340 Recht
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IT-Strafrecht
(2011)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklung des IT-Strafrechts - II.1. Computerstrafrecht - II.1.1. Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - II.1.2. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 - II.2. Internetstrafrecht - II.2.1. Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz vom 22. Juli 1997 - II.2.2. Weitere Änderungen im Internetstrafrecht - II.3. Parallelen zwischen Computer- und Internetstrafrecht - III. Schluss
Inhalt: I. Einleitung und Problemstellung II. Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung III. Extraterritoriale Kollektiveinbürgerungen IV. Aktuelle Einbürgerungspraxis in Mittel- und Osteuropa V. Die Beurteilung extraterritorialer Kollektiveinbürgerungen anhand völker- und menschenrechtlicher Normen und Prinzipien VI. Anwendung der Prinzipien auf die Einbürgerungspraxis der mittel- und osteuropäischen Staaten VII. Schlussfolgerung
Inhalt: - I. Identität und Diskurs - II. Islam und Menschenrechte - 1. Struktur des Menschenrechtsdiskurses - 2. Ansätze des Menschenrechtsdiskurses - a. Fremdheit von Menschenrechten - b. Aneignung von Menschenrechten - c. Angleichungsversuche - i. Textueller Ansatz - ii. Evolutionärer Ansatz - iii. Intentioneller Ansatz - iv. Hermeneutischer Ansatz - v. Pragmatischer Ansatz - 3. Resultate des islamischen Menschenrechtsdiskurses - III. Fazit
Stichwort
(2007)
Stichwort
(2005)
I. Einleitung
II. Soziale Sicherung als Bestandteil entwicklungspolitischer Agenden – Eine internationale Perspektive
III. Internationale Politikdiffusion und nationaler Politikwandel – Konzeptionelle Grundlagen
IV. Die Rolle internationaler Politikdiffusion für den Wandel sozialer Sicherungssysteme
– Empirische Evidenz
V. Schlussfolgerungen
Inhalt: - I. Einleitung - II. Probleme der Menschenrechte - 1. Menschenrechte und Naturrecht - 2. Gesetz versus Recht - 3. Amerikanischer Konservatismus - III. Der Arabische Frühling - 1. Der Begriff der Revolution - 2. Ziviler Ungehorsam und von Wahlenunabhängige Proteste - IV. Von Revolution zum Rechtsstaat - 1. Vernunftrechte und Verrechtlichung der Menschenrechte - 2. Verrechtlichung der sozialen Rechte - 3. Moralische Pflichten versus Rechtsansprüche - 4. Zukunft des Arabischen Frühlings undsoziale Gerechtigkeit - V. Schlussfolgerungen
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben
I. Einleitung
II. Knackpunkte eines schwierigen Verhältnisses
III. Eine erstaunliche Themenpalette oder: Nicht überall, wo UNO drin ist, steht auch UNO drauf
IV. Zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit
V. Therapieansätze
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben — Diskussionszusammenfassung
Inhaltsübersicht I. Ausgangslage II. Datenmaterial und Stichprobe III. Fragestellung und Methode der Datenanalyse IV. Ergebnisse 1. Vorgeschichte und traumatische Erlebnisse 2. Beschwerden und Diagnosestellung 3. Behandlungsbedarf und Reisefähigkeit 4. Hinweise zum Sprachverständnis 5. Argumentationslinien V. Interpretation und Schlußfolgerungen
Inhalt: - I. Einführung - II. Überblick über das InteramerikanischeMenschenrechtssystem - III. Aspekte eines effektiven Individualrechtsschutzes - IV. Das Interamerikanische Individualbeschwerdeverfahren in der Praxis - 1. Zugänglichkeit des Verfahrens: Beschwerdezahlen - 2. Zugänglichkeit des Verfahrens: Anzahlder Verfahren vor dem Gerichtshof - 3. Die Verfahrensdauer - 4. Der Verfahrensverlauf - 5. Der Ausgang des Verfahrens - 6. Die Umsetzung der Anordnungen durchdie Staaten V. Fazit
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
Tagungsbericht: Brinkmeier, Friederike: internationale Tagung, Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand <2002, Lutherstadt Wittenberg>: Tagungsbericht / Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand, internationale Tagung des UNESCO-Lehrstuhls für Menschenrechtserziehung der Universität Magdeburg, dem Kultusministerium, dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 24. und 25. Januar 2002
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Thus far, research into reservations to treaties has often overlooked reservations formulated to both European Social Charters (and its Protocols) and the relevant European Committee of Social Rights practices. There are several pressing reasons to further explore this gap in existing literature. First, an analysis of practices within the European Social Charters (and Protocols) will provide a fuller picture of the reservations and responses of treaty bodies. Second, in the context of previous landmark events it is worth noting the practices of another human rights treaty monitoring body that is often omitted from analyses. Third, the very fact that the formulation of reservations to treaties gives parties such far-reaching flexibility to shape their contractual obligations (à la carte) is surprising. An important outcome of the research is the finding that, despite the far-reaching flexibility present in the treaties analysed, both the States Parties and the European Committee of Social Rights generally treat them as conventional treaties to which the general rules on reservations apply. Consequently, there is no basis for assuming that the mere fact of adopting the à la carte system in a treaty with no reservation clause implies a formal prohibition of reservations or otherwise discourages their formulation.
Befähigung und Ermöglichung
(2009)
In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.
Menschenrechte in Mosambik
(1998)
Spätestens seit dem Brand einer Textilfabrik in Karatschi, Pakistan, deren Hauptabnehmer das deutsche Textilunternehmen KiK war, ist die Frage nach der zivilrechtlichen Justiziabilität von Menschenrechtsverletzungen im Ausland auch in der Bundesrepublik angekommen. Parallel hierzu hatte bereits der Einsturz des Rana Plaza, einem Fabrikgebäude in Dhaka, Bangladesch, das zahlreiche Zulieferfirmen der europäischen sowie u.s.-amerikanischen Bekleidungsindustrie beherbergte, traurige Berühmtheit erlangt. Beide Vorfälle hatten in den Industriestaaten des globalen Nordens eine nachhaltige Debatte darüber ausgelöst, welche Verantwortung inländischen Abnehmerunternehmen für die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards entlang der global angelegten Lieferkette zukommt. An deren vorläufigem Ende steht eine Reihe von Spezialgesetzen, die heimischen Betrieben ausdifferenzierte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bezüglich der Arbeitsbedingungen in den – häufig im globalen Süden gelegenen – Produktionsstätten auferlegen.
Als Folge dieses geostrategischen Nord-Süd-Konfliktes wohnt in Deutschland erhobenen Menschenrechtsklagen im Regelfall ein grenzüberscheitendes Moment inne, weshalb sich die Rechtsverfolgung individuell Betroffener mit den Fragen des Internationalen Privatrechts nach der gerichtlichen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts konfrontiert sieht. Dass ein Verfahren bereits auf dieser Ebene scheitern kann, verdeutlicht auf paradigmatische Weise das eingangs erwähnte Verfahren gegen KiK vor dem LG Dortmund, in welchem das ungünstige pakistanische Verjährungsrecht zur Anwendung gelangte.
Rechtspolitisch wird die Funktion des Rechtsgebietes indes unterschiedlich beurteilt. Während ein Ansatz gleichsam auf materieller Ebene die Entwicklung spezieller Sorgfaltsnormen für Unternehmen in Abnehmerstaaten verfolgt („Verantwortungslösung“), führt eine andere Auffassung den Kern der Problematik nicht auf das – oftmals durchaus funktionale – Produktionslandrecht, sondern vielmehr auf dessen strukturelle Durchsetzungsdefizite zurück („Kognitionslösung“).
Der Beitrag vollzieht die Implikationen beider Ansätze für Zivilprozesse in Deutschland nach. Hierfür wird die Menschenrechtsklage zunächst in das deutsche Verfahrensrecht eingeordnet (I.) bevor die Rolle des Internationalen Privatrechtes erörtert werden kann (II.). Anschließend werden sowohl die Sorgfaltsregime in den Abnehmerstaaten (III.) als auch Rechtsbehelfe in den Produktionsländern am Beispiel Bangladeschs (IV.) in den Blick genommen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der Überwachungsorgane der anderen wichtigen Menschenrechtsverträge auf UN-Ebene im Jahre 2004 und ergänzt damit den Beitrag von Sebastian Schulz in diesem Heft (S. 5). Gleichzeitig wird in knapper Form auf die bevorstehenden Sitzungen der Vertragsorgane in diesem Jahr hingewiesen. Die Informationen beruhen auf den Angaben des Büros der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (www.ohchr.org) und sind auf dem Stand vom 15. März 2005.
I. Einleitung II. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafbarkeit des Menschenhandels im deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch III. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafverfolgung und zum Schutz der Opfer von Menschenhandel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz IV. Abschließende Bemerkungen zur Vereinbarkeit der Rechtslage in Deutschland, Österreich und in der Schweiz mit den internationalen Anforderungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und Ausblicke auf zukünftigen Handlungsbedarf
Menschenrechte leben lernen
(2009)
"lebensformen+lebenswissen"
(2006)
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Geschichtliche Anfänge 2. Ungarn unter den Habsburgern 3. Die Republik Ungarn und die restaurierte Monarchie 4. Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft 5. Die Bestrebungen Ungarns zu einer demokratischen Regierungsform 6. Staatsform und Regierung 7. Minderheitenschutz in Ungarn 8. Aktuelle Entwicklungen II. Ungarns Bilanz vor den Straßburger Instanzen
1. Die Rezeption der Französischen Revolution in den deutschen Staaten; 2. Deutsche Intellektuelle und der Ausbruch der Französischen Revolution; 3. Über das revolutionäre Demokratieverständnis während der „Grande Terreur“; 4. Deutsche Kritik an der Französischen Revolution; 5. Friedrich Schillers Rezeption der Ereignisse in Frankreich; 6. Die verschiedenen Einstellungen deutscher Intellektueller gegenüber der Revolution; 7. Christoph Martin Wieland über grundsätzlichen Unterschiede zu Frankreich; 8. Georg Forster und die Mainzer Republik; 9. Charakterisierung deutscher Intellektueller im Zuge der „Grande Terreur“; 10. Goethe und die Französische Revolution; 11. Zusammenfassung
Recht auf Demokratie
(2012)
Inhalt: I. Problemstellung II. Demokratieprinzip im Völkerrecht III. Selbstbestimmungsrecht der Völker IV. Enthält das Recht auf „Selfdetermination“ ein Recht auf „Selfgovernment“? V. Umfang und Inhalt des Rechts auf Demokratie der Bürger und Völker VI. Durchsetzbarkeit der Rechte auf Demokratie VII. Ergebnisse