340 Recht
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Die staatsangehörigkeitsrechtliche Optionspflicht des § 29 StAG für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die jus soli die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, bildete eine der Kernfragen des letzten Bundestagswahlkampfes. Im zwischen CDU/CSU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene deutsche Kinder ausländischer Eltern in Zukunft der Optionszwang entfallen soll und die Mehrstaatigkeit akzeptiert wird, während es im Übrigen beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bleiben soll. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund und im Lichte der nunmehr insoweit vorliegenden Entwürfe die sich aus diesen politischen Vorgaben ergebenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungsoptionen und -probleme.
Im Februar 1777 lobte die Ökonomische Gesellschaft zu Bern einen Preis von 100 Louis d’Or aus für den besten Vorschlag eines umfassenden Kriminalgesetzes. Das Preisgeld kam aus dem Kreis der französischen Aufklärer. Eine Hälfte stammte vermutlich von dem Pariser Parlamentsadvokaten Elie de Beaumont, der sich in den Justizaffären um Jean Calas und Pierre Paul Sirven einen Namen gemacht hatte. Die andere Hälfte hatte Voltaire beigesteuert, der das Geld von Friedrich II. von Preussen erhalten hatte. Das Preisausschreiben war ein großer Erfolg. Neben zahlreichen unbekannten Juristen beteiligten sich eine Reihe bekannter Persönlichkeiten, von denen hier nur die späteren Revolutionäre Marat, Brissot de Warville sowie die deutschen Strafrechtsprofessoren Quistorp und Gmelin genannt seien. Die historische Bedeutung des Berner Preisausschreibens liegt darin, dass es die bis dato vorwiegend programmatische Debatte um die Strafrechtsreform in eine praktische Phase überleitete. Es trat eine Welle praktischer Reformschriften los, in denen die Forderungen von Thomasius, Montesquieu und Beccaria umgesetzt wurden. Entscheidend dafür war, dass es mittels des Preisausschreibens gelang, eine große Zahl juristischer Experten zu aktivieren, die neben dem Reformwillen auch über das Fachwissen verfügten, das für die Entwicklung eines neuen Strafrechts erforderlich war. Von den 46 eingesendeten Preisschriften sind neun im Druck überliefert. Sechsundzwanzig befinden sich in Manuskriptform im Archiv der Ökonomischen Gesellschaft zu Bern. Der vorliegende Band versammelt die Transkriptionen von sieben manuskriptförmig überlieferten Preisschriften. Vier sind in französischer und drei in deutscher Sprache verfasst. Eine Preisschrift stammt von dem Genfer Jakobiner Julien Dentand, eine andere von dem deutschen Publizisten Johann Wolfgang Brenk. Die Autoren der übrigen fünf Manuskripte sind unbekannt. Die transkribierten Preisschriften sind Teil der quellenmäßigen Basis einer Untersuchung des strafrechtlichen Denkens im späten 18. Jahrhundert. Diese erscheint demnächst in den Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte (Christoph Luther: Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert).
2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.
In der verdienstvollen Reihe der Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht ist ein gerade jetzt – Ukraine/Krim-Krise! – höchst aktueller Band zum Thema Selbstbestimmungsrecht der Völker erschienen. Der Band, der die auf einer Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung in Verbindung mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen im Dezember 2010 gehaltenen Vorträge umfasst, präsentiert keine grundstürzend neuen Erkenntnisse, aber die mit dem Selbstbestimmungsrecht verbundenen Probleme werden in aller Regel übersichtlich dargestellt und erörtert. So ist das Fundament bereitet, auf dem auch die neueren Ereignisse sinnvoll diskutiert werden können. In diesem Zusammenhang soll auch auf frühere Arbeiten der Studiengruppe aufmerksam gemacht werden, die im vorliegenden Band freilich erstaunlich wenig, jedenfalls nicht erkennbar, ausgewertet werden.