340 Recht
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Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Die Autoren gehen auf die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete (Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht) unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur ein. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Obwohl Privatisierung in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein Kernthema nicht nur der rechtswissenschaftlichen Debatte gewesen ist, wurde der Bereich der Privatisierung des Maßregelvollzugs nach §§ 63, 64 StGB, § 7 JGG sowie der Aufgaben nach §§ 81, 126a StPO insoweit vernachlässigt. Vor dem Hintergrund hauptsächlich fiskalischer Erwägungen und den Möglichkeiten einer Flucht aus dem Beamten- und dem Haushaltsrecht geraten zunehmend auch solche Bereiche in den Blickpunkt von Privatisierungsüberlegungen, die bisher selbstverständlich dem Bereich staatlicher Tätigkeit zugerechnet werden. Der Staat versteht sich zunehmend als Gewährleistungsstaat, der staatliche Aufgaben nicht mehr eigenhändig erfüllt, sondern sich hierfür der Leistung Dritter bedient. Bislang wurden der Maßregelvollzug nach §§ 63, 64 StGB und § 7 JGG sowie die Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten nach § 81 StPO und die einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO durch den Staat in den (staatlichen) Landeskliniken vollzogen. Auf der im Jahr 2004 eingeführten Rechtsgrundlage des § 36 Abs. 3 S. 2 und S. 5 BbgPsychKG entwickelte das Land Brandenburg ein Modell, um die Durchführung der genannten Aufgaben zu privatisieren, und gliederte die Landeskliniken im Jahr 2006 aus der Landesverwaltung aus. Der Autor untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses Privatisierungsvorhabens in formeller und materieller Hinsicht. Eine Besonderheit der Veröffentlichung besteht darin, dass die Arbeit konkrete Aussagen zur Ausgestaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 Abs. 4 GG enthält. Daran fehlte es bislang. Daneben untersucht der Autor einfachgesetzliche Grenzen für Privatisierungen des Maßregellzugs nach §§ 63, 64 StGB, § 7 JGG und der Aufgaben nach §§ 81, 126a StPO sowie solche Privatisierungsgrenzen, die sich aus internationalen Menschenrechtsstandards ergeben.