350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Grußwort
(2010)
In den vergangenen Jahren gewannen in der Personalwirtschaft Begriffe wie War for Talent und Fachkräftemangel immer mehr an Bedeutung. Unternehmen der Privatwirtschaft betreiben daher gezielt Personalmarketing - öffentliche Verwaltungen bisher kaum. Obwohl die Kombination aus einer überalterten Belegschaft, sinkenden Schulabsolventenzahlen und einem weitgehend unattraktiven Arbeitgeberimage insbesondere für öffentliche Verwaltungen die Gefahr eines eklatanten Mangels qualifizierter Nachwuchskräfte birgt. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach wie Personalmarketing in öffentlichen Verwaltungen bereits erfolgreich betrieben wird und welche Erfolgsfaktoren sich daraus für den Einsatz in anderen Verwaltungen ableiten lassen. Mit Hilfe der Analyse eines Best Practice-Ansatzes und auf der Basis der für die Privatwirtschaft bereits identifizierten Erfolgsfaktoren werden diese für den erfolgreichen Einsatz von Personalmarketing in der öffentlichen Verwaltung herausgearbeitet. Der Fokus des Praxisbeispiels liegt dabei auf der Rekrutierung von Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen allgemeinen nicht-technischen Verwaltungsdienst. Als Best Practice-Beispiel dient das Ausbildungsmarketing der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Ergebnis decken sich die grundsätzlichen Erfolgsfaktoren mit denen der Privatwirtschaft. Dazu gehören u. a. das Vorhandensein eines strategischen Konzepts, die Formulierung klarer und messbarer Ziele sowie das systematische Überprüfen der Effektivität und Effizienz des Personalmarketing sowie einzelner Instrumente. Für öffentliche Verwaltungen ist es zudem besonders wichtig das Arbeitgeberimage zu verbessern. Dies sollte bei der Ansprache von Nachwuchskräften mit Hilfe moderner Medien, durch Einblicke in Verwaltungsaufgaben und die Einbindung von Eltern und Schulen geschehen.
I. Einleitung II. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften III. Einstandsgemeinschaften IV. Die nicht funktionierende Bedarfsgemeinschaft V. Die vom Kind gebildete Bedarfsgemeinschaft VI. Stiefkinder in der Bedarfsgemeinschaft VII. Gemischte Bedarfsgemeinschaften VIII. Die zeitweise Bedarfsgemeinschaft IX. Haushaltsgemeinschaften
I. Einführung II. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Leistungen II.1. Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II II.2. Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II III. Die Leistungen des SGB II im Überblick III.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit III.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts IV. Ausgewählte Einzelprobleme IV.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit IV.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
I. Einleitung II. Die Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe als Paradigmenwechsel III. Verfassungsrechtliche Grundlage der Weiterentwicklung, Art. 91e GG IV. Überblick über die wichtigsten allgemeinen Regelungsinhalte V. Gemeinsame Einrichtung – „Jobcenter“ V.1. Struktur V.2. Personal V.3. Aufsicht V.4. IT; Datenschutz VI. Optionskommunen VI.1. Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen VI.2. Neuzulassungen in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen VI.3. Gebietsreform VI.4. Aufsicht, Zielvereinbarungssystem VI.5. Finanzkontrolle VII. Übergreifende Strukturen VII.1. Kooperationsausschüsse auf Landesebene VII.2. Bund-Länder-Ausschuss VII.3. Örtliche Beiräte VII.4. Zielsteuerung, Benchmarking und Controlling VIII. Ausblick
I. Ausgewählte Strukturdaten zum Landkreis Oder-Spree II. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Option III. Option als Impulsgeber für Ansätze der Verwaltungsmodernisierung IV. Tragende Entscheidungsaspekte pro Option aus der Sicht der Kommunalpolitik V. Rückmeldungen zur Aufgabendurchführung aus der Bürgersphäre VI. Intensive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die Kommunalpolitik VII. Personelle und organisatorische Handlungsautonomie als Erfolgskriterium für die Arbeit des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung VIII. Unterschiede im Aufgabenverständnis und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
Hartz IV im Umbruch
(2010)
I. Keine europäischen Vorgaben zur Haftung II. Anwendung allgemeiner Amtshaftungsgrundsätze III. System der Amtshaftung in Deutschland IV. Maßgebliche Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners V. Maßgebliche Amtshandlungen zuständiger Stellen VI. Amtshaftung wegen fehlender elektronischer Erreichbarkeit? VII. Haftende Körperschaft
I. Genehmigungsregelungen im Kontext der Auseinandersetzungen um die Dienstleistungsrichtlinie II. Begriffliche Grundlagen II. 1. Genehmigungsbegriff II. 2. Abgrenzung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit III. Anforderungen an Genehmigungen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit III. 1. Anforderungen an Genehmigungsregelungen (Art. 9 DLRL) III. 2. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung (Art. 10 DLRL) III. 3. Genehmigungsdauer (Art. 11 DLRL) III. 4. Beschränkungen der Anzahl der Genehmigungen (Art. 12 DLRL) III. 5. Genehmigungsverfahren (Art. 13 DLRL) IV. Anforderungen an Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs V. Zusammenfassung und Bewertung
I. Einführung II. Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung durch §§ 71a ff. VwVfG (Bund) IV. Verfassungsrechtliche Fragen der Verbandsebenenüberschreitung IV. 1. Konstellationen verbandsübergreifenden Handelns IV. 2. Regelungsbedarf aufgrund der DLRL? IV. 3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit IV. 4. Landesverwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung V. Ansiedlungsoptionen V. 1. Vorgaben der DLRL und Modelle in Deutschland (Übersicht) V. 2. Problemfragen der kommunalen Ansiedlung
I. Zankapfel „Dienstleistungsrichtlinie“ II. Regelungsmotive und Eckpunkte der Dienstleistungsrichtlinie III. Regelungsmotive und Eckpunkte des 4. VwVfÄndG IV. Ausgewählte Problemfelder der Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung aus kommunaler Perspektive V. Innovationsimpuls „Dienstleistungsrichtlinie“
Dicke Bretter bohren
(2009)
I. Ostdeutsche Unternehmen von Demografie spezifisch betroffen II. Analytische Aufarbeitung aus Sicht der Landesarbeitsmarktpolitik III. Alterung ja, „Überalterung“ nein, geringe Beschäftigung junger Jahrgänge IV. Differenzierungen nach Betriebsgrößen und beruflicher Tätigkeit V. Ersatzbedarf nach Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich VI. Noch relativ geringe Unterschiede zwischen Regionen VII. INNOPUNKT und mehr – demografische Themen gestalten
Demografischer Wandel
(2009)
Herausforderungen und Konsequenzen des demografischen Wandels für Kommunalpolitik und -verwaltung
(2009)
I. Demografischer Wandel II. Wandel in den Herausforderungen III. Schwierigkeiten und Handlungsempfehlungen III. 1. Geeignete Rahmenbedingungen „von oben“ III. 2. Mut zur Bescheidenheit III. 3. Wissen und Wissensvermittlung III. 4. Entwicklungsplanung III. 5. Organisation III. 6. Kommunikation und Kooperation
Die Arbeit befasst sich theoretisch und empirisch mit der so genannten Public Service Motivation (PSM) und ihrem Zusammenhang zu anderen psychologischen Motivationstheorien. Die Public Service Motivation geht davon aus, dass öffentlich Beschäftigte unter anderem dadurch motiviert sind, dass sie in ihrer Arbeit einen Dienst am Gemeinwohl sehen. Auf Basis einer empirischen Erhebung konnte dieses Konstrukt auch für Beschäftigte in Deutschland nachgewiesen und der Einfluss soziodemographischer Variablen bestätigt werden. Darüber hinaus gibt die Arbeit erste Hinweise auf Zusammenhänge zu verschiedenen Prozesstheorien der Motivation. Empirisch zeigt sich vor allem zur Gleichheitstheorie und dem darauf aufbauenden Equity Sensitivity Construct ein starker Zusammenhang.
Inhalt: I. Demografische Ausgangsbefunde und Entwicklungsszenarien II. Ursachen, politische Reaktionen und Handlungsoptionen II. 1. Zu den Ursachen des demografischen Wandels II. 2. Politische Reaktionen und Handlungsoptionen III. Kommunale Handlungsfelder IV. Demografische „Krise“: Gefahr und Chance für die Kommunen
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Community Organizing in Deutschland : Eine "neue" Möglichkeit zur Vitalisierung Lokaler Demokratie?
(2010)
Als Instrument der Bürgerbeteiligung wurde Community Organizing von Saul D. Alinsky zum ersten Mal 1939 in Chicago/Illinois erfolgreich umgesetzt. Konzeptionell speist es sich aus der Stadtsoziologie, der sozialen Arbeit sowie einer interkulturell ausgerichteten, politischen Erwachsenenbildung. In den USA hat es sich seitdem auf lokaler und überregionaler Ebene etabliert und wird nun auch in Deutschland rezipiert und zunehmend projekthaft umgesetzt. Diese Arbeit beschreibt das Konzept des Community Organizing in Deutschland explorativ und zeigt fördernde und hemmende Faktoren für dessen Umsetzung auf. Zudem wird das Konzept für den deutschen Fall bezüglich partizipativer Demokratietheorien theoretisch diskutiert und verortet: Kann Community Organizing der Theorie der partizipativen Demokratie zugeordnet werden? Hierfür wurde die Ausprägung der Kriterien Deliberation, direkter Demokratie im weitesten Sinne, Dezentralisierung, Segmentierung und Delegation untersucht und bewertet. Die zweite Frage setzt sich mit der Wirksamkeit von umgesetzten Community Organizing-Projekten auseinander: Kann es als erfolgreiches Bürgerbeteiligungsinstrument auf lokaler Ebene betrachtet werden und inwiefern können dabei die demokratietheoretischen Kriterien Legitimität, Effektivität und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Zur Bewältigung der drängenden Fragen der heutigen Zeit wird von den politischen Verantwortungsträgern ein klares und nachvollziehbares Konzept und Vorgehen eingefordert. Der Ruf nach einer strategischen nicht nur taktischen Ausrichtung der politischen Planung und Steuerung wird laut. Die Restriktionen der politischen Rationalität können nicht als Hinderungsgrund für die stärkere Strategieausprägung von Regierungspolitik angesehen werden, vielmehr ist der Strategiefaktor in der Politik auszubauen. Die vorliegende Arbeit stellt die Balanced Scorecard (BSC) als strategisches Managementinstrument zur Verbesserung der strategischen Planung und Steuerung der Vorhaben einer Landesregierung an der Schnittstelle zwischen Landesregierung und Ministerialverwaltung in den Fokus der Betrachtung. Entscheidend für die Anwendung eines für die Privatwirtschaft entwickelten Instruments ist dessen Anpassbarkeit an spezifische Kriterien, die sich im Kontext einer Landesregierung und deren -verwaltung ergeben. Diese qualitativen Kriterien werden mithilfe einer Matrix ermittelt. In dieser stehen sich die essenziellen Funktionen einer BSC und die Herausforderungen der BSC im Kontext einer Landesregierung gegenüber. Der empirische Teil der Arbeit stellt die BSC-Bestrebungen des Landes Brandenburg vor und analysiert diese anhand der abgeleiteten qualitativen Kriterien. Im Ergebnis der Fallstudie stellt sich vor allem die Führungsunterstützung als der erfolgsentscheidende Faktor der BSC-Konzeption und -Implementierung innerhalb der Landesregierung Brandenburg heraus. Daneben sind die Formulierung und Ableitung klarer Strategien und Ziele durch die Regierenden, die Beachtung personeller Aspekte sowie eine ausgefeilte Projektorganisation von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der BSC.
Öffentlich-private Partnerschaften oder Public Private Partnerships (PPP) werden seit Mitte der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts in allen westeuropäischen Ländern umgesetzt. Dieses Modell der alternativen Leistungserbringung wurde mit erstaunlicher Geschwindigkeit, sektorenübergreifend und flächendeckend implementiert. Verschiedene Autoren haben den Ansatz der Netzwerk-Gesellschaft mit der Entstehung des Phänomens PPP in Verbindung gebracht. An diesem Punkt setzt diese Arbeit an: Es wird untersucht, ob Policy-Netzwerke in der Europäischen Union existierten, die die Entwicklung der staatlichen Leistungserbringung zu Public Private Partnerships forciert haben, bzw. das Thema PPP auf die Agenda setzten und weitergehend wer die relevanten Akteure sind, in welcher Konstellation diese stehen und wie sie vernetzt sind. Wenn ein derartiges Policy-Netzwerk auf europäischer Ebene existieren sollte, soll des Weiteren analysiert werden, um was für eine Art von Policy-Netzwerk es sich nach der Policy-Netzwerk-Typologie handelt. Abschließend werden die Implikationen und Effekte dieses Netzwerkes in Hinblick auf faire Zugangsmöglichkeiten, Transparenz und Wirtschaftlichkeit von Public Private Partnerships erörtert.
Die Arbeit zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis darüber zu schaffen, wodurch die Verwendung von Performance-Informationen in der öffentlichen Verwaltung bestimmt wird. Ausgehend von einer Literaturrecherche zu den wichtigsten theoretischen Erklärungen für die Verwendung von Performance-Informationen wird ein Analyseraster entwickelt, anhand dessen der Grad der Informationsverwendung in der Verwaltung operationalisiert wird. Anschließend wird eine Fallstudie über die Berliner Sozialhilfeverwaltung durchgeführt. Es kann gezeigt werden, dass verschiedene Verwaltungsakteure desselben Politikbereichs heterogene Präferenzen besitzen und sich folglich auch ihre Erwartungen an Performance-Informationen unterscheiden: Da beispielsweise die Sozialämter in den Berliner Bezirken hauptsächlich im „operativen Tagesgeschäft“ involviert sind, richtet sich ihr Hauptaugenmerk auf Kennzahlen, die diese Perspektive abdecken. Demgegenüber liegt etwa auf der Landesseite das Augenmerkt der Senatsverwaltung für Finanzen mehr auf den Kosteninformationen, da hier die Steuerung über die Globalsummenzuweisung an die Bezirke erfolgt. Es lassen sich verschiedene Indizien finden, um die Verwendung dieser Daten erklären zu können. Es wird festgestellt, dass der Schwerpunkt bislang eindimensional auf den Finanzdaten liegt. Die Verwendung lässt sich vor allem durch die subjektive politische Brisanz bestimmter Daten sowie durch die Einstellung der Führungskräfte gegenüber einer performance-basierten Steuerungsphilosophie erklären.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Über den Wandel der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund vielgestaltiger Veränderungen in Kontext und Binnenleben von Verwaltungen wurde und wird in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlich relevanten Disziplinen umfänglich geforscht und publiziert. Grund genug, diese Debatte an einer der ältesten kommunalen Aufgaben zu spiegeln: dem Friedhofswesen. Gerade in diesem Bereich kondensieren etwa die aktuellen gesellschaftsstrukturellen Entwicklungen in besonderem Maße. Ob und wie die Kommunen ihre Aufgabenwahrnehmung auf die veränderten Anforderungen einstellen und wie die dabei zu konstatierenden Muster zu erklären sind, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie.
Seit 2002 wird das Standardkosten-Modell (SKM) als Ansatz zur Messung von Bürokratiekosten in einer Vielzahl von OECD-Ländern, darunter Deutschland und Großbritannien, angewendet. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, warum im Regulierungsreform-Nachzüglerland Deutschland die Ausweitung des Ansatzes auf den Bereich Bürger seit Jahren auf der politischen Agenda steht und bereits erste Schritte zur Umsetzung unternommen wurden, während SKM Bürger im Regulierungsreform-Vorreiterland Großbritannien scheinbar nie auf der Agenda stand. In Anlehnung an einen von Kingdon entwickelten Agenda-Setting-Ansatz werden Unterschiede im Bereich der Problemwahrnehmung, in der Bewertung der Policy SKM sowie im politischen Entstehungsprozess untersucht. Hierbei zeigt sich, dass hinsichtlich der Wahrnehmung des Problems der Bürokratiebelastung signifikante Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien bestehen, die sich vor allem auf die in Deutschland höhere Intensität der Problemwahrnehmung beziehen. Weitere Unterschiede bestehen bezüglich der Bewertung der Policy SKM, die in Deutschland eine höhere Medienaufmerksamkeit erhält und allgemein positiver bewertet wird. Auch der Entstehungsprozess des SKM, der in Deutschland wesentlich stärker politisiert war als in Großbritannien, trägt zur Erklärung der beobachteten Unterschiede im Agenda-Setting bei.
Demografie im Wandel
(2009)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Die Arbeit geht der Frage nach, ob man die Steuerverwaltung in Polen als europäische Verwaltung bezeichnen kann. Es werden drei Aspekte vertiefend untersucht: 1.Verortung der polnischen Steuerverwaltung in der OECD und ausgewählten Nicht-OECD-Ländern mittels einer Clusteranalyse auf Grundlage verschiedener Daten zum Aufbau, Aufgabenprofil und zur Performanz unter gleichzeitiger Beachtung der möglichen Abzeichnung eines europäischen Steuerverwaltungsraums; 2.Verbreitung des CAF in den Steuerverwaltungen der MOE-8, insbesondere in Polen, als vom EUPAN unterstütztes Qualitätsmanagementsystem, das geeignet erscheint, die Entstehung eines gemeinsamen europäischen Qualitätsverständnisses zu fördern; 3.Wahrnehmung der polnischen Steuerverwaltung durch deutsche Finanzbeamte erhoben mit Hilfe eines semantischen Differentials. Die Clusteranalyse ergibt keinen Hinweis auf einen einheitlichen europäischen Steuerverwaltungsraum in Abgrenzung von den übrigen einbezogenen Staaten. Polen fällt nicht als Ausreißer auf und weist Ähnlichkeiten zu anderen europäischen Ländern auf. In Steuerverwaltungen lässt sich das CAF so gut wie gar nicht finden. Polen bildet in der Hinsicht eine Ausnahme. Allerdings befindet sich die polnische Steuerverwaltung auf einem europäischen Weg, den andere Sektoren der Verwaltung (auch in MOE-8) bereits vielfach beschritten haben. Aus der Untersuchung des Images der polnischen Steuerverwaltung bei deutschen Finanzbeamten geht die Abwesenheit starker negativer Stereotype hervor. Die Einschätzungen sind sehr zurückhaltend in der Nähe des Mittelwertes zwischen den beiden Polen des semantischen Differentials. Das vorläufige Ergebnis lautet: Die Steuerverwaltung in Polen ist eine europäische Verwaltung.
Spätestens mit den fiskalischen Auswirkungen der deutschen Wiedervereinigung haben die Haushaltsprobleme der Kommunen die Wahrnehmungsschwelle der Innenministerien als oberste Kommunalaufsicht überschritten. Sie sahen die Ursache in mangelnder Haushaltsdisziplin der Kommunen und reagierten in den folgenden Jahren entsprechend ihrer juristischen Rationalität mit einer Novellierung des Haushaltsrechts, Verschärfung der fiskalischen Regeln und Implementation neuer Instrumente. Zum wichtigsten Instrument dieser Art entwickelte sich das Haushaltssicherungskonzept, welches sowohl als Anreiz wie auch repressiv eingesetzt wird. Es verändert die Aufsichtsposition der Behörden entscheidend, stellte einen wesentlichen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar und hat flächendeckende Verbreitung erfahren. Diese Arbeit bietet einen Überblick über die historische Entwicklung und Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts in den Flächenländern seit 1987. Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungslinien der Länder aufzuzeigen, dahinter liegende Strategien und Leitbilder aufzudecken und diese zu vergleichen. Das praktische Interesse an diesem Vergleich ist angesichts der weiten Verbreitung des Instruments sowohl in den Kommunen als auch der Kommunalaufsicht groß. Diese verwaltungswissenschaftliche Arbeit bietet Anstöße zu weiteren Diskussionen und Reflektionen sowie zukünftigen Anpassungen. In Anbetracht der (fast) flächendeckenden Anwendung der Haushaltssicherungskonzepte durch die Kommunalaufsicht der Länder besteht eine wissenschaftliche Bedeutung in der weiteren Beleuchtung der Rechtslage, der Aufsichtsbeziehungen und Steuerungsansätze. Darüber hinaus werden auch die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Steuerungsansatzes, die kommunalpolitischen Konsequenzen und die Auswirkungen der Haushaltsreform diskutiert. Aus der Analyse und dem Vergleich der Rechtsentwicklungen lassen sich zentrale Thesen ableiten. Die Innenministerien experimentierten flächendeckend mit den fiskalischen Regeln des Haushaltsrechts, wobei sie den Schwerpunkt auf die Sanktionierung der Gemeinden über das Haushaltssicherungskonzept legten, welchen sie zunehmend anwendeten und formalisierten. Sie begaben sich damit in eine Pfadabhängigkeit der Regulierung, aus der sie bisher nicht ausbrechen konnten. Gleichzeitig sind Versuche beobachtbar, über bail-out Modelle Anreize der Haushaltskonsolidierung zu setzen. Sie haben sich jedoch als nicht zweckmäßig herausgestellt. Nach vielen Jahren rechtlich basierter hierarchischer Steuerung hinterfragen die Innenministerien diese Ansätze zunehmend. Obgleich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der repressiven Steuerung bejaht werden muss, ist eine letztliche Gesundung der Kommunen darüber allein nicht zu erwarten. Dieses Gutachten ist Teil eines Forschungsprojektes des Kommunalwissenschaftlichen Institutes zur kommunalen Haushaltskonsolidierung. Es basiert auf Interviews mit Mitarbeitern der Innenministerien und Kommunalverwaltungen, Rechtskommentaren sowie einschlägiger sozialwissenschaftlicher Fachliteratur.
Inhalt: 1. Untersuchungsfeld 2. Allgemeine Angaben zu den befragten Kommunen 2.1 Haushaltsdefizit/-überschuss 2.2. Schuldenstand zum 31.12.2004 und Zinsausgaben 2.3. Durchschnittsverzinsung 3. Kommunales Debt Management 3.1. Zielsetzungen 3.2. Kreditmanagement 3.3. Derivatemanagement 3.4. Organisatorische Aspekte 4. Fazit
Dieses Forschungspapier fasst die zentralen Ergebnisse entsprechenden Diplomarbeit zur Steuerverwaltung in Polen zusammen. Die zentrale Fragestellung lautet, wie sich diese spezifische öffentliche Verwaltungsstruktur im Zuge der Transformation und des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt hat und inwiefern sie heute europäischen Standards entspricht. Da es der EU in dem Bereich an Kompetenzen mangelt, besteht kein einheitliches europäisches Modell der Steuerverwaltung, an dem die polnische zu messen wäre. Die Autorin nutzt das im Rahmen der Europäisierungsforschung entwickelte Konzept des Europäischen Verwaltungsraums, um die aktuelle Gestalt der polnischen Steuerverwaltung unter Berücksichtigung verbindlicher Vorgaben der EU und deren Aktivitäten im Beitrittsprozess analysieren zu können. Ob es eine spezifisch europäische Steuerverwaltung gibt, wird anhand von Daten der OECD mit einer Clusteranalyse ausgelotet werden. Schließlich wird Polens Verortung in den differenzierten Steuerverwaltungswelten ermittelt. Desweiteren analysiert die Autorin die Verbreitung des Common Assessment Frameworks in den Steuerverwaltungen in den Staaten Mittelosteuropas thematisiert. Eine eigene Umfrage bei den polnischen Finanzämtern bringt mehr Klarheit über die Nutzung des CAF in der polnischen Steuerverwaltung. Schließlich ermittelt die Autorin mittels eines semantischen Differentials das Image der polnischen Steuerverwaltung in Deutschland und vergleicht dieses mit dem Selbstbild der deutschen Steuerverwaltung. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammengeführt. Die Antwort der Autorin auf die aufgeworfene Frage nach dem europäischen Charakter der polnischen Steuerverwaltung ist verhalten optimistisch.
Inhalt: A. Einführung in das Thema und Vorstellung des SWP-Verbundes B. Motive der öffentlichen Hand für Public Private Partnerships C. Risiken für die öffentliche Hand D. Konkrete Auswirkungen der Teil-Privatisierung des Wasserbetriebes in Potsdam E. Warum eine Rekommunalisierung oftmals geboten erscheint F. Die Public Private Partnership im Tagesgeschäft G. Erfolgsfaktoren – wann PPPs auch für die öffentliche Hand und somit den Bürger erfolgreich sein können
Der Wettbewerbliche Dialog
(2008)
Inhalt: A. Einführung in die Thematik B. Bedeutung des Vergaberechts innerhalb des PPP-Beschaffungsprozesses C. Der Wettbewerbliche Dialog als „Dritter Weg“ zwischen offenem und Verhandlungsverfahren I. Anwendungsbereich II. Der Verfahrensablauf 1. Bekanntmachung 2. Präqualifikation der Anbieter 3. Dialogphase 4. Angebotsabgabe 5. Angebotswertung und Zuschlagserteilung D. Verhältnis zu den anderen Vergabearten I. Abgrenzung zum Verhandlungsverfahren II. Abgrenzung zum offenen Verfahren E. Bewertung und Ausblick I. Gründe für das bisherige Akzeptanzdefizit II. Vergleich zum Verhandlungsverfahren F. Zusammenfassender Ausblick
Kooperationsverträge
(2008)
Inhalt: A. Praktischer und theoretischer Entwicklungsstand von PPP in Deutschland B. Charakterisierung von PPP I. Grundkategorien von PPP II. Phasenmodell der Projektänderung und Kostensteigerungen bei PP-Projekten C. Wirtschaftlichkeitsanalyse und -vergleich I. Allgemeine Kennzeichnung II. Mögliche Gründe einer Vorteilhaftigkeit von PPP III. Risikoanalyse und Risikoverhalten als zentrales Problem des Wirtschaftlichkeitsvergleichs D. Transparenzbericht zur Deckung des Bedarfs an Informationen über Projektstruktur und -verlauf E. Schlussfolgerung und Entwicklungsperspektiven
Inhalt: A. Verwaltungskooperation als Strategie der Staatsmodernisierung B. Public Private Partnerships I. Einsatzfelder, rechtliche Rahmenbedingungen und Implementationsprobleme II. Gesetzgeberische Reformbestrebungen C. Public Public Partnerships D. Zu Suche und Auswahl des Kooperationspartners E. Zukunftstrend Rekommunalisierung? F. Entwicklungsszenarien G. Anhang: Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften des Landes Schleswig-Holstein vom 19. 6. 2007 (GVBl S. 328) – Auszug
Public Private Partnerships (PPP) sind aktueller denn je: Die Aufgaben der Kommunen werden immer komplexer und lassen sich oft nur meistern, wenn die Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Für die Kommunen bieten PPPs die Chance zu einer schnelleren, bürgernäheren und bedarfsgerechteren Aufgabenerfüllung, zur Konzentration auf kommunale Kernkompetenzen, zur Nutzung privaten Know-hows sowie zu Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen. Für die privaten Partner sind PPPs eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte und Generierung lukrativer Aufträge. Gleichzeitig bringen die Planung, die Finanzierung, der Betrieb und die Beendigung Öffentlich Privater Partnerschaften jedoch komplexe rechtliche und praktische Probleme mit sich. Vor diesem Hintergrund widmete sich die 14. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam im April 2008 den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Problemen im alltäglichen Umgang mit PPPs. Sie beleuchtete die verschiedenen Stationen des Lebenslaufs von PPPs und gab Antworten auf wichtige Fragestellungen bei der Implementierung und Umsetzung von PPP-Projekten. Behandelt wurden unter anderem Themen wie die Novellierung des Vertragsrechts im Verwaltungsverfahrensgesetz, Direktiven des Vergaberechts, Möglichkeiten der Finanzierung durch EU-Fördermittel sowie institutionelle Alternativen (insbes. Public Public Partnerships) und Lösungswege beim Scheitern von PPPs.
Gegenstand der Monographie sind die Perspektiven und Möglichkeiten effektiven Finanzmanagements für alle kommunalen Bereiche durch die Integration von Finanz- und Produktsteuerung im Produkthaushalt. Als zentrales Steuerungsinstrument dient die Budgetierung, ergänzt durch Fragen der Leistungsverrechnung und des Wettbewerbs. Der Budgetierungsablauf wird prozessual anhand von sechs Phasen dargestellt. Diese reichen von der Aufstellung des Budgets „Allgemeine Finanzwirtschaft“ über Rahmenplanung, Eckwertebeschluss und Erstellung der Teilhaushalte bis hin zur Verabschiedung der Gesamtetats. Anhand von Beispielen wird in die Themengebiete neues Rechnungswesen, Kostenrechnung und strategische Steuerung eingeführt. Die Darstellung orientiert sich am Bedarf der Praxis und stellt Musterabläufe, Tipps und Muster-Dienstanweisungen bereit.
Politik des Projektmanagements : mikropolitische Analysen zu Entscheidungsprozessen in IT-Projekten
(2008)
In der hier vorliegenden Dissertation wurden anhand einer empirischen Fallstudie die Entscheidungs- und Aushandlungsprozesse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in IT-Projekten analysiert und auf diesem Wege die Handlungszwänge des Projektmanagements beleuchtet. Damit sollte ein Beitrag zum näheren Verständnis der Eigendynamik von IT-Projekten und zur Wirkungsweise der gängigen Ansätze von Projektmanagement und QM geleistet werden. In dieser Arbeit wurden IT-Projekte und die Empfehlungen zum Projektmanagement aus politik- und organisationstheoretischer Perspektive beleuchtet, um Effekte begrenzter Rationalität, opportunistischen Verhalten und Inkrementalismus mit berücksichtigen zu können. Theoretische Ausgangspunkte für die Untersuchung sind auf der einen Seite die mikropolitischen Ansätze und auf der anderen Seite die Agenturtheorie. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, die Auffassung, wonach das Handeln der Akteure in ergebnisoffenen, interdependenten Handlungskonstellationen stattfindet, in denen die Auswirkungen von Entscheidungen wenig bekannt sind und die benötigten Informationen den Akteuren in unterschiedlichem Maße zur Verfügung stehen. Bezüglich der Empfehlungen des Projektmanagements wurde auf Normen und Richtlinien sowie die Einführungs- und Praxisliteratur zum Projekt- und Qualitätsmanagement und zur Verwaltungs- und Organisationsberatung Bezug genommen. Die Fallstudie bezieht sich auf ein Realisierungsprojekt zur Einführung eines Personalmanagementsystems in einem Ministerium und seinen nachgeordneten Behörden. Das Projekt fand im Rahmen eines umfassenden Modernisierungsprogramms nach dem NSM statt und legte erstmals einen Schwerpunkt auf das Personalmanagement. Das Vorhaben war ursprünglich in drei Phasen von jeweils einem Jahr Laufzeit geplant. Mit der Realisierung wurde ein Konsortium aus drei Firmen beauftragt. Die Studie bezieht sich auf die erste der drei Phasen der Systemeinführung, die Pilotierungsphase in drei Pilotbehörden. Diese Phase beanspruchte insgesamt zwei Jahre und acht Monate und hatte damit ein Jahr und acht Monate Verspätung vor allem wegen wechselnden Ziel- und Aufgabenstellungen durch das Ministerium und aufgrund interner Steuerungsdefizite und Entscheidungsblockaden auf beiden Seiten. Die Entwicklung einer Schnittstelle in die Personalabrechnung wurde erfolglos abgebrochen. Hauptergebnis der Arbeit ist, dass die Anwendung von Methoden und Instrumenten, die in den Projektmanagement-Leitfäden bereitgestellt werden, stets den jeweils individuellen Interessen der Akteure unterliegen und als Bausteine der akteursspezifischen Strategien fungieren. Dabei führen insbesondere Strategien der Unsicherheitsabsorption, die auf die gegenseitige Kontrolle von Auftraggeber und Auftragnehmer hinauslaufen, zu unproduktiven, sich selbst verstärkende Blockadezyklen („Circuli vitiosi“), aus denen die Akteure nur durch Strategiewechsel ausbrechen können. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht eine strukturelle Informationsasymmetrie, weil der Auftragnehmer über die fachlichen-technischen Aspekte und über den aktuellen Projektstand besser informiert ist als der Auftraggeber. Gleichzeitig besteht jedoch auch eine entgegen gesetzte Entscheidungsasymmetrie, bei der der Auftraggeber formale Entscheidungsbefugnisse an sich ziehen kann und im Konfliktfall über das größere Drohpotenzial verfügt. Diese wird durch die Rechtsform des Werkvertrags verstärkt. Die Leitfäden des Projektmanagements werden hierbei zwar angewendet, doch die Anwendung beschränkt sich auf fachlich-operative Aspekte der Projektdurchführung, in denen die Empfehlungen einen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht haben. Nur unzureichend umgesetzt werden jedoch die Empfehlungen zu politisch-strategischen Problemen, deren Anwendung entweder einen komplexen strategischen Entscheidungsprozess erfordert oder zwischen den Vertragsparteien strittig ist. Als äußerst kritisch lässt sich vor allem der Umgang mit dem Leistungsumfang im Projektverlauf bezeichnen, die von Seiten des Auftraggebers häufig im Projektverlauf verändert wird. Hier kollidiert das Gebot der Unabänderlichkeit der Leistungsbeschreibung mit den vitalen Interessen des Auftraggebers, und es zeigt sich anhand der Fallstudie, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Vertragsparteien nötig ist, um zu eine befriedigenden Lösung zu gelangen. Gelingt dies nicht, so kann das Projekt nur mit Hilfe so genannter starker Ideologien wie dem NSM in einer Art Krisenmanagement fortgeführt werden, bedarf aber dann der strategischen Neuorientierung z.B. in Form von Personalwechsel oder Reorganisationen. Im Fallstudienprojekt hat sich herausgestellt, dass, eine Analyse der spezifischen Akteursstrategien (Policy-Analyse) den Akteuren helfen kann, die Ausgangskonstellationen besser zu verstehen und die eigene Strategie auf ihre Konsens- oder Durchsetzungsfähigkeit hin zu justieren. Hier halten die Leitfäden zum Projektmanagement jedoch keine befriedigenden Handlungsanweisungen bereit.
Gesetzliche Informationspflichten wie Meldungen, Anträge, Erklärungen und Berichte übernehmen in einem modernen sozialen Rechtsstaat eine wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktion. So bildet die jährliche Steuererklärung für Finanzbehörden ein unverzichtbares Mittel zum Vollzug von Steuergesetzen. Statistiken wiederum geben Regierung und Parlament wichtige Anhaltspunkte für wirtschaftspolitisches Handeln. Die Bereitstellung und Übermittlung solcher Informationen ist jedoch nicht umsonst. In den Niederlanden werden Kosten, die Unternehmen aus der Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen, als administrative Lasten bezeichnet. Zur Berechnung administrativer Lasten in Euro wurde Anfang der 1990er Jahre vom niederländischen Forschungsinstitut EIM das Messinstrument Mistral (heute: SKM) entwickelt, welches den Ausgangspunkt für ein umfassendes niederländisches Reformprojekt zur Reduzierung administrativer Lasten bildete. Mittlerweile wird das SKM nicht nur in den Niederlanden angewendet. Vielmehr diente das niederländische Projekt einer Vielzahl europäischer Staaten und der Europäischen Union selbst als Blaupause für eigene Projekte zur Reduzierung von Bürokratiekosten. So übernahm beispielsweise die deutsche Bundesregierung 2006 das SKM als Grundlage für ihr Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Die vorliegende Diplomarbeit richtet den Fokus auf den niederländischen Policyprozess zur Reduzierung administrativer Lasten. Analysiert werden dabei die einzelnen Phasen, angefangen von der zunehmenden Problemwahrnehmung Anfang der Mitte 1980er Jahre bis zur Umsetzung des Reformansatzes der zweiten Balkenende-Regierung 2004. Die Analyse unterstreicht, dass dem Reformprogramm der zweiten Balkenende-Regierung ein langjähriger Lernprozess vorangegangen ist. Ein SKM steht den Niederlanden zumindest theoretisch schon seit 1993 zur Verfügung. Damit war aber nicht gleichzeitig auch eine flächendeckende Anwendung verbunden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wurden sukzessive geschaffen. Insbesondere galt es, politikfeldübergreifend eine adäquate Infrastruktur aufzubauen. Das Instrument SKM übernahm im niederländischen Reformprozess folgende Funktionen: 1. Katalysatorfunktion Mit der ersten Bürokratiekostenmessung 1994 gelang es, das Bewusstsein der Politiker so zu stärken, dass die Kok-Regierung ein Reduzierungsziel von 25% formulierte. Für den Übergang zwischen Agenda Setting und Politikformulierung kann der Quantifizierung administrativer Lasten damit eine wichtige Katalysatorfunktion zugeschrieben werden. 2. Transparenzfunktion Am Beispiel des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wird aufgezeigt, dass das SKM in den Niederlanden eine wichtige Transparenzfunktion bei der Aufdeckung von Reduzierungsmöglichkeiten übernommen hat. 3. Stärkung des Kostenarguments Eine adäquate Gesetzesfolgenabschätzung sollte eine gründliche Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer Informationspflicht beinhalten. Für den Nutzen einer Regelung können Befürworter einer Regelung stets gute Argumente aufweisen. Demgegenüber beschränkt sich die Argumentationsgrundlage bei den administrativen Lasten nicht selten auf die qualitative Äußerung, dass diese bestehen. Zusätzliches Gewicht bekommt die Kostenseite allerdings durch die systematische monetäre Ausweisung administrativer Lasten. Die bestehende Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten in einer Gesetzesfolgenabschätzung wird somit mit Hilfe des SKM verringert. 4. Monitoringfunktion Die Formulierung quantitativer Abbauziele setzt eine quantitative Evaluierung voraus. In den Niederlanden findet ein entsprechendes Monitoring seit 1999 statt. Dies war jedoch erst durch die systematische Erfassung administrativer Lasten mittels quantitativer Verfahren möglich geworden. 5. Planungsfunktion Mit Beginn der Regierung Balkenende II erstreckt sich die quantitative Zielstellung nicht mehr nur auf die Reduzierung bestehender Lasten, sondern erfasst auch die Zunahme infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Die Formulierung eines solchen Nettoziels macht auch die Planung von neuen administrativen Lasten notwendig (ex ante Abschätzung über die Folgen neuer Gesetzgebung mit dem SKM). 6. Kontrollfunktion Um das Ziel einer Nettoreduzierung erreichen zu können, sieht der Ansatz der Regierung Balkenende II die Anwendung administrativer Lastenplafonds vor. Die Voraussetzungen, administrative Lasten wie eine Art Haushaltstitel zu behandeln, wurden jedoch erst durch die Anwendung von SKM geschaffen. Dem SKM kann damit zumindest indirekt eine Kontrollfunktion zugewiesen werden. 7. Symbolfunktion Dem Reformprojekt kann eine Symbolfunktion zugewiesen werden. Denn in der niederländischen Öffentlichkeit und im Ausland entsteht, zumindest oberflächlich betrachtet, der Eindruck, dass die Niederlande rein rechnerisch erhebliche Erfolge beim Bürokratieabbau erreicht haben.
Nachdem die deutsche Ministerialverwaltung seit nunmehr zwei Jahrzehnten die Anwendung von Folgenabschätzungen weitestgehend ignoriert hat, beschloss das Bundeskabinett im April 2006 ein neues Instrument der better regulation einzuführen: das Standardkosten-Modell (SKM). Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Wirksamkeit dieses Instruments zu untersuchen. Dazu wird ein qualitativer Bewertungsmaßstab deduktiv hergeleitet, operationalisiert und empirisch getestet. Das SKM wird demzufolge dann als wirksam erachtet, wenn es 1.) das Kräfteverhältnis zwischen Regulierungsbefürwortern und Regulierungsskeptikern zu Gunsten Letzterer verschiebt und 2.) mit der Einführung des Instruments die Weichen für einen Wandel der Regulierungskultur in der Ministerialverwaltung gestellt werden. Es zeigt sich, dass das Instrument gemäß Annahme 1 als Erfolg bewertet werden kann. Allerdings relativiert sich das Ergebnis, da Annahme 2 nicht erfüllt wird.
Der vorliegende Beitrag untersucht das Potential und die Bedingungen alternativer Regulierungsformen vor dem Hintergrund von Better Regulation in Deutschland. Nahezu alle EU- und OECD-Staaten betreiben heute umfassende politische Reformprogramme zur Modernisierung der Regulierungsarchitekturen, die unter dem Label Better Regulation subsumiert werden. Die Zielsetzung dieser Programme besteht zum einen in der wirtschaftsfreundlichen Reduktion von Regulierungskosten und zum anderen in der Effektivitätssteigerung von Regulierung durch Vermeidung unintendierter Nebeneffekte. Better Regulation ist ein Toolkit verschiedener metaregulativer Policy-Instrumente, deren programmatische Zusammensetzung vom nationalen politischen Kontext abhängt. Im Rahmen der parallel verlaufenden Reformagenden werden überdies alternative Regulierungsformen von verschiedenen Advokaten besserer Regulierung thematisiert, und als Alternative zur rein staatlichen, hierarchischen Command-and-Control-Regulierung (CaC-Regulierung) promotet, jedoch weder näher auf deren Bedingungen noch deren Konsequenzen einzugehen. Den optimistischen Vorstellungen eines evidenzbasierten Regulatory Managements folgend, erfolgt die Prüfung und Analyse alternativer Regelungsformen im Zuge der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA; Regulatory Impact Assessment RIA). Bisher fristen alternative Regulierungsformen allerdings ein Dasein im Schatten von Standardkosten-Modell, RIA und Co. und werden von den Policy-Makern nicht systematisch in Betracht gezogen oder eingesetzt. CaC-Regulierung ist und bleibt das dominante Steuerungsinstrument des Staates. Es existieren jedoch zahlreiche diskursive Anknüpfungspunkte einschließlich zahlreicher Kritiken an der hierarchisch-regulativen Steuerung, welche die Auseinandersetzung mit alternativen Regulierungsformen begründen. Ziel dieses Papieres ist es daher, die in der Kritik stehende CaC-Regulierung Modellen alternativer Regulierungsformen entgegenzustellen, wobei alternative Regulierung mit den Konzepten Selbstregulierung, Koregulierung und regulierter Selbstregulierung eng definiert wird, und nur jene Konstellationen betrachtet werden, die kooperativ zwischen Regierung und Wirtschaft operieren. Ebenso wird der Versuch unternommen, die mannigfaltigen Konzepte und Erscheinungsformen alternativer Regulierung zu definieren und zu kategorisieren. Im Anschluss an den theoretischen Part erfolgt im nächsten Schritt die Identifikation der Einsatz- und Erfolgsbedingungen alternativer Regulierung. Dies geschieht anhand zweier empirischer Fallbeispiele aus den Politikfeldern Berufsbildungspolitik („der Ausbildungspakt der deutschen Wirtschaft“) sowie Umweltpolitik („die Mehrwegquotenverpflichtung“), wobei gezielt ein erfolgreiches und gescheitertes Beispiel alternativer Regulierung verglichen werden und Erfolgsfaktoren abgeleitet werden. Das Ergebnis ist, dass alternative Regulierung gewisse Potentiale und Anreize für staatliche wie privatwirtschaftliche Akteure bietet, aber der Einsatz dieser Steuerungsformen höchst voraussetzungsvoll ist und nur in wenigen Politikfeldern möglich und zu empfehlen ist. So besteht das Potential alternativer Regulierungsformen vor allem in der ganzheitlichen Senkung von Regulierungskosten (Befolgungs- und Vollzugskosten) und in der Erhöhung der Steuerbarkeit der Adressaten. Allerdings sind die korporativen Akteure auf beiden Seiten zum einen nicht immer hinreichend auf diese Form indirekter Steuerung vorbereitet. Zum anderen wird alternative Regulierung durch die Fragmentierung und Schwäche von Wirtschaftsverbänden sowie durch Interessengegensätze unter den Regelungsadressaten gehindert, die in Trittbrettfahrertum und dem letztlichen Scheitern selbstregulativer Verpflichtungen münden. Als entscheidende, aber anspruchsvolle Erfolgskomponente erweisen sich die politische Kommunikation und die Durchsetzbarkeit staatlicher Sanktionen sowie die Erfolgskontrolle, um die Regelungseinhaltung durch die Wirtschaft zu gewährleisten. Generell ist zu konstatieren, dass alternative Regulierungsformen dort zustande kommen, wo sich konzentrierter Widerstand auf Seiten der Adressaten gegen geplante, autoritative Steuerung abzeichnet, eine gewisse Pfadabhängigkeit bzw. eine Historie sektoraler Selbstregulierung vorliegt und eine Win-Win-Situation bei der Kooperation für Politik und Wirtschaft ersichtlich ist. In der Konsequenz zeigen die Ergebnisse, dass alternative Regulierung nicht nach einem synoptisch-rationalen Modell politischer Prozesse entsteht, sondern ein ursprünglich nicht intendiertes Produkt Garbage Can-artiger Verhandlungen mit einem hohen Konfliktniveau darstellt. Folglich ist das Resultat für die Vorstellung einer „Rational Regulatory Choice“ induzierenden Better Regulation-Agenda desillusionierend.
Behandelte Themen sind: Staat und Wirtschaft als wesentliches Thema von TI; Staat und Wirtschaft früher stärker verbandelt; Distanz zwischen Staat und Wirtschaft als Korruptionsprävention; Geforderte Distanz gegenläufig zu New Public Management; New Public Management als Alternative zum Klüngel; Public Private Partnerships (PPP) – populär, wo formalisierte Lösungen versagen; „Privatisierung“ führt zu neuen Korruptionsrisiken; New Public Management – in Teilbereichen Alternative zu „Privatisierung“?; Das Potential von Transparenz; Neue Chancen für Ethik und Integrität
Die Arbeit behandelt die kommunale Haushaltsreform (Doppik) am Beispiel der Kommunen des Freistaates Sachsen. Die Arbeit widmet sich mit den Haushaltsplänen dem wichtigsten Steuerungsinstrument der öffentlichen Verwaltung und mit der Doppik der umfassendsten Verwaltungsreform der Bundesrepublik. Einleitend werden die Bedeutung des Instrumentes und die Schwächen des bestehenden Haushaltsrechts erläutert, bevor auf die Grundlagen und Intentionen der Haushaltsreform eingegangen wird. Die Haushaltsreform stellt die Kommunen vor große fachliche und materielle Herausforderungen und trifft daher in der Implementation häufig auf Widerstand. Am Beispiel der sächsischen Kommunen wurde auf Grundlage einer repräsentativen quantitativen Befragung unter 100 Städten der Umsetzungs- und Planungsstand einzelner Elemente der Doppik erhoben. Die Kommunen fühlten sich vor Allem durch das Innenministerium nur ungenügend in den Reformprozess einbezogen und waren über Inhalte und Fristen verunsichert. Zum Zeitpunkt der Befragung lagen noch keine Rechtsentwürfe oder Empfehlungen des Innenministeriums vor. Dennoch hatten bereits ein Drittel der Kommunen mit der Umsetzung und ein weiteres Drittel mit deren Planung begonnen. Zusätzlich wurden qualitativ die Landratsämter als untere Kommunalaufsicht, der Sächsische Rechnungshof, das Staatsministerium des Innern, der Städtetag und die Landtagsfraktionen in die Befragung einbezogen. Auf dieser Basis konnten in einem zweiten Schritt zentrale Einflussfaktoren auf die Reformumsetzung wie die finanzielle Lage, Einwohnerzahl, Status, politische Konstellation, Kommunalaufsicht oder Rolle des Kämmerers untersucht werden. Im Ergebnis zeichnet sich eine typische zeitlich aufeinander folgende Vorgehensweise in der Umsetzung der Reformelemente Inventur, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Produkthaushalt ab. Wesentlich begünstigender Einflussfaktor ist der Grad der persönlichen Überzeugung des Kämmerers, wohingegen Größe und Finanzen der Stadt keine Rolle spielen. Darüber hinaus ist die Haushaltsreform kein originär politisches Thema sondern eher eine verwaltungsinterne Problemstellung, was durch das geringe Interesse der Parteien, der Öffentlichkeit und der lokalen Politik bestätigt wird. Die Ergebnisse der Arbeit unterstreichen die Bedeutung des Schlüsselakteurs für den Verlauf politisch-administrativer Prozesse, welcher in Fragen der Kommunalfinanzen der Kämmerer ist. Der stärkste Hebel in der Förderung nicht nur der Rechtsumsetzung sondern auch der Intentionen liegt daher in der fachlichen Qualifikation des Kämmerers als Multiplikator.
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in dem die geplante Kreisgebietsreform für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Auswirkungen über dieses Bundesland hinaus. Es setzt den weiterhin anstehenden Kreisstrukturreformen auch in anderen Bundesländern bestimmte verfassungsrechtliche Grenzen. Angesichts der Bedeutung dieses Urteils halten die Herausgeber es für sinnvoll, in der vorliegenden Publikation des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam erste Stellungnahmen der Fachwissenschaften einzuholen. Profunde Kenner verschiedener Fachdisziplinen – aus Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie Finanzund Regionalwissenschaft – legen ihre Sicht zu dem Urteil dar. Diese Meinungsäußerungen spiegeln die vielschichtige und zugleich auch kontroverse Debatte zu den Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wider.
Die Dissertation befasst sich mit den Reformprozessen, die sich vom Zeitpunkt des System-umbruchs 1989/90 bis zum EU-Beitritt 2004 in den Ministerialverwaltungen Estlands und Polens vollzogen haben. Die Veränderungen, die während dieser Zeit stattfanden, standen im Spannungsfeld zweier Prozesse: des von innenpolitischen Erfordernissen geprägten Transformationsprozesses und des Europäisierungsprozesses, in dem die EU als einflussreicher externer Akteur hinzutrat. Konzeptionell greift die Untersuchung auf die Diskussionen aus der institutionellen Transformationsforschung und die Debatten um die Europäisierung von Regierungs- und Verwaltungssystemen zurück. Die Arbeit konzentriert sich auf die Veränderungen auf der zentralstaatlichen Ebene und betrachtet diese Veränderungen in ihrer horizontalen und sektoralen Dimension. Die horizontale Dimension umfasst Rahmenbedingungen des Verwaltungssystems insgesamt, dies sind zentrale Strukturen des Regierungsapparates, die regierungsinternen Koordinationsmechanismen und die Etablierung des öffentlichen Dienstes. In der sektoralen Dimension wird die Verwaltung im Politikfeld Landwirtschaft betrachtet. In beiden Ländern gab es einen gemeinsamen Ausgangspunkt der Entwicklungen, das sozialistische Verwaltungssystem, und einen ähnlichen Zielpunkt der Verwaltungsreformen in den 1990er Jahren: eine wie auch immer definierte „moderne Verwaltung“. Auch die Rahmenbedingungen des EU-Integrationsprozesses in Mittelosteuropa lassen eher Konvergenzen erwarten. Doch spielen nationale politische Konstellationen eine entscheidende Rolle für die Entwicklungen, so dass man bilanzierend sagen kann: Estland und Polen haben mit Beginn der Transformation unterschiedliche nationale Entwicklungspfade eingeschlagen und ihre Verwaltungssysteme unterscheiden sich mittlerweile stärker voneinander als zur Zeit des Sozialismus.
Das Instrument der direkten Demokratie, die Abwahl von Bürgermeistern, wird in der vorliegenden Arbeit spezifisch untersucht. Die Fallanalyse konzentriert sich auf die kommunalpolitische Ebene und lässt die Bundes- und Landesebene weitgehend außen vor. Dabei wird zunächst darauf eingegangen, warum es sich bei der Abwahl des Bürgermeisters um ein direktdemokratisches Mittel handelt. Ausgehend von der Unterteilung der lokalen Demokratie in eine repräsentative und direkte Komponente wird danach die Bürgermeisterabwahl nach politischen, juristischen und persönlichen Motiven eingeordnet. Zwar ist die Möglichkeit der Abwahl des Amtsinhabers bei vielen Bundesländern in der Gemeindeordnung bzw. den einzelnen Kommunalwahlgesetzen verankert, aber die Anwendung wird nur selten vom Stadt-/ Gemeinderat oder der Stadtverordnetenversammlung sowie den Bürgern praktiziert. Aus diesem Grund wird versucht, die bisherige Anwendung der Abwahl eines Bürgermeisters, in den betreffenden Bundesländern einerseits statistisch zu erfassen und anderseits akteurszentriert zu beschreiben.
Aus den Vorbemerkungen: In Deutschland werden kommunale Aufgaben traditionell auf zwei unterschiedlichen kommunalen Ebenen erbracht: der Ebene der Kreisverwaltung und der Ebene der einzelnen Gemeinden (in Brandenburg: Städte und Ämter). Angesichts der in Brandenburg teilweise recht dünnen Besiedlung des ländlichen Raumes und der daraus resultierenden kleinteiligen Gemeindestrukturen werden eine größere Zahl von Aufgaben, die für Bürger in deren Alltag durchaus relevant sind, durch die Kreisverwaltungen erbracht (Beispiele sind: Sozial- und Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Baugenehmigungsverfahren). Die Nutzung dieser Leistungen ist für die Bürger teilweise mit erheblichen Wegen und hohem Zeitaufwand verbunden. Daher wird in den Kommunalwissenschaften seit einiger Zeit der Gedanke einer zumindest teilweisen Integration der Leistungserbringung von Kreis- und Gemeindeverwaltungen diskutiert. Grundidee dabei: die Bürger sollen wohnortnah – z.B. in ihrem Amt – „unter einem Dach“ Dienste des Kreises ebenso wie die des Amtes beantragen und entgegennehmen können. Dies kann durch Übertragung von Aufgaben vom Kreis auf die Amts- oder Stadtverwaltung oder durch gemeinsame Leistungserbringung durch Kreis und Amt erreicht werden. Hier können mithilfe der Möglichkeiten von eGovernment klassische Grenzen überwunden werden. Das setzt voraus, dass eGovernment nicht nur auf die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihrer Adressaten reduziert wird. Vielmehrbeinhaltet eGovernment auch ein Gestaltungspotenzial zur Reorganisation der internen Verwaltungsprozesse und Leistungsorganisation. Wichtiges Ziel des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist es, unter Ausnutzung des IT-Gestaltungspotenzials Leistungen des Kreises vor Ort in den Gemeinden anzubieten. Leitbild dieser Neustrukturierung stellt das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung dar, das der Kreistag im Jahr 2000 mit einem umfassenden Modernisierungsleitbild verabschiedet hat. Durch eine integrierte Kommunalverwaltung soll die oben erwähnte kommunale Zweigliederung (Kreis- und Gemeindeverwaltung) aus der Sicht des Bürgers reduziert werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will das technische Gestaltungspotenzial von eGovernment nutzen, um häufig nachgefragte Leistungen des Kreises auf die kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Dazu arbeitet der Kreis mit den vier kreisangehörigen Pilotgemeinden Beelitz, Rehbrücke, Stahnsdorf und Wiesenburg in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen.
Motivation: Die Durchführung von Prozessen in der öffentlichen Verwaltung des kreisangehörigen und eher ländlich geprägten Raumes unter intensiver Nutzung der Informationstechnik (local eGovernment) war Gegenstand der Forschung im Projekt „eLoGo“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam. Als ein Ergebnis des Projektes entstanden mehrere Modelle, die das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsprozessen und Informationstechnik auf einem Referenzniveau beschreiben. Aus diesen Modellen können konkrete Modelle für einen speziellen Anwendungsbereich (z.B. für das Sozial- oder Kfz-Wesen) abgeleitet werden. In diesem Projektbericht wird über die eLoGo-Referenzmodelle für eGovernment-Architekturen informiert. Eine detaillierte Darstellung der Referenzmodelle ist im Rahmen dieses Berichtes jedoch nicht möglich. Aufgrund des technischen Inhalts und aufgrund des generell-abstrakten Charakters ist die Darste llung im Rahmen eines Projektberichts hierfür nur bedingt geeignet. Daher erfolgt die detaillierte Darstellung der eLoGo-Referenzmodelle in Form von zwei öffentlich zugänglichen Spezifikationen („Public Available Specification“, PAS), die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) auf Basis der Projektergebnisse erarbeitet und vom Beuth Verlag veröffentlicht werden. Durch diese Kooperation mit weltweit anerkannten Institutionen für die Erarbeitung und Herausgabe technischer Richtlinien und Standards werden die Ergebnisse der praktische Nutzung und Verwertung zugeführt.
Aus der Einleitung: In den letzten Jahren vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess von der Industrie- zur Informationsgesellschaft. Diese Entwicklung wird getragen vom zunehmenden Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Mit Electronic Government (eGovernment) stößt auch die öffentliche Verwaltung die Tür zur Welt des Internets auf. Doch schon vor eGovernment hat der IuK -Einsatz im Rahmen der Verwaltungsinformatik eine lange Tradition. Der entscheidende Einschnitt folgte aber ab Mitte der 90er Jahre mit der Virtualisierung der Verwaltung: Von der Einbindung ins Internet, der Integration bestehender Systeme per Intranet bis hin zur Digitalisierung gesamter Verwaltungsabläufe. Doch lässt sich eGovernment nicht auf technische Anwendungen reduzieren. Vielmehr hat eGovernment erhebliche Potenziale zur Verwaltungsmodernisierung und rückt seit Ende der 90er Jahre in den Mittelpunkt der Diskussion um eine Verwa ltungsreform. Dabei baut eGovernment als parallele Entwicklungslinie auf einige Elemente des New Public Management (NPM) auf. Mit eGovernment verbindet sich die Hoffnung, den gewandelten Umfeldbedingungen und zunehmenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung hinsichtlich Effektivität, Effizienz, Kunden-, Qualitäts- und Wettbewerbsorientierung gerecht zu werden.
Kundenanalyse und Evaluierung zu eGovernment im Kfz-Zulassungswesen : zwei empirische Studien
(2003)
Vorwort: Bevor eGovernment umgesetzt wird, sollte eine Nutzer- oder Kundenanalyse durchgeführt werden und nachdem eGovernment umgesetzt wurde, eine Evaluierung. Obwohl das bei allen Reformprojekten – einschließlich der eGovernmentprojekte – als selbstverständlich vorausgesetzt werden müsste, fehlen häufig solche Analyse- und Evaluierungsstudien. In Nutzeranalysen ist zu klären, was der Kunde eigentlich will und wie die Leistungsstruktur tatsächlich verbessert werden kann, um nicht teure Lösungen ohne Nutzen zu etablieren. Häufig stehen jedoch Projekte unter hohem Zeitdruck, so dass auf allzu detaillierte Nutzeranalysen verzichtet wird. Man meint zu wissen, was der Kunde will, weil die Lösungen in den Reformköpfen schon vorhanden sind. Nach nunmehr einigen Jahren eGovernment treten bei vielen Akteuren erste Ernüchterungserscheinungen über Machbarkeit und Nutzen elektronischer Leistungsabwicklung auf. Aus heutiger Sicht hätte mancherorts eine fundierte Nutzeranalyse – gegenüber naivem und hastigem Technikeuphorismus – manchen Steuereuro gespart. In solchen Projekten haben die Entscheider dann wohl auch kein Interesse an Evaluierungen. Eine Evaluierung, als Prüfung/ Bewertung einer Leistungsstruktur durch eine externe Expertengruppe, ist jedoch Grundvoraussetzung um Mängel aufzudecken und zu beseitigen. Gerade durch den externen Blick ist es möglich, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen, die handelnde Akteure in der Verwaltung nicht oder nicht mehr sehen. Der vorliegende Projektbericht besteht aus einer Nutzer- bzw. Kundenanalyse und einer Evaluierung eines eGovernment-Projektes (eLoGo) im Bereich des Kfz- Zulassungswesen. Dabei ging es um die Verlagerung von Leistungen des Kreises in die Gemeinde durch neue Informationstechnologien im Kreis Potsdam- Mittelmark. Über eine Front-Office/Back-Office-Architektur werden Kfz-Leistungen in der Gemeinde angeboten, während die Verantwortung für die IT-Infrastruktur und die Datenhaltung weiterhin im kreislichen Straßenverkehrsamt bleibt. Das Ergebnis der Kundenanalyse hat Eingang in einen Konzeptionsvorschlag zur Neugestaltung der Leistungserbringung in diesem Bereich gefunden (siehe KWI-Projektbericht 2). Nach der Etablierung der neuen Leistungsstruktur wurde eine Evaluierung vorgenommen. Diese Evaluierung ist Grundlage für die weitere Verbesserung der Leistungsstruktur, womit der „Projektkreislauf“ geschlossen ist. Auch wenn sich die hier dargestellten Nutzeranalyse und Evaluierung auf das Kfz- Zulassungswesen beziehen, sind Methodik und Herangehensweise auch auf andere öffentliche Leistungen übertragbar.
Die eGovernment-Aktivitäten Brandenburger Kommunen : Ergebnisse einer empirischen Untersuchung
(2003)
Thema und Zielsetzung der Arbeit: Electronic Government ist in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Modernisierungsthema für die öffentliche Verwaltung geworden. Durch das Internet wurde ein zusätzlicher Distributions- und Zugangskanal für Verwaltungsleistungen geschaffen. Der Bürger kann über Internetportale der Verwaltungen angebotene Informationen und Dienstleistungen unabhängig von Zeit und Ort nutzen. Davon profitiert insbesondere der ländlich geprägte (kreisangehörige) Raum, da der Bürger hier oft lange Wege zur Verwaltung zurücklegen muss. Die Bereitstellung von neuen Informations- und Dienstleistungsangeboten für den Bürger im Internet ist aber nur ein erster Schritt. Das eigentliche Modernisierungspotenzial von eGovernment liegt in der digitalen Neugestaltung von Prozessen und Strukturen innerhalb einer Verwaltung und der Beziehungen zu ihren externen Partnern (andere Behörden, Unternehmen, etc.). Durch die Nutzung der neuen Informations- und Dienstleistungsangebote im Internet stößt der Bürger digitale Verwaltungsprozesse an, die teils bis hin zur Distribution von Verwaltungsleistungen medienbruchfrei, digital gestaltet werden können. Zudem ermöglicht der breite Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) den Einbezug externer Partner über Organisationsgrenzen und interne Bereichsgrenzen hinweg. Der besonderen Situation der Umsetzung von eGovernment im ländlichen Raum widmet sich das Projekt eLoGo am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam, dass seit dem 01. Januar 2001 vom Brandenburgischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gefördert wird. Projektziel von eLoGo ist die Umsetzung und Konzeptionierung von eGovernment unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im ländlichen kreisangehörigen Raum. Informationen zur Arbeit von eLoGo finden sie im Internet unter: www.e-lo-go.de oder www.ifg.cc. Die von eLoGo vorgenommene Untersuchung bezieht sich auf zwei Bereiche: Erstens auf den Internetauftritt (Webcheck) und zweitens auf die „e-Aktivitäten“ hinter dem Portal. In einem ersten Schritt wurde im Zeitraum von April bis Juni 2002 das Internetangebot Brandenburger Kommunalverwaltungen untersucht. Anschließend wurden dann durch qualitative Befragungen in ausgewählten Kommunalverwaltungen die internen eGovernment- Aktivitäten erhoben, wie z.B. die Prozessintegration. Ziel der Untersuchung ist es, die eGovernment-Aktivitäten Brandenburger Kommunen zu bewerten, „bad“- und „good-practice“-Fälle herauszufiltern und aus den Ergebnissen erste Handlungsfelder für Politik und Verwaltung in Brandenburg aufzuzeigen.
Aus der Einleitung: Die Produktion kommunaler Dienstleistungen steht unter massivem Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind kommunale Dienstleistungen einer Vielzahl von alternativen Erstellungsformen zugeführt worden. Die Neuorganisation der Produktions- und Wertschöpfungskette im öffentlichen Sektor ist dabei identisch mit der Neuorganisation der Produktion in der Industrie. Der Trend geht in Deutschland – wie auch in anderen europäischen Staaten – zu einer Vermarktlichung der Dienstleistungsproduktion. Durch die Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung, neue Formen der Budgetierung und einer Ausrichtung an betriebswirtschaftlichen Instrumenten sind öffentliche Dienstleistungen näher an marktlich ausgerichtete Produktionsformen geführt worden. Anfang der 90er Jahre ging es auf lokaler Ebene vor allem um die Privatisierung der Netzdienstleistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) sowie um die operativ-technischen Dienstleistungen (z.B. Hausmüll, Stadtreinigung). Die desolate Situation der kommunalen Haushalte und die betriebswirtschaftlich geprägte Diskussion um die Modernisierung der Kommunalverwaltung haben die Vermarktlichung jedoch massiv beschleunigt. Vermarktlichung in Deutschland ist auf Privatisierung verkürzt, nicht aber auf die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Dienstleistungsproduktion ausgerichtet. Schrittweise werden sämtliche externen und internen Dienstleistungen dem Markt „ausgesetzt“. Die Vermarktlichung der Produktion hat dabei eine Vielzahl von Facetten. Institutionell kann ein massiver Trend in Richtung Ausgliederungen in Regie- und Eigenbetriebe, Rechtsformwandel in kommunale GmbHs, Auslagerungen durch Vergabe und Outsourcing sowie die materielle Privatisierung der Dienstleistungsproduktion festgestellt werden. Die Produktionsverantwortung wird somit entweder aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommune verlagert, oder sie liegt teilweise gar nicht mehr bei der Kommunalverwaltung. Prozessual gehen immer mehr Kommunen dazu über, marktliche Instrumente (z.B. Kontraktmanagement, Budgetierung, Kundenbefragungen) in ihre Produktion einzubauen, um damit Nachteile der traditionellen bürokratischen Eigenproduktion zu überwinden. Obwohl der Wandel in den Rathäusern damit eine neue Dimension erreicht hat, weil zunehmend die gesamte kommunale Dienstleistungsproduktion unter Wettbewerbsdruck steht, liegen bisher kaum empirische Erfahrungen vor. Die empirische Forschungslücke bezieht sich vor allem auf die Gestaltung des Wettbewerbs und auf das Marktergebnis. Hinlänglich sind Privatisierungen realisiert worden, aber die Frage, ob und wie die öffentliche Dienstleistungsproduktion wettbewerbsfähig gestaltet werden kann, ist bislang nicht zu beantworten. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Konkurrieren statt Privatisieren“, das seit August 2002 am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam durchgeführt wird, untersucht, welche Lösungsstrategien Kommunen entwickeln, um sich den Anforderungen des Wettbewerbes zu stellen und welche Wirkungen sich für die Kommune und den kommunalen Dienstleistungsproduzenten ergeben. Dabei konzentriert sich das Projekt auf ausgewählte interne und externe Dienstleistungen.
Einleitung: Verwaltungsorganisationen stehen vor der Herausforderung, ihre Strukturen, Funktionen und Leistungen auf die Anforderungen der Informationsgesellschaft einzustellen. Für die Gestaltung von eGovernment sieht sich die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark mit der Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe konfrontiert, die knappen finanziellen Ressourcen effizient und wirkungsvoll einzusetzen. Der Kreis und seine angehörigen Gemeinden sollen im Standortwettbewerb bestehen können. Um der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken, sollten Kommunen für den Bürger und die Wirtschaft attraktiv gestaltet sein. Unternehmen beziehen längst in ihre Standortwahl den Faktor Leistungsfähigkeit der Verwaltung mit ein. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark versucht mit einem mehrstufigen Entwurf einer integrierten Kommunalverwaltung, Dienstleistungen bürgernah anzubieten. In der ersten Phase sollen gemeindliche Bürgerbüros Kreisleistungen in der Fläche anbieten. Dies erfolgt technikunterstützt auf der Basis eines Virtual Privat Network (VPN), an das die Kreisverwaltung sowie die Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen angebunden sind. Auf der Grundlage der im gesicherten VPN gesammelten Erfahrungen werden Online-Dienstleistungen via Internet angeboten. Der Bürger soll die Art der Kontaktaufnahme mit der Verwaltung wählen und während des jeweiligen Verfahrens wechseln können. Der Zugang zu Verwaltungsprozessen wird auch zukünftig in erster Linie über Formulare erfolgen, allerdings in elektronischer Form. Ob der Mitarbeiter des Bürgerbüros oder der Bürger via heimischem PC - über das Internet werden über ein Formularportal Zugriffe auf die notwendigen Formulare und die damit verbundenen Informationen möglich. Das vorliegende Konzept umfasst eine Zusammenstellung organisatorischer und technischer Überlegungen. Es definiert Grundanforderungen, die an ein integriertes Formularportal gestellt werden. Abschließende Aussagen zu einem konkreten Produkt "Formularportal" können noch nicht getroffen werden. Dazu bedarf es u.a. der Analyse der Fachverfahren hinsichtlich einer möglichen Webintegration. Soll ein Formularportal über die reine Downloadfunktionalität hinaus gehen, setzt dies enorme Veränderungen im Bereich der Verfahrensschnittstellen und der Middleware voraus. Die damit verbundenen Aufwendungen übersteigen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden. Sinnvoll für die Erfüllung dieser Aufgabe wäre eine Verantwortlichkeit des Landkreises, für die Gemeinden aktiv zu werden. Das Konzept "Formularportal" stellt kein fertiges Papier dar. Es ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen und soll mithilfe der Anregungen aus Theorie und Praxis, aus der Verwaltung und durch Anbieter technischer Lösungen kritisch diskutiert und fortgeschrieben werden.
Aus dem Vorwort: Das vorliegende Dokument stellt einen ersten Konzeptentwurf für die Umsetzung von eGovernment im Amt für Verkehrswesen dar und dient in erster Linie als Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung im Brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die vorliegende Konzeption verdeutlicht gleichzeitig die Komplexität solcher Projekte. Die Autoren hoffen, dass Entscheidungsträger in Land und Kommune dieses Dokument auch als Anstoß und Anregung verstehen, neue Wege in der Umsetzung zu beschreiten. Obwohl es sich im AfV mit seinen drei Aufgabenbereichen Allgemeines Verkehrswesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle um relativ strukturierte Prozesse handelt, ist der Veränderungsaufwand - wenn man über das Online- Wunschkennzeichen hinausgehen will - enorm. Die vorliegende Konzeption stellt eine umfassende Dokumentation dar, die technische, juristische und organisatorische Aspekte verknüpft. Diese Interdisziplinarität hat eine zum Teil inkonsistente Begriffsverwendung zur Folge, die zu Gunsten einer höheren Genauigkeit bewusst in Kauf genommen wird. Es ist klar, dass eine solche Dokumentation nicht jeden Bereich bis ins Detail erfassen kann. Die Autoren wünschen sich, dass diese Konzeption auch als Anregung für einen weiteren Austausch und zur Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis sowie zwischen Entscheidungsträgern und Leistungserbringern verstanden wird. Anregungen werden gern aufgenommen und in zukünftige Fassungen eingearbeitet.
Das vorliegende Papier eröffnet eine Reihe von Projektberichten zum Thema "Integrierte Kommunalverwaltung/eGovernment". Es umreisst die theoretischen und praktischen Ausgangslagen und versucht anhand einiger Szenarien Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Verwaltung im ländlichen Raum aufzuzeigen. Im Anschluss werden die Projektinhalte und -module erläutert, sowie Problemschwerpunkte exemplarisch dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung gelegt. Aufgaben der Gemeinden und Kreise sollen für den Bürger aus einer Hand angeboten werden können, ohne dass hier rechtliche Grenzen verwischt werden. Darüber hinaus soll den Bürgern die Wahl des Zugangskanals zur Verwaltung ermöglicht werden: - via Internet über das Virtuelle Rathaus, - via Servicemobil oder - durch den Multifunktionalen Serviceladen bzw. das örtliche Bürgerbüro. Durch die Verteilung auf Front Office, der "Schnittstelle" zwischen dem Bürger und den Leistungsanbietern, sowie "Back Office" ist eine sinnvolle Arbeitsteilung im Hinblick auf Verwaltungsvorgänge realisierbar. Denkbare Kooperationen mit privaten Dienstleistern ermöglichen einen umfassenden Service für den Bürger. Diese Modelle könnten den ländlichen Raum attraktiver machen und Abwanderungsprozessen entgegen steuern. Dieser und die folgenden Projektberichte sollen eine Diskussionsgrundlage für Interessierte in Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft bilden.
Inhalt: Schwerpunkt: Arbeits- und Sozialverwaltung Editorial (Werner Jann) Moderne Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ein Mitglied der Hartz-Kommission äußert sich (Werner Jann) Zusammenführung von Arbeits- und Sozialverwaltung. Eine juristische Betrachtung (Oliver Klein) Finanzierung eines neuen einheitlichen Systems zur Erwerbsintegration für erwerbsfähige Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger (Hans-Günter Henneke/Matthias Wohltmann) Erfolgsmodell „Fallmanagement“. Ein ganzheitlicher Organisatiosansatz zur Integration erwerbsfähiger Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt (Angela Dovifat) Job Center. Konzeption und Diskussion der lokalen Zentren für Erwerbsintegration Kooperative Leistungserbringung in der Sozialverwaltung des kreisangehörigen Raums durch eGovernment (Jörg Penning-Poggenbeck) Literaturempfehlungen zum Thema Hartz und die Arbeitsämter. Interview mit dem Vizepräsidenten des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg zu dem Hartz-Konzept Informationen zum Thema - Empfehlungen der Hartz-Kommisson zur Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialverwaltung - Kommunale Kompetenz für eine erfolgreiche Umsetzung des Reformvorhaben. Stellungnahme des Brandenburgischen Landkreistages zu den Vorschlägen einer Neuordnung von Arbeits- und Sozialveraltung (Paul-Peter Humpert) - Zusammenlegung von Arbeitshilfe und Sozialhilfe Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Aus der Praxis - Gemeinsam Projekte entwickeln und Arbeit schaffen! Projekte in der Landeshauptstadt Potsdam - Gemeinsame Initiative von Sozial- und Arbeitsamt Projekt GEMINI im Landkreis Elbe-Elster - NATAN-Bundesmodellprojekt MoZArt im Landkreis Potsdam-Mittelmark - „Hilfe nach Maß“ im Landkreis Spree-Neiße - Lernen aus MoZArt? - Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vorgestellt - Projekte im Rahmen des MoZArt-Programmes Aus der Arbeit des KWI - Fellows des KWI - Aus dem Jahresbericht 2002 (Christiane Büchner) - Aktuelle Neuerscheinungen aus dem KWI - Neues vom Projekt „e-LoGo“ – Integrierte Kommunalverwaltung/eGovernment (Jörg Penning-Poggenbeck) - Neues eGovernment-Projekt am KWI (Tino Schuppan) - Kommunale Dienstleistungen im Wettbewerb. „Konkurrieren statt Privatisieren“ (Christoph Andersen/Robert Kösling/Sandra Rechlin) - Neuer Forschungsschwerpunkt am KWI: Ortsteilverfassung in Brandenburg (Christiane Büchner) - Neuerwerbungen der Bibliothek des KWI (Burkhard von Watzdorf) - Ankündigung von Seminaren: - Gebäudemanagement: Handlungsstrategien und Umsetzungsbeispiele zur Wirtschaftlickeits- und Qualitätsverbesserung und zur Vermögensoptimierung - Aufsichtsrat in kommunalen Unternehmen - Beteiligungsmanagement: Steuerung und Kontrolle der kommunalen Unternehmen - Der Produkthaushalt: Kern der neuen Ressourcen- und Produktsteuerung - Brandenburger Thesen zur Umsetzung von eGovernment - Weiterbildungsveranstaltungen des KWI für das erste Halbjahr 2003
Inhalt: Schwerpunkt: Kommunen und Kultur Editorial (Christoph Reichard) Perspektiven kommunaler Kulturpolitik (Julian Nida-Rümelin) Kultur- und Kulturentwicklungsplanung in der Kommune. Eine Bilanz (Albrecht Göschel) Zur Rolle von Kultur für die Entwicklung der Stadt Potsdam. Ein Arbeitsgespräch mit der Beigeordneten Gabriele Fischer Ein gutes Klima für Kulkturentwicklung: Landkreis Uckermark (Helaman Krause/Annegret Hannemann) Mönche und Preußen im Gemischtwarenladen. Zweieinhalb Jahre „Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum“ (Dirk Keil) Wie in Kultur(bauten) investieren? Kulturentwicklungsprogramme in den neuen Ländern (Cornelia Dümcke) Attraktivität von Museen im Ruppiner Land. Ein Projektbericht (Nadine Bender/Clemens Koch/Andrè Wilhelmi) Aus der Arbeit des KWI Berichte - Aus dem Jahresbericht 2001 (Christiane Büchner) - Konkurrieren statt Privatisieren - Kommunale Einrichtungen im Wettbewerb (Hansjürgen Bals) - Die öffentlich-rechtliche Kreditwirtschaft im Europäischen Bankenbinnenmarkt (Oliver Klein) - Integrierte Kommunalverwaltung/e-Government. Neues aus dem Projekt e-logo (Jörg Penning-Poggenbeck) - Neue „Vertriebswege“ für Verwaltungsleistungen. Ergebnisse einer Kundenbefragung im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Jörg Penning-Poggenbeck/Michael Scheske) Neuerwerbungen der Bibliothek des KWI (Burkhard von Watzdorf) Veranstaltungen - Ankündigung Fachseminar „Der Produkthaushalt. Kern der neuen Ressourcenund Produktsteuerung“ - Ankündigung Fachseminar „Beteiligungsmanagement. Steuerung und Kontrolle kommunaler Unternehmen“ - Einladung zur 8. Fachtagung des KWI „E-Government - Schlüssel zur Modernisierung von Kommunen“ Buchhinweise - Christoph Reichard (Hrsg): Kommunen am Markt - Herbert Küpper: Autonomie im Einheitsstaat Aktuelles - Freiwilligkeitsphase der Gemeindestrukturreform kurz vor dem Abschluss (Christiane Büchner) - Verwaltungspolitischer Zwischenruf (Christian Maaß)
Inhalt: Schwerpunkt : Bürger und Kommune Editorial (Werner Jann) Die Bürger - vom Störenfried zum Lückenbüßer? Über die Reformperspektive Bürgergesellschaft (Chris Boeck) Kommunale "Multifunktionale Serviceläden" (Klaus Lenk) Der virtuelle Bürgerladen (Rudolf Seidel) Von der Idee zur Wirklichkeit - Potsdam eröffnet ersten Bürgerservice (Kristina Trilk) Elektronische Akteneinsicht - Möglichkeiten und Grenzen an Beispielen aus der Stadtverwaltung Rathenow (A. Erhardt Ewert) Neues aus dem Kommunen Organisationsuntersuchungen auf dem Prüfstand - Positive Bilanz der Kreisverwaltung Uckermark (Helaman Krause, Rainer Hampke) "Bürgerorientierte Kommune - Wege zur Stärkung der Demokratie" Aus der Arbeit des KWI - Aktuelles - Aktuelles - Aktuelles - Buchanzeige: KWIS, Band 6 erschienen - Ankündigung Fachseminar - Evaluation des Institutes - Interdisziplinäre Kolloquien - Neueingänge in die Bibliothek des KWI - Job in Aussicht Kurzmitteilungen - Praktika - Tagungsberichte - Absage an das Amtsgemeindemodell? - Neues VOM ... Profilbereich Verwaltung, Organisation und Management der Universität Potsdam im Netz
Inhalt: Schwerpunkt: Die Reform der Kommunalverwaltung in Brandenburg Editorial (Christiane Büchner/Michael Nierhaus) Die politische Durchsetzung der Kommunalverfassungsreform der neunziger Jahre (Hans-Herbert von Arnim) „Die Kommunalverfassung - monistisch muss sie sein!“ Ein Interview mit dem Kommunalrechtler Michael Nierhaus Position des Brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes zur Novellierung der Kommunalverfassung (Karl-Ludwig Böttcher) Position des Brandenburgischen Landkreistages zur Reform der Kommunalverfassung (Peter-Paul Humpert) Alle Macht ... den Hauptverwaltungsbeamten? Ein Interview mit Hans-Jürgen Scharfenberg, MdL Erste Stellungnahme zur Novelle der Kommunalverfassung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Sozialpolitik in Brandenburg e.V. (Christian Maaß) Stellungnahme der Kommunalpolitischen Vereinigung zur Novellierung zur Novellierung der Brandenburger Kommunalverfassung (Ronald Seeger) Die Novellierung der Kommunalverfassung - Chance und Gefahr für die demokratische Mitwirkung in den Kommunen. Position des kommunalpolitischen forums (Margitta Mächtig) Kommunen stärken, Demokratie (er)leben. Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Novelle der Kommunalverfassung Position der FDP Brandenburg zur Reform der Kommunalverfassung Aus der Arbeit des KWI Neue Veröffentlichung des KWI: Demografie im Wandel. Herausforderunegn für die Kommunen KWI-Projekt: Abschlussbericht org-e-gov liegt vor Projekt Bürgerhaushalt (Jochen Franzke) Service des KWI: website Zusammenarbeit von Landkreisen in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Aufgabenwahrnehmung in der Region (Jens Tessmann) Neues Europa. Ein Projekt am KWI (Olaf Gründel) Modellprojekt: Die Beudeutung der Kommunalwirtschaft in den neuen Bundesländern. Eine vergleichende Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Landes Brandenburg (Thomas Edeling/Christoph Reichard/Peter Richter) KWI-Service: Forschung, wissenschaftliche Beratung, Weiterbildung (Christiane Büchner) Zur Verabschiedung von Professor Dr. Christoph Reichard in den (Un)ruhestand (Michael Nierhaus)
Inhalt: Schwerpunkt : Kommunalfinanzen Finanzlage der Kommunen in den neuen Ländern (Hanns Karrenberg) Der kommunale Finanzausgleich 2001 in Brandenburg (Josef Odendahl) Finanzausstattung Brandenburger Städte und Gemeinden. Auskömmlich oder schleichender Exodus? (Karl-Ludwig Böttcher) Kommunaler Finanzausgleich und die Maßstäbe des Verfassungsgerichtes Brandenburg Ein Arbeitsgespräch Zur finanziellen Situation der Stadt Prenzlau (Klemens Schmitz) Die finanzielle Situation der Kreisstadt Herzberg (Elster) unter den gegenwärtigen Bedingungen der Gemeindefinanzierung (Matthias Krüger) Aktuelles Tagungshinweis Anmerkungen zur Gemeindegebietsreform. Chancen einer nachhaltigen Modernisierung der Gemeindestrukturen im Land Brandenburg (Christian Maaß) Aus der Arbeit des KWI - Neu: Arbeitshefte des KWI - Call for papers - Neues Forschungsvorhaben: Forschungsnetzwerk integrierte Kommunalverwaltung/e-government - Aufgabenkritik in der Brandenburgischen Landesverwaltung - KWI-Kolloquium - Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen - Neuerscheinung: Verwaltungsreform: Warum und wie. - Ankündigung Fachseminar - Vorankündigung Fachseminar - Neue Literatur am KWI - Reform auf dem Prüfstand
Inhalt: Schwerpunkt: Gemeindliche Organisationsformen mit Blick auf Reformvorhaben im Land Brandenburg Brandenburgische Gemeindestrukturen – Erfahrungen und Probleme (Frank Berg, Christian Maaß) Verfassungsrechtliche Fragen des Orts- und Amtsgemeindemodells der Enquetekommission des Brandenburgischen Landtages (Michael Nierhaus, Ihno Gebhardt) Gemeinden oder Samtgemeinden in Niedersachsen – wieviel Demokratie in der Ortsebene? (Hans-Hennig von Hoerner) Pro und Contra für das Amt als Gemeinde: Fortentwicklung des Amtes (Karl-Ludwig Böttcher) Amtsgemeinde – kein Modell für Brandenburg (Paul-Peter Humpert) Plädoyer für den Erhalt und die Stärkung der Ämter (Manfred Meske) Pro und Contra für das Amt als Gemeinde (Frank Ehling) Aus der Arbeit des Institutes - KWI - Ihr Ansprechpartner - Buchanzeige „Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Kommunen“ - Fachseminar „Produkte, Haushalt und Kostenrechnung“ - Seminarbericht - Interdisziplinäre Kolloquien - Netzwerk „Kommunen der Zukunft“ Kurzmitteilungen - Neuerscheinungen - Internet - Pressemitteilungen
Hartz IV und die Kommunen
(2005)
Vorbemerkungen: Seit Januar 2005 ist das „Hartz IV Gesetz“ in Kraft und wird in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe ist es die bisher grundlegendste und größte Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik. Liegen bereits erste Erfahrungen der Umsetzung von Hartz IV vor, so ist es dennoch zu früh, diese Reform umfassend zu bilanzieren und zu werten. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Praxis werden die Konzepte und Umsetzungsstrategien mit ihrem Erfolgsaussichten konträr diskutiert. In dem vorliegenden KWI-Arbeitsheft werden unterschiedliche Positionen zum Reformwerk aus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive eingefangen. In den Beiträgen von Werner Jann und Günther Schmid sowie Dagmar Ziegler werden die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt in ihrem grundlegenden Strukturen und Zielstellungen sowie Strategien für Brandenburg vorgestellt. Rolf Seutemann diskutiert diese Fragen aus der Sicht der Bundesagentur fürArbeit. Hartmut Bauer und Hans-Günter Henneke untersuchen in ihren Beiträgen die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Hartz IV. Rolf Lindemann und Annett Fritz sowie Claudia Schiefelbein stellen erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV durch den Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und die Stadt Potsdam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) vor. Passend zur Thematik werden Ergebnisse einer Studie der Europäischen Union zu den Beziehungen zwischen Sozialsystemen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken wiedergegeben.
Inhalt: Schwerpunkt: Finanzmanagement und Rechnungswesen - Zur fünften Fachtagung des KWI (Christiane Büchner) - Kommunales Rechnungswesen - Anforderungen und Entwicklungstendenzen (Klaus Lüder) - Budgetierung - Stand und Perspektiven (Hansjürgen Bals) - Vom kameralen Haushalt zu Produktbudgets (Klaus-Peter Lütcke) Aus der Arbeit des Instituts: - Fachseminar: Haushalt – Produkte – KLR - Vorankündigung: Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige Gemeinden – Fünfter Band der Schriftenreihe des KWI - Gutachten: Ämter auf dem Weg zur wirtschaftlichen und leistungsfähigen Verwaltung - Abschlußbericht: „Rezeptbuch“ für innovationsfreudige Gemeinden - Neuerscheinung: Kommunale Selbstverwaltung - Gutachten: Dezentrale Wahrnehmung von Kreisaufgaben Kurzmitteilungen: - Aktuell: Neues Kommunales Finanzmanagement - Veranstaltungen - Neuerscheinungen - Ausschreibung: Die bürgernahe öffentliche Verwaltung der Zukunft - Internet
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Vorwort des Autors: Dem hier vorgelegten Beitrag liegt eine empirische Untersuchung zugrunde, an der im Frühjahr 2004 bundesweit Städte unterschiedlichster Prägung teilgenommen haben. Die Veröffentlichung durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam soll dazu beitragen, Informationen zur städtischen Konzernbildung zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hier der empirische Blick auf den Konzern Stadt. Ergänzend ist Ziel, ein Modell für eine kommunale Konzernsteuerung unter Berücksichtigung jüngerer Ansätze der verwaltungswissenschaftlichen Forschung (Stichwort des „Gewährleistungsstaates“) zu skizzieren. Hierzu wird im Vorlauf der Ansatz eines kommunalen Konzerns einer theoretischen Analyse unterzogen. Abschließend wird die Skizze einer „kommunalen Gewährleistungs-Holding“ einschließlich eines kurzen Ausblicks entworfen. Die kommunale Konzernbildung ist ein Thema innerhalb des Forschungsgebietes des Public Management, das aus der zunehmenden Tendenz der Städte resultiert, Aufgaben aus der Kernverwaltung auszugliedern. Entscheidungen, öffentliche Aufgaben in unterschiedlichsten institutionellen Arrangements vom traditionellen Amt oder Fachbereich über hybride kommunale Organisationsformen wie der Sonderrechung, dem (optimierten) Regiebetrieb oder dem Eigenbetrieb bis hin zur städtischen Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft in privater Rechtsform zu erbringen, führen zu Strukturen, die im privaten Sektor als Konzerne klassifiziert würden. Aus dieser Entwicklung entsteht Forschungsbedarf sowohl aus Perspektive der Wissenschaft als auch der kommunalen Praxis. An dieser Stelle gedankt sei insbesondere Herrn Prof. Dr. Reichard und dem KWI für die Möglichkeit der Veröffentlichung sowie natürlich den Teilnehmern an der Umfrage.
Vorwort des Autors: Die vorliegende Studie erging aus einer empirischen Untersuchung, die im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Wettbewerb in kommunalen Inhousebetrieben“ bei Herrn Prof. Dr. Reichard am Lehrstuhl Public Management an der Universität Potsdam durchgeführt worden ist. Die gesonderte Veröffentlichung dieser empirischen Studie durch das Kommunalwissenschaftliche Institut verfolgt das Ziel, die äußerst interessanten Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung einer breiten kommunalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei bot sich die Chance, den Ergebnissen und Schlussfolgerungen einen weit größeren Raum zu gewähren als es im Rahmen der Dissertation möglich gewesen ist. Insofern handelt es sich hier nicht um einen Auszug der Dissertation, sondern um eine ausführlichere und teilweise auch weiterführende Betrachtung empirischer Befunde zur Frage, ob die Voraussetzungen für Marktwettbewerb zwischen internen Dienstleistungsbetrieben der Kommunen und externen Anbietern bereits gegeben sind. Da für Marktwettbewerb zahlreiche Reformaspekte des Neuen Steuerungsmodells gegeben sein müssen, bedeutete dies gleichsam die Frage nach dem Stand der kommunalen Verwaltungsreform, die im Zuge der empirischen Untersuchung den 87 Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg gestellt worden ist. Um diese empirische Fragestellung verstehen zu können, behandelt diese Studie vorab die Frage, weshalb und in welchem Rahmen Marktwettbewerb für kommunale Inhousebetriebe sinnvoll sein kann und welche Unterschiede zu bisher angewandten Wettbewerbsformen bestehen.
Kommunalfinanzen
(2005)
Vorwort: Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist ein Dauerthema. Auch gerade die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, wie existentiell wichtig dieses Thema ist und vor allem, wie es von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene beeinflusst wird. Im vorliegenden Arbeitsheft „Kommunalfinanzen“ finden Sie Beiträge zur derzeitigen Debatte. In einem einleitenden Aufsatz wird der verfassungsrechtliche Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung diskutiert. Dieser Anspruch ist zwar im Artikel 28 Abs. 2 Satz 3 GG verankert, bedarf aber der landesgesetzlichen Konkretisierung, die in allen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist. Helmut Seitz verdeutlicht in seinen Ausführungen die Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Haushalte angesichts der demographischen Veränderungen stehen. Insbesondere die Kosten der sozialen Sicherung, wie sie derzeit gestaltet sind, werden die öffentlichen Haushalte in einem Maße belasten, dass bislang kaum abschätzbar noch schwieriger berechenbar ist. Thomas Lenk und Hans-Joachim Rudolph diskutieren – vor dem Hintergrund einer notwendigen Gemeindefinanzreform – die unterschiedlichen finanziellen Ausgleichssysteme der Bundesländer. Schwerpunkt sind dabei die Ausgleichsregelungen für kommunale Schlüsselzuweisungen bei mangelnder Deckung des Finanzbedarfs. Neben verallgemeinernden Überlegungen zu allkokativer und redistributiver Funktion der Finanzausgleichssysteme steht vor allem die praktische Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelpunkt. Oliver Klein stellt in seinem Beitrag die aktuellen Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der meisten Vorschläge steht die Reform der Gewerbesteuer, die die Kommunen traditionell als „ihre“ Steuer begreifen. Ob eine solche selektive Maßnahme ausreicht, um die Gemeindefinanzen zukunftssicher zu gestalten, darf allerdings bezweifelt werden.
Gegenstand der Untersuchung ist die Umsetzung der europäischen, gleichstellungspolitischen Strategie Gender Mainstreaming (GM) in der Ministerialverwaltung des neuen EU-Mitgliedslands Estland. GM hat die Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen zum Ziel und wird als eine Querschnittsaufgabe mit Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung (Folgenabschätzung, Wissensmanagement, u.a.) umgesetzt. Wie diese Strategie in der Ministerialverwaltung als ausführendes Organ der Regierung aufgenommen, übersetzt und umgesetzt wird in einem Land, das viele Jahrzehnte dem kommunistischen Gleichheitspostulat unterworfen war und als Staatsneugründung seine nationale Verwaltung erst aufbauen musste, wird in der Arbeit beschrieben und analysiert. Die Dissertation ist in vier Teile gegliedert: in Teil I wird in den Untersuchungsgegenstand und die Methode der Arbeit eingeführt. Teil II beschreibt die gesellschaftlich-politischen und administrativen Rahmenbedingungen im Fallbeispiel Estland. Teil III widmet sich dem Untersuchungsgegenstand „Umsetzung von GM in der estnischen Ministerialverwaltung“. Der IV. Teil beschließt die Arbeit mit der Analyse der Zusammenhänge zwischen den Rahmenbedingungen und der Umsetzung. Teil I beginnt mit der Darstellung des Forschungskonzepts, das sich aus Elementen der Verwaltungswissenschaft und der Forschung zu staatlichen Strukturen für Gleichstellungspolitik, einem Zweig der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung, zusammensetzt. Damit wird für die Untersuchung von GM erstmals systematisch die Verwaltungswissenschaft herangezogen. Die Arbeit wird methodisch und theoretisch als explorativ-explanative Single Case Studie verortet, die sich an neo-institutionalistischen Ansätzen orientiert. Teil II der Arbeit führt in das Fallbeispiel Estland ein: Es werden drei identifizierte Interpretationsmuster dargestellt anhand derer in Estland die Vergangenheit als besetzte Nation und die Gegenwart als demokratischer Staat (re )konstruiert werden und die das estnische, kollektive Selbstverständnis prägen. Anschließend werden die gesellschaftlichen und administrativen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren beschrieben, die für die Umsetzung von Querschnittsreformen in der öffentlichen Verwaltung und für die Umsetzung von Gleichstellungspolitik von Bedeutung sind. Die Forschungsergebnisse in Teil II zeigen über die empirischen Befunde hinaus, dass Estland nicht immer eindeutig in klassische politikwissenschaftliche Kategorien einzuordnen ist. Sowohl die Transitionssituation des Landes als auch die an westlichen Demokratien ausgerichteten Untersuchungskriterien sind für diesen Befund ursächlich. Teil III der Arbeit widmet sich dem Untersuchungsgegenstand GM. Nach grundlegenden Informationen zu dieser Verwaltungsmodernisierungsstrategie folgt die Darstellung der Umsetzung in der estnischen Ministerialverwaltung. In Teil IV der Dissertation werden die in Teil II beschriebenen Variablen auf die Umsetzung von GM (Teil III) bezogen. Die Analyse erfolgt anhand von Kriterien, die sich aus der Auswertung internationaler GM-Implementierungserfahrungen ergeben. Die Untersuchung zeigt, dass das post-kommunistisch geprägte, gesellschaftliche Klima besondere Legitimitätsprobleme für eine an Gleichheit orientierte staatliche Politik schafft. Dies kann die schwache zivilgesellschaftliche gleichstellungspolitische Lobby nur sehr begrenzt beeinflussen. Die strukturellen Bedingungen der estnischen Ministerialverwaltung mit ihrer geringen Koordinationsfähigkeit und politischen Steuerbarkeit machen eine effektive Umsetzung von Querschnittsreformen allgemein schwierig. Als produktiv für die Umsetzung hat sich der hohe Grad der fachlichen Professionalität und Politikversiertheit der kleinen, gleichstellungspolitischen Elite in der Ministerialverwaltung herauskristallisiert. Über Kooperationen mit internationalen Akteuren und estnischen zivilgesellschaftlichen Kräften sowie einzelnen interessierten Personen in der Verwaltung treibt sie die Umsetzung von GM voran. Sie nutzte die EU-Beitrittsverhandlungen um politischen Handlungsdruck für die Verwaltungsmodernisierung durch GM aufzubauen. Nachdem dieser seit dem Beitritt nicht aufrecht erhalten werden kann, zeichnet sich eine neue Umsetzungsstrategie ab. Es wird zukünftig nicht mehr vor allem an den normativen und kognitiven Strukturen in der Verwaltung, also den Einstellungen und Fachkompetenzen des Verwaltungspersonals zu gleichstellungsorientierter Arbeit, angesetzt. Vielmehr sollen neue, gleichstellungsrelevante Wissensbestände durch Expertinnen und Experten und exponierte Persönlichkeiten in die Gesellschaft und die Verwaltung transportiert und damit grundlegende gesellschaftlich-normative Voraussetzungen für die Rezeptivität von GM verbessert werden.
Gegenstand der Monographie sind die Perspektiven und Möglichkeiten effektiven Finanzmanagements für alle kommunalen Bereiche durch die Integration von Finanz- und Produktsteuerung im Produkthaushalt. Als zentrales Steuerungsinstrument dient die Budgetierung, ergänzt durch Fragen der Leistungsverrechnung und des Wettbewerbs. Der Budgetierungsablauf wird prozessual anhand von sechs Phasen dargestellt. Diese reichen von der Aufstellung des Budgets „Allgemeine Finanzwirtschaft“ über Rahmenplanung, Eckwertebeschluss und Erstellung der Teilhaushalte bis hin zur Verabschiedung der Gesamtetats. Anhand von Beispielen wird in die Themengebiete neues Rechnungswesen, Kostenrechnung und strategische Steuerung eingeführt. Die Darstellung orientiert sich am Bedarf der Praxis und stellt Musterabläufe, Tipps und Muster-Dienstanweisungen bereit.
Vorwort: Mit dem vorliegenden Tagungsband dokumentiert das Kommunalwissenschaftliche Institut (KWI) der Universität Potsdam die Ergebnisse seiner nunmehr 8. Fachtagung. Die Tagung reiht sich damit in eine Serie von Veranstaltungen ein, die in den vergangenen Jahren aktuelle Themen der Kommunen aufgriffen und eine wissenschaftliche Debatte weit über die Dauer der jeweiligen Tagung hinaus anregten. Die 8. Fachtagung des KWI stand unter dem aktuellen Thema "eGovernment - Schlüssel zur Modernisierung von Kommunen". Die rasante Entwicklung der Informationsgesellschaft und des Mediums Internet erlaubt eine schnelle zeitund ortsunabhängige Kommunikation. eGovernment verändert Staat und Verwaltung. Aus der Verwaltungsmodernisierung mittels eGovernment ergeben sich insbesondere neue Chancen zur Attraktivitätssteigerung des Dienstleisters öffentliche Verwaltung, der seinen Kunden schnell und bürgernah hilft. Im ländlichen und dünn besiedelten Land Brandenburg könnten konsequente Reformen auf der Basis von eGovernment die Attraktivität der ländlichen Räume erhöhen und vermutlich einer weiteren Abwanderung vor allem junger Menschen entgegenwirken. Die hier dokumentierte Fachtagung bot eine Reihe von Fachvorträgen rund um das Thema eGovernment, an die sich vertiefende Diskussionen in themenspezifischen Arbeitskreisen anschlossen. Chancen und Risiken von eDemocracy, Best-Practice-Beispiele und technische Aspekte von eGovernment standen vor allem auf der Agenda. Wissenschaftler, Verwaltungspraktiker und weitere Interessierte aus ganz Deutschland diskutierten die Chancen und Risiken der Verwaltungsmodernisierung durch eGovernment im kommunalen Raum. Dieser Tagungsband fasst die Fachvorträge, die die Tagung einleiteten, zusammen und erlaubt einen grundsätzlichen Einblick in die Diskussion der Arbeitskreise. Die Mitarbeiter des Instituts bedanken sich bei allen Mitstreitern der Fachtagung, die durch ihre Beiträge und ihr reges Interesse eine interessante und erfolgreiche Konferenz ermöglicht haben. Wir hoffen, dass die hier dokumentierten Beiträge auch dem nicht bei der Fachtagung anwesenden Leser zahlreiche Anregungen und weiterführende Impulse vermitteln. Prof. Dr. Christoph Reichard
Inhalt: 0. Einleitung 1. Land, Regionen und Kommunen im Spannungsraum: Zur Genese der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg 1.1 Landesebene 1.2 Kommunale Ebene 2. Ergebnisse und Defizite des bisherigen Modernisierungsprozesses der Landesverwaltung 2.1 „Eckpunkte“ des Reformprozesses im zeitlichen Verlauf 2.2 Bisherige und geplante Ergebnisse 2.3 Probleme, Herausforderungen, Defizite 3. Zur Kooperation von Verwaltung und Beschäftigtenvertretungen 3.1 Rahmenvereinbarung 3.2 Mitarbeiterbeteiligung 4. Personalausgaben und Personalstand Brandenburgs im Vergleich 4.1 Personalausgaben und Konsolidierungspolitik 4.2 Personalstand 5. Zusammenfassung – 10 Thesen
Inhalt: Vorwort 1. Problemstellung, Ziele und Methodik 1.1. Problemstellung 1.2. Ziele der Voruntersuchung 1.3. Methodik und Analysefokus 2. Ausgangslage/Ist-Situation 2.1. Gewährleistungsstaat zwischen Wohlfahrtsstaat und liberalem „Nachtwächterstaat“ 2.2. Privatisierungsforderung versus Wettbewerbskonzept 2.3. Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte 2.4. Deregulierung und Liberalisierung von Märkten zur Stärkung des Wettbewerbs besonders durch die EU-Kommission 2.5. Neues Steuerungsmodell 2.6. Zwischenfazit 3. Anforderungen an Kommunen: Markt- und Wettbewerbsstärkung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells 3.1. Organisatorische Bedingungen 3.2. Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen 3.3. Sonstige betriebswirtschaftliche Bedingungen 4. Ordnungspolitische Optionen: Ausstieg der Kommunen aus kommunalen Dienstleistungen und Übergabe an den (privaten) Markt vs. Beteiligung am Wettbewerb unter fairen Wettbewerbsbedingungen 5. Überblick über die rechtliche Lage im Hinblick auf die Beteiligung kommunaler Einrichtungen am Marktwettbewerb 5.1. Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen 5.2. Öffentliches Vergaberecht 5.2.1. Bindung an das Vergaberecht 5.2.2. Anwendung der verschiedenen Verdingungsordnungen 5.2.3. Vergabepflicht nach Ausschreibung 5.3. Zusammenfassung der rechtlichen Situation 6. Handlungsmöglichkeiten der Kommunen 6.1. Beteiligung der kommunalen Einrichtungen an förmlichen Vergabeverfahren (Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung nach VOB/A der VOL/A) der eigenen Verwaltung 6.2. Beteiligung kommunaler Regie- und Eigenbetriebe oder kommunaler Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften an Ausschreibungen anderer Behörden 6.3. Überführung der kommunalen Einrichtung in eine bestehende oder neue Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft 6.4. Gründung einer „Ausschreibungsgesellschaft“ 6.5. Erbringung von Leistungen für private Dritte 7. Vergabepolitik als Wettbewerbspolitik 7.1. Preisabfragen 7.2. Ausschreibung und parallele Kostenermittlung in Eigenregie 7.3. Marktstrukturpolitik: Ausschreibung und Vergabe von Teilleistungen 8. Fazit
Inhalt: 1. Vorbemerkungen 1.1. Zur Wahl der Methode bei der Erhebung und Auswertung von Interviews 1.2. Zur Konzeption des Interviewleitfadens 1.3. Zur Auswahl der Probanden 2. Kreisgebietsreform in Brandenburg 2.1. Leitidee und Gestaltungsoptionen 2.2. Politische Umsetzung 2.3. Bewertung und Vergleich 3. Hypothesen zu möglichen langfristigen Auswirkungen 4. Auswertung der Interviews 4.1. Generelle Bewertung der Kreisgebietsreform 4.2. Strukturpolitische Ergebnisse 4.3. Verwaltungsaufbau und Personal 4.3.1. Standortkonzept 4.3.2. Personalzusammenführung 4.4. Kreisidentität und Partizipation 4.4.1. Kollektive Identität und Kreise 4.4.2. Einschätzung des erreichten Standes der Kreisidentität 4.4.3. Kreisverwaltung und Kreisidentität 4.4.4. Parteien bzw. Verbände und Kreisidentität 4.4.5. Bürgerpartizipation auf Kreisebene 4.5. Kreise und Land bzw. Gemeinden/Ämter 4.5.1. Kreise und Land 4.5.2. Kreise und Gemeinden bzw. Ämter 4.6. Kreise und Verwaltungsreformen 5. Fazit – Thesen zu den langfristigen Auswirkungen der Kreisgebietsreform 5.1. Zusammenfassung 5.2. Ausblick
Unter dem Eindruck einer zunehmenden Einengung finanzieller Spielräume entwickelt die öffentliche Hand Strategien zur Haushaltskonsolidierung, die über den Einsatz des Neuen Steuerungsmodells hinausgehen. Eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Verwaltungsoptimierung nehmen aufgaben- und organisationskritische Ansätze ein. Letztgenannte umfassen Überlegungen, wie durch eine Ablösung hergebrachter behördlicher Strukturen nachhaltige Entlastungseffekte ausgelöst werden können. Das Organisationsrecht kennt hierfür auf allen Verwaltungsebenen grundsätzlich zahlreiche Ausgestaltungen von der Beleihung Privater Dritter über Beteiligungsgesellschaften, Anstalten oder Stiftungen bis hin zu Regiebetrieben. Die verbleibenden Möglichkeiten einer Einflussnahme durch Politik und Verwaltung gestalten sich. Im Interesse einer hinreichenden Steuerung durch politische und administrative Leitungsinstanzen erfahren Landesbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnungen in den letzten Jahren in vielen Landesverwaltungen eine Renaissance. Obgleich die betreffende Ermächtigung seit 1969 im Haushaltsrecht verankert ist und bereits Gegenstand der Reichshaushaltsordnung war, liegen kaum systematisierte Erkenntnisse über den Einsatz dieser Organisationsform vor. In den Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften finden sich praktisch keine über den Wortlaut des Gesetzes und hierzu kaum ergangene Verwaltungsvorschriften hinausgehenden Hilfestellungen. Die Arbeit widmet sich dem Modell „Landesbetrieb nach § 26 LHO“, indem sie damit verbundene Entwicklungspotenziale für ein betriebswirtschaftliches Handeln und Rahmenbedingungen seines Einsatzes beleuchtet. Sie stellt den Landesbetrieb dabei in ein Verhältnis zu Behörden, welche unter Anwendung von Elementen des Neuen Steuerungsmodells geführt werden und privatrechtlich ausgestalteten Unternehmen. Zu diesem Zweck erfolgt eine vertiefte empirische Untersuchung der Landesbetriebe im amtlichen Geoinformationswesen, welche eine breite Aufgabenpalette aufweisen. Die in diesem Rahmen vollzogene Primäranalyse wird im Interesse einer Verbreiterung der Aussagekraft der Ergebnisse ergänzt um ausgewählte Sekundäranalysen zur praktischen Ausgestaltung weiterer Landesbetriebe insbesondere in den Bereichen Bau- und Liegenschaftsmanagement, Mess- und Eichwesen und der Datenverarbeitung. Ergänzend zu den deskriptiven Darstellungen der empirischen Betrachtung werden normative Betrachtungen für die einzelnen betriebswirtschaftlichen Funktionalbereiche vorgenommen soweit hier spezifische Problemstellungen in der Praxis der Landesbetriebe bekannt geworden sind. Im Ergebnis kommt die Arbeit zu der Erkenntnis, dass Landesbetriebe ein Entwicklungspotenzial über das Neue Steuerungsmodell hinaus bergen, dieses aber weniger als erwartet im Bereich der Finanzwirtschaft und damit in der tatsächlichen Haushaltskonsolidierung liegt, als vielmehr in der strukturellen Optimierung der Verhältnisse zwischen, Betriebsleitung, Kunden sowie administrativer und politischer Spitze und der Gestaltungsräume der einzelnen Akteure.