340 Recht
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Kants Recht der Freiheit
(2024)
Das vorliegende Buch berücksichtigt neben den drei Kritiken und der späten Rechtslehre Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, seine Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, den Weltbürgeressay, den Streit der Fakultäten, die Friedensschrift und die Abhandlung über den Gemeinspruch, aus der die Formulierung ‚Recht der Freiheit‘ stammt.
Erstes Kant-Buch zu seiner eigenen Wortschöpfung "Recht der Freiheit".
Erörtert Kants "Rechtslehre und Gerichtsbarkeit" in der Kritik der reinen Vernunft
§§ 327-327u
(2023)
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Unternehmenssteuerrecht
(2024)
Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge.
Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind.
Urheberrecht
(2024)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen.Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.Der Grundriss orientiert sich an der Struktur des Gesetzes und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bilden dabei: Werkbegriff Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) Recht am eigenen Bild nach 22, 23 Kunst UrhG. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Schemata und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Gewerblichen Rechtsschutzes, Lauterkeitsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts jeweils in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele und Übersichten zur Veranschaulichung.
Mit der 5. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht.Insbesondere sind das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie zahlreiche neue Grundlagenentscheidungen des BGH zum Verzicht auf das Namensnennungsrecht nach 13 S. 2 UrhG (WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal), zur Haftung von Plattformen (WRP 2022, 1106 - YouTube II u. 1120 - up-loaded II), zur freien Benutzung (WRP 2022, 729 - Porsche 911) und zum Bildnisschutz (GRUR 2021, 1222 - Die Auserwählten; WRP 2022, 601 - Tina Turner) eingearbeitet.
Gewerblicher Rechtsschutz
(2024)
Der Gewerbliche Rechtsschutz ist mit seinen Bestandteilen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht ein wichtiger Bestandteil der Schwerpunktbereiche zum Wirtschaftsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig einigen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt in erster Linie die deutsche Rechtslage, stets unter Einbeziehung der Vorgaben des Rechts der Europäischen Union dar. Der Grundriss orientiert sich an der Struktur der Gesetze und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bildet dabei das für Prüfungsarbeiten wie Klausuren und Hausarbeiten regelmäßig so wichtige materielle Recht. Für das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht sind jeweils dargestellt :Schutzrechtsgegenstand Schutzrechtsinhaber Formelle Voraussetzungen für die Entstehung des Schutzrechts Schutzrechtsumfang Schutzrechtsdauer Verkehrsfähigkeit des Schutzrechts Rechtsfolgen bei Schutzrechtsverletzung. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Fällen und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung.
Mit der 2. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere sind das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG), das Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs berücksichtigt. Eingearbeitet sind außerdem die Grundlagenentscheidungen EuGH WRP 2020, 438 - Constantin Film Produktion/EUIPO ("Fack Ju Göthe"), EuGH WRP 2020, 707 - Coty Germany/Amazon Services Europe u.a., EuGH WRP 2020, 707 - Gömböc Kutató, Szolgáto és Kreskedelmi/Szellemi Tuljadon Nemzeti Hivatala, EuGH WRP 2020, 1007 - mk adovkaten/MBK Rechtsanwälte, BGH GRUR 2019, 496 - Spannungsversorgungsvorrichtung, BGH WRP 2019, 1311 - Ortlieb II, BGH WRP 2020, 1311 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung, BGH GRUR 2022, 893 - Aminosäureproduktion.
Landesrecht Brandenburg
(2020)
Die aktuelle 23. Auflage umfasst die wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg und ist als Grundlage für das Studium und die Praxis von Rechtsprechung, Verwaltung und Anwaltschaft bestens geeignet.Berücksichtigt sind die Novellen zum Kommunalrecht, zur Bauordnung, zum Polizeigesetz, zum Datenschutzrecht und zum Recht der Juristenausbildung. Das ausführliche Stichwortverzeichnis und die Satznummerierung ermöglichen das schnelle Auffinden der gesuchten Norm, Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung im Land Brandenburg. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den juristischen Staatsexamina zugelassen.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Die 24. Auflage enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg aus den Bereichen Staat und Verfassung, Verwaltung, Kommunalrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz, Bau- und Straßenwesen, Bildung und Medien, öffentliches Dienstrecht sowie Rechtspflege und Juristenausbildung. Sie richtet sich an Studierende, Rechtsreferendare, Richter, Verwaltungsbeamte und Rechtsanwälte. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung in Brandenburg, das ausführliche Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Landesrecht Brandenburg
(2022)
Die aktuelle 26. Auflage enthält die wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg und eignet sich für das Studium und das Referendariat ebenso wie für die juristische Praxis. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Ein ausführliches Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Die aktuelle 25. Auflage enthält die wesentlichen Rechtsvorschriften des Landes Brandenburg aus den Bereichen Staat und Verfassung, Verwaltung, Kommunalrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltschutz, Bau- und Straßenwesen, Bildung und Medien, öffentliches Dienstrecht sowie Rechtspflege und Juristinnen- und Juristenausbildung. Sie richtet sich an Studierende, Rechtsreferendarinnen und -referendare, Richterinnen und Richter, Verwaltungsbeamte sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung in Brandenburg, das ausführliche Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Die Rechtsfolgen der Tat
(2023)
Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Klausurenkurs im Europarecht
(2019)
Jetzt mit neuen Fällen! Die 5. Auflage enhält einen neuen Fall zur PKW-Maut und einen neuen Fall zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Schwert der Justiz
(2019)
Das Gerichtsvollzieherwesen erlebte in den zurückliegenden 200 Jahren eine wechselhafte Entwicklung. Die Gerichtsvollzieher standen und stehen seit jeher zwischen verschiedenen Polen: zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit, zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit, zwischen moderatem Mittlertum und einem rein exekutiven Verständnis des Amtes als »Schwert der Justiz«.
Die Beiträge dieses Bandes beschreiben die Geschichte des Gerichtsvollzieherwesens von seinen Anfängen im territorial zersplitterten Deutschland um 1800 bis in die heutige Zeit.
Wirtschaftsstrafrecht
(2023)
Zum Werk
Der Band zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis erscheint nunmehr in 10. Auflage und behandelt in bewährter Darstellungsform die wichtigsten in den Übungen und im Examen zur Bearbeitung gestellten Streitfragen aus diesem Bereich des Sachenrechts.
Die einzelnen Probleme werden anhand von Beispielfällen erklärt, die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen werden einander dabei gegenübergestellt, die sie tragenden Argumente werden in Kürze herausgearbeitet und an weiteren Fällen erprobt. Auf diese Weise entwickeln Studierende das für die Falllösung relevante juristische Problembewusstsein sowie die Fähigkeit, die verschiedenen Ansichten und Argumente gegeneinander abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden und sie überzeugend zu begründen.
Vorteile auf einen Blick alle relevanten Probleme zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in einem Band umfassende Fundstellensammlung für die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurden die aktuelle Literatur sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet sowie ein Abschnitt zum Aufbau von Meinungsstreits in Prüfungen ergänzt.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und -referendare und AG-Leiterinnen und -Leiter.
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2023)
Verfahrensrechtliche Klausuren sind häufig Gegenstand des Pflichtfachstudiums, vor allem aber auch im Schwerpunktbereichsstudium Zivilrechtspflege. Dieser Band enthält 15 Fälle aus allen Gebieten des Zivilprozessrechts, also aus dem Erkenntnisverfahren sowie dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die Bearbeitung der Klausuren soll der Aneignung des Stoffes, dessen Wiederholung und der Vorbereitung auf Prüfungen dienen. Die Autorin hat die Fälle konsequent nach der Ausbildungsrelevanz ausgewählt, behandelt Streitfragen und gibt Aufbautipps. Eine Einführung in die Fallbearbeitungstechnik im Zivilprozessrecht rundet das Werk ab. Vorteile auf einen Blickdas gesamte prüfungsrelevante Wissen in Klausurformzahlreiche didaktische Hinweise mit Anleitung zur Bearbeitung von ZPO-Klausuren. Die Neuauflage berücksichtigt den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2021)
Das Buch zeichnet die Wandlungen des Zusammenspiels zwischen Strafrecht und Gesellschaft vom Frühmittelalter bis 1990 nach. Akzentuiert wird das 20. Jahrhundert, namentlich das dem Terror unterstellte NS-Strafrecht, das sozialistische Umerziehungsstrafrecht der DDR und die bundesdeutsche NS-Aufarbeitung. Zielgruppe sind Jurastudierende sowie jeder interessierte Leser.
Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Das bewährte Handbuch befasst sich mit allen praxisrelevanten Aspekten dieses äußerst facettenreichen Rechtsgebiets.Wie alle Münchener Anwaltshandbücher bereitet auch dieses Werk die behandelten Themen und Rechtsmaterien praxis- und mandatsorientiert auf. Die juristischen, wirtschaftlichen, gesellschaftspolitischen und technischen Besonderheiten agrarrechtlicher Mandatsverhältnisse werden anhand konkreter Handlungs- und Gestaltungshinweise ausführlich erläutert. Die systematische Darstellung der sehr breit gestreuten Themen wird durch vielfältige Checklisten, Formulierungsbeispiele, Muster und Praxistipps aufgelockert, so dass ein schnelles Auffinden der konkreten Problemlage und eine rasche, interessengerechte Fall-Lösung gewährleistet sind.Der gesamte Katalog des 14m FAO wird behandelt; auch darüberhinausgehende, praxisrelevante Fragen werden mit eigenen Kapiteln oder Kapitelabschnitten bedacht.
Europäisches Steuerrecht
(2022)
Handbuch Versammlungsrecht
(2021)
Die Spielregeln im Versammlungsrecht. Versammlungsrecht komplett. Solange und soweit die Bundesländer keine eigenen Gesetze erlassen haben, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes. Das Handbuch behandelt daher umfassend wie systematisch insbesondere die Rechtsgrundlagen im Grundgesetz sowie der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und in den Versammlungsgesetzen der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg. Ebenfalls berücksichtigt sind die Europäische Grundrechte-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Schwerpunkte bilden die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote sowie die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung von Versammlungen. Auch das Versammlungsstrafrecht ist eingehend dargestellt. Erläuterungen zum gerichtlichen Rechtsschutz runden das Werk ab.
Die 2. Auflage ist in allen Teilen gründlich überarbeitet ; bietet eine umfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung ; berücksichtigt die Auswirkungen der Corona-Krise, inklusive der aktuellen Entscheidungen zur Durchführung und Auflösung von Versammlungen.
Grundgesetz-Kommentar
(2023)
Die 4. Auflage bringt zunächst die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur. Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europäisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie ergänzt.
Richtig recherchieren
(2023)
Recherchieren: das Wort ist in den Alltag eingezogen. Schließlich hat im Internet jeder schon einmal recherchiert. Genauer gesagt: Jeder hat dort mal gesucht und gefunden. Aber wie machen das Journalisten, die geheime Vorgänge aufdecken, und Rechercheure, die geldwerte Informationen beschaffen? Sind das Draufgänger, die mit verborgener Kamera arbeiten, sich heimlich mit Informanten treffen und allerlei riskieren? Ja, das gehört bisweilen dazu. Unabdingbar ist ein gewisser Jagdinstinkt. In der Regel erfordert Recherche jedoch logisches Denken, systematisches Vorgehen, Konzentration, Einfühlungsvermögen, Geduld und Beharrlichkeit. Das vorliegende Buch zeigt, wie man möglichst schnell brauchbare Informationen beschafft, ohne dabei ungewollt Falsches zu verbreiten, und außerdem, wie sich aufdecken lässt, was andere aus Eigeninteresse verhüllen Anhand zahlreicher Beispiele erläutern die Autoren die Zugangsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Informationsträgern, zeigen effektive Wege durch Datenbanken und das Internet, beschreiben die vielfältigen Methoden und Systematiken der Recherche und erklären Strategien und Taktiken in der investigativen Gesprächsführung. Zudem beschreibt das Buch den juristischen Spielraum und die Risiken, die Journalisten und nicht publizierende Rechercheure stets im Auge behalten müssen.
Law of raw data
(2021)
Law of Raw Data gives an overview of the legal situation across major countries and how such data is contractually handled in practice in the respective countries. In recent years, digital technologies have transformed business and society, impacting all sectors of the economy and a wide variety of areas of life. Digitization is leading to rapidly growing volumes of data with great economic potential. Data, in its raw or unstructured form, has become an important and valuable economic asset, and protection of raw data has become a crucial subject for the intellectual property community. As legislators struggle to develop a settled legal regime in this complex area, this invaluable handbook will offer a careful and dedicated analysis of the legal instruments and remedies, both existing and potential, that provide such protection across a wide variety of national legal systems.
What’s in this book:
Produced under the auspices of the International Association for the Protection of International Property (AIPPI), more than forty active specialists of the association from twenty-three countries worldwide contribute national chapters on the relevant law in their respective jurisdictions. The contributions thoroughly explain how each country approaches such crucial matters as the following:
if there is any intellectual property right available to protect raw data; the nature of such intellectual property rights that exist in unstructured data; contracts on data and which legal boundaries stand in the way of contract drafting; liability for data products or services; and questions of international private law and cross-border portability.
Each country’s rules concerning specific forms of data – such as data embedded in household appliances and consumer goods, criminal offence data, data relating to human genetics, tax and bank secrecy, medical records, and clinical trial data – are described, drawing on legislation, regulation, and case law.
How this will help you:
A matchless legal resource on one of the most important raw materials of the twenty-first century, this book provides corporate counsel, practitioners and policymakers working in the field of intellectual property rights, and concerned academics with both a broad-based global overview on emerging legal strategies in the protection of unstructured data and the latest information on existing legislation and regulation in the area.
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) ist eine für alle Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und Anwälte wichtige Rechtsmaterie. Den 20 Paragrafen steht eine Fülle von Fragen nach Auslegung und Anwendung des Gesetzes gegenüber, die von der Rechtsprechung mit zahlreichen Entscheidungen beantwortet werden.
Mit dem Werk "Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg" liegt ein umfassender Kommentar vor, der sich mit der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung befasst. Die zahlreichsten Gerichtsentscheidungen beinhaltet die Kommentierung zu § 6 (Benutzungsgebühren) Einerseits darf der Titel für sich in Anspruch nehmen, auch nicht speziell juristisch ausgebildete Nutzer in die Rechtsvorschriften zum KAG Brandenburg einzuführen. Andererseits will es aber auch den mit dem Abgabenrecht befassten Fachleuten in Verwaltungen, Verbänden, Gerichten und Kanzleien eine solide Grundlage für möglichst rechtssichere Entscheidungen bieten.
Der engen räumlichen Nähe wegen beinhaltet das Werk die Abgabenrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin.
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Polizei- und Ordnungsrecht
(2022)
Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln.
Kommunalrecht
(2022)
Das Kommunalrecht stellt sowohl in der Praxis als auch in der Prüfung ein wichtiges Rechtsgebiet dar. Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften in Frage und Antwort.
In mehr als 380 Fällen und Fragen werden die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften erörtert, wie sie sich in allen deutschen Flächenländern in vergleichbarer Weise stellen. Das Recht jedes einzelnen Landes wird dabei jeweils in den Fußnoten nachgewiesen. So ist es nicht schwer, das "eigene" Recht wieder zu finden und zudem auch Parallelen zum Recht anderer Länder zu ziehen. Die zahlreichen Hinweise auf länderübergreifende Lehrbücher und die weiteren umfangreichen Literaturangaben erleichtern die Nacharbeit.
Öffentliches Finanzrecht
(2023)
In seinem Lehrbuch behandelt Thorsten Ingo Schmidt das Finanzverfassungs-, Haushalts- und Vermögensrecht von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungen und Europäischer Union. Ausgehend von den historischen und systematischen Grundlagen stellt er zunächst das Finanzverfassungsrecht im Bundesstaat unter besonderer Berücksichtigung des Finanzausgleichs dar. Sodann erläutert er die Schuldenbremse für Bund und Länder, die weiteren Haushaltsgrundsätze und das Haushaltsverfahren. Zudem erklärt er das staatliche Vermögensrecht einschließlich der Sondervermögen, der öffentlichen Sachen und der öffentlichen Unternehmen. Diesen staatlichen Regelungen stehen das Recht der Kommunalfinanzen und die finanziellen Bestimmungen für die Sozialversicherungen gegenüber. Der Vergleich mit dem Finanzrecht der Europäischen Union schärft den Blick für die Vor- und Nachteile der deutschen Vorschriften. Nach einer Darstellung des Rechtsschutzes im öffentlichen Finanzrecht wagt der Autor einen Ausblick auf die Zukunft des öffentlichen Finanzrechts.
Der generelle Prozess der Digitalisierung ist für die Medienordnung von besonderer Relevanz. Stehen auf der einen Seite wichtige Kommunikations- und Effektivitätsgewinne, so müssen auf der anderen Seite gesellschaftliche Gefahren durch Hatespeech, Fake News oder Urheberrechtsverletzungen erkannt und verhindert werden. Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die auf der 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplinären Rechtsfragen im März 2022 in Berlin gehalten wurden. Sie beleuchten die aus der Medienkonvergenz folgenden Veränderungen der Medienlandschaft in zentralen Bereichen wie der Bekämpfung von Desinformation, der Digitalwirtschaft, der Wissenskommunikation, dem Persönlichkeitsrechtsschutz, dem Influencer-Marketing, der Plattformregulierung, der Musikwirtschaft und der Anonymität in sozialen Netzwerken. Dabei geht es jeweils auch um Empfehlungen, welche politischen Aktivitäten erforderlich sind, um die Digitalisierung einerseits zu fördern, andererseits aber auch ihren Gefahren wirksam zu begegnen.
Dieser Quick Guide bringt die für das Influencer Marketing relevanten Rechtsthemen auf den Punkt. Es eignet sich als kompakte Einführung für Influencer, Unternehmen sowie Marketing- und Kommunikations-Agenturen.
Das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Ganz im Gegenteil: viele Rechtsgebiete wirken auch in das Influencer Marketing hinein. Wer sich hier als handelnder Akteur nicht den notwendigen Überblick verschafft, setzt sich großen Risiken aus – es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
Die Autoren liefern mit diesem Werk einen für Nicht-Juristen verständlichen Überblick zu den relevanten Rechtsfragen – angelehnt an den Medienstaatsvertrag und die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Sommer 2022. Sie erklären die Zusammenhänge und schaffen durch Fallbeispiele eine hilfreiche Praxisnähe und eine verlässliche rechtliche Orientierung für Influencer und Marketing-Professionals.
Aus dem Inhalt:
- Welche Rechtsbereiche und Gesetze für Influencer Marketing relevant sind
- Wie man die Kennzeichnungspflicht für Werbung richtig erfüllt
- Welche Folgen der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften hat
- Was in einen Vertrag zwischen Influencer und Unternehmer gehört
- Mit zahlreichen Beispielen und Erläuterungen zu Gerichtsurteilen
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2022)
Urheberrecht
(2021)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unter-liegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.
Handelsrecht
(2021)
Während über Max Webers Religionssoziologie ganze Bibliotheken geschrieben worden sind, gibt es zu seiner Rechtssoziologie – ungeachtet ihrer von Talcott Parsons herausgestellten Zentralität in Webers Werk – vergleichsweise wenige Veröffentlichungen. Insbesondere ist sein Verhältnis zur juristischen Methodenlehre nahezu unberücksichtigt geblieben, obwohl er als promovierter und habilitierter Jurist im weitesten Sinne von ihr ausgegangen ist. Max Webers Rechtssoziologie ist für die Rechtsdogmatik nicht zuletzt deshalb so interessant, weil Weber das Recht und die juristische Methode inwendig kannte und von daher deutend verstehen konnte.
Für die Neuauflage hat Jens Petersen alle Nachweise auf die Max-Weber-Gesamtausgabe umgestellt und nicht nur die in den vergangenen fünf Jahren erschienene Literatur zu seiner Rechtssoziologie berücksichtigt, sondern auch älteres Schrifttum.
Die Methodenlehre ist das Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis. Dennoch bewegt sie sich oftmals auf einer hohen Abstraktionsebene und ihr Zweck wird im juristischen Alltag, im Studium oder in der Praxis nicht immer erreicht. Dominiert vom Zivil- und insbesondere Arbeitsrecht, werden Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts ebenso wenig allgemein zur Kenntnis genommen wie (wieder) aktuelle Ansätze etwa der Rechtsrhetorik, der ökonomischen Analyse und der praktischen Jurisprudenz. Es sind eher interne Diskussionen, die innerhalb der Fachdisziplinen und in den noch kleineren Kreisen der methodisch Denkenden geführt werden. Im Zentrum des Kolloquiums stand daher die Frage, ob es eine allgemeine Methodenlehre gibt oder jeweils spezifische Methoden. Ziel war es, über Generationen, Fächergrenzen und Schulen hinaus ins Gespräch zu kommen. Der Tagungsband vereint die Referate und kurzen Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.
§§ 147-149
(2021)
Dieses Buch widmet sich dem Landesrecht des Stadtstaats Berlin, insbesondere mit Blick auf dessen organisatorische Strukturen. Berlin weist hier gegenüber den Flächenländern grundlegende Besonderheiten auf, da es keine Gemeinden gibt, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten Berlins werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei findet die aktuelle Rechtsprechung und Literatur mit Bezug zur Berliner Verwaltung eine vollständige Berücksichtigung. Der weiteren Vertiefung dienen Übungsfälle aus der Rechtsprechung der Berliner Gerichte. Das Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Praktiker in Gerichten, Verwaltungen und Beraterschaft.
Klausurenkurs im Europarecht
(2022)
Jetzt mit neuem Fall! Die 6. Auflage enhält einen ganz neuen Fall zum PSPP-Beschluss des BVerfG. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen. Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata
Lauterkeitsrecht
(2023)
Die Besteuerung der öffentlichen Hand erfreut sich in Praxis und Wissenschaft derzeit stark steigender Aufmerksamkeit. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen hat sich die organisatorische Struktur der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Privatisierung und Kooperation mit Privaten bzw. Outsourcing sind hier zentrale Stichworte. Diese neuen, teilweise hybriden Strukturen der Aufgabenerfüllungen ziehen steuerliche Folgefragen nach sich. So kann die früher häufig geäußerte Formel, dass der Staat von sich selbst keine Steuern erheben solle, heute so nicht mehr gelten. Vielmehr muss eine Besteuerung immer dann erfolgen, wenn die öffentliche Hand zu privaten Mitbewerbern in ein – wenn auch nur potentielles – Konkurrenzverhältnis tritt.
Zum anderen haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, etwa zur Umsatzsteuer, wurde beispielsweise der steuerliche Nexus auf Bereiche der öffentlichen Hand ausgeweitet, die früher nicht als steuerpflichtig galten. Umgekehrt hat der Gesetzgeber versucht, die ertragsteuerliche Lage von Dauerverlustbetrieben der öffentlichen Hand im KStG abschließend zu regeln. Es wird in der Wissenschaft bezweifelt, ob das gelungen ist. So könnten noch viele Beispiele ergänzt werden. Dieses Handbuch systematisiert die auftretenden Fragen wobei alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche Berücksichtigung finden, die mit dem Staat und seinen Untergliederungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und für die Besteuerung relevant sind und somit ein umfassendes Kompendium der Besteuerung der öffentlichen Hand bietet.
Im Anschluss an eine allgemeine Erläuterung seiner Rechtsgrundlagen analysieren die Autoren die geltende Rechtslage in Bezug auf ausgewählte aktuelle Fragen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Konkret widmen sie sich den Fragestellungen, ob die Förderung von „Tierrechten“ einen gemeinnützigen Zweck bildet, ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig ein rechtstreues Verhalten voraussetzt und insoweit das Verhalten Dritten zugerechnet werden kann und ob die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig binnendemokratische Strukturen und eine prinzipielle Zugangsoffenheit bedingt. Hinsichtlich dieser Fragen werden zudem Empfehlungen für zukünftige Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts formuliert.
Rechtsgeschichte
(2021)
Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Bürgerliches Recht
(2021)
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erhöhung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits können feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgeführt werden. KI-Systeme und Roboter können darüber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden.
Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa:
Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch für KI-Systeme sowie smarte Robotik?
Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsmängeln von Robotern bzw. KI-Systemen?
Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?
Kartellrecht
(2021)
Recht und Psychologie – zwei Materien, die sich in kaum einem Lebensbereich so unmittelbar begegnen wie im Sport. Ein Charakteristikum des modernen Profifußballs liegt in der affektiven und spekulativen Dimension des Sportspiels Fußball. Das Verhalten aller unmittelbar und mittelbar Beteiligten ist psychologischen Einflüssen ausgesetzt, die zu Sondersituationen führen. Das betrifft die Vereine mit Spielern und Organen ebenso wie die Verbände als Organisatoren des Spielbetriebs und die Zuschauer. Die rechtliche Gestaltung und Beurteilung muss auf die psychologischen Implikationen und deren Rahmenbedingungen (Leistungsdruck, Medienaufmerksamkeit, Begeisterung, Zufall) spezifisch reagieren und das psychologische Moment mit aufnehmen.
Auf der Potsdamer Tagung wurden praxisorientierte Problemfragen aus dem Bereich des nationalen und internationalen Sportrechts zur Diskussion gestellt. Die Referenten haben in kurzen Referaten Rechtsprobleme aus ihrer Praxis, Ideen und Thesen dazu präsentiert und diese im Plenum diskutieren lassen. Die aufschlussreichen Ergebnisse enthält der vorliegende Tagungsband.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den letzten Jahren seit Erscheinen der ersten Auflage ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche so stark in den Vordergrund gerückt wie lange nicht. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer Neubewertung.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den vergangenen Jahren ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche im Schrifttum weiter in den Vordergrund gerückt. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer erneuten Bewertung.
Lauterkeitsrecht
(2021)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum. Dies betrifft insbesondere das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie einige Grundsatzentscheidungen des EuGH (zB WRP 2018, 1304 - Autorita Garante della Concorrenza del Mercato/Tre Wind u.a. und WRP 2018, 1311 - Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova) und des BGH zu § 3a UWG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (BGH WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), § 5 Abs. 1 UWG (BGH WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge), § 5a UWG (zB BGH WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II und WRP 2018, 1335 - Werbeblocker II) und § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf den Eingriff in das Recht am Unternehmen durch Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (BGH WRP 2017, 700 - Einwilligung in E-Mail-Werbung).
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zur Neuauflage
- Mit der 4. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und europäischen Entwicklungen gebracht. Es berücksichtigt insbesondere die UWG-Novelle 2015, die das UWG grundlegend verändert hat.
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Weltraumrecht
(2020)
Sechzig Jahre nach dem Beginn der Raumfahrt hat sich mit dem Weltraumrecht kontinuierlich ein völkerrechtliches Teilrechtsgebiet entwickelt, dessen Grundlagen und aktuelle Herausforderungen in diesem Lehrbuch behandelt und diskutiert werden. Ähnlich wie das Seerecht für die Meere oder das Luftrecht für den Luftraum versucht das Weltraumrecht, eine internationale Rechtsordnung für den verkehrlich neu erschlossenen Interaktionsraum, den Weltraum, zu schaffen. Dabei gilt es einerseits den Weltraum als Gemeinschaftsraum ohne einzelstaatliche Hoheitsgewalt zu bewahren, andererseits aber die vielfältigen staatlichen und neuerdings privaten Nutzungsinteressen im Weltraum zu berücksichtigen und in einen rechtlichen Ausgleich zu bringen. Der dem Menschen eigene Forscherdrang wird dafür sorgen, dass sich in Zukunft vermehrt weltraumrechtliche Fragen stellen werden.
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
Das Werk analysiert umfassend das Verbrechen der Aggression im Sinne des Römischen Statuts. Ausgehend von der Rechtsgeschichte, werde die einschlägigen Artikel 8bis, 15bis und 15ter des Römischen Statuts, also die Definition des Verbrechens der Aggression, analysiert.
Ebenso behandelt das Buch weiterführende Entwicklungen des Verbrechens der Aggression über das Jahr 2017 hinaus – das Jahr, in dem es, wahrscheinlich, zu einer Entscheidung über die Aktivierung der Gerichtsbarkeit kommt
Umweltstrafrecht
(2020)
Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist der prägende Begriff des Umweltstrafrechts. Bei näherem Hinsehen verbergen sich dahinter aber sehr verschiedene Dinge. Die einfachste Aussage könnte lauten: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Das besagt für sich genommen aber kaum mehr, als dass sich ein Bereich des Verwaltungsrechts mit der Umwelt beschäftigt und dass das Strafrecht Tatbestände enthält, welche diesen verwaltungsrechtlichen Bereich betreffen. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist indes weit konkreter und behandelt die Frage, ob und wann und auf welche Weise das Strafrecht an Begriffe und Verfahrensergebnisse des Verwaltungsrechts gebunden ist. Wer aber von dem öffentlich-rechtlichen Umweltrecht keine konkreten Vorstellungen hat, wird schwerlich die Einzelfragen der Akzessorietät im Allgemeinen und anhand des jeweiligen Straftatbestandes im Besonderen beurteilen können. In diesem Sinne gilt der Satz: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Da kein einheitliches Umweltgesetzbuch existiert, sieht sich der Rechtsanwender mit verstreuten Vorschriften konfrontiert, die aufgefunden und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden wollen. Das wird durch ein Grundverständnis für die Rechtsgebiete und deren Funktionsweise ermöglicht, was insbesondere für den Bereich des Verwaltungsrechts gilt. Aus der Perspektive des Strafrechts flankiert § 330d StGB i. V. m. den jeweiligen Straftatbeständen die zu bewältigende Aufgabe, indem dort für das Strafrecht bedeutsame Anknüpfungspunkte hervorgehoben und modifiziert werden. Ein Gesamtbild ergibt sich aus § 330d StGB und den Delikten aber bei weitem nicht.
Im Jahr 1966 wurden mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zwei verbindliche völkerrechtliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte abgeschlossen. Das 50jährige Jubiläum dieser beiden Vertragswerke nahm das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) auf einer Tagung im November 2016 zum Anlass, die heutige Bedeutung der Pakte in den Blick zu nehmen.
Die Autoren des Sammelbandes zeichnen aktuelle Debatten nach, die die philosophische Begründung und das Verständnis der Menschenrechte herausfordern. Um Probleme in menschenrechtsfreundlichen Rechtsordnungen zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, untersuchen weitere Beiträge exemplarisch die Wirkung der beiden Menschenrechtspakte in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere durch eine Analyse der Gerichtspraxis.
Hiervon ausgehend suchen die Autoren Antworten auf Compliance-Defizite bei internationalen Menschenrechtsverträgen.
In ihren Beiträgen verbinden die Autoren grundsätzliche philosophische Überlegungen zur grundlegenden Bedeutung von Menschenwürde für die Menschenrechte mit konkreteren Forderungen, wie mit der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse umzugehen und was zur Beendigung von Armut notwendig ist. Ihre rechtlichen und politischen Argumente stützen sich auf jüngere Rechtsprechung regionaler Gerichtshöfe und internationaler Menschenrechtsorgane. Sie berufen sich auf die Verpflichtungsdimensionen der Menschenrechte und fragen nach der Verantwortlichkeit für deren Umsetzung. Die Autorinnen kommen aus Universitäten in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Die Autoren gehen auf die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete (Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht) unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur ein. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Familienrecht §§ 1297-1921
(2018)
Recht bei Tacitus
(2019)
Et corruptissima re publica plurimae leges: Ein Schriftsteller, der vor fast zweitausend Jahren mit einem halben Dutzend Worten die grassierende Verrechtlichung zum Gradmesser der Verdorbenheit eines Gemeinwesens zu machen vermochte, verdient nicht nur einer der größten Stilisten der Weltliteratur genannt zu werden, sondern sollte als hellsichtiger Zeitdiagnostiker auch der gegenwärtigen Jurisprudenz nicht gleichgültig sein.
Die vorliegende Abhandlung bereitet erstmals systematisch das Verhältnis von Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung nach der Theorie der Interdependenz der Ordnungen von Walter Eucken auf.
Die meisten Juristen werden Walter Eucke noch mit dem Ordoliberalismus in Verbindung bringen, manche der Freiburger Schule zuordnen, die wenigsten jedoch seine 'Grundsätze der Wirtschaftspolitik' oder gar seine juristisch nicht minder gehaltvollen 'Grundlagen der Nationalökonomie' gelesen haben. Gerade die ersteren jedoch – sein nachgelassenes Hauptwerk – bilden nicht nur für Ökonomen, sondern auch für Juristen eine überaus anregende Lektüre.
Jedem Juristen, vor allem jedem Wirtschaftsrechtler, sollte eine beiläufige Beobachtung zu denken geben, die Walter Eucken in seinen 'Grundlagen der Nationalökonomie' angestellt hat: „Werden der Wissenschaft in zwei Jahrtausenden nur unsere wichtigsten Rechtsnormen bekannt sein, so wird sie von unserer Wirtschaftsordnung kein wirkliches Bild gewinnen".
Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten.
Bürgerliches Recht
(2019)
Der »Medicus« komprimiert das examensrelevante Wissen zum Bürgerlichen Recht. Das Werk ist Lehrbuch, Handbuch und Repetitorium zugleich und kann auf vielfältige Art genutzt werden: Man kann es systematisch durcharbeiten, es punktuell zu bestimmten Fragekomplexen heranziehen oder es vor dem Examen zur Wissensüberprüfung und Wiederholung in die Hand nehmen.
Für die Neuauflage wurden die aktuellen Gesetzesänderungen eingearbeitet. Zudem ist gerade in den letzten beiden Jahren eine Fülle examensrelevanter Rechtsprechung – namentlich zu den ersten beiden Büchern des BGB – ergangen, die berücksichtigt wurde.
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Klausurenkurs im Europarecht
(2011)
2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.
Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen – ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein.
Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.
Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam. Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.
Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
Kommunalrecht
(2004)
Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen koennen, ohne die Justiz ihrer Funktionsfaehigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "oekonomisierung von Rechtsschutz".
This volume discusses the impact of human rights law on other fields of international law. Does international human rights law modify other fields of international law? Contributions focus on possible spillover effects of human rights on international economic or international criminal law. Does international human rights law have a streamlining effect on international law as a whole? This might be identified as a process of constitutionalisation. In this book, human rights can be understood as one of the core principles of international legal order and thus have an effect on the general law of treaties or on the settlement of disputes.
Although human rights law is a relatively young field of international law, its content and core values today are of major importance for the interpretation of international law as a whole. As we witness a redefinition of sovereignty as a responsibility of states towards the people and a shift to greater relevance of the individual in international law in general, it is a logical consequence that human rights have an impact on other areas of international law.
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Landesrecht Brandenburg
(2017)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Mit Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Umwelt- und Bauordnungsrecht werden die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur abgehandelt. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis, und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Klausurenkurs im Europarecht
(2016)
Jetzt mit zwei neuen Fällen!
Die 4. Auflage enhält einen neuen Fall zum Datenschutzrecht und einen zusätzlichen Fall zu sozialrechtlichen Aspekten des Europarechts.
Die Konzeption:
Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz.
Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber.
Der Inhalt im Einzelnen:
Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen.
Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata.
Friedhelm Hufen ist geboren im letzten Kriegswinter in Winterberg, im Sauerland, aufgewachsen ist er in Leverkusen und Münster. Studiert hat er in Münster,
Freiburg und Princeton. Insbesondere der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten hat durch die damalige Rechtsprechung des Supreme Courts und die Erfahrung des melting pot sein Freiheits- und Verfahrensverständnis nachhaltig geprägt. Den
größten Einfluss auf Friedhelm Hufen aber hatten seine akademischen Lehrer:
Hans-Peter Schneider, der seine Habilitation in Hannover betreut hat, sowie vor allem sein Freiburger Doktorvater Konrad Hesse. Das politische, realitätsbezogene und integrative Verfassungsverständnis hat hier seinen Ursprung und findet sich
sowohl in der Dissertation zum Thema Gleichheitssatz und Bildungsplanung als auch in der Habilitationsschrift zur Freiheit der Kunst in staatlichen Institutionen.
Friedhelm Hufen denkt nicht vom Staat, sondern von der Verfassung her. Das Grundgesetz hat elementare Bedeutung für sein Rechtsverständnis und seine Sicht auf die Wissenschaften vom Recht. Die Verfassung ist für ihn nicht allein eine
Rechtsnorm, sondern sie ist der Gesamtzustand eines politischen Gemeinwesens, das sich mit der Verfassung zugleich ein Gesetz dafür gegeben hat, wie das Zusammenleben der Menschen organisiert sein soll. Denken von der Verfassung her bedeutet für Friedhelm Hufen wiederum Denken von der Freiheit her. Freiheit
und Verantwortung sind für ihn zwei Seiten einer Medaille. Seine Abschiedsvorlesung in Mainz war dem Motto Selbst Denken; gewidmet. Das Kantsche Diktum "sapere aude" stand dabei Pate. Weil ihm Freiheit so wichtig ist, bevorzugt Friedhelm Hufen staatliche Organisationsstrukturen, die eine möglichst große Gewähr für Freiheit und Pluralismus bieten: den Bundesstaat und alle Formen der Selbstverwaltung.
Übungen im Privatrecht
(2015)
Das vorliegende zweite Übungsbuch innerhalb der dreibändigen Reihe „Übungen im Privatrecht“ verfolgt wie der erste Band das Ziel, dem Studienanfänger sowohl des Jura-Studiums als auch anderer Fachrichtungen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Profil die Methodik der Fallbearbeitung verständlich zu machen
Übungen im Privatrecht
(2014)
Das vorliegende Übungsbuch soll dem Studienanfänger im Rahmen einer dreibändigen Reihe unter dem Titel „Übungen im Privatrecht“ die Methodik der Fallbearbeitung verständlich machen. Es wendet sich dabei sowohl an den Jura-Studenten als auch an Studierende, die juristische Vorlesungen beispielsweise im Rahmen von Schlüsselqualifikationen oder in einem speziellen Bachelor-Zweitfachstudiengang absolvieren. In diesem Band I geht es zunächst einmal darum, dem anfänglich meist desorientierten Studierenden der Rechtswissenschaft den Weg zum allgemeinen Verständnis des Bürgerlichen Rechts zu weisen. Im Mittelpunkt stehen hier der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht, also die Bücher 1 und 3 des BGB. Als „Hauptakteure“ der Übungsfälle begegnen Ihnen demzufolge - wie im realen Leben - Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. In dem ebenfalls bereits erschienenen Band II wird das Schuldrecht - insbesondere das Vertragsrecht - (Buch 2 des BGB) behandelt. In Vorbereitung ist der Band III, der sich schließlich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Dieser erste Band erscheint nunmehr in einer überarbeiteten 2. Auflage, in die zahlreiche Vorschläge meiner Studierenden eingeflossen sind und an deren Gestaltung meine beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen – Sotiria Iakovi und Nicole Leicher – tatkräftig mitgewirkt haben, wofür ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke. Ebenso wie mein Lehr- und Lernbuch „Kompendium des Wirtschaftsprivatrechts“ – in dem vor allem die wirtschaftsrelevanten Bezüge des Privatrechts in Form einprägsamer Schaubilder dargeboten werden – sollen auch diese drei Übungsbände wesentliche Grundfertigkeiten im Umgang mit rechtlichen Problemen vermitteln. Dabei wird von der Grundthese ausgegangen, dass es beim Studium des Rechts nicht vorrangig um Wissen und Kennen im Sinne eines Auswendiglernens, sondern um Verständnis und Können in Bezug auf die sichere Handhabung rechtlicher Regelungen geht. Insofern sollen vor allem die Hinweise in der Einführung dieses ersten Bandes als Orientierungshilfe nützlich sein. Bitte verzagen Sie nicht! Auch wenn Ihnen anfangs alles verwirrend, unstrukturiert und damit kaum verständlich erscheint. Glauben Sie mir, es gibt kaum etwas, was so viel Struktur und innere Logik enthält, wie das Recht. Sie müssen nur den Willen haben, diese Strukturen zu erkennen und zu begreifen. Ein wichtiger Schritt dazu sollte Ihr fester Plan sein, sich an den angebotenen Vorlesungen und Übungen regelmäßig aktiv zu beteiligen. Niemandem ist es bisher jemals gelungen, ohne professionelle Anleitung und Unterstützung das Recht quasi im „Alleingang“ zu begreifen. Auch wenn es manchmal schwer fällt, halten Sie sich an diese Studienregel. Studieren leitet sich eben nach wie vor aus dem Lateinischen („studere“) ab und bedeutet nichts anderes, als „etwas eifrig zu betreiben“. Seien Sie also voller Eifer und guten Willens! Das Übungsbuch soll Ihnen in diesem Bestreben gute Dienste leisten.
Dieses Lehrbuch informiert umfassend über die examensrelevanten Straftatbestände des StGB, die Vermögen, Eigentum oder sonstige Vermögensgüter schützen. Der Text bereitet den Stoff systematisch auf und hebt dabei schwierige und umstrittene Einzelfragen durch ausführliche Darstellung der dazu vertretenen Meinungen deutlich hervor. Unterstützt wird der Lernprozess mittels zahlreicher Fallbeispiele mit Lösungshinweisen, die dem Benutzer Gelegenheit zu aktiven Übungen an Strafrechtsfällen geben. Der Leser sollte daher zunächst versuchen, die Fälle selbst zu lösen und danach den Text weiter lesen. Auch die am Ende jedes Kapitels gestellten „Kontrollfragen“ sind eine Aufforderung zur Überprüfung des Lernerfolges und gegebenenfalls Wiederholung der Lektüre. Über den Bereich des Besonderen Teils hinausgehende Repetitionseffekte verspricht das Buch dem Leser auf Grund der vielfältigen Bezugnahmen auf das Allgemeine Strafrecht, beispielsweise zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme oder Versuch, Vollendung und Beendigung.