350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Behandelte Themen sind: Staat und Wirtschaft als wesentliches Thema von TI; Staat und Wirtschaft früher stärker verbandelt; Distanz zwischen Staat und Wirtschaft als Korruptionsprävention; Geforderte Distanz gegenläufig zu New Public Management; New Public Management als Alternative zum Klüngel; Public Private Partnerships (PPP) – populär, wo formalisierte Lösungen versagen; „Privatisierung“ führt zu neuen Korruptionsrisiken; New Public Management – in Teilbereichen Alternative zu „Privatisierung“?; Das Potential von Transparenz; Neue Chancen für Ethik und Integrität
Die Arbeit behandelt die kommunale Haushaltsreform (Doppik) am Beispiel der Kommunen des Freistaates Sachsen. Die Arbeit widmet sich mit den Haushaltsplänen dem wichtigsten Steuerungsinstrument der öffentlichen Verwaltung und mit der Doppik der umfassendsten Verwaltungsreform der Bundesrepublik. Einleitend werden die Bedeutung des Instrumentes und die Schwächen des bestehenden Haushaltsrechts erläutert, bevor auf die Grundlagen und Intentionen der Haushaltsreform eingegangen wird. Die Haushaltsreform stellt die Kommunen vor große fachliche und materielle Herausforderungen und trifft daher in der Implementation häufig auf Widerstand. Am Beispiel der sächsischen Kommunen wurde auf Grundlage einer repräsentativen quantitativen Befragung unter 100 Städten der Umsetzungs- und Planungsstand einzelner Elemente der Doppik erhoben. Die Kommunen fühlten sich vor Allem durch das Innenministerium nur ungenügend in den Reformprozess einbezogen und waren über Inhalte und Fristen verunsichert. Zum Zeitpunkt der Befragung lagen noch keine Rechtsentwürfe oder Empfehlungen des Innenministeriums vor. Dennoch hatten bereits ein Drittel der Kommunen mit der Umsetzung und ein weiteres Drittel mit deren Planung begonnen. Zusätzlich wurden qualitativ die Landratsämter als untere Kommunalaufsicht, der Sächsische Rechnungshof, das Staatsministerium des Innern, der Städtetag und die Landtagsfraktionen in die Befragung einbezogen. Auf dieser Basis konnten in einem zweiten Schritt zentrale Einflussfaktoren auf die Reformumsetzung wie die finanzielle Lage, Einwohnerzahl, Status, politische Konstellation, Kommunalaufsicht oder Rolle des Kämmerers untersucht werden. Im Ergebnis zeichnet sich eine typische zeitlich aufeinander folgende Vorgehensweise in der Umsetzung der Reformelemente Inventur, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Produkthaushalt ab. Wesentlich begünstigender Einflussfaktor ist der Grad der persönlichen Überzeugung des Kämmerers, wohingegen Größe und Finanzen der Stadt keine Rolle spielen. Darüber hinaus ist die Haushaltsreform kein originär politisches Thema sondern eher eine verwaltungsinterne Problemstellung, was durch das geringe Interesse der Parteien, der Öffentlichkeit und der lokalen Politik bestätigt wird. Die Ergebnisse der Arbeit unterstreichen die Bedeutung des Schlüsselakteurs für den Verlauf politisch-administrativer Prozesse, welcher in Fragen der Kommunalfinanzen der Kämmerer ist. Der stärkste Hebel in der Förderung nicht nur der Rechtsumsetzung sondern auch der Intentionen liegt daher in der fachlichen Qualifikation des Kämmerers als Multiplikator.
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in dem die geplante Kreisgebietsreform für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Auswirkungen über dieses Bundesland hinaus. Es setzt den weiterhin anstehenden Kreisstrukturreformen auch in anderen Bundesländern bestimmte verfassungsrechtliche Grenzen. Angesichts der Bedeutung dieses Urteils halten die Herausgeber es für sinnvoll, in der vorliegenden Publikation des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam erste Stellungnahmen der Fachwissenschaften einzuholen. Profunde Kenner verschiedener Fachdisziplinen – aus Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie Finanzund Regionalwissenschaft – legen ihre Sicht zu dem Urteil dar. Diese Meinungsäußerungen spiegeln die vielschichtige und zugleich auch kontroverse Debatte zu den Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wider.