340 Recht
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Inhalt der Arbeit ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung in Deutschland vom 18. Jahrhundert bis heute zu geben sowie ihre praktische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und den theoretischen Lösungsansätzen der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung unterschieden und insbesondere letzteres problematisiert. Ferner wird auf das Verhältnis zu den grundrechtlichen Schutzpflichten, den sozialen Risikotatbeständen, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und den Tumultschäden eingegangen.
Zwischen den Juristischen Fakultäten der Universität Szeged und der Universität Potsdam besteht seit etlichen Jahren eine fruchtbare Kooperation in der Lehre. Durch sie entwickelt sich allmählich eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsame Konferenzen und Publikationen sind dafür ein Beweis. Der vorliegende Band ist das Resultat dieser Kooperation. Der Buchtitel kennzeichnet das Engagement der ungarischen und der deutschen Juristen sowie die gemeinsamen Werte, welche der europäischen Rechtsentwicklung im 21. Jahrhundert zugrunde liegen und die Dogmatik der verschiedenen Rechtsgebiete verknüpfen. Die einzelnen Beiträge legen dabei Zeugnis ab von der ganzen Breite der Interessen der ungarischen und deutschen Juristen.
Die Konferenz „International Conference for the 10th Anniversary of the Institute of Comparative Law” hat am 24. Mai 2013 in Szeged stattgefunden. Im Rahmen der viersprachigen Konferenz haben mehr als dreißig Teilnehmer ihre Forschungsergebnisse präsentiert. Der Essay von Zoltán Péteri blickt auf die Disziplin aus der Perspektive der Wissenschaftsgeschichte. Katalin Kelemen und Balázs Fekete gehen in ihrem Aufsatz der Frage nach, welchen Weg die Versuche der Klassifikation der Rechtssysteme von Osteuropa in der späten Phase der Umbrüche der 1980/90er Jahren genommen haben. Die historische Betrachtungsweise mit Bezug auf Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung spiegelt sich auch in anderen Essays wider, vor allem in den Aufsätzen von Szilvia Bató, Magdolna Gedeon und Béla Szabó P. sowie auch in den Aufsätzen von Péter Mezei und Tünde Szűcs. Attila Badó analysiert die Rechtsvergleichung aus der Sicht des Rechts, der Soziologie und der Politikwissenschaft anhand von Untersuchungen über das Sanktionsystem der Richter in den USA. Diese politikwissenschaftliche Seite wird auch in den Aufsätzen über die aktuellen Fragen der europäischen Integration von Carine Guemar und Laureline Congnard betont. Eine Reihe von Aufsätzen behandeln die konventionelle normative Komparatistik auf dem Gebiet des Verfassungsrechts (Jordane Arlettaz und Péter Kruzslicz), Gesellschaftsrechts (Kitti Bakos-Kovács), Urheberrechts (Dóra Hajdú) und Steuerrechts (Judit Jacsó). Daneben bilden eine weitere Gruppe die Aufsätze von János Bóka und Erzsébet Csatlós, die die Verwendung der vergleichenden Methode in der Praxis der Rechtsprechung untersuchen. Die Rechtsvergleichung ist eine sich dynamisch entwickelnde Disziplin. Die Konferenz und dieser Band dienen nicht nur der Würdigung der bisherigen Arbeit des Instituts für Rechtsvergleichung, sondern zeigen gleichzeitig neue Ziele auf. Die wichtigsten Grundsätze bleiben aber fest verankert auch in einem sich stets verändernden rechtlichen und geistigen Umfeld. Das Motto des Instituts lautet „instruere et docere omnes qui edoceri desiderant“ – „alle lehren, die lernen wollen.“ Auch in den folgenden Jahrzehnten werden uns der Wille des Lernens und Lehrens, die Freiheit der Forschung sowie die Übertragung und Weiterentwicklung der ungarischen wie globalen Rechtskultur leiten.
Im Februar 1777 lobte die Ökonomische Gesellschaft zu Bern einen Preis von 100 Louis d’Or aus für den besten Vorschlag eines umfassenden Kriminalgesetzes. Das Preisgeld kam aus dem Kreis der französischen Aufklärer. Eine Hälfte stammte vermutlich von dem Pariser Parlamentsadvokaten Elie de Beaumont, der sich in den Justizaffären um Jean Calas und Pierre Paul Sirven einen Namen gemacht hatte. Die andere Hälfte hatte Voltaire beigesteuert, der das Geld von Friedrich II. von Preussen erhalten hatte. Das Preisausschreiben war ein großer Erfolg. Neben zahlreichen unbekannten Juristen beteiligten sich eine Reihe bekannter Persönlichkeiten, von denen hier nur die späteren Revolutionäre Marat, Brissot de Warville sowie die deutschen Strafrechtsprofessoren Quistorp und Gmelin genannt seien. Die historische Bedeutung des Berner Preisausschreibens liegt darin, dass es die bis dato vorwiegend programmatische Debatte um die Strafrechtsreform in eine praktische Phase überleitete. Es trat eine Welle praktischer Reformschriften los, in denen die Forderungen von Thomasius, Montesquieu und Beccaria umgesetzt wurden. Entscheidend dafür war, dass es mittels des Preisausschreibens gelang, eine große Zahl juristischer Experten zu aktivieren, die neben dem Reformwillen auch über das Fachwissen verfügten, das für die Entwicklung eines neuen Strafrechts erforderlich war. Von den 46 eingesendeten Preisschriften sind neun im Druck überliefert. Sechsundzwanzig befinden sich in Manuskriptform im Archiv der Ökonomischen Gesellschaft zu Bern. Der vorliegende Band versammelt die Transkriptionen von sieben manuskriptförmig überlieferten Preisschriften. Vier sind in französischer und drei in deutscher Sprache verfasst. Eine Preisschrift stammt von dem Genfer Jakobiner Julien Dentand, eine andere von dem deutschen Publizisten Johann Wolfgang Brenk. Die Autoren der übrigen fünf Manuskripte sind unbekannt. Die transkribierten Preisschriften sind Teil der quellenmäßigen Basis einer Untersuchung des strafrechtlichen Denkens im späten 18. Jahrhundert. Diese erscheint demnächst in den Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte (Christoph Luther: Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert).
2013 setzte Papst Franziskus ein klares Zeichen für die Mitmenschlichkeit. Ziel dieser Reise war die italienische Insel Lampedusa, die aufgrund der immer wiederkehrenden Flüchtlingskatastrophen, die sich vor der Küste abspielen, traurige Berühmtheit erlangte. Flüchtlingsschutz ist in der Europäischen Union ein viel diskutiertes und dennoch immer wieder marginalisiertes Thema. Mit der Arbeit „Die Grenzschutzagentur FRONTEX – Chance oder Bedrohung für den europäischen Flüchtlingsschutz“ leistet die Autorin Frau Dr. Juliane Seehase ihren Beitrag, die Aufgaben von FRONTEX kritisch zu beleuchten. Die Arbeit ist als Dissertation an der Universität Bielefeld bei Herrn Prof. Dr. Franz C. Mayer entstanden.
Aus dem Inhalt: - Die Bildungsartikel und ihre praktische Umsetzung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - Binnenvertreibung als Angelegenheit des Völkerrechts - Die Durchsetzung von Menschenrechten vor US-Gerichten nach dem Kiobel-Urteil
Stabilität und Dynamik der Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(2014)
Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich.
Menschenrechte in der Zuwanderungsgesellschaft : 2. Potsdamer MenschenRechtsTag am 22. November 2012
(2014)
Am Potsdamer MenschenRechtsTag – zeitlich in Nähe zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gelegen – diskutiert das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wichtige Menschenrechtsthemen mit einem konkreten gesellschafts- und oder rechtspolitischen Bezug. Ende 2012 lag der Fokus auf den Menschenrechten von Zuwanderern. Aus einer grundlegenden philosophischen Perspektive wurde erläutert, dass Beschränkungen des menschenrechtlichen Status dieser Personengruppe nur schwer und in Einzelfällen begründbar sind; eine praktische und rechtspolitische Sichtweise legte konkreten Reformbedarf im Asylverfahren offen, dem inzwischen immerhin zum Teil entsprochen wurde.