340 Recht
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Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Die vorliegende Untersuchung zum internationalen Kryptowerterecht schafft einen umfassenden Überblick für die Praxis, indem eine systematische Analyse der Sachverhalte unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, insbesondere der Blockchain, erfolgt. Kern der Arbeit stellen die vier untersuchten Sachverhalte dar, angefangen beim Mining, der Ausgabe neuer Kryptowerte im Rahmen eines ICO, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt und der Prospekthaftung bei ICOs. Aus rechtlicher Sicht wird vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO und des anwendbaren Rechts nach der Rom I und II-VO behandelt. Zusätzlich werden Aspekte des Kapitalmarkt-IPR erörtert.
Die Vermietung von Immobilien als Problem der Tatbestandsverwirklichung im System der Ertragsteuern
(2022)
The Letting of Real Estate as a Problem of the Fulfillment of Statutory Requirements in the System of Income Taxes. A Value-Oriented Approach to the Specification of Statutory Commercial Elements Using the Example of the Differentiation of Special and Supplementary Services«: The thesis addresses the income tax classification of the letting of real estate as either asset management or a commercial activity. The process of decision-making in practice, which often appears to be very casuistic, is contrasted with a methodical approach, which - by revealing the principles and valuations of income tax law - is intended to lead to consistent results. In doing so, the fundamental findings of legal methodology are elaborated and made fruitful.
Der Gefährdungsschaden
(2022)
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Die Rechtsfigur der fehlerhaften Personengesellschaft blickt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auf eine lange Tradition zurück, wobei sich das deutsche Recht in seinen Anfangszeiten am französischen Vorbild orientierte. Auch mit Blick auf die heutige gesetzliche Regelung in Frankreich lohnt sich daher eine rechtsvergleichende Untersuchung der Lehre von der fehlerhaften Personengesellschaft in beiden Ländern.
Trotz der unterschiedlichen dogmatischen Herangehensweise offenbaren sich wichtige Vergleichsmöglichkeiten. Besonders bei der konstruktiven Einordnung des Phänomens von Faktizität im Zivilrecht kann sich die Perspektive des französischen Rechts als ausgesprochen fruchtbar für die deutsche Dogmatik erweisen.
Die internationale Schifffahrt erhofft sich mit der Entwicklung unbemannter Schiffe, die nur noch von Kontrollzentren an Land durch Personal überwacht werden und sonst durch Elektromotoren und Solarenergie betrieben und mit selbstlernenden Navigationsprogrammen ausgestattet weitgehend autark agieren, eine Einsparung von Transportkosten von über 20 %. Diese voranschreitende technische Entwicklung wird insbesondere das internationale Seerecht in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Das Werk untersucht vor diesem Hintergrund primär die Kompatibilität dieser Schiffe mit dem Seerechtsübereinkommen. Zunächst wird eine Schiffsdefinition für den Vertrag entwickelt und eine Anwendung des Regelwerks auf autonome Schiffe überprüft. Dann wird auf Problemfelder wie die Einhaltung von Pflichten durch die Schiffe, die Notwendigkeit besonderer Schutzrechte vor allem in Bezug auf Zwangsmaßnahmen durch die Küstenstaaten an Bord und die Anwendbarkeit der bestehenden Piraterievorschriften auf diese Schiffe eingegangen. Weiter wirft die Arbeit die Frage auf, ob die Staatengemeinschaft, besonders mit Hinblick auf den maritimen Umweltschutz, nach dem Seerechtsübereinkommen eine Pflicht zur Förderung unbemannter Schiffe hat. Abschließend wird auf erforderliche Cyber Security Maßnahmen für diesen besonderen Schiffstyp eingegangen. Insgesamt zeigt sich nach dieser Analyse, dass das Seerechtsübereinkommen, mit überschaubaren Anpassungen, gut Anwendung auf autonome Schiffe finden kann.