340 Recht
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Gerät eine GmbH in eine finanzielle Krise, zeigen sich die Nachteile der beschränkten Haftung: Der GmbH wird ein Bankkredit oftmals versagt. Nicht selten besteht die einzige Möglichkeit darin, der Gesellschaft Kapital durch Gesellschafterdarlehen zuzuführen. Fordern die Gesellschafter später ihre Darlehen zurück und befindet sich die Gesellschaft noch in der Krise, ist die Rückzahlung für den Geschäftsführer mit erheblichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken verbunden. Der Autor beleuchtet in der Publikation zum einen die zivilrechtliche Haftungsproblematik, insbesondere in Bezug auf § 64 GmbHG. Das Hauptaugenmerk legt der Autor auf die strafrechtlichen Risiken und untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer bei der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen wegen Untreue gemäß § 266 StGB strafbar macht. Dabei wird unter anderem untersucht, ob § 64 GmbH als pflichtwidrigkeitsbegründende Norm im Rahmen des § 266 StGB herangezogen werden kann. Vertieft geht der Autor auch der Frage nach, ob die Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen eines Einverständnisses der Gesellschafter entfallen kann. Alle untersuchenden Fragen werden dabei stets an dem Präzisionsgebot gemessen, das das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestandes entwickelt hat.
I. Einführung
II. Schädliche traditionelle Praktiken in
der UN-Frauenrechtskonvention
III. Einfluss der CEDAW-Konzeption auf
die Entwicklung des Konzepts und
dessen Verankerung in regionalen
Menschenrechtsinstrumenten
IV. Fallstudie: Strukturelle Parallelen von
FGM/C, männlicher Genitalbeschneidung
und operativen Eingriffen an
intersexuellen Kindern
V. Reformansätze
Sport ist heutzutage ein wichtiger Sektor des Arbeitslebens. Arbeitsverträge mit Berufssportlern weichen jedoch von klassischen Arbeitsverträgen in besonderer Weise ab. Der Berufssportler ist in der Ausübung seiner Sportarbeitsleistung zwar freier als andere Arbeitnehmer, aufgrund der physischen und psychischen Belastungen bedarf er aber gleichzeitig einer besonderen Fürsorge durch seinen Arbeitgeber.
Da Gesundheit und Fitness der Berufssportler eine herausgehobene Bedeutung haben, hat der Sportarbeitgeber ein erhöhtes Interesse, das Leben der Sportler auch außerhalb ihrer Kerntätigkeit zu beeinflussen, sei es durch spezielle Ernährungs- oder Trainingspläne oder durch das Verbot, gefährliche Sportarten in der Freizeit zu betreiben.
Aufbauend auf den Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts untersucht der Verfasser anhand einer Vielzahl von denkbaren Direktionen den Inhalt und die Grenzen des Direktionsrechts im Berufssport. Der Untersuchung liegt die Hauptthese zugrunde, dass das Direktionsrecht im Berufssport aufgrund der Besonderheiten des Sports weiter als im allgemeinen Arbeitsrecht zu fassen ist. Dieses umfassende Direktionsrecht steht dabei in Wechselwirkung zu einer besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Diese Fürsorgepflicht, die ebenfalls weitreichender als im allgemeinen Arbeitsrecht ist, setzt dem Sportarbeitgeber indes nicht nur Grenzen in der Direktionsrechtsausübung, sondern statuiert darüber hinaus eigenständige Handlungspflichten. Um diese Hauptthese sowie einige Teilfragen nicht nur abstrakt, sondern auch vor dem Hintergrund der sportlichen Praxis rechtlich bewerten zu können, wurde durch den Verfasser Ende des Jahres 2012 eine Umfrage bei den Vereinen der 1. und 2. Fußballbundesliga und bei den Vereinen der 1. Tennisbundesliga durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage stützen die gefundenen rechtlichen Ergebnisse und belegen deren Praxistauglichkeit.
Es existiert bisher in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft keine umfassende Forschung zu Metaphern. Der vorliegende Band stellt einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke dar. Auf gut zwei Dritteln der Studie wird ein als 'Rechtsmetaphorologie' bezeichnetes Forschungsprogramm theoretisch und methodologisch fundiert. Sie bietet zunächst einen differenzierten Metaphernbegriff an, der das bislang gestörte Verhältnis der Rechtswissenschaft zu 'Metaphern' weitgehend klärt. Danach fokussiert sie auf die Erscheinungsform der hier sog. 'präskriptiven Metapher'. Diese und ihre Anerkennung werden insbesondere philosophisch und anthropologisch legitimiert. Rechtswissenschaftliche Begriffe sind wohl fast immer präskriptive Metaphern. Ein herausragendes Beispiel bieten der Begriff der 'Grundrechte' und die zentralen Begriffe ihrer Dogmatik. Ihre Geschichte bis in die Gegenwart wird im letzten Drittel rechtsmetaphorologisch begründet und in vielerlei Hinsicht neu erzählt
Thesen
(2016)
Тезисы
(2016)