340 Recht
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Die staatsangehörigkeitsrechtliche Optionspflicht des § 29 StAG für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die jus soli die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, bildete eine der Kernfragen des letzten Bundestagswahlkampfes. Im zwischen CDU/CSU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene deutsche Kinder ausländischer Eltern in Zukunft der Optionszwang entfallen soll und die Mehrstaatigkeit akzeptiert wird, während es im Übrigen beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bleiben soll. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund und im Lichte der nunmehr insoweit vorliegenden Entwürfe die sich aus diesen politischen Vorgaben ergebenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungsoptionen und -probleme.
Stabilität und Dynamik der Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(2014)
2013 setzte Papst Franziskus ein klares Zeichen für die Mitmenschlichkeit. Ziel dieser Reise war die italienische Insel Lampedusa, die aufgrund der immer wiederkehrenden Flüchtlingskatastrophen, die sich vor der Küste abspielen, traurige Berühmtheit erlangte. Flüchtlingsschutz ist in der Europäischen Union ein viel diskutiertes und dennoch immer wieder marginalisiertes Thema. Mit der Arbeit „Die Grenzschutzagentur FRONTEX – Chance oder Bedrohung für den europäischen Flüchtlingsschutz“ leistet die Autorin Frau Dr. Juliane Seehase ihren Beitrag, die Aufgaben von FRONTEX kritisch zu beleuchten. Die Arbeit ist als Dissertation an der Universität Bielefeld bei Herrn Prof. Dr. Franz C. Mayer entstanden.
Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta hat der Grundrechtsschutz in Europa an Intensität und zugleich an Komplexität gewonnen. Der anstehende Beitritt der Europäischen Union zur EMRK wird dieser Entwicklung einen erneuten Schub verleihen. Die daraus resultierenden Probleme sind vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei Rechtsfragen, die aus dem Zusammentreffen und der Geltung unterschiedlicher Rechtsordnungen resultieren. Im Zusammenhang der Grund- und Menschenrechte tritt zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag mit eigenen Besonderheiten hinzu. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist für die Grund- und Menschenrechte zudem zu beachten, dass es um den engeren Bereich unabdingbarer, individueller Rechtspositionen geht, die eine besondere Nähe zur Menschenwürde aufweisen. Dieser Thematik ist eine Reihe von Monographien gewidmet. Die vorliegende Dissertation greift die aktuellen Probleme auf und ordnet sie in allgemeine Zusammenhänge ein.
Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich.
Die Dissertation wird der rechtsstaatlichen Problematik in der Verfassung von Georgien und in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Georgiens gewidmet und bietet eine umfangreiche Analyse der wichtigsten Rechtsstaatsmerkmale in dieser Hinsicht. Neben dieser Analyse der früheren und bestehenden Gegebenheiten, prognostiziert sie mittels der perspektivistischen Denkmodele zukünftige Entwicklungen und schlägt eventuelle Lösungswege von Problemen vor. Bei der Arbeit an der Dissertation wurde insbesondere die reiche Erfahrung der deutschen Rechtsstaatsdogmatik in Anspruch genommen.
Menschenrechte in der Zuwanderungsgesellschaft : 2. Potsdamer MenschenRechtsTag am 22. November 2012
(2014)
Am Potsdamer MenschenRechtsTag – zeitlich in Nähe zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gelegen – diskutiert das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wichtige Menschenrechtsthemen mit einem konkreten gesellschafts- und oder rechtspolitischen Bezug. Ende 2012 lag der Fokus auf den Menschenrechten von Zuwanderern. Aus einer grundlegenden philosophischen Perspektive wurde erläutert, dass Beschränkungen des menschenrechtlichen Status dieser Personengruppe nur schwer und in Einzelfällen begründbar sind; eine praktische und rechtspolitische Sichtweise legte konkreten Reformbedarf im Asylverfahren offen, dem inzwischen immerhin zum Teil entsprochen wurde.
La réconciliation «standardisée» de la constitutionnalité nationale à l’integration européenne
(2014)
Although politicization is a perennial research topic in public administration to investigate relationships between ministers and civil servants, the concept still lacks clarification. This article contributes to this literature by systematically identifying different conceptualizations of politicization and suggests a typology including three politicization mechanisms to strengthen the political responsiveness of the ministerial bureaucracy: formal, functional and administrative politicization. The typology is empirically validated through a comparative case analysis of politicization mechanisms in Germany, Belgium, the UK and Denmark. The empirical analysis further refines the general idea of Western democracies becoming ‘simply’ more politicized, by illustrating how some politicization mechanisms do not continue to increase, but stabilize – at least for the time being.
Aus dem Inhalt: - Die Bildungsartikel und ihre praktische Umsetzung in der Frauenrechtskonvention, der Kinderrechtskonvention und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - Binnenvertreibung als Angelegenheit des Völkerrechts - Die Durchsetzung von Menschenrechten vor US-Gerichten nach dem Kiobel-Urteil
Übungen im Privatrecht
(2014)
Das vorliegende Übungsbuch soll dem Studienanfänger im Rahmen einer dreibändigen Reihe unter dem Titel „Übungen im Privatrecht“ die Methodik der Fallbearbeitung verständlich machen. Es wendet sich dabei sowohl an den Jura-Studenten als auch an Studierende, die juristische Vorlesungen beispielsweise im Rahmen von Schlüsselqualifikationen oder in einem speziellen Bachelor-Zweitfachstudiengang absolvieren. In diesem Band I geht es zunächst einmal darum, dem anfänglich meist desorientierten Studierenden der Rechtswissenschaft den Weg zum allgemeinen Verständnis des Bürgerlichen Rechts zu weisen. Im Mittelpunkt stehen hier der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht, also die Bücher 1 und 3 des BGB. Als „Hauptakteure“ der Übungsfälle begegnen Ihnen demzufolge - wie im realen Leben - Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. In dem ebenfalls bereits erschienenen Band II wird das Schuldrecht - insbesondere das Vertragsrecht - (Buch 2 des BGB) behandelt. In Vorbereitung ist der Band III, der sich schließlich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Dieser erste Band erscheint nunmehr in einer überarbeiteten 2. Auflage, in die zahlreiche Vorschläge meiner Studierenden eingeflossen sind und an deren Gestaltung meine beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen – Sotiria Iakovi und Nicole Leicher – tatkräftig mitgewirkt haben, wofür ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke. Ebenso wie mein Lehr- und Lernbuch „Kompendium des Wirtschaftsprivatrechts“ – in dem vor allem die wirtschaftsrelevanten Bezüge des Privatrechts in Form einprägsamer Schaubilder dargeboten werden – sollen auch diese drei Übungsbände wesentliche Grundfertigkeiten im Umgang mit rechtlichen Problemen vermitteln. Dabei wird von der Grundthese ausgegangen, dass es beim Studium des Rechts nicht vorrangig um Wissen und Kennen im Sinne eines Auswendiglernens, sondern um Verständnis und Können in Bezug auf die sichere Handhabung rechtlicher Regelungen geht. Insofern sollen vor allem die Hinweise in der Einführung dieses ersten Bandes als Orientierungshilfe nützlich sein. Bitte verzagen Sie nicht! Auch wenn Ihnen anfangs alles verwirrend, unstrukturiert und damit kaum verständlich erscheint. Glauben Sie mir, es gibt kaum etwas, was so viel Struktur und innere Logik enthält, wie das Recht. Sie müssen nur den Willen haben, diese Strukturen zu erkennen und zu begreifen. Ein wichtiger Schritt dazu sollte Ihr fester Plan sein, sich an den angebotenen Vorlesungen und Übungen regelmäßig aktiv zu beteiligen. Niemandem ist es bisher jemals gelungen, ohne professionelle Anleitung und Unterstützung das Recht quasi im „Alleingang“ zu begreifen. Auch wenn es manchmal schwer fällt, halten Sie sich an diese Studienregel. Studieren leitet sich eben nach wie vor aus dem Lateinischen („studere“) ab und bedeutet nichts anderes, als „etwas eifrig zu betreiben“. Seien Sie also voller Eifer und guten Willens! Das Übungsbuch soll Ihnen in diesem Bestreben gute Dienste leisten.
Inhalt der Arbeit ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung in Deutschland vom 18. Jahrhundert bis heute zu geben sowie ihre praktische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und den theoretischen Lösungsansätzen der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung unterschieden und insbesondere letzteres problematisiert. Ferner wird auf das Verhältnis zu den grundrechtlichen Schutzpflichten, den sozialen Risikotatbeständen, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und den Tumultschäden eingegangen.