341 Völkerrecht
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Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Am 30. Juni 2018 fand die vierzehnte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen zum Thema „Herausforderungen für die gegenwärtige deutsche UN-Politik“ statt.
Die Konferenz widmet sich ihrem Schwerpunktthema in drei Vorträgen, in denen einerseits die offizielle Sicht des Auswärtigen Amtes dargestellt und andererseits die Herausforderungen aus wissenschaftlicher Perspektive analysiert werden. Tanja Brühl nimmt hierzu eine Gesamtbetrachtung der deutschen UN-Politik aus rollentheoretischer Sicht vor, während Theodor Rathgeber die deutsche Menschenrechtspolitik angesichts der im UN-Menschenrechtsrat bestehenden Herausforderungen untersucht.
Der Band enthält drei weitere Texte, die Forschungsergebnisse zu aktuellen Entwicklungen präsentieren. Klaus Hüfner erörtert das aktuelle finanzielle Engagement Deutschlands in den Vereinten Nationen. Yanina Bloch zieht eine Bilanz nach den ersten acht Jahren der Tätigkeit von UN Women. Helmut Volger analysiert neue Fortschritte bei der Reform der Arbeitsmethoden des UN-Sicherheitsrates.
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen