur Reduzierung administrativer Lasten. Analysiert werden dabei die einzelnen Phasen, angefangen von der zunehmenden Problemwahrnehmung Anfang der Mitte 1980er Jahre bis zur Umsetzung des Reformansatzes der zweiten Balkenende-Regierung 2004. Die Analyse unterstreicht, dass dem Reformprogramm der zweiten Balkenende-Regierung ein langjähriger Lernprozess vorangegangen ist. Ein SKM steht den Niederlanden zumindest theoretisch schon seit 1993 zur Verfügung. Damit war aber nicht gleichzeitig auch eine flächendeckende Anwendung verbunden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wurden sukzessive geschaffen. Insbesondere galt es, politikfeldübergreifend eine adäquate Infrastruktur aufzubauen. Das Instrument SKM übernahm im niederländischen Reformprozess folgende Funktionen: 1. Katalysatorfunktion Mit der ersten Bürokratiekostenmessung 1994 gelang es, das Bewusstsein der Politiker so zu stärken, dass die Kok-Regierung ein Reduzierungsziel von 25% formulierte. Für den Übergang zwischen Agenda Setting und Politikformulierung kann der Quantifizierung administrativer Lasten damit eine wichtige Katalysatorfunktion zugeschrieben werden. 2. Transparenzfunktion Am Beispiel des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wird aufgezeigt, dass das SKM in den Niederlanden eine wichtige Transparenzfunktion bei der Aufdeckung von Reduzierungsmöglichkeiten übernommen hat. 3. Stärkung des Kostenarguments Eine adäquate Gesetzesfolgenabschätzung sollte eine gründliche Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer Informationspflicht beinhalten. Für den Nutzen einer Regelung können Befürworter einer Regelung stets gute Argumente aufweisen. Demgegenüber beschränkt sich die Argumentationsgrundlage bei den administrativen Lasten nicht selten auf die qualitative Äußerung, dass diese bestehen. Zusätzliches Gewicht bekommt die Kostenseite allerdings durch die systematische monetäre Ausweisung administrativer Lasten. Die bestehende Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten in einer Gesetzesfolgenabschätzung wird somit mit Hilfe des SKM verringert. 4. Monitoringfunktion Die Formulierung quantitativer Abbauziele setzt eine quantitative Evaluierung voraus. In den Niederlanden findet ein entsprechendes Monitoring seit 1999 statt. Dies war jedoch erst durch die systematische Erfassung administrativer Lasten mittels quantitativer Verfahren möglich geworden. 5. Planungsfunktion Mit Beginn der Regierung Balkenende II erstreckt sich die quantitative Zielstellung nicht mehr nur auf die Reduzierung bestehender Lasten, sondern erfasst auch die Zunahme infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Die Formulierung eines solchen Nettoziels macht auch die Planung von neuen administrativen Lasten notwendig (ex ante Abschätzung über die Folgen neuer Gesetzgebung mit dem SKM). 6. Kontrollfunktion Um das Ziel einer Nettoreduzierung erreichen zu können, sieht der Ansatz der Regierung Balkenende II die Anwendung administrativer Lastenplafonds vor. Die Voraussetzungen, administrative Lasten wie eine Art Haushaltstitel zu behandeln, wurden jedoch erst durch die Anwendung von SKM geschaffen. Dem SKM kann damit zumindest indirekt eine Kontrollfunktion zugewiesen werden. 7. Symbolfunktion Dem Reformprojekt kann eine Symbolfunktion zugewiesen werden. Denn in der niederländischen Öffentlichkeit und im Ausland entsteht, zumindest oberflächlich betrachtet, der Eindruck, dass die Niederlande rein rechnerisch erhebliche Erfolge beim Bürokratieabbau erreicht haben.
Einleitung: Verwaltungsorganisationen stehen vor der Herausforderung, ihre Strukturen, Funktionen und Leistungen auf die Anforderungen der Informationsgesellschaft einzustellen. Für die Gestaltung von eGovernment sieht sich die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark mit der Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe konfrontiert, die knappen finanziellen Ressourcen effizient und wirkungsvoll einzusetzen. Der Kreis und seine angehörigen Gemeinden sollen im Standortwettbewerb bestehen können. Um der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken, sollten Kommunen für den Bürger und die Wirtschaft attraktiv gestaltet sein. Unternehmen beziehen längst in ihre Standortwahl den Faktor Leistungsfähigkeit der Verwaltung mit ein. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark versucht mit einem mehrstufigen Entwurf einer integrierten Kommunalverwaltung, Dienstleistungen bürgernah anzubieten. In der ersten Phase sollen gemeindliche Bürgerbüros Kreisleistungen in der Fläche anbieten. Dies erfolgt technikunterstützt auf der Basis eines Virtual Privat Network (VPN), an das die Kreisverwaltung sowie die Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen angebunden sind. Auf der Grundlage der im gesicherten VPN gesammelten Erfahrungen werden Online-Dienstleistungen via Internet angeboten. Der Bürger soll die Art der Kontaktaufnahme mit der Verwaltung wählen und während des jeweiligen Verfahrens wechseln können. Der Zugang zu Verwaltungsprozessen wird auch zukünftig in erster Linie über Formulare erfolgen, allerdings in elektronischer Form. Ob der Mitarbeiter des Bürgerbüros oder der Bürger via heimischem PC - über das Internet werden über ein Formularportal Zugriffe auf die notwendigen Formulare und die damit verbundenen Informationen möglich. Das vorliegende Konzept umfasst eine Zusammenstellung organisatorischer und technischer Überlegungen. Es definiert Grundanforderungen, die an ein integriertes Formularportal gestellt werden. Abschließende Aussagen zu einem konkreten Produkt "Formularportal" können noch nicht getroffen werden. Dazu bedarf es u.a. der Analyse der Fachverfahren hinsichtlich einer möglichen Webintegration. Soll ein Formularportal über die reine Downloadfunktionalität hinaus gehen, setzt dies enorme Veränderungen im Bereich der Verfahrensschnittstellen und der Middleware voraus. Die damit verbundenen Aufwendungen übersteigen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden. Sinnvoll für die Erfüllung dieser Aufgabe wäre eine Verantwortlichkeit des Landkreises, für die Gemeinden aktiv zu werden. Das Konzept "Formularportal" stellt kein fertiges Papier dar. Es ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen und soll mithilfe der Anregungen aus Theorie und Praxis, aus der Verwaltung und durch Anbieter technischer Lösungen kritisch diskutiert und fortgeschrieben werden.
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.