340 Recht
Refine
Has Fulltext
- no (452) (remove)
Year of publication
Document Type
- Article (452) (remove)
Keywords
- Paris Agreement (4)
- governance (4)
- Rentenversicherung (3)
- administrative culture (3)
- crisis (3)
- crisis management (3)
- intergovernmental relations (3)
- non-state actors (3)
- window of opportunity (3)
- COVID-19 (2)
Institute
Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat.
Homeoffice und mobiles Arbeiten haben sich infolge der Covid-19-Pandemie bei vielen Unternehmen bekanntlich etabliert. Die Anweisung bzw. „Duldung“ des Homeoffice beruhte allerdings meist mehr auf tatsächlicher als auf rechtlicher Grundlage. Letztere könnte aber aus betrieblicher Übung erwachsen. Dieser Beitrag geht dem rechtlichen Rahmen dafür nach.
Das Jahr 2019 markiert nicht nur 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, sondern zugleich 100 Jahre Staatskirchenrecht sowie 100 Jahre des nicht erfüllten Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gem. Art. WRV Artikel 138 Abs. WRV Artikel 138 Absatz 1 WRV (I.). Im Folgenden sollen der genaue Inhalt dieses Auftrags geklärt (II.) und die Rechtsfolgen seiner möglichen Umsetzung beleuchtet werden (III.). Zudem ist zu untersuchen, ob sich aus diesem Verfassungsauftrag ein Verbot neuer Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgesellschaften ergibt (IV.) und auf welche Weise dieser Auftrag ggf. verfassungsprozessual durchgesetzt werden kann (V.). Abschließend werden die Kernaussagen zusammengefasst (VI.).
Activating norm collisions
(2020)
This article puts forward a constructivist-interpretivist approach to interface conflicts that emphasises how international actors articulate and problematise norm collisions in discursive and social interactions. Our approach is decidedly agency-oriented and follows the Special Issue’s interest in how interface conflicts play out at the micro-level. The article advances several theoretical and methodological propositions on how to identify norm collisions and the conditions under which they become the subject of international debate. Our argument on norm collisions, understood as situations in which actors perceive two norms as incompatible with each other, is threefold. First, we claim that agency matters to the analysis of the emergence, dynamics, management, and effects of norm collisions in international politics. Second, we propose to differentiate between dormant (subjectively perceived) and open norm collisions (intersubjectively shared). Third, we contend that the transition from dormant to open – which we term activation – depends on the existence of certain scope conditions concerning norm quality as well as changes in power structures and actor constellations. Empirically, we study norm collisions in the area of international drug control, presenting the field as one that contains several cases of dormant and open norm collisions, including those that constitute interface conflicts. For our in-depth analysis we have chosen the international discourse on coca leaf chewing. With this case, we not only seek to demonstrate the usefulness of our constructivist-interpretivist approach but also aim to explain under which conditions dormant norm collisions evolve into open collisions and even into interface conflicts.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Aktenvortrag – Zivilrecht
(2020)
In materieller Hinsicht ist in diesem Aktenvortrag der praxisgerechte Umgang mit dem Deliktsrecht und dem zivilrechtlichen Nachbarrecht zu bewerkstelligen. Prozessual bietet der Sachverhalt Möglichkeit zur Bearbeitung examensklassischer Problemkreise. Es handelt sich um eine sehr umfangreiche Aufgabe. Um die vorgegebene Bearbeitungszeit einzuhalten, kann der Vortrag kaum in allen Punkten so ausführlich gehalten werden wie die hier vorgeschlagene Lösung. Das wird aber für eine gute Bewertung auch nicht erforderlich sein. Vielmehr kommt es, wie stets, auf eine überzeugende Schwerpunktsetzung an.
Mit der Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat der Europäische Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht juristisches Neuland betreten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Instanzgerichte immer wieder mit der Auslegung dieser facettenreichen Verordnung befasst sind. Nachdem nunmehr bereits die erste Entscheidung des BGH zur EuErbVO vorliegt, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über die aktuelle deutsche Rechtsprechung zu dieser Verordnung (einschließlich des IntErbRVG).
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2022, NJW Jahr 2022 Seite 1861) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2021, NJW Jahr 2021 Seite 1926) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 1864) informiert dieser Beitrag die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Kurz thematisiert wird außerdem das Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Darüber hinaus wird ein Blick in die Pläne zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen geworfen und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH auf diesem Rechtsgebiet vorgestellt.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2019, NJW Jahr 2019 Seite 1782) informiert dieser Beitrag die Praxis über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgestellt.
Zwar war der Gesetzgeber im Jahr 2020 wenig aktiv, die Gerichte haben jedoch eine Vielzahl bedeutender urheberrechtlicher Entscheidungen getroffen. Dieser Bericht widmet sich im Anschluss an Nordemann/Waiblinger (NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 737) der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH im Urheberrecht. Die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte werden, wie üblich, demnächst in GRUR-RR dargestellt.