340 Recht
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Inhalt: Vorwort (Carola Schulze) Vorträge zur wissenschaftlichen Veranstaltung „100 JAHRE BGB" Das Bürgerliche Gesetzbuch im 20. Jahrhundert (Rainer Schröder) Vereinheitlichung des Zivilrechts im Wiedervereinigungsprozess (Lothar de Maiziere) Podiumsdiskussion (Leitung: Stefan Saar) Wird der Prozess der Zivilrechtsvereinheitlichung in eine europäische Zivilrechtskodifikation einmünden? (Dieter Martiny) Europarechtliche Probleme der Zivilrechtsvereinigung (Eckart Klein) Festvortrag des besten Promovenden : Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft (Jörg Deutscher) Verleihung der Promotionsurkunden Verleihung des WOLF-RÜDIGER-BUB-Preises Namensliste der Studierenden, die im Jahr 2000 die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben Dekane der Juristischen Fakultät
Das Jahr 2019 markiert nicht nur 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, sondern zugleich 100 Jahre Staatskirchenrecht sowie 100 Jahre des nicht erfüllten Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gem. Art. WRV Artikel 138 Abs. WRV Artikel 138 Absatz 1 WRV (I.). Im Folgenden sollen der genaue Inhalt dieses Auftrags geklärt (II.) und die Rechtsfolgen seiner möglichen Umsetzung beleuchtet werden (III.). Zudem ist zu untersuchen, ob sich aus diesem Verfassungsauftrag ein Verbot neuer Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgesellschaften ergibt (IV.) und auf welche Weise dieser Auftrag ggf. verfassungsprozessual durchgesetzt werden kann (V.). Abschließend werden die Kernaussagen zusammengefasst (VI.).
Anne-Katrin Wolf beschäftigt sich mit der Aktivlegitimation im Individualbeschwerdeverfahren der UN-Menschenrechtskonventionen. Sie gibt einerseits eine leitfadenartige Übersicht zum Zulässigkeitskriterium der Aktivlegitimation. Andererseits zeigt sie, dass die Auslegungspraxis der UN-Ausschüsse zu dessen Voraussetzungen derzeit an einigen Stellen zu eng gefasst ist, um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten. Im Zentrum steht dabei die Kategorisierung der UN-Menschenrechtskonventionen anhand der jeweiligen Regelungsmaterie und die daran anknüpfende, unterschiedlich weit reichenden Beschwerdemöglichkeiten von Individuen und Kollektiven wie Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen. Sofern eine Ausgestaltung durch die Ausschüsse selbst noch nicht erfolgt ist oder die Autorin bisher angewendeten Kriterien als defizitär bewertet, entwickelt sie Vorschläge zu einer möglichen Ausformung des Kriteriums der Aktivlegitimation in der Zusammenschau mit dem jeweiligen Schutzgehalt der Konvention.
Im Jahr 1966 wurden mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zwei verbindliche völkerrechtliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte abgeschlossen. Das 50jährige Jubiläum dieser beiden Vertragswerke nahm das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) auf einer Tagung im November 2016 zum Anlass, die heutige Bedeutung der Pakte in den Blick zu nehmen.
Die Autoren des Sammelbandes zeichnen aktuelle Debatten nach, die die philosophische Begründung und das Verständnis der Menschenrechte herausfordern. Um Probleme in menschenrechtsfreundlichen Rechtsordnungen zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, untersuchen weitere Beiträge exemplarisch die Wirkung der beiden Menschenrechtspakte in der deutschen Rechtsordnung, insbesondere durch eine Analyse der Gerichtspraxis.
Hiervon ausgehend suchen die Autoren Antworten auf Compliance-Defizite bei internationalen Menschenrechtsverträgen.