340 Recht
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2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.
Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt wird heute als zentrales Element des Rechtsstaates verstanden. Das Recht aus Art. 19 Abs. 4 GG dient der Verwirklichung der Bindung an die verfassungsmaessige Ordnung sowie an Gesetz und Recht, die Art. 20 Abs. 3 GG den Staatsgewalten auferlegt. Die Konferenz "Rechtsschutz als Element von Rechtsstaatlichkeit" untersuchte im November 2010 in einem historischen ueberblick zunaechst die "Entwicklung von Rechtsschutz gegen die oeffentliche Gewalt in Deutschland und der Europaeischen Union". Ein zweites Referat zum (Individual-)Rechtsschutz gegen Umsetzungsgesetze traegt der gestiegenen Bedeutung von EU-Recht als Eingriffsgrundlage Rechnung. Wird der gebotene Rechtsschutz nicht gewaehrt, ist nach haftungsrechtlichen Konsequenzen zu fragen - die wiederum vor Gericht durchzusetzen sind. Dem geht der Beitrag "Staatshaftung bei Versagung von Rechtsschutz" nach. Gleichzeitig stoesst die Leistungsfaehigkeit des Staates insgesamt und auch der Justiz an ihre Grenzen. Wie weit Beschleunigung und Wirtschaftlichkeitsanspruch gehen koennen, ohne die Justiz ihrer Funktionsfaehigkeit zu berauben, fragt der Beitrag "oekonomisierung von Rechtsschutz".
This volume discusses the impact of human rights law on other fields of international law. Does international human rights law modify other fields of international law? Contributions focus on possible spillover effects of human rights on international economic or international criminal law. Does international human rights law have a streamlining effect on international law as a whole? This might be identified as a process of constitutionalisation. In this book, human rights can be understood as one of the core principles of international legal order and thus have an effect on the general law of treaties or on the settlement of disputes.
Although human rights law is a relatively young field of international law, its content and core values today are of major importance for the interpretation of international law as a whole. As we witness a redefinition of sovereignty as a responsibility of states towards the people and a shift to greater relevance of the individual in international law in general, it is a logical consequence that human rights have an impact on other areas of international law.
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Am 24. und 25. Juni 2005 fand die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? Bilanz zum 60. Geburtstag der Weltorganisation".
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite sind für die „Potsdamer UNO-Konferenzen" kennzeichnend. Die sieben Referate, die jeweils mit Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen dokumentiert werden, tragen dementsprechend dazu bei, wichtige Tätigkeitsbereiche und Strukturfragen der Vereinten Nationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.
Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über - beispielsweise - Strukturreformen im Bereich der Menschenrechtsvertragsausschüsse, die Zukunft humanitärer Interventionen, das Verhältnis von Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung oder konkrete Reformbestrebungen beim Umweltprogramm UNEP kennenzulernen.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der traditionell am letzten Wochenende im Juni stattfindenden Konferenz. Besonderer Dank gilt der Deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen, Landesverband Berlin-Brandenburg, die die Konferenz finanziell unterstützt
hat.
Anläßlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen, in dessen zeitlicher Nähe die Konferenz stattfand, lud die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen am ersten Konferenztag zu einem Sektempfang; ihr sei hierfür herzlich gedankt.
Am 25. und 26. Juni 2004 fand die sechste Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Integrative Konzepte in der Reform der Vereinten Nationen". Kennzeichnend für die „Potsdamer UNO-Konferenzen", die traditionell am letzten Wochenende im Juni veranstaltet werden, sind die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen Seite und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen. Sieben Referate beschäftigten sich mit bisher nicht oder nicht genügend in der Arbeit der Vereinten Nationen einbezogenen Aspekten bei der Struktur-Reform. Die nachstehend abgedruckten sechs Beiträge - von Dr. Jochen Prantl, der zum Thema „Informelle Staatengruppen als Instrument zur Konfliktregulierung: Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen" referiert hatte, lag bei der Drucklegung der Broschüre kein Manuskript vor - und die zugehörigen Diskussionen, die hier zusammengefaßt wiedergegeben werden, geben ein anschauliches Bild von der Komplexität der Aufgabe „UN-Reform". Die damit verbundenen Fragen, die für das zukünftige Funktionieren der Vereinten Nationen, aber auch für das Klima innerhalb der internationalen Gemeinschaft sehr wichtig sind, werden in dieser Dokumentation diskutiert. Die im Forschungskreis vertretene deutschsprachige UN-Forschung machte auf der Konferenz deutlich, daß man zu kurz greift, wenn sich die Reformdiskussion auf den ständigen Sitz für die Bundesrepublik Deutschland im Sicherheitsrat beschränkt. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, andere, nicht minder wichtige Aspekte dieser Diskussion kennenzulernen. Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der Konferenz.
Die fünfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen fand am 27. und 28. Juni 2003 an der Universität Potsdam statt. Sie stand unter dem Schwerpunktthema „Die deutsche UN-Politik 1973-2003", würdigte aber auch den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und widmete sich aus aktuellem Anlaß ebenfalls der ,,Neue[n] Struktur der UNInformationsarbeit in Europa".
Insgesamt sieben Referate bereiteten die Konferenzthemen in bewährter Kombination von Wissenschaft und Praxis auf. Die hier abgedruckten Referate machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammengefaßt wiedergegeben werden, deutlich, daß die Attraktivität der Vereinten Nationen gerade für kleine und mittlere Staaten unvermindert vorhanden ist. Der Kontrast der Erwartungen des Neumitgliedes Schweiz mit den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland aus drei Jahrzehnten Mitgliedschaft zeigt dabei ein interessantes Spektrum von Chancen und Grenzen auf.
Die deutschsprachige UN-Forschung aller Disziplinen muß ihren Standort stets aufs Neue definieren. Die Diskussionen, die auf der Konferenz geführt wurden, zeigen das Interesse und die Bereitschaft, sich dieser Herausforderung in Wissenschaft und Praxis zu stellen. Der Forschungskreis möchte mit dieser Broschüre allen Interessierten die Möglichkeit geben, an dieser Diskussion teilzuhaben.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die organisatorische Kooperation.
Seit 1999 gibt es die Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen. Inzwischen ist es eine gute Tradition geworden, daß sich UN-Forscher, Politiker und Diplomaten im Sommer zur Potsdamer UNO-Konferenz treffen.
Die Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen stehen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienen zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die vierte Konferenz des Forschungskreises, die am 28. und 29. Juni 2002 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Europäischen Union und mit der NATO sowie den Problemen, die sich den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung des Terrorismus in völkerrechtlicher Hinsicht und beim Schutz der Menschenrechte stellen.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der vierten Konferenz machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, deutlich, daß die Vereinten Nationen bei der Erfüllung ihrer durch die Charta gestellten Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit regionalen politischen und militärischen Organisationen angewiesen sind. Bei der Auseinandersetzung mit politischen Konflikten, internationalen Krisen und aktuellen Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus sind ihnen dabei durch die machtpolitischen Realitäten deutliche Grenzen gesetzt und können sie oft weniger Akteur als vielmehr Schiedsrichter und Wahrer der Menschenrechte sein.
Die ersten beiden Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen im Dezember 1999 und im Juni 2000 in der Universität Potsdam standen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienten zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die dritte Konferenz des Forschungskreises, die am 29. und 30. Juni 2001 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Bilanz der Arbeit der Vereinten Nationen ein Jahr nach dem Milleniumsgipfel 2000 in New York in ihren Hauptaufgabengebieten sowie der deutschen UN-Politik in diesem Kontext.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der dritten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die weitreichenden strukturellen Probleme, denen sich die Vereinten Nationen durch die Prozesse der Globalisierung in der Friedenssicherung, beim Schutz der Menschenrechte und in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt sehen. Sie stellen eine erste Evaluation der Reformmaßnahmen dar, die seit dem Milleniumsgipfel beschlossen wurden. Zugleich verdeutlichen sie die enge Wechselbeziehung zwischen der Arbeit der Weltorganisation und der nationalen Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer, wie sie sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland zeigt.