340 Recht
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Artikel 210 (Koordinierung)
(2015)
Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation führenden Tatbestände einen 'notwendigen', d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen 'dynamischen', d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben können - und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2013
(2015)
Das Streben nach Qualität
(2015)
Qualität ist in den letzten Jahren zu einem intensiv diskutierten Thema im Gesundheitswesen geworden. Nach Hygiene- und Behand lungsskandalen steht vor allem der Krankenhaussektor unter Druck. Und obwohl in den vergangenen 15 Jahren eine ganze Reihe an Mechanismen und Regularien eingeführt wurde, so ist der Bereich nur teilweise erforscht. Dieser Artikel liefert einen Überblick über die Komplexität des Qualitätsbegriffs. Anschließend wird die Landschaft der Instrumente zur Qualitätskontrolle und -sicherung im deutschen Krankenhaussektor vorgestellt. Erkenntnisse aus der internationalen Forschung sollen einen vertieften Einblick in die Wirkungsweise gewähren und weitere Forschungslücken betonen.
Das Streben nach Qualität
(2015)
Qualität ist in den letzten Jahren zu einem intensiv diskutierten Thema im Gesundheitswesen geworden. Nach Hygiene- und Behand lungsskandalen steht vor allem der Krankenhaussektor unter Druck. Und obwohl in den vergangenen 15 Jahren eine ganze Reihe an Mechanismen und Regularien eingeführt wurde, so ist der Bereich nur teilweise erforscht. Dieser Artikel liefert einen Überblick über die Komplexität des Qualitätsbegriffs. Anschließend wird die Landschaft der Instrumente zur Qualitätskontrolle und -sicherung im deutschen Krankenhaussektor vorgestellt. Erkenntnisse aus der internationalen Forschung sollen einen vertieften Einblick in die Wirkungsweise gewähren und weitere Forschungslücken betonen.
Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Analyse und Einordnung des Begriffs der Daseinsvorsorge und deren Erbringung durch den Staat. Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Energieversorgung als klassische Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge.
Weiterhin wird der durch die Liberalisierung der Energieversorgung im Jahr 1998 eingeleitete Wandel von sog. natürlichen Monopolen, hin zu einem wettbewerblichen System betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass sich durch die Einführung des Wettbewerbs weder die damit erhofften Kostenreduzierungen, noch das von Kritikern befürchtete Sterben der kommunalen Energieversorger bewahrheitet haben. Statt einer freien Preisbildung im Wettbewerb ist es zu einer faktischen Verlagerung der früher staatlich festgesetzten Energiepreisgenehmigung auf die Gerichte gekommen, die hierfür jedoch nicht ausgelegt sind. Kommunale Stadtwerke haben sich in der wettbewerblichen Energieversorgung dagegen so gut behauptet, dass seit einiger Zeit ein Trend zur Rekommunalisierung von Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen ist.
Diesem offensichtlichen Wunsch nach einer gesteigerten Einflussnahme der Gemeinden auf die örtliche Energieversorgung läuft der aktuelle Rechtsrahmen der energierechtlichen Konzessionsvergabe in Gestalt des § 46 EnWG und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung der Zivilgerichte zuwider. Die Arbeit zeigt auf, dass von Beginn der Liberalisierung der kommunale Einfluss auf die örtliche Konzessionsvergabe schrittweise und stetig beschnitten wurde, so dass gegenwärtig ein Zustand der Aushöhlung erreicht ist, der als unzulässiger Eingriff in den geschützten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie i.S.d. Art. 28 II GG anzusehen ist.
In the last 10 years, the governments of most of the German Lander initiated administrative reforms. All of these ventures included the municipalization of substantial sets of tasks. As elsewhere, governments argue that service delivery by communes is more cost-efficient, effective and responsive. Empirical evidence to back these claims is inconsistent at best: a considerable number of case studies cast doubt on unconditionally positive appraisals. Decentralization effects seem to vary depending on the performance dimension and task considered. However, questions of generalizability arise as these findings have not yet been backed by more 'objective' archival data. We provide empirical evidence on decentralization effects for two different policy fields based on two studies. Thereby, the article presents alternative avenues for research on decentralization effects and matches the theoretical expectations on decentralization effects with more robust results. The analysis confirms that overly positive assertions concerning decentralization effects are only partially warranted. As previous case studies suggested, effects have to be looked at in a much more differentiated way, including starting conditions and distinguishing between the various relevant performance dimensions and policy fields.
Der Franchisevertrag
(2015)
Der klassische Fernsehrundfunk genießt verfassungsrechtlich und einfachgesetzliche eine privilegierte Sonderstellung. Diese setzt sich bei der Kabelbelegung fort, wo er - insbesondere der öffentliche Rundfunk - gegenüber teemedialen Anrufangeboten bevorrechtigt wird. Hintergrund dieser Sonderstellung ist nicht zuletzt die auf den Rundfunk zentrierte Medienordnung. Die Arbeit untersucht, ob diese Medienordnung und damit die Sonderstellung des Rundfunks noch zeitgemäß ist und schlägt Anpassungen vor.
Der Nötigungsnotstand
(2015)
Diese Arbeit untersucht, ob die Rassendiskriminierungskonvention (CERD) auf das Verhalten von Vertragsstaaten außerhalb ihres Staatsgebiets anwendbar ist. Unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung und Praxis anderer Menschenrechtsgremien zur Frage extraterritorialer Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen werden die Entstehungsgeschichte, die Vorarbeiten zur CERD und die Praxis des CERD-Ausschusses analysiert. Diese Untersuchung bezieht auch das Verhalten der Vertragsstaaten mit ein. Die Struktur der CERD weist gegenüber anderen Menschenrechtsverträgen, die zur gleichen Zeit entstanden sind, Besonderheiten auf. Nur einzelne materielle Bestimmungen setzen die Ausübung von Hoheitsgewalt voraus. Unter diesem Aspekt sowie unter Berücksichtigung der in ihr enthaltenen Staatenpflichten wird die CERD in Bezug auf ihre extraterritoriale Anwendbarkeit erörtert. Anhand der Grundsätze des Völkerrechts werden Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Vertragsstaaten unter der CERD auf fremdem Staatsgebiet aufgegeben werden können, diskutiert.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdtötung und die Tötung auf Verlangen in den §§ 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafwürdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausländische Regelungen betrachtet. Neben den Entwürfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche Lösungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur Änderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.
Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grundsätzlich fehlerfrei bilden und äußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder körperlicher Umstände nicht die Fähigkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserklärungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur für einen vorübergehenden Moment nicht fähig sind, ihren Willen so zu äußern wie sie es unter normalen Umständen tun würden, sind nach § 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund dafür ist entweder eine „Bewusstlosigkeit“ oder eine „vorübergehende Störung der Geistestätigkeit“. Die sorgfältige Auslegung des Tatbestands ist wichtig für die tägliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des § 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, berücksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische Störungen (alkoholbedingte Störungen, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische Störungen, u.a.) nach.
I. Gründung, Aufgaben und Struktur des Hochkommissariats
II. Zur Rolle des OHCHR im und gegenüber dem Menschenrechtsrat
III. Zu Erfolgschancen von Feldmissionen in eher schwierigen Ländern: China, Russische Föderation, Afghanistan, Sudan und Kolumbien
IV. Zur Frage der politischen Unabhängigkeit des OHCHR
V. Schlussfolgerungen und Ausblick
Die steuerrechtliche Behandlung der Religionsgemeindschaften in Deutschland im Vergleich zu Südkorea
(2015)
Ehrensache Satire
(2015)
Satirische Äußerungen und Darstellungen sind weit verbreitet und geben immer wieder zu – leider nicht nur rechtlichen – Auseinandersetzungen Anlass. Durch den seit Jahren schwelenden sogenannten „Karikaturenstreit“, gipfelnd in den Anschlägen von Paris Anfang 2015, hat die Thematik eine geradezu dramatische Brisanz erlangt. Neben dem religiösen Bekenntnis ist klassischer Stein des Anstoßes aber immer noch die Ehre.
Die Untersuchung beleuchtet kritisch die Handhabung des Satirebegriffs in Rechtsprechung und juristischer Literatur und überprüft nach einer wesensgerechten Bestimmung des Satirischen, insbesondere unter Heranziehung der literaturwissenschaftlichen Beurteilung und der Einschätzung der Satiriker selbst, dem dreistufigen Deliktsaufbau folgend und anhand anschaulicher Beispiele, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit durch satirische Ehrbeeinträchtigungen in Betracht kommen kann. Besondere Bedeutung erfährt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Einschlägigkeit der Meinungs- oder Kunstfreiheit und deren Einordnung in die strafrechtliche Prüfung sowie die eines möglichen Unrechts- oder Schuldausschlusses unter Berücksichtigung der spezifischen Funktion, welche insbesondere die politische Satire innerhalb der Gesellschaft wahrnimmt.
Einführung in die Tagung
(2015)
Entlastung und Rechtsverlust
(2015)
Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegenüber Vorständen, Aufsichtsräten und Geschäftsführern begegnet vielfältigen Problemen. Sie entstehen, wenn die Gesellschafter den Organmitgliedern zunächst vorbehaltlos "Entlastung" erteilen und erst im Nachhinein von Verfehlungen erfahren. Die Arbeit geht der Frage nach, in welchen Fällen die Entlastung zum Verlust von Ersatzansprüchen führt und die Haftung der Organmitglieder ausschließt.
This article examines the use of performance information by public managers. It reviews literature on the impact of attitudes and social norm and puts forward a psychological-cognitive model based on the theory of planned behavior. The article finds support for this model emphasizing that performance data use is a goal-directed, reasoned action. Another critical result is that managers who consciously intend to use performance data also make sure that the data in their division are of good quality which, in turn, fosters information use. These findings indicate thatin addition to organizational routinescognitive factors are promising starting points for interventions to foster managers' data use. The article is based on survey data from German cities.
Grußwort des Dekans
(2015)
Jahresbericht 2013
(2015)
1. Allgemeiner Überblick
2. Organisationsstruktur des MRZ
2.1 Angehörige des MRZ
2.2 Wissenschaftlicher Beirat des MRZ
2.3 Förderverein
3. Aktivitäten im Berichtszeitraum
3.1 Forschungsprojekte und wissenschaftliche Veranstaltungen
3.2 Promotionen
3.3 Lehrveranstaltungen
3.4 Publikationen – Neuerscheinungen 2013
3.5 Wissenschaftliche Vorträge, Vorlesungen, Fachgespräche u. ä.
4. Anhang