340 Recht
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Übungen im Privatrecht
(2015)
Das vorliegende zweite Übungsbuch innerhalb der dreibändigen Reihe „Übungen im Privatrecht“ verfolgt wie der erste Band das Ziel, dem Studienanfänger sowohl des Jura-Studiums als auch anderer Fachrichtungen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Profil die Methodik der Fallbearbeitung verständlich zu machen
In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.).
Friedhelm Hufen ist geboren im letzten Kriegswinter in Winterberg, im Sauerland, aufgewachsen ist er in Leverkusen und Münster. Studiert hat er in Münster,
Freiburg und Princeton. Insbesondere der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten hat durch die damalige Rechtsprechung des Supreme Courts und die Erfahrung des melting pot sein Freiheits- und Verfahrensverständnis nachhaltig geprägt. Den
größten Einfluss auf Friedhelm Hufen aber hatten seine akademischen Lehrer:
Hans-Peter Schneider, der seine Habilitation in Hannover betreut hat, sowie vor allem sein Freiburger Doktorvater Konrad Hesse. Das politische, realitätsbezogene und integrative Verfassungsverständnis hat hier seinen Ursprung und findet sich
sowohl in der Dissertation zum Thema Gleichheitssatz und Bildungsplanung als auch in der Habilitationsschrift zur Freiheit der Kunst in staatlichen Institutionen.
Friedhelm Hufen denkt nicht vom Staat, sondern von der Verfassung her. Das Grundgesetz hat elementare Bedeutung für sein Rechtsverständnis und seine Sicht auf die Wissenschaften vom Recht. Die Verfassung ist für ihn nicht allein eine
Rechtsnorm, sondern sie ist der Gesamtzustand eines politischen Gemeinwesens, das sich mit der Verfassung zugleich ein Gesetz dafür gegeben hat, wie das Zusammenleben der Menschen organisiert sein soll. Denken von der Verfassung her bedeutet für Friedhelm Hufen wiederum Denken von der Freiheit her. Freiheit
und Verantwortung sind für ihn zwei Seiten einer Medaille. Seine Abschiedsvorlesung in Mainz war dem Motto Selbst Denken; gewidmet. Das Kantsche Diktum "sapere aude" stand dabei Pate. Weil ihm Freiheit so wichtig ist, bevorzugt Friedhelm Hufen staatliche Organisationsstrukturen, die eine möglichst große Gewähr für Freiheit und Pluralismus bieten: den Bundesstaat und alle Formen der Selbstverwaltung.
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.
Volksschädlinge vor Gericht
(2015)
Deutschland, September 1939. Der Zweite Weltkrieg hat gerade begonnen, die Kriegsmoral der deutschen Bevölkerung musste unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Um ein Abklingen wie im Ersten Weltkrieg durch Aushungern zu vermeiden, musste die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Dingen stets gewährleistet sein.Jana Nüchterlein analysiert die am 5. September 1939 initiierte Volksschädlingsverordnung, nach der jeder, der die Verteilung verknappter und bezugsscheinpflichtiger Waren gefährdete, schwer bestraft werden sollte. Sie zeigt, dass mit der Verordnung vorrangig Ziele wie Abschreckung und Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz (und damit in das System) erreicht werden sollten, und wie letztendlich – durch weitgefasste Tatbestände, scharfe Strafandrohungen und weit gespannte Strafrahmen – selbst die Gewährleistung der Durchführung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen und die Unterbindung sämtlicher Formen der Sabotage zum Ziel wurden.