340 Recht
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Privatisierung der Raumfahrt
(2022)
Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht.
Influencer-Marketing ist ein Phänomen der Werbebranche, dessen immense wirtschaftliche Bedeutung in reziproker Relation zu seiner rechtlichen Durchdringung steht. Während die Umsätze kontinuierlich steigen,1 steht die juristische Strukturierung erst am Anfang.2 Die rechtliche Einordnung dieser etwa seit 2007 existierenden Werbestrategie hat jedoch kürzlich durch drei parallele BGH-Urteile vom 09.09.2021 deutlichere Flankierungen erfahren.3 Hierdurch gewinnt die Thematik eine erhebliche Aktualität, die durch die nachfolgenden Ausführungen illustriert werden soll.
Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
Weltraumrecht
(2020)
Das Öffentliche Medienrecht basiert auf verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Es bezieht sich im Kern auf die klassischen Medien des Rundfunks, der Presse und des Films, muss aber auch beweisen, dass es den Wandel hin zu den neuen Medien sachgerecht zu bewältigen versteht. Die Grundfragen dieses abwechslungsreichen Rechtsgebiets werden in dieser Klausur thematisiert.